hingehend, daß derartige Handelsschulen, ausdrücklich die ! BezeichnungPrivathandelsschulen" zu führen hätten. Fer­ner erklärt sich die Kammer bereit, eine Bewegung für Abänderung der Reichsgewerbeordnung zu unterstützen in dem Sinne, daß die Leiter der Privathandelsschulen der staatlichen Konzessivnspflicht zu unterstellen wären. Kon bemerkenswerten Einläufen seien erwähnt: Eine Ein­gabe des Verbands der Vereine Kreditreform betr. Ab­änderung bezw. Ergänzung der Kvnkursordnung, wonach im Interesse des Geschäftsverkehrs auch in Fällen, wo eine zur Durchführung des Konkursverfahrens genügende Masse nicht vorliegt, der Ablehnungsbeschluß auf Staats­kosten öffentlich bekannt gegeben werden soll, beschloß die Kammer im Einklang mit der Stellungnahme des deut­schen .Handelstags zu unterstützen. Ebenso sprach sich die Kammer zu einer weiteren Eingabe des genannten Ver­bandes betr. Erleichterung der Einsichtnahme der Mani- sestantenlisten im zustimmenden Sinne aus. Ferner be­fürwortet sie mit Rücksicht auf die Nachteile der schwanken­den Osterfesttermine für die Geschäftswelt die Festlegung des Osterfestes. Weitere Einläufe betrafen das Ver­zollungsverfahren in Oesterreich-Ungarn,, die Behandlung deutscher Ursprungszeugnisse seitens der französischen Zoll­verwaltung, Zulassung von Briefumschlägen mit durch­scheinender Adresse u. s. f.

Auch die Handelskammer Reutlingen hat sich in ihrer am Freitag abgehaltenen Sitzung nach einem Re­ferat ihres Sekretärs für den Eintritt Württem­bergs in eine zwischen den beteiligten Bundesstaaten zu bildende F i n a n z g e m e i n s ch a f t für den Ausbau und die Unterhaltung der Wasserstraßen des Rheins, Mains und Neckars ausgesprochen.

Handwerksmeisterorganisation. Zur Gründung eines w ürtt. W a g n erm e iste r - V er b a n d s fand am Sonntag imCharlottenhof" in Stuttgart unter dem Vorsitz von Wagnermeister Klenk-Ludwigsbyrg eine von über 200 Wagnermeistern besuchte Versammlung statt. Nach einem Vortrag von Handwerkskammersekretär K r o- mer über den Wert der Organisation und einer eingehen­den Erörterung, in der verschiedene Mißstände im Wagner­gewerbe zur Sprache kamen, wurde die Gründung ein­stimmig beschlossen. Der Verband bezweckt die Wahrung der gesamten Bernfsinteressen der Wagnermeister, die Ver­tretung der Standesinteressen gegenüber der Öffentlich­keit, dem Staate, den Gemeinden und anderen Körper­schaften, sowie die Regelung gleichmäßiger Preise für die einzelnen Arbeitsleistungen, die Pflege des Genossen­schaftswesens und die Förderung eines geordneten Ver­hältnisses zwischen Meistern und Gesellen. Der Verband hat seinen Sitz in Stuttgart. Zum Verbandsvorsitzenden wurde Wagnermeister S i g e l - Gablenberg gewählt, zum stellvertretenden Vorsitzenden Jl g-Stuttgart, zum Schriftführer Roth-Stuttgart. Der Ausschuß besteht aus zwölf Mitgliedern, die sich auf die vier Handwerks­kammerbezirke verteilen.

Einführung von Wanderarbeitsstätten. Die

Denkschrift über die Einführung von Wän­de rarbeits st ätten in Württemberg, die dem Präsidium des Ständischen Ausschusses zugegangen ist, hebt einleitend das Bedürfnis hervor, das zur Schaffung von Fürsorgeeinrichtungen für mittellose Wanderer vor­handen ist. lieber die Belästigung des Publikums durch Stromer werde immer noch viel geklagt und insbesondere sei es das platte Land, das unter der Belästigung durch arbeitslos umherziehende, auf die Mildtätigkeit der Land­bewohner rechnende mittellose Reisende zu leiden hat. Un­ter diesen Wanderern sei zu unterscheiden zwischen solchen, die ohne Verschulden infolge Arbeitslosigkeit auf die Landstraße gekommen und auf der Wanderschaft eine neue Arbeitsstelle sich suchen wollen und solchen Leuten, die -aus Arbeitsscheu und aus Freude an der Ungebunden­heit ihr Leben auf der Landstraße zubringen. Besteht keine geordnete Wandererfürsorgc, führt die Denkschrift weiter aus, so ist diese Unterscheidung für die Behörden oft sehr schwierig. Sollen die rein polizeilichen Maßnah­men gegen den überaus lästigen und gefährlichen Wander­bettel mit aller Schärfe zur Anwendung gebracht werden, so sollte die Polizeibehörde andererseits in der Lage sein, daraus hinzuweisen, daß kein Wanderer auf den Bettel angewiesen ist. Diese Erwägung weist auf das Bedürfnis nach einem gleichmäßig über das ganze Land verbreiteten Netz von Verpflegungsstationen für mittellose Wanderer oder von Wanderarbeitsstätten hin, die eine höhere Ent­wicklungsstufe der Berpflegungsstationen darstellen. In der Denkschrift werden sodann die bisherigen hier in Frage kommenden Einrichtungen in Württemberg aufgezählt, ferner wird auf verschiedene Verbesserungen der Wanderer­fürsorge hingewiesen, wie sie im Laufe der Zeit durch­geführt wurdet, sind und sodann dargelegt, daß die Wan­derarbeitsstätten sich vornehmlich auch mit der Vermitt­lung von Arbeitsgelegenheit für ihre Gäste zu befassen haben werden. Und zwar haben sie namentlich für Ar­beitsgelegenheit in den Orten Sorge zu tragen, in denen öffentliche Arbeitsnachweise bis jetzt nicht bestehen. Da­durch könne dem Landwirt und dem Gewerbetreibenden aus dem Lande die Gewinnung von Arbeitskräften aus der Schar der Wanderer erleichtert werden. Des weiteren schildert die Denkschrift' das Verhältnis der Wander­arbeitsstätten zu den Arbeiterkolonien und die Verteilung der Wanderarbeitsstätten im Lande. Für unsere württ. Verhältnisse erscheine ein engmaschiges Netz von Wander­arbeitsstätten zweckmäßig und zwar würden etwa 60 Stationen errichtet werden müssen, die sich den Haupt­verkehrsstraßen entlang verteilen würden. Die Einricht­ungen für die Wanderarbeitsstätten müßten in den be­scheidensten Grenzen gehalten werden, damit nicht die Ko­sten von vornherein zu groß werden und abschrecken. Als Arbeiten kommen hauptsächlich in Betracht: Holzzerklei­nern, Steinklopfen, Wegbau- und -Unterhaltungsarbeiten, Haus-, Garten- und Feldarbeiten, Flechtarbeiten. Nach den anderwärts gemachten Erfahrungen dürste bei 60 Stationen mit einem durchschnittlichen Aufwand von etwa 2000 Mark jährlich ;u rechnen sein. Hinsichtlich der Stell­ungnahme der Landarmenverbände und der Bezirksbe­hörden .zu diesen Reformbestrebungen ist zu sagen, daß von 63 Amrskörperschaften 59 hiezu Stellung genommen

haben. Von diesen haben sich 19 vollständig ablehnend verhalten. Sie begründen ihre ablehnende Stellung u. a. wie folgt: Es sei ein Hohn, Fürsorgeeinrichtungen für Ar­beitslose Wanderer zu treffen, während Gewerbe und Landwirtschaft unter der drückendsten Leutenot zu leiden haben und italienische, kroatische, polnische Arbeiter in Scharen in das Land gezogen werden müssen. Die 19 ablehnenden Bezirke sind: Leonberg, Ludwigsburg, Mar­bach, Neckarsulm, Calw, Freudenstadt, Nürtingen, Tutt­lingen, Ellwangen, Gaildorf, Hall, Welzheim, Biberach, Ehingen, Kirchheim, Leutkirch, Ravensburg, Ulm, Wan­gen. Bon 15 anderen Bezirken wird zwar die Errichtung einer Wanderarbeitsstätte in ihrem Bezirk abgelehnt, sie erklären sich aber unter Umständen bereit, an den Kosten einer Wanderarbeitsstätte in einem Nachbarbezirk zu be­teiligen. Zu diesen Bezirken gehört auch Stuttgart-Amt, ferner Oberndorf, Cannstatt, Weinsberg, Gmünd, Rott­weil u. a. Sechs Bezirke sind unter gewissen Bedingungen zu der Mitwirkung bei der Errichtung einer Wander- arbeitsstätte bereit. Von 18 Bezirken wurde die Bereit­willigkeit der Mitwirkung bei der Durchführung des Sy­stems der Wanderarbeitsstätten durch das ganze Land ausgesprochen. Es sind dies Heilbronn, Besigheim, Reutlingen, Balingen, Herrenberg, Horb, Nagold, Neuen­bürg, Sulz, Aalen, Heidenheim, Künzelsau, Oehringen, Schorndorf, Geislingen, Göppingen, Münsingen und Tett- nang. Im Hanptetat für 1907 und 1908 sind je 20 000 Mark für diesen Zweck vorgesehen. Am Schlüsse der Denk­schrift werden noch die hinsichtlich der Wanderarbeitsstätten bestehenden Verhältnisse in Bayern, Baden, Hessen und Preußen dargelegt.

Das 8. Stuttgarter Mustkfest wird ein statt­liches Aufgebot an Chorkräften entfalten. Der Ver­ein für klassische Kirchenmusik, der Neue Singverein, Leh­rergesangverein, Schubertverein und der Kgl. Hoftheater­chor, zusammen etwa 475 Sängerinnen und Sänger, sind schon an der Arbeit, unter Leitung ihrer Dirigenten die umfangreichen Chornummern einzuüben. Außer dem Messias von Händel stehen auf dem Programm: die großartige Kantate Ein' feste Burg, von Bach, das glanz­volle Tedeum Bruckners (als Abschluß seiner 9. Sin­fonie), Prof. Seuffardts Schicksalsgesang und der Teil- lefer von R. Strauß. Das Orchester stellt die verstärkte Hofkapelle (etwa 95 Mitwirkende). Im Messias, in der Kantate und im Tedeum wird die schöne Orgel des Lieder­halle-Festsaals mitbegleiten, gespielt von Prof. H. Lang. Bei Zeiten soll das Programmbuch von Dr. Karl Grunsky im Druck erscheinen, das Texte, Erläuterungen usw. enthält und die Vorbereitung auf die Genüsse des Festes erleichtern wird.

Stuttgart, 21. April. Otto von Halem, Besitzer derChemiker-Zeitung" in Cöthen (Anhalt) und der Ex­port- und Verlagsbuchhandlung G. A. von Halem in Bre­men ist zum Generaldirektor der Deuts chenVerlags- anstalt in Stuttgart ernannt worden. Die beiden Firmen bleiben im Besitz des Herrn v. Halem.

Stuttgart, 22. April. Der württb. Brauertag findet hier in der Liederhalle vom 2.-4. Juni statt. Auf der Tagesordnung steht u. a. ein Vortrag über das Thema Wie kann sich der Klein- und Mittelbrauer konkurrenz­fähig erhalten.

Tübingen, 22. April. Sicherem Vernehmen nach ist der Bau der schon bei Herrenberg in Angriff genom­menen Bahn durchs Ammertal mit Durchstich des hiesi­gen Schloßberges (Tunnel) nun Tatsache geworden. Mit den Vorbereitungen zum Tunneldurchbruch soll bald be­gonnen werden. Damit wäre der Agitation für eine Ue- berführung der Basntracen iiber Wurmlingen- (Rotten- burg)-Hirsau ein Ende gemacht.

Am letzten Samstag vormittag stürzte an einem Neu­bau der Neckarstraße in Stuttgart ein Maurer) der auf dem Gerüst des zweiten Stockes mit dem Ziehen der Richtschnur beschäftigt war, ca. 4 Meter hoch auf einen Schuppen herab und trug schwere Kopfverletzungen da­von. Er wurde ins Katharinenhospital verbracht.

In Leonberg hat die leidige Kindersitte, sich an Fuhrwerke zu hänge,!, ein Opfer gefordert. Ein Auto­mobil Mußte, weil ihm eine Schafherde begegnete, auf der Straße warten. Dies benützte ein Knabe von Eltingen, um sich daran zu hängen; er kam nach dem Anfahren nicht mehr weg und wurde, wie es heißt, an einer S^raßenbieg- Ung abgeschleudert, er erlitt entsetzliche Verstümmelungen im Gesicht und wurde bewußtlos ins Krankenhaus nach Leonberg gebracht.

Am Sonntag wurde im Adler in Weinsberg ein Fahrrad Np. 10027 gestohlen. Das ist in kurzer Zeit schon der dritte Fall. Von dem Fahrradmarder fehlt jede Spur.

In Erlenbach OA. Neckarsulm brannte am Sams­tag nachmittag der Anbau des Wohnhauses der Witwe Rank nieder. Da Wasser genügend vorhanden war, wurde das Wohnhaus selbst und die enganliegenden Nach­barhäuser gerettet.

Aus Widdern OA. Neckarsulm wird berichtet: Un­ter den Opfern der Genickstarre in Metz befindet sich auch ein hiesiger junger Mann. Der '24jährige Sohn der Fa­milie Vogel war in Metz als Metzger beschäftigt Und ist nach hierher gelangten Nachrichten an Genickstarre plötz­lich gestorben.

Zn Calw ist das Haus des Kaufmanns Wick am Marktplatz bis auf wenige Reste abgebrannt. Die Nach­bargebäude blieben gerettet.

Zn der Maschinenfabrik von I. M. Voith in Hei­denheim verunglückte der am Krahnen beschäftigte Ar­beiter Schwarz aus Schnaitheim, Vater von 2 Kindern. Er erlitt einen schweren Schädelbruch, an seinem Aufkom­men wird gezweifelt.

ZNEllwangen fand man einen Knecht der Braue­rei Fuchs tot auf einem Wagen liegen. Er scheint in­folge eines Fehltritts durch das Balkenloch einer Scheune abgestürzt zu sein.

Zn einem Warenhaus in Ravensburg hat eine 22 Zahre alte Ladnerin und Putzmacherin, die seit 2 Jah­ren in dem Warenhaus angestellt war und dort eine Art Vertrauensstellung genoß, den Verdacht des Diebstahls

aus sich gelenkt. Tie deshalb in ihrer Wohnung vorqe- nommene Durchsuchung förderte Waren aller Art im Ge­samtwert von nahezu 2000 Mk. zu Tage, welche sie nach und nach im Geschäfte gestohlen hat. Die Diebin wurde dem Amtsgericht übergeben und in Untersuchungshaft ge­nommen. ^

Gerichtstag

Stuttgart, 20. April. (Oberkriegsgerichy. Der frühere Unteroffizier bei der 4. Komp, des Jnf.-Reg. Nr. 127, Adolf Gaß, war vom Kriegsgericht Ulm wegen Miß­handlung und vorschriftswidriger Behandlung Untergebe­ner zu 5 Wochen Mittelarrest verurteilt worden. Er hatte die Leute in mehreren Fällen mit einem Stecken und dem versorgten Seitengewehr geschlagen, auch ließ er als Strafe Gewehrpumpen bis zur Erschöpfung der Leute üben. Aust die von ihm gegen das kriegsgerichtliche Urteil eingelegte Berufung verwandelte das Oberkriegsgericht die Strafe in gelinden Arrest.

Tübingen, 19. April. Das Landgericht ver­urteilte eine Ehefrau aus Ellhausen bei Nagold zur Her­stellung der häuslichen Gemeinschaft, weil sie, 1903 ver­heiratet mit einem aus Monhardt (Pforzheim) gebürtigen Mann und nach einem Monat getrennt, seit 4 Jahren sich geweigert hatte, demselben nach Pforzheim zum Be­trieb eines Milchgeschäfts zu folgen.Er solle zu ihr aufs Land ziehen und dort schaffen und erwerben, in der Stadt müsse sie bittere Not leiden." Nachweisbar war aber das Milchgeschäft in Pforzheim (vom Bruder des Mannes mitbetrieben) einträglich und hinreichenden Ver­dienst abwerfend. Nach A 1354 BGB. gewann der Mann den Prozeß, da er den Wohnort zu bestimmen hat. Die Kosten werden ihr Heiratsbeibringen von 1100 Mark wohl aufzehren. Der Ehemann als Kläger war von Rechtsanwalt Schoffer hier vertreten.

Mannheim, 20. April. Die Entlassung d»s Redakteurs Oskar Geck aus der Zeugniszwangs­haft wird vom Untersuchungsrichter Landgerichtsrat Haas» damit begründet, daß sich im Verlaufe der gerichtlichen, Voruntersuchung der Verdacht ergeben habe, daß N»° dakteur Geck sich der Mittäterschaft an der unter Anklage gestellten Straftat schuldig gemacht habe und demnach fjiv das weitere Verfahren als Zeuge überhaupt nicht mehr iw Betracht kommen werde.

Leipzig, 30. April. Auf Antrag der Staatsanwalt­schaft in Berlin wurde hier die Nr. 16 des anarchistischen OrgansDer freie Arbeiter" wegen eines aufreizenden Artikels über die Bauern nnruhen in Rumänien beschlagnahmt.

Dresden, 20. April. Heute früh halb 6 Uhr wurde der am 20. März wegen Mordes zum Tode verurteilte Lust- und Raubmörder Hugo Arthur Schilling aus Chemnitz im Hofe des Justizgebäudes durch den Scharf­richter Brand higerichtet. (Nach einer weiteren uns zugehenden Meldung hat Schilling eine Eingabe an den Staatsanwalt hinterlassen mit der Aufschrift:Nach meinem Tode zu öffnen", die ein Bekenntnis seiner Schuld enthielt.)

Bremerhaven, 20. April. Der Kpruch des See­amts über die Kollision des Schnelldampfers des Nordd. Lloyd,Kaiser Wilhelm der Große", mit dem englischen DampferOrinoco" im Hafen von Cherbourg geht nach Schilderung der bekannten Vorgänge bei der Kollision dahin, daß der Zusammenstoß auf einem entschuld­baren Irrtum bei beiden Schiffsleitungen, zurückzuführen sei. Nach der Begründung dieses Urteils» wird noch gesagt, daß die Maßnahmen der beiden Schiffs-- leitungen nach der Kollision zu keinen Bemerkungen An-» laß geben.

Krmst und MffekWHt.

Die Pariser Salome-Aufführung. Wie die

M.--P. hört, ist der Oberregisseur des Stuttgarter Hof - theaters Dr. Löwenfeld nach Paris berufen morden, umi dort die Aufführung derSalome" in Szene zu setzen. Der Komponist Richard Strauß wird selbst dirigir- rien. Frl. D estinn-Berlin wird die Salome geben, Burrian - Dresden und Kr aus-Berlin abwechsektzd» den Herodes und Feinhals-München den Zochanackn. Bekanntlich wurde von der Großen Oper in Paris der hohen Ansprüche halber, die Richard Strauß stellte, die Aufführung abgelehnt, doch hat sich jetzt ein Komitee gebil­det, das einen Garantiefonds zeichnete und so die Auf­führung ermöglichte.

Schreckenstaten

eines wild gewordenen Soldaten werden aus Savona in Italien gemeldet: Der Infanterist Sperati ent­wendete von einer Wache eine Vetterliflinte und 90 scharfe Patronen. Nachts erschien er vor der Wohnung eines Dynamithändlers, der ihm seine Tochter nicht zur Frau geben wollte, rief ihn heraus und streckte ihn mit einem Schüsse nieder. Jetzt schien der Blutdurst des Sperati erst recht geweckt. Am Morgen traf er in einem benach­barten Dorfe den Pfarrer auf dem Kirchplatz, er stellte ihn und forderte ihm unter Drohungen 150 Franken ab. Der Pfarrer wagte sich nicht zu wehren und ging in das Pfarrhaus, um das Geld zu holen, als zum Glück sein. Hund den Räuber anbellte und beißen wollte. Diesen Augenblick konnte der Pfarrer benutzen, um schnell die Haustür hinter sich zu verschließen, in den Glockenstuhl hinaufzusteigen und Sturm zu läuten. Sofort kamen die Bauern herbei; als sie sahen, um was es sich handelte, bewaffneten sie sich mit Sensen und Flinten und der mordlustige Sperati mußte fliehen. Auf dem Weg bedrohte er noch zwei Hirtenbuben, ohne ihnen jedoch ein Leid anzutun. In einem einsamen Haus fand er eine Witwe mip ihrer zwanzigjährigen Tochter. Er befahl dem jungen, Mädchen unter Todesdrohung, ihm in den Wald zu folgen. Das Mädchen wagte zunächst keinen Widerstand, lief dem, Wüterich aber auf dem Weg davon und entkam glücklich auch den ihm nachgesandten Schüssen. Der wilde Sp»- rati lief darauf zurück und erschoß aus Wut die Mutter. Unterdes waren jedoch die Carabinieri benachrich­tigt worden; sie umstellten das Haus und der Mörder mußte sich nach kurzem Widerstand ergeben.