Sitzung der bürgerl. Kollegien vom 7. Dez. 1907.
Der neu gewählte Stadtbaumeister Christian Munk hat heute sein Amt als Stadtbaumeister angetreten. Derselbe wird vom Stadtvorstand gemäß Art. 98 der Gemeindeordnung und Par. 84 der 'Vollzugsverfügung hiezu durch Ablegung des Diensteides verpflichtet.
Gleichzeitig wird Stadtbaumeister Munk zum Vorstand der Bauschau, der Ortsfeuerschau und als Baukontrolleur vom Gemeinderat bestellt. Als weitere Mitglieder der Bauschau werden gewählt: Fritz Kuch sen., Zimmermeister und Karl Bozenhardt, Maurermstr., als Stellvertreter derselben: Robert Krauß, Maurermstr. und Christian Schmid, Zimmer- mstr., als Mitglied der Ortsfeuerschau: Karl Bott, Jpser und Gemeinderat, als Stellvertreter Karl Bozenhardt. Maurermstr. und als Stellvertreter des Baukontrolleurs: Fr. Kuch sen., Zimmermstr.
Bei der im April ds. Js. stattgehabten Gemeindevisitation wurde vom Kgl. Oberamt Neuenbürg folgender Rezeß erteilt: „Die Zustände in dem Realschulgebäude sind unhaltbare geworden. Die längst beschlossene Erstellung eines neuen Gebäudes darf nicht länger verschoben werden, muß vielmehr sofort in Angriff genommen werden." Auch
bei der Medizinalvisitation im Jahre 1903 wurde hervorgehoben, daß das Realschulgebäude all die Mängel eines Gebäudes an sich trage, welches früher anderen Zwecken diente und für seinen jetzigen Gebrauch adoptiert wurde. Es muß zugegeben werden, daß die Schullokale der beiden Realklassen für die jetzige Schülerzahl viel zu klein find und auch ihre hygienische Beschaffenheit vieles zu wünschen übrig läßt. Die Erbauung eines neuen Realschulgebäudes muß deshalb als ein dringendes Bedürfnis anerkannt werden und soll die Erbauung desselben im Laufe des nächsten Jahres in die Wege geleitet werden. Wie der Stadtvorstand mitteilt, bietet sich der Stadt jetzt Gelegenheit zu Erwerbung eines geeigneten Bauplatzes für > ie Realschule, indem er unterm 25. Oktober d. I. den Acker des Sonnenwirts Weber hier unterhalb des alten Friedhofs um 9000 Mk. vorbehältlich der Genehmigung der bürgerlichen Kollegien habe ankaufen lassen. Die 'bürgerlichen Kollegien erklären sich einmütig mit der käuflichen Erwerbung dieses günstig gelegenen Platzes einverstanden, da durch dieselbe überdies eine vollständige Arrondierung des Stadteigentums bei der Volksschule herbeigeführt wird. Es wird deshalb einstimmig beschlossen, das Sonnenwirt Weber'sche Grundstück Parz. Nr. 861 45 sr 83 gm Acker mit Obstbäumen und Gras
rain im Kappelberg um die Summe von 9000 Mk. für die Stadt käuflich zu erwerben und die Kal. Ministerialabteilung für die höheren Schulen von der Erwerbung dieses Bauplatzes Kenntnis zu geben und um eine Begutachtung desselben zu bitten.
(Schluß folgt.)
Wildbad, 18. Dez. Die auf heute Abend vom Volksverein im Gasthaus zum „Stern" anberaumte Versammlung wurde dahin abgeändert, daß dieselbe nicht nur dem Volksverein, sondern der ganzen Wählerschaft Wildbads gilt. Der Vorgang in andern Städten hat gelehrt, daß eine Vereinigung unter den Wählern bedeutend besser ist, als die Aufstellung von Kandidaten jeder einzelnen Gruppe oder Partei. Zu wünschen wär es nur, daß die Deutsche Partei, der Evang. Arbeiterverein sowie diejenigen Wähler, welcher keiner Partei angeschlossen sind, sich zahlreich einfinden und ihre Meinung frei und unerschrocken äußern würden, um damit einen Wahlvorschlag zustande zu bringen, der allgemein von der Wählerschaft anerkannt wird.
Druck und Verlag der Beruh. Hofmannfchen Buchdruckerei in Wildbad. Verantw. Redakteur E. Reinhardt, daselbst.
Wildbad.
^kkanritM
Die Flaschenbierhändler und Wirtschaftsgewerbetreibenden werden darauf hingewiesen, daß die nachstehende bezirkspolizeiliche Vorschrift vom 22. Juni 1907 betr. den Flaschenbierhandel am 1. Novbr. ds. Js. in Kraft getreten ist.
Par. 1.
Besonderer Raum.
Das Abfüllen von Bier zum Zwecke des Verkaufs in Flaschen darf nur in einem besonderen, zu dieser Verrichtung bestimmten Raum geschehen
Der Raum darf nicht zu Zwecken, die seiner Bestimmungen widersprechen, insbesondere nicht als Wohn- oder Schlafzimmer oder als Küche benützt werden. Auch dürfen in demselben Gegenstände nicht gelagert werden, deren Lagerung eine Verunreinigung des Biers im Gefolge haben kann.
Par. 2.
Beschaffenheit des Raums.
Der jAbfüllraum muß geräumig, hell, luftig oder leicht lüftbar sein und darf nicht in der Nähe eines Aborts, einer Düngerstätte oder dergleichen liegen.
Der Boden muß zementiert oder mit anderem undurchlässigen Material gedeckt und so eingerichtet sein, daß Flüssigkeiten sich von selbst sammeln und geordnet abfließen.
Die Wände des Raums müssen bis zur Höhe von 1 Meter vom Fußboden zementiert oder von solchem Material hergestellt sein, das, ohne Bestandteile abzugeben, abgewaschen werden kann
Var. 3.
Wasser.
In dem Abfüllraum oder in dessen unmittelbarer Nähe muß frisches Wasser in genügender Menge stets vorhanden sein.
Wasser, dessen Beschaffenheit gesundheitspolizeilich zu beanstanden ist, darf zum Reinigen der Flaschen u. s. w. keine Verwendung finden. Insbesondere ist es unstatthaft, zum Abfüllungsgeschäft nötige Flaschen oder Geräte mit Wasser aus Bächen, Teichen u. dergl. zu reinigen.
Par. 4.
Abfüllgefäße.
Das Bier darf nur in Glasflaschen, nicht in Tonkrüge (Selters- wafferkrüge) oder andere undurchsichtige Gefäße abgefüllt werden.
Flaschen, in welchen sich zuvor Petroleum oder andere stark riechende, ungenießbare oder giftige Flüssigkeiten befunden haben, ferner Flaschen, welche am Rande beschädigt oder zersplittert sind, dürfen zur Abfüllung von Bier nicht verwendet werden.
Par. 5.
Abfüllapparat.
Zum Abfüllen des Bieres in Flaschen muß ein besonderer Füllapparat i Syphonapparat, PoterUchlauch oder dergl.) benützt werden.
Untersagt ist insbesondere das Abfüllen mittelst Gnmmiröhren, die von dem Abfüllenden in den Mnnd genommen werden, «m das Bier anznsaugen.
Alle Verzinnungen und alle Verbindungsstücke an dem Abfüllapparat , sowie die Patentverschlüffe der Flaschen, müssen den Vorschriften in den Par. 1, 2 und 3 des Reichsgesetzes über den Verkehr mit Blei- und zinkhaltigen Gegenständen vom 25. Juni 1887 (Reichsgesetzblatt S. 273) entsprechen.
Par. 6.
Nötige Gerätschaften.
Als Gerätschaften zum Abfüllen müssen — abgesehen von dem eigentlichen Abfüllapparat — vorhanden sein:
eine Spülmaschine mit Bürsten zum Spülen der Flaschen oder ein Gefäß mit Porzellanschroten;
zwei Spülgefäße (Standen oder dergl.) von geuügenver Größe; ist eine Spülmaschine vorhanden, so genügt ein Spülgefäß; ei« Gestell, auf welchem die leeren gereinigten Flaschen zum Abtropfen aufgestellt werden können. (Abtropfgestell.)
Diese Gerätschaften müssen in dem Abfüllraum ständig aufbewahrt und dürfen zu anderen Zwecken nicht verwendet werden.
Par. 7.
Reinhaltung des Abfüllranms und der Gerätschaften.
Der Abfüllraum und die zum Betrieb des Flaschenbiergeschäfts nötigen Gerätschaften müssen stets rein gehalten werden. Insbesondere ist der Schlauch nach dem Abfüllen jeweils mit heißer Sodalösung zu reinigen.
Vor dem Einfüllen des Bieres müssen die Flaschen gründlich mit heißem Wasser gereinigt werden und zwar mittelst der Spülmaschine oder mit Porzellanschroten.
Der Gebrauch von Metallschroten ist verboten.
Bei Wiederverwendung gebrauchter Flaschen mit Verschlußvorrichtungen sind die letzteren möglichst vor jeder neuen Flaschenfüllung von der Flasche zu entfernen und einer hinreichenden Desinfektion j(durch Auskochen in Sodalösung oder dergl.) zu unterziehen; dabei sind die Gummiringe von den Porzellanköpfen zu entfernen.
Die Flaschen müssen vor dem Einfüllen auf das Abtropfgestell gebracht und genügend lange Zeit dort belassen werden.
Gebrauchte Korkstopfen dürfen nicht wieder verwendet werden.
Par. 8.
Beschaffenheit des Bieres.
Trübes, schalgewordenes oder sonst verdorbenes Bier, insbesondere Tropf- oder Neigbier, darf als Flaschenbier nicht abgegeben werden (vergl. auch die Bestimmungen des Äeichsgesetzes, betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen vom 14. Mai 1879, Reichsgesetzbl. S. 143/29. Juni 1887, Reg-Bl S. 276.
Par. 9.
Personen, welche das Abfällen besorgen.
Perjonen, welche an ansteckenden Krankheiten oder an Haut- ausscblägen leiden, dürfen beim Abfüllgeschäft (einschließlich der Reinigung der Flaschen und Gerätschaften) nicht Mitwirken.
Par. 10.
Polizeiliche Prüfung.
Die zum Abfüllen benutzten Räume und Geräte sind den zuständigen Polizeibeamten, welche dieselben in Zwischenräumen auf ihre vorschriftsmäßige Beschaffenheit prüfen werden, auf Erfordern vorzuzeigen.
Par. 11.
Die Verfehlung gegen die vorstehenden Bestimmungen wird mit Haft bis zu 14 Tagen oder an Geld bis zu 60 Mk. bestraft.
Im Laufe der kommenden Woche werden sämtliche Flaschenbierhandlungen durch die Polizei ein.r Visitation unterzogen, wobei besonders darauf gesehen wird, ob die oben angeführten Vorschriften genau eingehalten werden.
Wildbad, den 16. Dezember 1907.
Stadtschultheißenamt: B ä tz n e r.
VoII<8 - Voi'oiii Uilädllä.
Heute Mittwoch abend 8 Uhr
im Gasthaus „zum gold. Stern"
"HW
ktztr. 6omoiii<!ol'rÜ8>vlr!i!
wozu die Mitglieder sowie die gesamte Wählerschaft Wildbads frenndl. eingeladen wird.
Straßburger
E>änse
sind eingetroffen und nimmt Be- stellungen entgegen
Herrn. Großmann,
Delikatessen.
Alle Sorten
*
sowie
Basler Leckerli,
empfiehlt Th. Bechtle. Wohlschm., stets frisch gerösteten
Kclffee
von Mk. 1.— per Pfund empfiehlt Hans Gruudner,
4 vorm. Anton Heinen.
Sämtliche
Wackartiket
in bekannt bester Qualität empfiehlt
vroAsris ÜLB3 kruväusr
vorm. Anton Heinen. 2
Der titl. Einwohnerschaft, sowie meiner werten Kundschaft zur gefl. Nachricht daß sich mein Geschäft von jetzt ab im Nebenhause des Herrn Karl Rath befindet und empfehle mich in allen in mein Fach einschlagenden Arbeiten.
Lai-1 Lrau88, Mi.
Küfer.
UGH
8au8- u. LÄvbenKtzrälo Uoi'tlo. Ooion. I^im!- irirl86lillL1I. (Ft i .'ilo. VV tziImU6lll8^686lttznk6
1» alle»
dbri8thllum8lüiul6i',
8<;ii1itl8o1ruIi6
r
Von morgen früh 8 Uhr ab ist
junges fettes
Xukützi86b
das Pfund zu 6« Pfg. zu haben bei den Metzgermeistern
Eitel u. Wandpflug.
Feinstes
tVüokton-
HoknilLdrot
empfiehlt_ T h. Bechtle.
M Mm-
iin zweiten Stock
nebst Zubehör ist bis 1. Januar oder 1 März zu vermieten.
Geschwister Freund.
2 Xtr. Ituikon- u. OoltsprirmrLnon-
hat zu verkaufen.
E. Hagenlocher.
Sämtliche
empfiehlt Auf Wunsch gratis gemahlen.
Chr. Batt.
werden Mandeln
Deimlingstn fte 8, beim Marktplatz.
Empfehle für Weihnachten:
^ er, « v ^ v, in Loden und Leder selbst angefertigte
llvll (auch für Kinder,
äto. 8<;lni1rLsEn u. ku< k8ä< Irtz
in allen Preislagen. G. genl'ocher.
Xnm Laokon
empfehle:
Weue Mandeln, neue Kasel- nußkerne, Ileigen, Ktronat, Gr-angeat, Staub- Sand- Kagel- Streu- und'Warin- Jucker.Wosinen.Suldaninen, Aibeben, In. Mackhonig. Springerles- u. LebkucHen- Mehl, Aktionen, Grangen, sämtliche Gewürze, Kirsch- Wasser, Hlum, u. s. w. Amoniurn, Wottasche. Hofkonditor Lindenberger.
Billiges
l'/s Zentner inkl. Sack 12 Mark um vollständig zu räumen, bei
Bäcker Bechtle.