erntet werden kann und hier seine weitere Zukunft. Wenn . also dem Luftschiff als Träger explosiver Stoffe, alsLuft- ! artillerie", mir eine ganz verschwindende Bedeutung jetzt i und auch wohl in absehbarer Zeit zngesprochen werden muß, jjo kann seine Bedeutung als Aufklärungsorgan doch eine ganz eminente werden. Wie weit es dazu bei dem gegen­wärtigen Stand in der Lage ist, kann schwer übersehen werden. Tatsache ist jedoch, daß bei bestimmten Wind­verhältnissen das Luftschiff in der Luft manövrieren und nach bestimmten Stellen dirigiert werden kann. Hierin liegt der enorme Vorteil gegenüber den nicht lenkungs­fähigen Luftschiffen.

Es ist schon jetzt eine gewisse Sicherheit dafür vor­handen, daß der Führer einer Armee über feindliche Be­wegungen und Stellungen sich unterrichten und darauf seine Maßnahmen aufbauen kann. Man braucht u'.ir ans dem Kriege 1870/71 beliebige Lagen herauszugreifen, um das Weittragende der Erfindung zu erfassen. Man nehme nur an, daß am 4., 6. oder vom 14. bis 18. August der deutschen oder französischen Heeresleitung ein solches Auf- klärungsorgan zur Verfügung gestanden hätte, durch das L/4 der Unsicherheit des Kalküls .ausgeschaltet worden wäre. Würde der 16. August so verlustreich für die deutsche 1. Und 2. Armee verlaufen sein?

In der Verwendung des lenkbaren Luftschiffes zur Aufklärung kann man als» der Phantasie die Zügel schießen lassen, vielleicht kommt die Wirklichkeit diesen Phantasien später einmal nahe. Vielleicht spielen sich im Streit um die Aufklärung einst in der Luft zwischen diesen Schiffen Känrpfe ab, wie sie sich jetzt mit Sicherheit zwi­schen den Kavalleriedivisionen der beiderseitigen Heere ab- spielen werden. Vielleicht liegt der Gedanke, diese Luft­schiffe zu armieren, nicht so fern; aber wegen ihrer Be­deutung als Träger ungeheuren Vernichtungsmaterials braucht sich die Haager Friedenskonferenz den Kopf weiter nicht zu zerbrechen. Ebenso wie das Luftschiff das Auge des Führers für die feindlichen Maßnahmen werden kann, so ist es auch geeignet, das Armee-Oberkommando iiber die eigenen Bewegungen zu unterrichten, da wo die gewöhn­lichen Hilfsmittel: Fernsprecher, drahtlose Telegraphie, Lichtsignale usw. versagen oder nach Lage der Dinge nicht angewendet werden können. Auch hierin kann das Luft­schiff hervorragende Dienste leisten. Im Festungs­krieg wird es für Verteidiger wie Angreifer gleichfalls schätzenswerte Aufklärung schaffen; besonders wertvoll wird es ftir den Verteidiger fein, daß sein geflügeltes Auge wieder mit Sicherheit zu ihm zurückkehren wird, und daß ihm der Verkehr mit der Außenwelt, nicht unterbunden werden kann. Im Seekriege kann es die aufklärende Tätigkeit der Kreuzer unterstützen, wird jedoch in der See­schlacht selbst nicht von so entscheidender Bedeutung sein, weil sich ja hierbei alle Vorgänge wie auf dem Präsen­tierteller abspielen.

Mso das lenkbare Luftschiff kann als Anfklärnngs- organ von großer Bedeutung werden, wenn die Frage, wie ein derartiges Schiff mit der Armee mittransportiert wer­den kann, wie es schnell marschfertig gemacht wird, gelöst! wird. Vorläufig sind wir jedoch anscheinend noch weit da- ^ von entfernt, und nach dem augenblicklichen Stande der ß Dinge ist eine Verwendung des Luftschiffes mir in Festun­gen und vielleicht auch bei Belagerungen, wenn diese erst eine gewisse Stabiliätt erreicht haben, möglich.

Soweit also Heeresbewegungen in der Nähe von Fest­ungen stattfinden, also in den ersten Stadien der kriegeri­schen Verwicklung, werden die in den Grenzfestungen be­findlichen Luftschiffe auch den Operationen der Feldar­mee schon jetzt Dienste leisten können. In dein Maß«, wie eine Armee in Feindes Land eindringt, wird sie auf Hilfsmittel verzichten müssen, während der Feind vor­aussichtlich noch länger über Luftschiffe verfügen wird. Ob nun die Verwendung lenkbarer Luftschiffe einen Einfluß auf strtaegische und taktische Operationen haben wird, das bedarf einer besonderen Untersuchung.

Rundschau.

Die Frankfurter Einigungskundgebung.

Am 10. November wird in Frankfurt a. M. eine politische Kundgebung der linksliberalen Par­teien stattfinden. Vor Jahresfrist haben die Vertreter der Freisinnigen Volkspartei, der Freisinnigen Vereinig­ung und der Deutschen Volkspartei die Frankfurter Ver­einbarungen abgeschlossen, die ein erfolgreiches Zusam­menwirken, insbesondere bei den Neuwahlen zum Reichs­tag unter Wahrung der politischen Selbständigkeit der einzelnen Parteien ermöglicht und zum engeren Zusam­menschluß der parlamentarischen Fraktionen der Linkslibe­ralen geführt haben. Bei den Reichstagswahlen hat der entschiedene Liberalismus Erfolge errungen und ver­stärkten Einfluß auf die Reichsgesetzgebung gewonnen. Die­sen Einfluß im Geiste freiheitlicher Staatsauffassung zur Geltung zu bringen, ist die Aufgabe, die der zu verant­wortungsvoller Mitwirkung berufene Liberalismus zu lö­sen hat. Die Versammlung in Frankfurt soll den im Vorjahr von den berufenen Vertretungen der Parteien ausgesprochenen Vorsatz erneut bekunden, zur Durch­führung einer entschieden freiheitlichen Po­litik in Deutschland und zur energischen Bekämpfung der gemekkffamen Gegner zusammenzuwirken.

Die Versammlung findet amS 0 nntag den 10. November, nachmittags 3 Uhr im Hippodrom statt. Am Abend vorher worden die Teilnehmer sich zu einem Begrüßungsabend um 8 Uhr in der Loge zur Ei­nigkeit, Kaiserstraße 37, vereinigen. An die Versamm­lung schließt sich am Sonntag um halb 7 Uhr ein Fest­mahl im Palmengarten an.

Wir laden hierdurch unsere politischen Freunde im Lande zur Teilnahine an dieser Kundgebung ein. Es ist erforderlich, daß möglichst bald Nachricht über die Teil­nahme an der Veranstaltung gegeben wird. Eine Mit­teilung ist bis zum 5. November an Herrn Parteisekretär Schwarz in Frankfurt a. M., Zeißelstraße 34, zu senden.

Die Kundgebung ist unterzeichnet von der Freisinni­gen Polkspartei, der Freisinnigen Vereinigung und der Deutschen Volkspartei.

* * *

Der Kaiser über die soziale Fürsorge.

Bei dem Zentralverband deutscher Industrieller ist folgendes Telegramm des Kaisers als Antwort auf die von der Delegiertenversammlung am 28. Okt. abge- faondten Huldigungsdepesche eingegangen:

Die freundliche Kundgebung der zum ernsten Be­raten versammelten Vertreter der deutschen Industrie hat mich sehr erfreut, und ich spreche dem Zentralver- bande meinen wärmsten Dank aus. Möge cs dem einmütigen und verständigen Zusammenwirken der Lei­ter, Beamten und Arbeiter der industriellen Werke ge­lingen, der deutschen Industrie das hohe Ansehen, wel­ches sie sich durch rastlose Arbeit, Tüchtigkeit und Zu­verlässigkeit errungen hat, und ihren schönsten Ruhmes­titel, in der sozialen Fürsorge für die Arbeiterschaft an der Spitze der Weltindustrie zu marschieren, dauernd Ku erhalten. Wilhelm I. R."

* * *

Zuin Prozeß Moltke-Harden.

Zu dem Eingreifen des Staatsanwalts in den Pro­zeß Moltke-Harden bemerkt die Vossische Zeitung: Aus Opportunitätsrücksichten war die Erhebung der öffent­lichen Klage unterblieben. Da jetzt die Verfolgung der Sache durch die Staatsanwaltschaft nachträglich übernom­men wird, so liegt darin das Zugeständnis, daß der frühere Beschluß ein Fehler war.

Die Berufung des Grafen Moltke gegen das Urteil chm Prozeß Moltke-Harden ist gestern bei den amt­lichen Stellen eingegangen.

Der Prozeß wird also, sobald die staatsanwaltschaft- lichen Ermittelungen abgeschlossen sind, vor einer mit fünf Richtern besetzten Strafkammer des Landgerichts I zur Verhandlung kommen. Durch die Uebernahme der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft erfährt die Stel­lung des Privatklägers eine wesentliche Aenderung. Darüber schreibt dieBoss. Ztg.":

Ihm fällt jetzt Die Rolle des Nebenklägers gn und zwar von selbst, ohne daß es seiner Anschlußerklär­ung bedürfte. Ein durchgreifender Unterschied zwischen der Stellung des Nebenklägers und der des Privatklägers, von anderem abgesehen, liegt in der Zulassung zum Zeugnis und Eid. Ter Privatkläger kann nicht als Zeuge vernommen werden und seine Aussage beschwören; der Nebenkläger dagegen darf als Zeuge aüssagen und be­eidigt werden. Das ist natürlich von größter Tragweite, trenn der Gerichtshof der ersten Instanz sein Urteil vor­zugsweise auf das bedingte Zeugnis einer einzigen Zellgin stützte. Eine weitere Rechtswirkung hinsichtlich des Ver­fahrens liegt darin, daß das Gericht in öffentlichem Ver­fahren nicht wie im Privatklageverfahren den Umfang der Beweisaufnahme nach eigenem Ermessen zu be­stimmen hat; die Beweisaufnahme hat sich vielmehr auf die sämtlichen vorgeladenen Zeugen und Sachverständigen sowie auf die anderen herbeigeschafften Beweismittel zu erstrecken.

-I- * . *

Die Reform -es Weingesetzes.

DieDeutsche Wein-Zeitung" erklärt, aus zuverläs­sigster Quelle Mitteilungen aus dem W ein gef etz ent­warf erhalten zu haben, aus denen sie folgendes wieder­gibt:

Hiernach soll das künftige Weingesetz an Strenge alle Erwartungen übertreffen. Es enthält die sämtlichen ag­rarischen Forderungen, die in letzter Zeit erhoben wurden. Zunächst die räumliche Beschränkung um .ein Fünftel des zu verbessernden Weines (20 Prozent) unter Wegfall der Grenzzahlen, jedoch nur zu dem Zwecke, um den Gehalt der saueren Jahrgänge an Alkohol und Säure demjenigen normaler Jahre gleich zu gestalten. Ferner wird die zeitliche Begrenzung festgesetzt, und zwar bis Jahresschluß, ausgenommen Bedarfsfälle für einzelne Betriebe oder bestimmte Bezirke nach vorheriger Anmeld­ung. Die Verzuckerung selbst soll nur in den Produktions­gebieten erlaubt werden. Der Entwurf enthält ferner besondere Bestimmungen über eine ausgiebige Lager- duch-Kontrolle mit der Bestimmung, besondere Bü­cher nach einem bestimmten Schema zu führen. Tief ein­schneidend sind die neuen Bestimmungen über die Be­nennung des Weines. Hauptsächlich werden künftig die einzelnen deutschen Weinbaugebiete beziehungsweise Be­zirke streng auseinandergehalten, und es ist in Zukunft« nicht mehr erlaubt, Weine aus einem Weinbaugebiete mit Bezeichnungen eines anderen Gebietes zu versehen, auch Verschnitte von Weinen verschiedener Weinbaugebiete sol­len deklarationspflichtig werden.

Der Entwurf ist den beteiligten Regierungen zur Begutachtung unterbreitet worden.

. * * -t-

Das Spiritnsmonopot.

lieber die jm Reichsschatzamt ausgearbeitete Vor­lage betreffend das Spiritusmonopol teilt das Berliner Tagblatt" noch folgendes mit: Die Gesamt­produktion in Rohspiritus, welcher in den.Brenner­eien hergestellt werden darf, wird festgesetzt auf 270 Mil­lionen Liter reinen Alkohol. Die Errichtung neuer Brennereien wird von der Bedürfnisfrage und von der Erteilung einer Konzession abhängig gemacht. Die Maischbottichsteuer fällt fort. Den Brennereien soll ein Min im alp reis gewährt werden, der sich auf ca. 35 Mark für 100 Liter reinen Alkohol stellen wird. Hierzu kommen anstatt 20 Mark wie bisher nur 10 Mark Steuer­nachlaß für das Kontingent und zwar nur noch auf die Dauer von zehn Monaten. Alsdann soll die Liebes­gabe vollständig abgeschafft werden. Der Reichsmono­polverwaltung wird ein Beirat der Brennereien beigegeben, der bezüglich der Preisfestsetzung in jedem Jahr sein Gutachten abgeben soll. Das Spiritussyndikat wird.Pom Reich übernommen. Die Spritfabriken werden vorn Reich erworben. Die Spritfabrikbetriebe wer­den auf Grund der im Durchschnitt der letzten drei Jahre erzielten Reingewinne durch eine Entschädigung abgefun­den, deren Höhe dem sechsprozentigen Kcipitalwert des jährlichen Reingewinnes entspricht. Das Gesetz tritt am 1. Oktober 1903 in Kraft. Das Reich soll 70 Millionen Mark Mehreinnahmen aus dem Branntwein heraus- schlagen.

Eisendahnerftreik in England in Licht.

In England steht ein großer Streik der Eisenbahn- Angestellten bevor. Die Gesellschaften weigern sich, die Organisation anznerkennen. Nach langen Beratungen gab nun das Komitee des Verbands der Eisenbahnangestellten die Erklärung ab, daß mit Rücksicht auf die Weigerung dev Eifenbahngesellschaften,' mit den Vertretern des Verbandes zusammenzukommen, nichts anderes übrig bleibe, als das Mandat der Mitglieder so auszuführen, wie es sich nach dem Ergebnis (der Abstimmung erweisen würde, und dem Exekutivkomitee des Verbandes zu empfehlen, für den ge­samten E if e nba h n di e nst im Königreich Streik­zettel auszugeben. Bell, der Sekretär des Verbandes, erklärte irr einer Unterredung, Streikzettel würden in glei­cher Weise an die Unionisten und Nichtunionisten ansgegeen werden.

Tages-Chronik.

Berlin, 1. November. Der vom Kardinal Fisher durch Boykottierung der Vorlesungen gcmaßregclte Prof. S ch r ö r s in Bonn ei hi» lt, wie man der Täglichen Rundschau meldet, vom Kardinal die Auffo derung, sich vor ihm per- sönlich zu rechtfertigen. Prof. Schrörs hat es abgelehnt, dieser Aufforderung Fischers Folge zu leisten.

Berlin, 2 November. DieNorddeutsche Mg. Ztg." erfährt, der Kaiser verlieh dem kaiserlichen Botschafter tn Konstantinopü F hr Mar sch all a. Bieberstein den Schwarzen Adlerorden.

Köln, 31. Okt. Wie derKöln. Ztg." aus B 0 n n telegraphiert wird, haben hie katholischen Verbind­ungen sich d>em Beschluß der anderen studentischen Kor­porationen in Bezug auf den Professor Dr. Schr 0 ersan- geschl offen. Sie verurteilen das Vorgehen des Erzbischofs gegen den Professor und erklären, haß sie sich an den Ovationen für den Professor betei­ligen würden urrd sich auch dem Massenbesuch seiner Vorlesungen anschließen wollten.

Krefeld, 31. Okt. Der Geheime Kommerzienrat de Greifs stiftete zu seinem 70. Geburtstage 50 000 Mark für ein Kinderheim.

Rom. 2. Nov Papst Pius leidet an Atemnot und gichtischen B schwerven. Trotz Anratens seines L-ib- arzteZ der Ruhe zu pflegen, 'aßt sich der Papst nicht abhal­ten, Audienzen adzuhaiten.

Madrid, 1. Nov. DemLiberal" zufolge steht Portugal vor einer Revolution. Infolge des un­geheuren Kurssturzes der Staatswerte und einer nie da­gewesenen Depression in Handel und Wandel haben sich die besitzenden Klassen zur Opposition geschlagen. Der König soll gestürzt werden. Das Heer steht ans Seiten der Umsturzpartei. '(Leute, die detachiert sagen, wie sie Revolution machen wollen, sind nicht ernst zu. nehmen).

Tientsin, 1. Nov. Die deulsch-chtnesstchen Verhand­lungen wegen der E senbahn T ie n t s i n - T s i n a n f u- Chingkiang sind ßlücktich abgeschlossen (Wie schon früher mitget-ilt, war die Konzrssion )üc die Bahn Tiemsin- Chinkiang schon vor Jahren an eine deutsch, englische Grupps erteilt, doch füllten sich d^r Verwirklichung des Plan s Schwierigkeiten, die sitzr anscheinend gehoben sind, entgegen).

Eine furchtbare Panik entstand Freitag abend in Zittau bei einem Wohltätigkeitsfest in den Sonnensälen. Als etwa 500 Menschen versammelt waren, brach im reich dekorierten Saale Feuer aus. Alles flüchtete dem einzigen Ausgange zu, der durch das Andrängen der Massen rasch verstopft wurde. Nur dem energischen Eingreifen einiger Männer ist es gn verdanken, daß ein unabsehbares Unglück verhütet wurde. Die Son­nensäle stehen in Hellen Flammen, und dürften wohl gänz­lich vom Feuer zerstört werden. Zwei Feuerwehrleute sind bei den Löscharbeiten verunglückt.

iEinen kostbaren Fund machte in Merxheim bei Gebweiler der Landwirt Arrus in seinem Hofe an ei­ner Stelle, wo früher eine Weintrotte stand. In einer Tiefe von ungefähr 50 Zentimeter fanden Arbeiter einen Kochtopf, der mit französischen Gold- und Silbermünzen im Betrage von etwa 40000 Franken gefüllt war. Ein Verwandter des Arrus, von dem der jetzige Besitzer das Anwesen geerbt hat, und der als sehr vermögend galt, soll im Jahre 187071 den Schatz vergraben haben.

Auf der Eisenhütte Oberhaufen explodierte Donnerstag Nachmittag ein mit Heißluft gefüllter Cow- ver-Apparat. Durch den Luftdruck wurden fünf in der Nähe weilende Arbeiter fortgefchleudert. Einer von ihnen wurde gegen die Wand geschleudert und war sofort tot; die übrigen kamen mit leichteren Verletzungen davon.

Durch Gewitter und Hagelwetter wurde in der Pro­vinz Florenz die Olivenernte zerstört. Der Arno ist inSigna nnt 5 Meter angewachsen. Die Provinzstraßen sind zerstört.

Eise nbahn-U nglnck.

Auf der preußischen Berch talbahn bei Nieder­zissen (Ahrweiler), ist am Freitag ein Viadukt ein­gestürzt. Ein Zug, bestehend aus Lokomotive und zwölf Wagen, meist Güterwagen, wurde in die Tiefe gerissen. Dabei wurden 6 Personen getötet, 1 5 verletzt.

Zn dem Eisenbahnunglück auf der Vrohl- talbähn wird weiter gemeldet: Die Entgleisung scheint auf ein Versagen der Bremse in dem Viadukt oder auf ein abgebröckeltes Eisenstück, das inan zwischen den Geleisen fand, zurückzuführen zu fein. Der Z u g, welcher ans Lo­komotive und zwölf Wagen, vornelMlich Güterwagen, bestand, stürzte die 25.Meter hohe Böschung'hi­nab. Ein Taglöhner sprang ab und brach beide Beine. Beim Abstürzen kam ein Personenwagen unter einen Gü­terwagen zu liegen und wurde zermalmt. Die Insassen fanden den Tod oder wurden schwer verletzt. Einige ret­teten sich durch Abspringen und kamen mit leichteren Ver­letzungen davon. Tot sind: der Zugführer Weber ans Kempenich, Ingenieur Stipp ing ans Koblenz, ein auf der Reise nach der Heimat befindlicher Jtali euer ünd der Kartoffelhändler Gr ah ans Heimetzheim. Seinen