Schafe, Schweine, Ziegen, Federvieh (Gänse, Enten, Hühner, Truthühner), Bienenstöcke, die Zählung der Schlachtungen auf Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen. Bei der Zählung der Schlacht­ungen handelt es sich einzig und allein um die Feststellung, der während des letzten, der Zählung vorangegangenen Jahres geschlachteten Tiere, deren Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalte des Besitzers Verwendung gefunden hat, das heißt der sogenannten Hausschlachtungen. Alles übrige geschlachtete Vieh, welches gemäß den gesetz­lichen Vorschriften vor oder nach der Schlachtung der amtlichen Untersuchung unterlag, bleibt außer Betracht, weil es bereits auf andere Weise statistisch ermittelt ist.

Die Zählung erfolgt, wie seither, gemeindeweise, je­doch abweichend von dem Verfahren bei den früheren Vieh­zählungen nicht nach Häusern (Gehöften), sondern nach Haushaltungen. Jeder Haushaltungsvorstand hat die Zahl des in der Haushaltung, sei es im Hause selbst oder in den zugehörigen Nebengebäuden und sonstigen Räum­lichkeiten in der Nacht vom 1. zum 2. Dezember 1907 vorhandenen Viehs sowie die Zahl der in der Zeit vom 1. Dezember 1906 bis 30. November 1907 in der Haus­haltung vorgekommenen Hausschlachtungen in die Haus- Haltungsliste genau nach den dieser Liste aufgedruck­ten näheren Vorschriften einzutragen. Die Zahl der Haus- schlachtungen ist auch von allen denjenigen Haus­haltungen anzu.geben, welche zur Zeit der Zählung keinVieh mehr besitzen. Nach erfolgter Ausfüllung der Haushaltungsliste hat der Haushaltungs­vorstand die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben durch Namensunterschrift zu bescheinigen und die Liste zur Abholung vom 3. Dezember ab bereit zu halten.

Zur Einrichtung und Leitung des Zählgeschäfts wird in jeder Gemeinde durch den Gemeinderat und aus dessen Mitte eine Zählungskommission unter dem Vor­sitze des Ortsvorstehers gebildet, welcher insbesondere die Einteilung der Gemeinde in Zählbezirke, die Aufstellung von (freiwilligen) Zählern, die Vorbereitung der Zähl- papiere, die Prüfung der ausgefüllten Haushaltungslisten und die Zusammenstellung derselben in der sogenannten tziemeindeliste obliegt. Aufgabe der Zähler ist es, recht­zeitig die Haushaltungslisten auszuteilen und wieder ein­zusammeln.

Die bevorstehende Viehzählung soll zeigen, welche Ent­wicklung der Viehstand, der einen wichtigen Zweig der landwirtschaftlichen Produktion bildet und einen namhaf­ten Teil des Bolksvermögens ausmacht, in den letzten Jahren genommen hat. Zugleich ist die Zählung durch die Ausdehnung auf die Hausschlachtungen dazu bestimmt, in Verbindung mit der fortlaufenden Erhebung über die Zahl der der amtlichen Fleischbeschau unterstellten Tiere darüber Aufschluß zu geben, wie sich die Fleischversorgung und der Fleischkonsum des Deutschen Volkes neuerdings gestaltet hat. Der Nutzen der bevorstehenden Zählung wird sich darum nicht auf Reich und Staat beschränken, sondern auch den Gemeinden und deren einzelnen Gliedern zu gute kommen. Es ist daher im eigensten Interesse aller Beteiligten, durch gewissenhafte und vollständige Beantwortung der gestellten Fragen nach Kräften zu dem Gelingen der Zählung beizutragen.

Ueber die Stuttgarter Kläranlage wird der Fr. Zt. geschrieben: Die für Stuttgart sehr wichtige Frage der Abführung seiner Abwässer ist jetzt durch eine.Entscheidung der Regierung des Neckarkreises zu seinen Gunsten entschieden worden. Die Stadt plant die Errichtung einer mechanischen Abwässerklürungsanlage auf der- Markung der etwa zehn Kilometer vom Stadtinnern entfernten Gemeinde Hofen. Die Abwässer, und zwar auch diejenigen von Cannstatt und Untertürkheim, sollen durch einen großen Sammelkanal in die Kläranlage ge­führt, dort mechanisch geklärt und dann in den Neckar geleitet werden. Dabei ist ins Auge gefaßt, später auch die Fäkalfloffe in dieser 'Weise zu beseitigen und das jetzige für eine Großstadt unzeitgemäße Abfuhrsystem, das überdies in anormalen Zeiten leicht zu bedenklichen Ver­legenheiten für die Stadt führen kann, durch ein allge­meines Abschwemmsystem zu ersetzen. Gegen die Erricht­ung der Kläranlage, die mit den dazugehörigen Bauten eine Ausgabe von 2 271000 Mark erfordern wird, war nun von 18 Seiten Einspruch erhoben worden, der jedoch von den meisten Interessenten fallen gelassen wurde. Es blieben schließlich nur noch die Genreinden Hosen und Münster, die Baumwollspinnerei Arnold und Frhr. v. Palm-Mülhausen übrig. Die Gemeinde Hofen hat Be­fürchtungen jür die Verunreinigung ihres Trinkwasser, das aber, wie durch-Untersuchung festgestellt wurde, in den meisten Brunnen jetzt schon keine gute Beschaffenheit hat. Vor allem erlangen die Einsprucherheber, daß die Abwässer weiter abwärts unterhalb eines auf der Zwi­schenstrecke befindlichen Wehrs in den Fluß geleitet wer­den, was allerdings für Stuttgart einen Mehraufwand von 315 000 Mark bedeuten würde. Nach dem Gutachten des Medizinalkvllegiums ist die geplante Kläranlage unter den jetzigen Verhältnissen einwandsfrei, bei einer Zu­führung der Fäkalien würde aber eine weitere Reinigung notwendig sein. Der Referent der Kreisregierung, Bau- rat Neuster, verwies aus norddeutsche Städte, in denen die mechanische Klärung gut funktioniere. Besonders mu­stergültig sei die mechanische Kläranlage der Stadt Frankfurt a. M., die auch bei Einführung sämtlicher Fäkalien noch annehmbare Ergebnisse liefere. Das Ober­amt Cannstatt, in dessen Gebiet die Kläranlage zu errich­ten ist, ebenso wie ein Gutachten des Oberamtsarztes sprachen sich gegen die Anlage aus. Bonner Kreisregier­ung wurde dahin entschieden daß der c^tadt Stuttgart die Erlaubnis erteilt wird, du Abwässer nach vorausge­gangener Reinigung in der von ihr geplanten Weise in den Neckar Zu leiten. Die Abwässer müssen jedoch so ge­reinigt werden, daß eine Fäulnisbildung ausgeschlossen ist. Der Schlamm bei der Kläranlage ist so zu lagern, daß die Nachbarschaft und der öffentliche Verkehr nicht belästigt wird. Das Abwasser muß vor der Einleitung in den Fluß mit frischer Luft in Berührung gebracht werden. Im Interesse der Fischzucht wird verboten, Aetz- kalk in den Fluß gelangen zu lassen. Die Kreisregier­ung behält sich weitergehende Vorschriften vor, wenn die

erteilten nicht genügen. Insbesondere kann bei Zuführ­ung der Fäkalien die biologische Reinigung verlangt wer­den, wenn die mechanische nicht mehr genügt. Auch ist die Beschränkung und der Widerruf der Erlaubnis aus Gründen des öffentlichen Wohles Vorbehalten. Diese teil­weise selbstverständliche Vorbehalte und Bedingungen wer­den die Errichtung der Anlage nicht hindern. Wenn nicht von den Einsprucherhebenden nun noch Beschwerde an das Ministerium des Innern erhoben wird, die aber kaum ein anderes Ergebnis haben würde, kann Stuttgart endlich seine hygien. Einrichtung derart ausbauen, wie es sür die Salubrität einer Großstadt unbedingt erforderlich ist. Dann ist allerdings das noch wichtigere, schwierigere und weit höhere Aufwendungen erfordernde Problem der aus­reichenden Versorgung mit gutem Trinkwasser zu lösen.

Aus der Privatbeamtenbewegung. Am Mon­tag fand in Stuttgart zur Förderung der Privatbeamten­bewegung eine Vertreterversammlung' von 18 Vereinen statt, die insgesamt über 10 350 Mitglieder verfügen. Es wurde die Errichtung einer besonderen württ. Arbeits­zentrale, wie solche bereits in verschiedenen Teilen Deutsch­lands bestehen, beschlossen, um die Agitation in der Ver­sicherungsfrage in Württemberg noch lebhafter zu gestal­ten und die Wünsche der württ. Privatangestollten im Hauptausschuß zu vertreten. Letzterer tritt am nächsten Samstag in Frankfurt a. M. zu einer Sitzung zusammen und veranstaltet dort am Sonntag 17. d. im Hippodrom eine große öffentliche Kundgebung der Privatangestellten Deutschlands, auf der 3 Vorträge über die Pensions- und Hinterbliebenenversicherung von den Herren Georg Hiller- Leipzig, Karl Fischer-Offenbach und Hans Pechly-Berlin gehalten werden.

Stuttgart, 12. Nov. Wie d-js Südd. K.-B. hört, ist der Sekretär des Haus- und Grundbesitzervereins, Bril- lerty, unter dem Verdacht der Bigamie verhaftet worden. B. soll in Feuerbach Frau und 3 Kinder haben und lebe in Stuttgart mit einer zweiten Frau, die er an­geblich in London geehelicht haben soll. Die erste Frau hat die Verhaftung veranlaßt.

Stuttgart, 12. Nov. Bei der heutigen Ziehung der Geldlotterie zu Gunsten des Umbaues der Liederhalle wur­den folgende Hauptgewinne gezogen. Es fielen 30 000 Mk. auf Nr. 58 281, 6000 Mark auf Nr. 48 631, 2000 Mark auf 58 985, je 1000 Mark auf Nr. 18 411, 34 415, je 500 Mark auf Nr. 8105, 38 932, 39109, 59 459, je 200 Marka uf Nr. 57 957, 37 388, 38 348, 70 014, 4086, 40 062, 37 641, 27 147, 37 325, 43 003. Ohne Gewähr.

Ulm, 11. Nov. Die Ulmer freie Vereinigung für Pensionsversicherung der Privatbeamten sprach ihre Zu­stimmung zum Anschluß an die württ. Arbeitszentrale aus und erklärte sich für den Ausbau der Reichsinvaliden­versicherung.

Der Polizeibericht meldet: In der Hofenerstraße in Cannstatt geriet gestern nachmittag ein drei Jahre Jahre altes Mädchen unter ein Lastfuhrwerk, wurde über­fahren und sofort getötet. Untersuchung ist eingeleitet, der Fuhrmann ist bekannt.

In Unterhausen bei Reutlingen sprang der in Reutlingen in Stellung befindliche Kaufmann Arthur Richter aus Euba in Sachsen auf einem, bereits in Bewegung befindlichen Zug. Er stürzte und wurde von den Rädern zermalmt.

Gerichlssaal.

Ulm, 11. Nov. (Strafkammer). Die gegenwärtig eine vierjährige Zuchthausstrafe absitzenden Strafgefange­nen Joh. Lukas, Schneidergeselle von Bettingen (Bez. Trier) und Bernhard Böttgen, Schreinergeselle von Köln, verübten in den Orten Herrenberg, Böttingen, Jls- hofen, Oberstadien, Donzdorf, Böhmenkirch, Mühlhausen bei Ehingen, Moosbeuren und Tomerdingen, auf erschwerte Weise Einbrüche und nahmen mit, was sie erwischen konn­ten. Unter Einreihung der laufenden Strafe erhielt Lukas 7 Jahre 8 Mon. und Röttgen 7 Jahre Zuchthaus als Ge­samtstrafe. In Moosbeuren hatten die beiden Einbrecher aus einer Kapelle einen goldenen Kelch gestohlen.

Der Kampf mit dem <V?fpevst.

Eine Spukgeschichte beschäftigte das Dortmunder Schöffengericht. Der Schauplatz dieser Geistergeschichte liegt in der Cappenberger Heide, wo es, so erzählte man sich in Lünen und in der Umgebung, nachts zu einer bestimmten Zeit nicht mit rechten Dingen zugehe. Die Mitglieder eines Turnvereins in Lünen beschlos­sen, den Spuk abzufangen. In der Nacht zum 13. August zog eine Schar Mitglieder in die Heide. Hinter einem Strauch legte man sich auf die Lauer. Man brauchte nicht lange zu warten, als Plötzlich in der Ferne eine weiße Gestalt auftauchte, die erst langsam, dann aber nnt Riesenschritten herankam und sich mit unheimlichem Räus­pern dem Strauche näherte. Die mutige Turnerschar war vor Entsetzen aufgesprungen und nach allen Himmels­richtungen auseinandergestoben. Das Gespenst raste hin­ter den Fliehenden her und schien sich zwei der jungen Leute besonders aufs Korn genommen zu haben. Als die geisterhafte Erscheinung handgreiflich wurde, zogen die jungen Leute, denen der Angstschweiß von der Stirn rann, ihre Messer und setzten sich zur Wehr. Mit mehreren Stichwunden bedeckt, lief jetzt das Gespenst heulend in der Richtung nach Cappenberg davon und verschwand in einer Gasse. Tie Spukgeschichte war aufgeklärt, man hatte es mit einem lebenden Wesen zu tun. Es stellte sich dann heraus, daß der Spuk der Vater eines der jungen Burschen selbst gewesen war, der sich an den Turnabenden in ein weißes Gewand gesteckt hatte, um seinen Sohn, der die Heide zu passieren hatte, zu veranlassen, früh­zeitiger nach Hause zu gehen. Für die beiden jungen Leute hatte die Sache indessen noch ein unangenehmes Nachspiel vor dem Schöffengericht, wo sie derRh.-W. Ztg." zufolge wegen gefährlicher Körperverletz­ung angeklagt waren. Der Amtsanwalt erkannte ohne weiteres an, daß sich die Angeklagten in Notwehr be­funden hätten, er vertrat aber auch zugleich die Auffassung, daß sic die Grenzen der Notwehr ganz erheblich über­schritten hätten und demgemäß zu bestrafen seien. Der

Verteidiger forderte die Freisprechung der Angeklagten mit der Begründung, daß die beiden jungen Leute tat­sächlich angenommen hätten, sie ständen einem Ge­spenst gegenüber, und da die Körperkräfte.eines solchen nicht zu taxieren seien, so hätten die Angeklagten zu jedem Mittel der Verteidigung greifen dürfen, was ihnen ge­rade zur Hand gewesen sei. Das Gericht schloß sich dieser Auffassung an und sprach die Angeschuldigten wegen straf­loser Ueberschreitung der Notwehr frei.

Vermischtes.

Ein enormer Temperqlurunterschied

zwischen Höhe und Tiefe wird vom Freitag aus Baden geweidet: Während in der Ebene bet kaltem Nebel die Tem­peratur nahe am Gefrierpunkte angelangt war, brannte auf der Höhe der Kandel (1243) die Sonne vom wolkenlosen Himmel, sodaß Touristen bei 30° C. -st ihr Mittagessen im Freien einnahmen. Schon auf dem Königsstuhl bei Heidel­berg (546 w) befand man sich über dem Nebelmeer.

Ueberfüttere die Hühner nie. Futterabwechs­lung gnd Kalk enthaltende Artikel haben den besten Er­folg. Erfahrung wird lehren, welche Mengen zu verab­reichen sind. Zerstoße zerbrochene Glas- und Porzellan­geschirre zur Größe von kleinen Erbsen und lege sie in einen Kasten, der mit Kies angefüllt ist. Die Hühnev werden die harten Strich mit Ecken sich auHuchen, um sie in ihre Mühle, den Magen, zu bringen.

Arbeiten im Gemüsegarten. Solange es geht, wird im Gemüsegarten, was noch nicht gegraben ist, ge­schottert. Der Frost hilft den Boden verbessern, und des­halb hinaus und müßten wir die Picke zum Hauen nnt- nehmen. Die Durchwinterungsbeetc werden jetzt einen Umschlag von Laub oder Erde (kein warmer Dung) be­kommen müssen, und vielleicht verlangen die Mieten, in denen die Wurzelgemüse lagern, auch schon eine Ver­stärkung der Deckung.

Wink. Ungeschickter Tänzer:Solch Tänzchen ist doch ein Hochgenuß." Tänzerin:Und was für ein Vergnügen würd' es erst sein, wenn Ihnen ineine Füße nicht fortwährend im Wege wären!"

Handel und Volkswirtschaft.

Hcilbronu, 12. Nov. Obst- uüd Kartoffelniaikl an der Woll- halle. Mostobst 5,80-6.60 M-, Tafelobst 12.0018 M. per Zenker. Gelbe Kartoffeln 2.8g8.80 M. öä»Auum bovam 2302.80 M. WurOkartoffeln 8 704.08 M. per Ztr.

Ltuttgarl. 9. Nov Tchlachtviehmiukt. Zupetrieben: 23 Ockie« l07 Karren, 140 KatSelu, Kühe 00g, Kälber i9Z, Schis eine Sgl Verkauft: Ochsen 23, Karren 44 Kaltelul40 Kälber 195, Schweine 88h, Unverkauft: Ochfeu 0 0 Karren «8, Kalbeln 06g, Kälber Og Gchivetue 03« Erlös au» >/, Kg. Gchla«rge»ichr. Ochsen: 1. Quai aubgemästete von »i» Pfg., 2. Qualität, v»n bis Ps«. Bullen: 1. Qualität, srllfleischige von 88 ist» 70 Pfg., 2. Quälst. ä>

! terc und weniger fleischige von 67 bi» 68 Pfg, «tterc und Junx

rinder: 1. Qual., aubgemästeke von 30 btr 82 Pfg., 2. Qual st- -

schige von 77 bi» 79 Pfg., 3. Qualstär geringere von 75 bi« 77 Prg, ^ Kühe: 1. Qual., junge gemästete von bi» Pfg , 2, Qual., ältere < von 60 dis 69 Pfg., 3 Qual., geringe von 4g bis 80 Pfg Ka:

ber: 1. Qual, beste Saugkälber von 86 bis 038 Pfg. 2. Qual., gu'r

GaugkSlber von 82 bi» «5 Pfg., Z. .Qual-, geringe Saugkälber "v,- 78 bi» 81 Pfg,, Schmeine: 1. Qual., junge fleischige von 6» bi« 66 Pfg., 2. Qual ichisere feste von 63 »iS 64 Pfg., 3, Qual., geringere Gauen) von 58 bi» 80 Ksg, Verlauf des Markte«: Schweine und Kälber lebhaft, sonst mächtig belebt.

Konkurs-Eröffnuuge«. Engen Keck, Schreinermeister in Backnang. August Rewvp, Zimmermann in Winterlingen. Nach­laß de» verst. Johann Friedrich Moser gewes. Aichitekten in Hilden­heim, früheren Inhabers der offenen, >etr 16g0 aufgelösten Handels­gesellschaft unter der Firma Moser u. Theurer, Dampfzlegelei in Heidenheim. Adolf Echrnid, Kaufmann in Kleinaspach. Eugen Silber, Gutspächter in Sülzhof, Gemeinde Möckmühl. Johann Jakob D o lb, Messerschmied in Tuttlingen, Wilhelmstraße 30.

LaudeSprodukteu-Börse Sknttgart

vom 11. November 1907.

Auch in der abgelaufenen Woche hat die Witterung ihren bisherigen Charakter deibehalteu, so daß jetzt ein ausgrebiger, durchdringender Regen sehr erwünscht wäre. Wohl geben die Herbstsaaten noch zu kleiner Klage Veranlassung, allein der Wasser­stand der Binnengewässer hat weiter etwas abgenommen, weß- halb die Rhedereien auf der Elbe ihren Betrieb eingestellt haben und die Rheinschiffahrt nur noch mühevoll und sehr langsam be­trieben werden kann.

Auf den Wettmarktplätzen steht die amerikanische Finanz- Krise immer noch im Vordergrund der Erwägungen. Eine fühl­bare Consequenz derselben, bilden die Diskont- und Lombardzins- Erhöhungen der Bank von England sowie der deutschen Reichsbank. Letztere hat mit 7 /,resp. 8'/, Zins, die höchsten Sätze seit z ihrem mehr als 30jährigen Bestehen überschritten. Der Getreide- S Handel und die ihm verwandten Zweige wir schaftlicher Tätigkeit i sind auf der Grundlage billigen Geldes aufgebaut und sind daher j veranlaßt ihre Untenehmungen auf das notwendigste Maß zu be- t schränken, umsomehr, als der Punkt noch nicht zu erblicken ist, von welchem eine Besserung dieser Verhältnisse erwartet werden kann.

Trotzdem haben die Preise in Paris, Berlin, Budapest sich wenig verändert, wogegen die amerikanischen und englischen Märkte billiger Preise melden.

Auch unsere süddeutschen Märkte haben unter der Zurück­haltung der Käufer zu leiden und die Zufuhren konnten teils gar nicht, teils nur z» ermäßigten Preisen abgesetzt werden. Nur Hafer begegnet fortgesetzt guter Aufnahme.

Heutige Böise verkehrte in abgeschwächter Tendenz. Die Umsätze beschränkten sich auf den dringendsten Bedarf.

Infolge des außergewöhnlich niederen Wafferstandes ist die Produktionsfähigkeit der heimischen Mühlen erheblich reduziert, weshalb eine Ermäßigung der Mehlpreise nicht festgestellt werden konnte.

Wir notieren per 100 Kilogramm frachtparität Stuttgart, netto Cafsa je nach Quali ät und Lieferzeit: Weizen Württemberg. Mk. 23.75 bis Mk. 24.25, fränkischer nominell. bis., bayrischer 24.25 bis 24.75 Mk., niederbayrischer. bis. Mk., Rumänier 28. bis 27. Mk., Utka 26. bis 27. Mk., Saxonska , bisMk., Rohstoff-Azima 26. bis 27., Walla-Wall«

bisMk., Laplata 25.75 bis 26.75 Mk., Amerikaner

bisMk., Californier. disMk., Australier bisMk. Kernen 23.75 bis 24.25. Dinkel, 16.25 bis

16.75. Roggen württemb. 21.50 bis 22.50, norddeutscher. bis. Mk., russischerbis. Gerste württemb 21. bis 21.50 Mk., Pfälzer 22.50 bis 23., bayerische 22. bis 22.50 Mk., Tauber. bis. Mk., ElsäßerbisMk., ungarische nominell 23. bis 24.25 Mk., Moldau nominell

. Mk., Anatolier nominell. bis. Mk., kaliwrn. prima . bis.. Fu tergerste, ruff. >6.75 bis 17.50. Hafer württ. 19. bis 20. Mk., russischer. bis.. Mais Laplata 16.75 bis 17.50 Mk., Mixed.- bis, Yellow. bis ., russisch. bis-, Donau 16.75 bis 17.50. kohlreps bis.. Mehlpreise pro 100 Kilogramm incl. Sack: Mehl , Nr. 0: 37 bis 38. Mk. Nr. 1: 36. bis 37 Mk., Nr. 2: f 35. bis 36. Mk, Nr. 3: 34 bis 35. Mk., Nr. 4: 32.50 bis 33.50. Suppengries: 37. bis 38. Mk. Kleie 12. (ohne Sack)