* Bei demhumoristischenKonzert letzten Sonntag waren die traulich schönen Räume des Gasthauses zur alten Linde bis aufs letzte Plätzchen besetzt. Die hiesige Kapelle „Harmonie" unter der Leitung von Herrn Leo Echinger hat es verstanden, den Gästen einen recht gemütlichen, unter» haltenden Abend zu bereiten. Wir möchten deshalb nicht versäumen, unsere Anerkennung für das Gebotene auszudrücken und zu sagen, daß wirklich Schönes zu Gehör ge
bracht wurde. Die Kapelle ist ja noch jung, hat aber gute Kräfte und es läßt sich deshalb von ihr erwarten, daß sie bei fleißiger Einübung und bei geschickter Zusammenschulung im stände ist, ein bedeutender Faktor unseres musikalischen Winterlebens zu werden. Die Grundlagen hierzu sind gegeben und möchten wir nur wünschen, daß unter den Mitgliedern auch fernerhin harmonische Einigkeit herrscht. Wenn auch sämtliche Mitwirkende sich in gleich anerkennen-
der Weise um das treffliche Gelingen deS schönen Abends bemüht haben, so möchten wir doch das flotte Glockenspiel besonders erwähnen, welches Hr. F r i tz G r o ß m a n n jun. aus abgestimmten Flaschen zum besten gab. Also: Immer frisch voran!
Druck und Verlag der Beruh, ^osinannschen Buchdruckerei in Wildbad. Verantw. Redakteur: E. Reinhardt, daselbst.
WekunnLmuchung.
Diejenigen feuerwehrpflichtigen Einwohner, welche bei der freiwilligen Feuerwehr noch nicht eingeteilt sind, werden aufgefordert, sich
spätestens bis 31. März
bei dem Feuerwehrkommando zu melden, widrigenfalls sie die für den Nichteintritt festgesetzte Jahresabgabe zur Feuerlöschkasse zu bezahlen haben.
Die Feuerwehrpflicht dauert vom l8. bis 50. Lebensjahre. Wildbad, den 19. März 1908
Stadtschultheißenamt.
Bätzner.
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Die §Lam.7n.gL2iZ.
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zur Anmeldung der
Schukdzinse, Menten und Lüsten.
Nach Art. 9 I, Ziffer 4 des Einkommensteuergesetzes vom 8. August 1903 sind bei Ermittelung des steuerbaren Einkommens von den Einnahmen in Abzug zu bringen die von dem Steuerpflichtigen nach dem Stand vom 1. April d. Js. nachgewiesenermassen zu entrichtenden Schuldzinse und Rente», sowie die auf beson derem privatrechtlichem oder öffentlichrechtlichem Verpflichtungsgrunde beruhenden Lasten, soweit die Schuldzinse etc nicht auf außerhalb Württembergs befindlichen Einnahmequellen haften (Art 8, Ziffer 1 und 2 des Gesetzes). Bei Steuerpflichtigen, welche nur der beschränkten Steuerpflicht in Art 3 des Gesetzes unterliegen, sind nur die Zinse solcher Schulden oder solche Renten oder Lasten abzugsfähig, welche auf den inländischen Einkommenquellen haften.
Auf Grund der Bestimmung in Art. 42, Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes werden nun diejenigen Einkommensteuerpflichtigen, welche keine Steuererklärung abgeben, aufgefordert, in der Zeit
Vom 1. bis spätestens 8. April d. Zs.
die abzugsfähigen Schuldzinse, Renten und Lasten, der Abzug sie beanspruchen, anzumelben. Hierzu wird ausdrücklich bemerkt, daß die Anmeldung auch dann zu erfolgen hat, wenn der betr. Schuldzinse ete. bereits im vorigen Jahr angemelden worden find.
Die Anmeldung hat auf einem Formular zu erfolgen, welches den Steuerpflichtigen auf Verlangen von der Unterzeichneten Gemeindebehörde (Rathaus, Zimmer dir. 4) unentgeltlich abgegeben wird.
Wildbad, den 16. März 1908.
Gemeindebehörde für die Einkommensteuer.
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Wildbad.
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Im nächsten Jahre soll die Ivvjährige Jubel äumsfeier des K. W 7. Infanterie-Regiments Nr. 12» stattfinden, wozu später Einladung an die früher Angehörigen dieses Regiments ergeht, und wollen zu diesen! Zweck diejenigen, die in diesem Regiment gedient haben, gefl. Anzeige hiervon bei Unterzeichnetem erstatten.
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