Mahl und Umgebung.

» ! >,» rd i, d. r Straßen beginnt all d.t stit-^enden Fahrzeuge, die Saison d > d Äuevmodits. Das bekannteTöff-Töff" t>, - t't,> Fußgänger an das Ausweichen, um den

wuisct,- aubenden. oft einen unheimlichen Benzingestank ver- br.ilendtn Koloß ungehindert passieren zu lassen. Was das Radfahren anbetrisst, so ill dies ärztlichen Urteilen gemäß, eine dem Turnen gleich gesunde Bewegung, denn der Muskelatur des Menschen wird durch Leibesübungen ihre Ausbildung ganz erheblich erleichtert. Ganz anders aber verhält sich die Sache bei denTöff-Töff". Das Benützen derselben ist aller Hinsicht nach keine der Gesundheit ent­sprechende Maßregel und weil eben das Auto der Geschwindig­keit auf dis Beine helfen muß, so findet der Inhaber des-

ßer Beschleunigung der Fahrt meist den besten' Schwarzwaldvereinr

heiß Höri c ^

selben an grc

'Gefallen. Fahlrenhe Beweise von Unkeil, welches so ein sich rasend aebärd'ntesRadfahrer-Schnaufer'" oder Auto anrichtet, häufen elljährlich die Statistik de'-' Unglücksfäll?. Abgesehen davon, ' ein durch Zufall eingewllener unvor­hergesehener Unglri^sfall oft mit dem besten Willen nicht zu verhüten ist, ist cs Pflicht, daß d:r Urheber desselben insoweit Menschen!'ben in Gefahr sind, sich um die Betrof­fenen annimmt, ('sine traurige, oft wilderkehrende Tatsache ist es, daß die nullten dieser Art von Helden, wenn das Malheur passiert i-1. sich in höchst feiger Weise auf das hohe Roß setzen u o mit ihremAusreißer" schleunigst das Weite suchen.

Calmbach,. April. Am letzten Samstag Abend versammelten sich etwa 30 Männer im Gasthaus z. Anker, um zur Gründung einer selbständigen Ortsgruppe d s ,,Würu.

zu schreiten. Nachdem Herr schuft.« e, lume H-rr Hermann Lutz,' die Gründe zum Austritt ans dem Bezirksnerein Neuenbürz und die Vorteile ein--? eigenen Vereins dargelegt hatten, wurde' sogleich die Wahlen vorgenommen. Durch Zuruf wnrdi gewählt die Herren: Schultheiß Hörnle zun Vorstand, Hermann Lutz zun. Schriftführer und Kassier, AtolkHcydt zum Wegrat. In den Ausschuß wurden mit Stimmen­mehrheit berufen die Herren: Dr H o p f en g ä r t n e r, Lehrer Martin, Fällst "aut PH. Kübler," Bauunter-' nellmer I. Kiefer und Ehr. Bargst z. Bahnhof. Der Verein zählt bis jetzt 71 M Wied?r, Warnmeldungen stehen in

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' Bvchdr, erei chardr, da- . lbst.

Bekanntmachung.

Bestehender Vorschrift gemäß werden in nachstehendem die wesent­lichsten Bestimmungen über das

polizeiliche Weldewesen

veröffentlicht.

1. Gastwirte sind verpflichtet, über die bei ihnen übernachtenden Personen fortlaufende Verzeichnisse (sogenannte Nachtbücher) zu führen, in welchen der Tag der Aufnahme und der Abreise, der Name, der Stand oder das Gewerbe und der Wohnort des Uebernachtenden ein­zutragen ist. Die Uebernachtenden sind zur Erteilung einer wahrheits- getreuen Auskunft verpflichtet.

2. Personen, welche das 16. Lebensjahr zurückgelegt haben, sind verpflichtet:

») beim Anzug sich bei der Ortspolizeibehörde binnen 6 Tagen schriftlich oder mündlich anzumelden, b) beim Wegzug sich bei der Ortspolizeibehörde schriftlich oder münd­lich abzumelden und hiebei anzugeben, wohin sie zu verziehen ge­denken. Beim An- und Wegzug von Familien genügt die Än- und Abmeldung durch das Familienoberhaupt.

3. Alle Neuanziehenden haben sich über ihre Staatsangehörigkeit

und ihre Militärverhältnisse auszuweisen und sind zur Auskunfterteilung über ihre sonstigen rnd Familienverhältnisse verpflichtet. Auch haben sie die ihnen an ihrem bisherigen Aufenthaltsort ausgestellten Auf­enthaltsbescheinigungen vorzulegen. :

4. Weiterhin haben die Pflicht zur Anmeldung innerhalb 3 Tagen s) Arbeitgeber, Lehrherrn und Dienstherrschaften für die eintretenden

Arbeiter, Lehrlinge und Dienstboten, b) Personen, welche Wohnräume und Geschäftslokale vermieten oder Zöglinge, Schüler oder Kostkinder bei sich aufnehmen.

Der Austritt bezw. Wegzug muß ebenfalls angezeigt werden. Insoweit eine Anmeldepflicht im Sinne des Kranken- und Jnvalidenversichervngsgesetzes besteht, so kann diese mit der polizeilichen Meldung verbunden werden.

Sämtliche Formulare können unentgeltlich bei der Ortspolizei­behörde bezogen werden.

Verfehlungen gegen die Meldevorschriften werden nach Art. 15 des Polizeistrafgesetzes bestraft. Die ortspolizeiliche Vorschrift, betr. die An- und Abmeldung der durchreisenden Fremden in der Stadt Wildbad mit der Parzelle Windhof vom 16. April 1894 in der Zeit vom 1. Mai bis 15. Oktober bleibt durch Vorstehendes unberührt und in Kraft.

Wildbad, den 13. April 1907.

Stadlschultheißenamt:

Bätzner.

Bekanntm achung.

Der Inhalt der seit 1. Januar ds. Js. erschienenen Regierungs blätter, soweit er von größerer Wichtigkeit ist, wird nachstehend bekannt gemacht:

Es enthält

das HlegierungsbcaLL

Nr. 1. Königl. Verordnung, betreffend Aenderung der Bestimmungen über die Prüfungen für den Verkehrsanstaltendienst. Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend Abgabe von Arzneimitteln uuf Anweisung mittelst Fernsprechers.

Nr. 2. Königliche Verordnung, betreffend die Reisekosten der Schöffen und Geschworenen, sowie der Vertrauensmänner des Aus­schusses für die Wahl derselben Verfügung der Ministerien der Justiz und des Innern, betreffend den Sonntagsdienst der Staatsbeamten.

Nr. 4. Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Abänderung von Vollzugsverfügungen zur Gewerbe-Ordnung.

Nr. 7. Verfügung der Ministerien des Innern, des Kirchen- und Schulwesens und der Finanzen, betreffend die Aushändigung der Gehalt der ständigen Volksschullehrer und -Lehrerinnen sowie der Be lohnungen der Oberlehrer durch die Kameralämter.

Nr. 8. Verfügung der Ministe ien des Innern und der Finanzen, betreffend den Schi tz von Vögeln

Nr. 9. Königliche Vero>dnung , betreffend die Gebühren "der öffentlichen Notare und anderer in Rechtsangelegenheiten tätiger Per­sonen (Notariatsgebübrenordnung.)

Nr. 10 Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Bekämpsui g tnr Rrblaus.

Nr. 11. Verfügung des Ministeriums des Kirchen- und Schul­wesens, betreffend die erste evangelisch-teologische Dienstprüfung.

Nr. 12. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, be­treffend Abänderung der Prüfungsordnung für Aerzte.

Die Regierungsblätter liegen zu jedermanns Einsicht auf dem Rathaus auf,

Wildbad, 13 April 1907. Stadtschultheißenamt:

Bätzner.

' " Wildbad.

Diejenigen Personen, welche die ihnen zugestellten Fragebogen zur Einkommensteuer-Einschätzung, (betreffend Mietzms-Ein- nahme u. s. n>), noch nicht zurückgegeben haben, wollen dieselben als­bald im Rathaus-Nebengebäude, 2. Stock, Zimmer Nr. 4, abgeben.

Den 16. Avril 1907. Gemeindebehörde f. d. Einkommensteuer.

S ch m i d.

Wer' Linoleum legen wM

lasse sich k'.st

der

I)6lmeudoi-8ltzi'

vorlegen vom Vertreter für Wildbad

Robert Treiber,

Firma Daniel Treiber.

Bekanntmachung.

Am Freitag und Samstag, den 3. und 4. Mai ds. Js. je von morgens 8 Uhr an, wird auf dem hiesigen Rathause von dem Herrn Bezirksgeometer die in Par. 16 der Nein.-Vers, vom 1. Sept. 1899 betr die Erhaltung und Fortführung der Flurkarten und Primärkatasters vorgeschriedene

Aortsiihrungs-Tagsahrt

abgehalten.

Die hiesigen Grund- und Gebäudeeigentnmer werden hie von mit dem Anfügen in Kenntnis gesetzt, daß sie aus diesem Anlaß etwaige Wünsche und Bedenken hinsichtlich der Katastrierung ihres Grund« und Gebäudeeigentums dem Herrn Bezirksgeometer vortragen können.

Wildbad, 15. April 1907. Stadtschnltheißen-Amt:

Bätzn e'r.

Wildbad.

Wohnimgs-VerSnderrmg.

Meiner werten Kundschaft, sowie Freunde und Gönner diene zur Nachricht, daß ich meine

^VoknnnA v. vesoLLtt

in die Villa Maria zu Herrn Gantenbein verlegt habe und bitte um ferneres Wohlwollen.

Friedrich Eder,

Schuhmachermeister.

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Schorndorf (Württbq.), April 1907.

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