Stadt «nd Umgebung.

* (GlückundGlas, wie leichtbrichtdas.) Noch keinen sah ich fröhlich enden, auf den mit immer­vollen Händen die Götter ihre Gaben streu'n", läßt Schiller in seinem GedichtDer Ring des Polykrates" den Gast zu jenem glücklichen Könige sprechen, dem alle seine Unter­nehmungen nach Wunsch ausschlugen. In jenen Worten liegt die ernste Mahnung, die unser Sprichwort enthält: Verlaß dich nicht auf das Glück, es zerbricht wie Glas! Ein unglücklicher Stoß, ein kurzes Zusammenprallen und ein Glas zerbricht in tausend Stücke. Nie wieder wird etwas Vernünftiges daraus. So auch mit dem Glück. Die Göttin Fortuna hat ihre Launen. Oft hält sie bei ihren Freunden lange, lange aus. Wenn sie ihnen aber einmal den Rücken gekehrt hat, dann ist es mit ihrer Huld vor­bei. Und die Unglücklichen die erst im Glücke geschwelgt

haben, können dann das Unglück meist nicht ertragen und verzweifeln. Darum merke, du Menschenherz:Verlaß dich nicht zu sehr auf dein Glück. Wie ein dünnes Glas zerspringt es in Scherben." Verlaß dich lieber auf dich selbst, dein Wollen und dein Können und nicht zuletzt auch auf deinen Gott!

Konzert-^rogininm

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Lurorekeswrs

Direktion: Urem, Musikdirektor.

ävu 28.

67 Vbr (llurpIM)

1. Usstmars^k Durvbull

2. Ouvertüre ,OarnsvnI in Rom' kvrlior

3. Ulnwen aus 8t. Petersburg, ^»lnsr

4. 8ovlleu »us ,Ubvivgo!6'

5. I7 ig»risvbs Übapsoäio Hr. 1

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voimvrslaA, ävu 29.

89 Ilbr (Irivkballs)

1. Oboral: Urvu divb svbr o meine 8svle

2. Ouvertüre 2 . Uromstbsus D. v. Lovthovsn

3. ^.nKoräsruog rum laur Osprioioal» Vaiss

VTsbsr-LvrIior

4. Vorspiel r. Iristan u. llsold« kUob. ^Vagnvr

5. Die Moldau, sink. Diobtung 8metan»

6. Kriegers Diebobsn, Marurk» 8tr»uss

3 ^/,8 Ohr (Anlagen)

Druck und Verlag der Beruh. Hofmannschen Buchdruckerei in Wildbad. Verantw. Redakteur E. Reinhardt, daselbst.

Wildbad.

LvkLIMlwLvdrMK.

über die Entnahme von Sand, Kies, Schlamm, Eis, Schilf, und von sonstigen Materialien oder Pflanzen aus der Enz oder ihren Nebenbächen.

Par. 1.

Die Entnahme von Sand, Kies, Schlamm, Eis, Schilf, und von sonstigen Materialien oder Pflanzen aus der Enz und ihren Neben­bächen, soweit sie öffentliche Gewässer sind, darf nur nach vorgängiger Erlaubnis durch das Stadtschultheißenamt unter Einhaltung der gesetz­lichen, sowie der vom Stadtschultheißenamt gegebenen Beschränkung und gegen Entrichtung der in Par. 3 festgesetzten Gebühren an die Stadt­kasse erfolgen.

Par. 2.

Die Entnahme darf nur innerhalb der räumlichen Grenzen des Fluß­betts, also innerhalb der Uferlinien und ohne Beschädigung des Ufers und seiner Anpflanzung stattfinden.

Für eine etwaige Beschädigung der letzteren sowie fremden Eigen­tums hat der Nutzende voll und ganz aufzukommen, wie er auch nicht berechtigt ist, fremdes Eigentum als Zugang oder Zufahrt zu dem Gewässer zu benützen.

Par. 3.

Die Höhen der Gebühren wird nach Maßgabe des aus der er­teilten Erlaubnis für den Gesuchsteller sich ergebende«! Nutzens festgesetzt und zwar nach Menge und Umfang der gewonnenen Materialien.

Es sind an die Stadtkasfe zu bezahlen:

». für 1 cbm. Sand, Kies, Schlamm und Eis 1 Mk

b. für 1 Doppelzentner (100 Kg.) Schilf oder sonstigen Pflanzen 1 Mk.

Par. 4.

Nach ihrer Gewinnung und vor ihrer Abfuhr sind die Materialien und Pflanzen in geordnete Haufen zu verbringen, damit dieselben durch den städtischen Forstwart gemessen bezw. gewogen werden können. Die­selben dürfen auch erst nach Bezahlung der Gebühr an die Stadtkasse abqesührt werden.

Par. 5.

Verfehlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund des Art. 1!0, Ziffer 2 und 3 des Waffergesetzes vom 1. Dez. 19«>0 mit Geld- strafe bis zu 30 Mk. und im Unoermögensfalle mit Haft bis zu einer Woche bestraft

Vorstehende von den bürgerlichen Kollegien durch Beschluß vom 23. August d. Js. entworfenen ortsstatutarischen Vorschriften werden gemäß Par. 39 der Vollzugsverfügung zum Wafsergesetz vom >. Dez. 1900 mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß etwaige Einwendungen gegen dieselben der zweiwöchigen Frist

vom 28 . August bis 11 . September d. Js.

bei der Unterzeichneten Stelle anzubringen sind.

Wildbad, den 27. August 1907.

Stadtschultheistenamt:

B ä tz n e r.

Ugl. Lurtheater

Wildbad

Direktion: Jntendanzrat Peter L ie b i g.

Mittwoch, den 28. August

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