Mahl und Umgebung.
» ! >,» rd i, d. r Straßen beginnt all d.t stit-^enden Fahrzeuge, die Saison d > d Äuevmodits. Das bekannte „Töff-Töff" t>, - t't,> Fußgänger an das Ausweichen, um den
wuisct,- aubenden. oft einen unheimlichen Benzingestank ver- br.ilendtn Koloß ungehindert passieren zu lassen. Was das Radfahren anbetrisst, so ill dies ärztlichen Urteilen gemäß, eine dem Turnen gleich gesunde Bewegung, denn der Muskelatur des Menschen wird durch Leibesübungen ihre Ausbildung ganz erheblich erleichtert. Ganz anders aber verhält sich die Sache bei den „Töff-Töff". Das Benützen derselben ist aller Hinsicht nach keine der Gesundheit entsprechende Maßregel und weil eben das Auto der Geschwindigkeit auf dis Beine helfen muß, so findet der Inhaber des-
ßer Beschleunigung der Fahrt meist den besten' Schwarzwaldvereinr
heiß Höri c ^
selben an grc
'Gefallen. Fahlrenhe Beweise von Unkeil, welches so ein sich rasend aebärd'ntes „Radfahrer-Schnaufer'" oder Auto anrichtet, häufen elljährlich die Statistik de'-' Unglücksfäll?. Abgesehen davon, 'mß ein durch Zufall eingewllener unvorhergesehener Unglri^sfall oft mit dem besten Willen nicht zu verhüten ist, ist cs Pflicht, daß d:r Urheber desselben insoweit Menschen!'ben in Gefahr sind, sich um die Betroffenen annimmt, ('sine traurige, oft wilderkehrende Tatsache ist es, daß die nullten dieser Art von Helden, wenn das Malheur passiert i-1. sich in höchst feiger Weise auf das hohe Roß setzen u o mit ihrem „Ausreißer" schleunigst das Weite suchen.
Calmbach, 1ö. April. Am letzten Samstag Abend versammelten sich etwa 30 Männer im Gasthaus z. Anker, um zur Gründung einer selbständigen Ortsgruppe d s ,,Würu.
zu schreiten. Nachdem Herr schuft.« e, lume H-rr Hermann Lutz,' die Gründe zum Austritt ans dem Bezirksnerein Neuenbürz und die Vorteile ein--? eigenen Vereins dargelegt hatten, wurde' sogleich die Wahlen vorgenommen. Durch Zuruf wnrdi gewählt die Herren: Schultheiß Hörnle zun Vorstand, Hermann Lutz zun. Schriftführer und Kassier, AtolkHcydt zum Wegrat. In den Ausschuß wurden mit Stimmenmehrheit berufen die Herren: Dr H o p f en g ä r t n e r, Lehrer Martin, Fällst "aut PH. Kübler," Bauunter-' nellmer I. Kiefer und Ehr. Bargst z. Bahnhof. Der Verein zählt bis jetzt 71 M Wied?r, Warnmeldungen stehen in
a:>>
'.-uv 3'.,rlna miad. Veram
'c- aiG
' Bvchdr, erei chardr, da- . lbst.
Bekanntmachung.
Bestehender Vorschrift gemäß werden in nachstehendem die wesentlichsten Bestimmungen über das
polizeiliche Weldewesen
veröffentlicht.
1. Gastwirte sind verpflichtet, über die bei ihnen übernachtenden Personen fortlaufende Verzeichnisse (sogenannte Nachtbücher) zu führen, in welchen der Tag der Aufnahme und der Abreise, der Name, der Stand oder das Gewerbe und der Wohnort des Uebernachtenden einzutragen ist. Die Uebernachtenden sind zur Erteilung einer wahrheits- getreuen Auskunft verpflichtet.
2. Personen, welche das 16. Lebensjahr zurückgelegt haben, sind verpflichtet:
») beim Anzug sich bei der Ortspolizeibehörde binnen 6 Tagen schriftlich oder mündlich anzumelden, b) beim Wegzug sich bei der Ortspolizeibehörde schriftlich oder mündlich abzumelden und hiebei anzugeben, wohin sie zu verziehen gedenken. Beim An- und Wegzug von Familien genügt die Än- und Abmeldung durch das Familienoberhaupt.
3. Alle Neuanziehenden haben sich über ihre Staatsangehörigkeit
und ihre Militärverhältnisse auszuweisen und sind zur Auskunfterteilung über ihre sonstigen rnd Familienverhältnisse verpflichtet. Auch haben sie die ihnen an ihrem bisherigen Aufenthaltsort ausgestellten Aufenthaltsbescheinigungen vorzulegen. :
4. Weiterhin haben die Pflicht zur Anmeldung innerhalb 3 Tagen s) Arbeitgeber, Lehrherrn und Dienstherrschaften für die eintretenden
Arbeiter, Lehrlinge und Dienstboten, b) Personen, welche Wohnräume und Geschäftslokale vermieten oder Zöglinge, Schüler oder Kostkinder bei sich aufnehmen.
Der Austritt bezw. Wegzug muß ebenfalls angezeigt werden. Insoweit eine Anmeldepflicht im Sinne des Kranken- und Jnvalidenversichervngsgesetzes besteht, so kann diese mit der polizeilichen Meldung verbunden werden.
Sämtliche Formulare können unentgeltlich bei der Ortspolizeibehörde bezogen werden.
Verfehlungen gegen die Meldevorschriften werden nach Art. 15 des Polizeistrafgesetzes bestraft. Die ortspolizeiliche Vorschrift, betr. die An- und Abmeldung der durchreisenden Fremden in der Stadt Wildbad mit der Parzelle Windhof vom 16. April 1894 in der Zeit vom 1. Mai bis 15. Oktober bleibt durch Vorstehendes unberührt und in Kraft.
Wildbad, den 13. April 1907.
Stadlschultheißenamt:
Bätzner.
Bekanntm achung.
Der Inhalt der seit 1. Januar ds. Js. erschienenen Regierungs blätter, soweit er von größerer Wichtigkeit ist, wird nachstehend bekannt gemacht:
Es enthält
das HlegierungsbcaLL
Nr. 1. Königl. Verordnung, betreffend Aenderung der Bestimmungen über die Prüfungen für den Verkehrsanstaltendienst. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend Abgabe von Arzneimitteln uuf Anweisung mittelst Fernsprechers.
Nr. 2. Königliche Verordnung, betreffend die Reisekosten der Schöffen und Geschworenen, sowie der Vertrauensmänner des Ausschusses für die Wahl derselben — Verfügung der Ministerien der Justiz und des Innern, betreffend den Sonntagsdienst der Staatsbeamten.
Nr. 4. Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Abänderung von Vollzugsverfügungen zur Gewerbe-Ordnung.
Nr. 7. Verfügung der Ministerien des Innern, des Kirchen- und Schulwesens und der Finanzen, betreffend die Aushändigung der Gehalt der ständigen Volksschullehrer und -Lehrerinnen sowie der Be lohnungen der Oberlehrer durch die Kameralämter.
Nr. 8. Verfügung der Ministe ien des Innern und der Finanzen, betreffend den Schi tz von Vögeln
Nr. 9. Königliche Vero>dnung , betreffend die Gebühren "der öffentlichen Notare und anderer in Rechtsangelegenheiten tätiger Personen (Notariatsgebübrenordnung.)
Nr. 10 Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Bekämpsui g tnr Rrblaus.
Nr. 11. Verfügung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, betreffend die erste evangelisch-teologische Dienstprüfung.
Nr. 12. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend Abänderung der Prüfungsordnung für Aerzte.
Die Regierungsblätter liegen zu jedermanns Einsicht auf dem Rathaus auf,
Wildbad, 13 April 1907. Stadtschultheißenamt:
Bätzner.
' " Wildbad.
Diejenigen Personen, welche die ihnen zugestellten Fragebogen zur Einkommensteuer-Einschätzung, (betreffend Mietzms-Ein- nahme u. s. n>), noch nicht zurückgegeben haben, wollen dieselben alsbald im Rathaus-Nebengebäude, 2. Stock, Zimmer Nr. 4, abgeben.
Den 16. Avril 1907. Gemeindebehörde f. d. Einkommensteuer.
S ch m i d.
Wer' Linoleum legen wM
lasse sich k'.st
der
I)6lmeudoi-8ltzi'
vorlegen vom Vertreter für Wildbad
Robert Treiber,
Firma Daniel Treiber.
Bekanntmachung.
Am Freitag und Samstag, den 3. und 4. Mai ds. Js. je von morgens 8 Uhr an, wird auf dem hiesigen Rathause von dem Herrn Bezirksgeometer die in Par. 16 der Nein.-Vers, vom 1. Sept. 1899 betr die Erhaltung und Fortführung der Flurkarten und Primärkatasters vorgeschriedene
Aortsiihrungs-Tagsahrt
abgehalten.
Die hiesigen Grund- und Gebäudeeigentnmer werden hie von mit dem Anfügen in Kenntnis gesetzt, daß sie aus diesem Anlaß etwaige Wünsche und Bedenken hinsichtlich der Katastrierung ihres Grund« und Gebäudeeigentums dem Herrn Bezirksgeometer vortragen können.
Wildbad, 15. April 1907. Stadtschnltheißen-Amt:
Bätzn e'r.
Wildbad.
Wohnimgs-VerSnderrmg.
Meiner werten Kundschaft, sowie Freunde und Gönner diene zur Nachricht, daß ich meine
^VoknnnA v. vesoLLtt
in die Villa Maria zu Herrn Gantenbein verlegt habe und bitte um ferneres Wohlwollen.
Friedrich Eder,
Schuhmachermeister.
<oi!>:tilk.
Von Morgen
Uhr ab
haben das Pfund zu 4« Pfg.
Fertige Strümpfe,
Socken, Längen,
Kinder- Strümpfe
mit Knieverstärkung,
Kinder-Kittes
gut und schön gestrickt, empfiehlt
Frau Flaschner öevlr.
Im Maschinenstricken von Strümfen rc. emppf. sich die Obige
Empfehle meine vorzüglichen
Meiss- rwck
(über die Straße) in verschiedenen Preislagen. Bei Abnahme von 20 Liter das Liter von 50 Pfg. an.
L«88l«r
Weinhandlung.
Salz- und
Essiggurken
empfiehlt Hermann Kuhn.
Brrrgen a.
Schorndorf (Württbq.), April 1907.
Das üssts kür LLÜIVLCIIS L.UAS2 u. SUkäsr
LÄIlÜ80tw8 >Vu88«rr Nss
vL /»» t»,
kisksrsat kürstliobsr IlLunsr, vsltdorukwt ürrtliob ompkoblsv bsi entLüockelen sekrenesten ^ogen unck 6tuckern (bv. eooäors, vsvu nsob ävm Lsäsu äsmit Avvssobsu), kvivsts» unä billigstss knrkllm.
In Illasobsn ü 40 u. 70 äNsillvoi-kauk kür VBitckbnck bei
Voll matsr kreis.
1^60 Rüiullo
8l;1m1l1abr1KIaK6r
üe'iwIiLAir. Ne^arMr.
klor/Iwim.
kepLratur^erkZtLtte
»I
SLLL 8 ILL, Nvä 68
—.- —. LöuiK.Larl8tr. 89. ..^
Zpcruu.-
lL 8 Mkl
m
krüIlMrs- ^MwerimköitM
m
apsrtim Damen- mul LiuäerdNteu
sowie reichhaltige Auswahl in
^e6eru Name»
Däuäeru uvä ^iilelertMe ete.
PUH
Neu ausgenommen
8 vbirin«.
14s werden rasch und billigst garniert und um
H U. ».V gearbeitet.