erntet werden kann und hier seine weitere Zukunft. Wenn . also dem Luftschiff als Träger explosiver Stoffe, als „Luft- ! artillerie", mir eine ganz verschwindende Bedeutung jetzt i und auch wohl in absehbarer Zeit zngesprochen werden muß, jjo kann seine Bedeutung als Aufklärungsorgan doch eine ganz eminente werden. Wie weit es dazu bei dem gegenwärtigen Stand in der Lage ist, kann schwer übersehen werden. Tatsache ist jedoch, daß bei bestimmten Windverhältnissen das Luftschiff in der Luft manövrieren und nach bestimmten Stellen dirigiert werden kann. Hierin liegt der enorme Vorteil gegenüber den nicht lenkungsfähigen Luftschiffen.
Es ist schon jetzt eine gewisse Sicherheit dafür vorhanden, daß der Führer einer Armee über feindliche Bewegungen und Stellungen sich unterrichten und darauf seine Maßnahmen aufbauen kann. Man braucht u'.ir ans dem Kriege 1870/71 beliebige Lagen herauszugreifen, um das Weittragende der Erfindung zu erfassen. Man nehme nur an, daß am 4., 6. oder vom 14. bis 18. August der deutschen oder französischen Heeresleitung ein solches Auf- klärungsorgan zur Verfügung gestanden hätte, durch das L/4 der Unsicherheit des Kalküls .ausgeschaltet worden wäre. Würde der 16. August so verlustreich für die deutsche 1. Und 2. Armee verlaufen sein?
In der Verwendung des lenkbaren Luftschiffes zur Aufklärung kann man als» der Phantasie die Zügel schießen lassen, vielleicht kommt die Wirklichkeit diesen Phantasien später einmal nahe. Vielleicht spielen sich im Streit um die Aufklärung einst in der Luft zwischen diesen Schiffen Känrpfe ab, wie sie sich jetzt mit Sicherheit zwischen den Kavalleriedivisionen der beiderseitigen Heere ab- spielen werden. Vielleicht liegt der Gedanke, diese Luftschiffe zu armieren, nicht so fern; aber wegen ihrer Bedeutung als Träger ungeheuren Vernichtungsmaterials braucht sich die Haager Friedenskonferenz den Kopf weiter nicht zu zerbrechen. Ebenso wie das Luftschiff das Auge des Führers für die feindlichen Maßnahmen werden kann, so ist es auch geeignet, das Armee-Oberkommando iiber die eigenen Bewegungen zu unterrichten, da wo die gewöhnlichen Hilfsmittel: Fernsprecher, drahtlose Telegraphie, Lichtsignale usw. versagen oder nach Lage der Dinge nicht angewendet werden können. Auch hierin kann das Luftschiff hervorragende Dienste leisten. Im Festungskrieg wird es für Verteidiger wie Angreifer gleichfalls schätzenswerte Aufklärung schaffen; besonders wertvoll wird es ftir den Verteidiger fein, daß sein geflügeltes Auge wieder mit Sicherheit zu ihm zurückkehren wird, und daß ihm der Verkehr mit der Außenwelt, nicht unterbunden werden kann. Im Seekriege kann es die aufklärende Tätigkeit der Kreuzer unterstützen, wird jedoch in der Seeschlacht selbst nicht von so entscheidender Bedeutung sein, weil sich ja hierbei alle Vorgänge wie auf dem Präsentierteller abspielen.
Mso das lenkbare Luftschiff kann als Anfklärnngs- organ von großer Bedeutung werden, wenn die Frage, wie ein derartiges Schiff mit der Armee mittransportiert werden kann, wie es schnell marschfertig gemacht wird, gelöst! wird. Vorläufig sind wir jedoch anscheinend noch weit da- ^ von entfernt, und nach dem augenblicklichen Stande der ß Dinge ist eine Verwendung des Luftschiffes mir in Festungen und vielleicht auch bei Belagerungen, wenn diese erst eine gewisse Stabiliätt erreicht haben, möglich.
Soweit also Heeresbewegungen in der Nähe von Festungen stattfinden, also in den ersten Stadien der kriegerischen Verwicklung, werden die in den Grenzfestungen befindlichen Luftschiffe auch den Operationen der Feldarmee schon jetzt Dienste leisten können. In dein Maß«, wie eine Armee in Feindes Land eindringt, wird sie auf Hilfsmittel verzichten müssen, während der Feind voraussichtlich noch länger über Luftschiffe verfügen wird. Ob nun die Verwendung lenkbarer Luftschiffe einen Einfluß auf strtaegische und taktische Operationen haben wird, das bedarf einer besonderen Untersuchung.
Rundschau.
Die Frankfurter Einigungskundgebung.
Am 10. November wird in Frankfurt a. M. eine politische Kundgebung der linksliberalen Parteien stattfinden. Vor Jahresfrist haben die Vertreter der Freisinnigen Volkspartei, der Freisinnigen Vereinigung und der Deutschen Volkspartei die Frankfurter Vereinbarungen abgeschlossen, die ein erfolgreiches Zusammenwirken, insbesondere bei den Neuwahlen zum Reichstag unter Wahrung der politischen Selbständigkeit der einzelnen Parteien ermöglicht und zum engeren Zusammenschluß der parlamentarischen Fraktionen der Linksliberalen geführt haben. Bei den Reichstagswahlen hat der entschiedene Liberalismus Erfolge errungen und verstärkten Einfluß auf die Reichsgesetzgebung gewonnen. Diesen Einfluß im Geiste freiheitlicher Staatsauffassung zur Geltung zu bringen, ist die Aufgabe, die der zu verantwortungsvoller Mitwirkung berufene Liberalismus zu lösen hat. Die Versammlung in Frankfurt soll den im Vorjahr von den berufenen Vertretungen der Parteien ausgesprochenen Vorsatz erneut bekunden, zur Durchführung einer entschieden freiheitlichen Politik in Deutschland und zur energischen Bekämpfung der gemekkffamen Gegner zusammenzuwirken.
Die Versammlung findet amS 0 nntag den 10. November, nachmittags 3 Uhr im Hippodrom statt. Am Abend vorher worden die Teilnehmer sich zu einem Begrüßungsabend um 8 Uhr in der Loge zur Einigkeit, Kaiserstraße 37, vereinigen. An die Versammlung schließt sich am Sonntag um halb 7 Uhr ein Festmahl im Palmengarten an.
Wir laden hierdurch unsere politischen Freunde im Lande zur Teilnahine an dieser Kundgebung ein. Es ist erforderlich, daß möglichst bald Nachricht über die Teilnahme an der Veranstaltung gegeben wird. Eine Mitteilung ist bis zum 5. November an Herrn Parteisekretär Schwarz in Frankfurt a. M., Zeißelstraße 34, zu senden.
Die Kundgebung ist unterzeichnet von der Freisinnigen Polkspartei, der Freisinnigen Vereinigung und der Deutschen Volkspartei.
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Der Kaiser über die soziale Fürsorge.
Bei dem Zentralverband deutscher Industrieller ist folgendes Telegramm des Kaisers als Antwort auf die von der Delegiertenversammlung am 28. Okt. abge- faondten Huldigungsdepesche eingegangen:
„Die freundliche Kundgebung der zum ernsten Beraten versammelten Vertreter der deutschen Industrie hat mich sehr erfreut, und ich spreche dem Zentralver- bande meinen wärmsten Dank aus. Möge cs dem einmütigen und verständigen Zusammenwirken der Leiter, Beamten und Arbeiter der industriellen Werke gelingen, der deutschen Industrie das hohe Ansehen, welches sie sich durch rastlose Arbeit, Tüchtigkeit und Zuverlässigkeit errungen hat, und ihren schönsten Ruhmestitel, in der sozialen Fürsorge für die Arbeiterschaft an der Spitze der Weltindustrie zu marschieren, dauernd Ku erhalten. Wilhelm I. R."
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Zuin Prozeß Moltke-Harden.
Zu dem Eingreifen des Staatsanwalts in den Prozeß Moltke-Harden bemerkt die Vossische Zeitung: Aus Opportunitätsrücksichten war die Erhebung der öffentlichen Klage unterblieben. Da jetzt die Verfolgung der Sache durch die Staatsanwaltschaft nachträglich übernommen wird, so liegt darin das Zugeständnis, daß der frühere Beschluß ein Fehler war.
Die Berufung des Grafen Moltke gegen das Urteil chm Prozeß Moltke-Harden ist gestern bei den amtlichen Stellen eingegangen.
Der Prozeß wird also, sobald die staatsanwaltschaft- lichen Ermittelungen abgeschlossen sind, vor einer mit fünf Richtern besetzten Strafkammer des Landgerichts I zur Verhandlung kommen. Durch die Uebernahme der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft erfährt die Stellung des Privatklägers eine wesentliche Aenderung. Darüber schreibt die „Boss. Ztg.":
Ihm fällt jetzt Die Rolle des Nebenklägers gn und zwar von selbst, ohne daß es seiner Anschlußerklärung bedürfte. Ein durchgreifender Unterschied zwischen der Stellung des Nebenklägers und der des Privatklägers, von anderem abgesehen, liegt in der Zulassung zum Zeugnis und Eid. Ter Privatkläger kann nicht als Zeuge vernommen werden und seine Aussage beschwören; der Nebenkläger dagegen darf als Zeuge aüssagen und beeidigt werden. Das ist natürlich von größter Tragweite, trenn der Gerichtshof der ersten Instanz sein Urteil vorzugsweise auf das bedingte Zeugnis einer einzigen Zellgin stützte. Eine weitere Rechtswirkung hinsichtlich des Verfahrens liegt darin, daß das Gericht in öffentlichem Verfahren nicht wie im Privatklageverfahren den Umfang der Beweisaufnahme nach eigenem Ermessen zu bestimmen hat; die Beweisaufnahme hat sich vielmehr auf die sämtlichen vorgeladenen Zeugen und Sachverständigen sowie auf die anderen herbeigeschafften Beweismittel zu erstrecken.
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Die Reform -es Weingesetzes.
Die „Deutsche Wein-Zeitung" erklärt, aus zuverlässigster Quelle Mitteilungen aus dem W ein gef etz entwarf erhalten zu haben, aus denen sie folgendes wiedergibt:
Hiernach soll das künftige Weingesetz an Strenge alle Erwartungen übertreffen. Es enthält die sämtlichen agrarischen Forderungen, die in letzter Zeit erhoben wurden. Zunächst die räumliche Beschränkung um .ein Fünftel des zu verbessernden Weines (20 Prozent) unter Wegfall der Grenzzahlen, jedoch nur zu dem Zwecke, um den Gehalt der saueren Jahrgänge an Alkohol und Säure demjenigen normaler Jahre gleich zu gestalten. Ferner wird die zeitliche Begrenzung festgesetzt, und zwar bis Jahresschluß, ausgenommen Bedarfsfälle für einzelne Betriebe oder bestimmte Bezirke nach vorheriger Anmeldung. Die Verzuckerung selbst soll nur in den Produktionsgebieten erlaubt werden. Der Entwurf enthält ferner besondere Bestimmungen über eine ausgiebige Lager- duch-Kontrolle mit der Bestimmung, besondere Bücher nach einem bestimmten Schema zu führen. Tief einschneidend sind die neuen Bestimmungen über die Benennung des Weines. Hauptsächlich werden künftig die einzelnen deutschen Weinbaugebiete beziehungsweise Bezirke streng auseinandergehalten, und es ist in Zukunft« nicht mehr erlaubt, Weine aus einem Weinbaugebiete mit Bezeichnungen eines anderen Gebietes zu versehen, auch Verschnitte von Weinen verschiedener Weinbaugebiete sollen deklarationspflichtig werden.
Der Entwurf ist den beteiligten Regierungen zur Begutachtung unterbreitet worden.
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Das Spiritnsmonopot.
lieber die jm Reichsschatzamt ausgearbeitete Vorlage betreffend das Spiritusmonopol teilt das „Berliner Tagblatt" noch folgendes mit: Die Gesamtproduktion in Rohspiritus, welcher in den.Brennereien hergestellt werden darf, wird festgesetzt auf 270 Millionen Liter reinen Alkohol. Die Errichtung neuer Brennereien wird von der Bedürfnisfrage und von der Erteilung einer Konzession abhängig gemacht. Die Maischbottichsteuer fällt fort. Den Brennereien soll ein Min im alp reis gewährt werden, der sich auf ca. 35 Mark für 100 Liter reinen Alkohol stellen wird. Hierzu kommen anstatt 20 Mark wie bisher nur 10 Mark Steuernachlaß für das Kontingent und zwar nur noch auf die Dauer von zehn Monaten. Alsdann soll die Liebesgabe vollständig abgeschafft werden. Der Reichsmonopolverwaltung wird ein Beirat der Brennereien beigegeben, der bezüglich der Preisfestsetzung in jedem Jahr sein Gutachten abgeben soll. Das Spiritussyndikat wird.Pom Reich übernommen. Die Spritfabriken werden vorn Reich erworben. Die Spritfabrikbetriebe werden auf Grund der im Durchschnitt der letzten drei Jahre erzielten Reingewinne durch eine Entschädigung abgefunden, deren Höhe dem sechsprozentigen Kcipitalwert des jährlichen Reingewinnes entspricht. Das Gesetz tritt am 1. Oktober 1903 in Kraft. Das Reich soll 70 Millionen Mark Mehreinnahmen aus dem Branntwein heraus- schlagen.
Eisendahnerftreik in England in Licht.
In England steht ein großer Streik der Eisenbahn- Angestellten bevor. Die Gesellschaften weigern sich, die Organisation anznerkennen. Nach langen Beratungen gab nun das Komitee des Verbands der Eisenbahnangestellten die Erklärung ab, daß mit Rücksicht auf die Weigerung dev Eifenbahngesellschaften,' mit den Vertretern des Verbandes zusammenzukommen, nichts anderes übrig bleibe, als das Mandat der Mitglieder so auszuführen, wie es sich nach dem Ergebnis (der Abstimmung erweisen würde, und dem Exekutivkomitee des Verbandes zu empfehlen, für den gesamten E if e nba h n di e nst im Königreich Streikzettel auszugeben. Bell, der Sekretär des Verbandes, erklärte irr einer Unterredung, Streikzettel würden in gleicher Weise an die Unionisten und Nichtunionisten ansgegeen werden.
Tages-Chronik.
Berlin, 1. November. Der vom Kardinal Fisher durch Boykottierung der Vorlesungen gcmaßregclte Prof. S ch r ö r s in Bonn ei hi» lt, wie man der Täglichen Rundschau meldet, vom Kardinal die Auffo derung, sich vor ihm per- sönlich zu rechtfertigen. Prof. Schrörs hat es abgelehnt, dieser Aufforderung Fischers Folge zu leisten.
Berlin, 2 November. Die „Norddeutsche Mg. Ztg." erfährt, der Kaiser verlieh dem kaiserlichen Botschafter tn Konstantinopü F hr Mar sch all a. Bieberstein den Schwarzen Adlerorden.
Köln, 31. Okt. Wie der „Köln. Ztg." aus B 0 n n telegraphiert wird, haben hie katholischen Verbindungen sich d>em Beschluß der anderen studentischen Korporationen in Bezug auf den Professor Dr. Schr 0 ersan- geschl offen. Sie verurteilen das Vorgehen des Erzbischofs gegen den Professor und erklären, haß sie sich an den Ovationen für den Professor beteiligen würden urrd sich auch dem Massenbesuch seiner Vorlesungen anschließen wollten.
Krefeld, 31. Okt. Der Geheime Kommerzienrat de Greifs stiftete zu seinem 70. Geburtstage 50 000 Mark für ein Kinderheim.
Rom. 2. Nov Papst Pius leidet an Atemnot und gichtischen B schwerven. Trotz Anratens seines L-ib- arzteZ der Ruhe zu pflegen, 'aßt sich der Papst nicht abhalten, Audienzen adzuhaiten.
Madrid, 1. Nov. Dem „Liberal" zufolge steht Portugal vor einer Revolution. Infolge des ungeheuren Kurssturzes der Staatswerte und einer nie dagewesenen Depression in Handel und Wandel haben sich die besitzenden Klassen zur Opposition geschlagen. Der König soll gestürzt werden. Das Heer steht ans Seiten der Umsturzpartei. '(Leute, die detachiert sagen, wie sie Revolution machen wollen, sind nicht ernst zu. nehmen).
Tientsin, 1. Nov. Die deulsch-chtnesstchen Verhandlungen wegen der E senbahn T ie n t s i n - T s i n a n f u- Chingkiang sind ßlücktich abgeschlossen (Wie schon früher mitget-ilt, war die Konzrssion )üc die Bahn Tiemsin- Chinkiang schon vor Jahren an eine deutsch, englische Grupps erteilt, doch füllten sich d^r Verwirklichung des Plan s Schwierigkeiten, die sitzr anscheinend gehoben sind, entgegen).
Eine furchtbare Panik entstand Freitag abend in Zittau bei einem Wohltätigkeitsfest in den Sonnensälen. Als etwa 500 Menschen versammelt waren, brach im reich dekorierten Saale Feuer aus. Alles flüchtete dem einzigen Ausgange zu, der durch das Andrängen der Massen rasch verstopft wurde. Nur dem energischen Eingreifen einiger Männer ist es gn verdanken, daß ein unabsehbares Unglück verhütet wurde. Die Sonnensäle stehen in Hellen Flammen, und dürften wohl gänzlich vom Feuer zerstört werden. Zwei Feuerwehrleute sind bei den Löscharbeiten verunglückt.
iEinen kostbaren Fund machte in Merxheim bei Gebweiler der Landwirt Arrus in seinem Hofe an einer Stelle, wo früher eine Weintrotte stand. In einer Tiefe von ungefähr 50 Zentimeter fanden Arbeiter einen Kochtopf, der mit französischen Gold- und Silbermünzen im Betrage von etwa 40000 Franken gefüllt war. Ein Verwandter des Arrus, von dem der jetzige Besitzer das Anwesen geerbt hat, und der als sehr vermögend galt, soll im Jahre 1870—71 den Schatz vergraben haben.
Auf der Eisenhütte Oberhaufen explodierte Donnerstag Nachmittag ein mit Heißluft gefüllter Cow- ver-Apparat. Durch den Luftdruck wurden fünf in der Nähe weilende Arbeiter fortgefchleudert. Einer von ihnen wurde gegen die Wand geschleudert und war sofort tot; die übrigen kamen mit leichteren Verletzungen davon.
Durch Gewitter und Hagelwetter wurde in der Provinz Florenz die Olivenernte zerstört. Der Arno ist inSigna nnt 5 Meter angewachsen. Die Provinzstraßen sind zerstört.
Eise nbahn-U nglnck.
Auf der preußischen Berch talbahn bei Niederzissen (Ahrweiler), ist am Freitag ein Viadukt eingestürzt. Ein Zug, bestehend aus Lokomotive und zwölf Wagen, meist Güterwagen, wurde in die Tiefe gerissen. Dabei wurden 6 Personen getötet, 1 5 verletzt.
Zn dem Eisenbahnunglück auf der Vrohl- talbähn wird weiter gemeldet: Die Entgleisung scheint auf ein Versagen der Bremse in dem Viadukt oder auf ein abgebröckeltes Eisenstück, das inan zwischen den Geleisen fand, zurückzuführen zu fein. Der Z u g, welcher ans Lokomotive und zwölf Wagen, vornelMlich Güterwagen, bestand, stürzte die 25.Meter hohe Böschung'hinab. Ein Taglöhner sprang ab und brach beide Beine. Beim Abstürzen kam ein Personenwagen unter einen Güterwagen zu liegen und wurde zermalmt. Die Insassen fanden den Tod oder wurden schwer verletzt. Einige retteten sich durch Abspringen und kamen mit leichteren Verletzungen davon. Tot sind: der Zugführer Weber ans Kempenich, Ingenieur Stipp ing ans Koblenz, ein auf der Reise nach der Heimat befindlicher Jtali euer ünd der Kartoffelhändler Gr ah ans Heimetzheim. Seinen