Aus Stadl und Umgebung.

Neuenbürg. Der Demmcher Bergweg ist im Staats- ii n Wwdloch bis auf weiteres gesperrt.

* Ler Wochenmarkt in Neuenbürg beginnt im Monat r l morgens 8 Uhr.

CngclSbrand. Die Gemeinde verkauft am Montag, , , 8. Äprrt, vorm. KV/sllhr auf dem Rathaus: Nadelhoiz- L ammholz, Eichen-Stammholz und Stangen. Nachm. 2 Uhr ^ > elholz-Anbruch I. und !I. Kl

Schwann. Für den Schulhausumbau samt Neben- ! .agen werden nachstehende Arbeiten zur schriftlichen Be­werbung ausgeschrieben: Grab-, Maurer- und Steinhauer- Arbeit, Zementkunststeinlieferung, Zimmerarbeit, Verschindel- nngSarbeit, Gipserarbeit, Schreinerarbeit, Riemenböden,

Glaserarbeit, Schlosserarbeit, Blitzableitung, Flakchnerarbeit Walzeisenlieferung, Anstricharbeit. Kostenvoranschlag, Zeich­nungen und Bedingungen sind vom 3.10. April auf dem Bureau des Bauwerkmeisters Rebholz in Schwerin zur Einsicht aufgelegt. Die Angebote mit der AufschriftAn­gebote auf Bauarbeiten für den Schulhausanbau in Schwann" sind spätestens bis Mittwoch, 10. April, vorm. 11 Uhr beim Schultheißenamt einzureichen.

* Die Gemeinde Weiler versteigert aus ihrem Ge­meindewald am Montag, den 8. April, vorm. 9 Uhr auf dem Rathaus verschiedene Laub- und Nadelholzsorten.

Am Dienstag, den 9. April, vorm. 9 Uhr kommt im Gasthaus zum Löwen in Hirsau Nutzholz, Nadelholz und Wellen zum Verkauf.

> o»^«eriemmgen r>es Alices weil sie die Sehfähigkeit außerordentlich gefährden, gehören die durch Eindringen von gelöschtem Kalk, wie sie so' häufig der Bauhandwerkern Vorkommen. Was ist nun zu um um eine Entzündung des Auges infolge Kalkverletzuna zu vermeiden. Das schnelle, reichliche und längere Zeit fort­gesetzte Ausspülen des Auges mit reinem Wasser in Form eines Strahles, also mittels Irrigators oder Spritze, ist und bleibt das einzige Mittel, von dem man sich bei einer frischen Kalkverletzung Erfolg versprechen kann und wird deshalb von Laien und Aerzb-n sofort in Anwendung gebracht.

Druck und Verlag der Berrrb, Hofmavr,scheu Buchdruckerei in Mildbad. Verantwort! Redakteur: E. Reinbardt. daselbst.

Bekanntmachung.

des K. Ministeriums des Innern, betr. Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche.

Da anzunehmen ist, daß nunmehr sämtliche Seuchenherde ermittelt sind, welche infolge der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus'der Schweiz und aus Baden sich gebildet haben, und in dem Seuchenzug ein gewisser Stillstand eingetreten ist, werden mit Wirkung vom 1. April ds. Js. an Stelle der seitherigen umfassenden Maß. nahmen folgende Anordnungen getroffen:

1. Der Handel im Umherziehen mit Wiederkäuern und Schweinen wird bis 30. April d. I. einschließlich auf Grund des Par. 56 d Abs. 3 Gew.-Ordn. < Reichsgesetzbl. 1900 S. 871) sowie unter Hinweisung auf Par. 148 Ziff. 7 a dieses Gesetzes und Par. 828 St. G. B. in einem Umkreis von 20 km um den Seuchenort untersagt. Die in Be­tracht kommenden Gebiete sind von den beteiligten Oberämtern im Be­zirksamtsblatt bekannt zu geben und den Nachbaroberämtern mitzuteilen. Unter das Verbot fällt auch das Aufsuchen von Bestellungen seitens der Händler ohne Mitführung'von Tieren außerhalb ihres Nieder­lassungsorts.

2. Die Abhaltung von Rindvieh- und Schweinemärkten ist in den unter die Ziff. 1 fallenden Gebieten mit Ausnahme des Schlacht­viehmarkts im Schlachthaus zu Stuttgart von den Oberämtern bis 30. April ds. Js. einschließlich zu verbieten.

3. Unter polizeiliche Beobachtung auf die Dauer von 14 Tagen sind von den Oberämtern alle von Händlern und von Landwirten aus den verseuchten württembergischen und bayerischen Bezirken, sowie aus diin Großherzogtum Baden und aus Elsaß-Lothringen eingeführten Transporte von Wiederkäuern und Schweinen zu stellen. Verseucht sind z. Zt. in Württemberg die Oberämter: Leutkirch, Wangen, Maul­bronn, Calw, Nagold, Horb, Freudenstadt, Oberndorf, Rottweil und Ludwigsburg. Die verseuchten bayerischen Bezirke sind aus den jeweiligen Veröffentlichungen im Staatsanzeiger (letzmals in Nr. 69) zu ersehen.

Stuttgart, den 26. März 1907. Pischek.

Unter Bezugnahme auf vorstehende Verfügung des Kgl. Mini­steriums des Innern wird verfügt:

1. Der Handel im Umherziehen mit Wiederkäuern und Schweinen wird bis 30. April d. I. einschließlich in den Gemeindebezirken Beinberg, Birkenfeld, Calmbach, Dennach, Dobel, Enzklösterle, Gräfenhausen, Herrenalb, Höfen, Jgelsloch, Langenbrand, Maisenbach. Ober- u. Unter- l.ngenhardt. Ober- und Unterniebelsbach, Schömberg, Schwarzenberg und Wildbad untersagt.

2. Die Abhaltung der im April d. I. fälligen Vieh- u. Schweine­märkte in den Gemeinden Birkenfeld und Langenbrand wird untersagt.

3. Alle von Händlern und von Landwirten aus den verseuchten württembergischen und bayrischen Bezirken, sowie aus dem Großherzogtum Baden und aus Elsaß-Lothringen eingeführten Transporte von Wieder­käuern und Schweinen werden auf die Dauer von 14 Tage unter poli­zeiliche Beobachtung gestellt.

4. Die Händler und Landwirte haben bis auf weiteres von jeder Vieh- und Schweineeinfuhr aus den in Ziffer 3 genannten Gebieten unverzüglich der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten.

Neuenbürg, den 2. April 1907. K. Oberamt:

Hornung.

Vorstehendes wird hiemit öffentlich bekannt gemacht.

Wildbad, den 4. April 1907. Stadtschulth.-Amt:

Bätzner.

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Wildbad.

Wir beehren uns. Verwandte, Freunde und Bekannte zur Feier unserer

auf Samstag, den 6. April ISO? in das Hotel Schmid freundlichst einzuladen.

Wilhelm Sieb Wilhelmine Bott.

Kirchgang um 12 Uhr vom Hotel Schmid aus.

Turn-Verein

Wildbad.

Heute Freitag abend 8'/, Uhr

Turnstunde.

Zahlreiches Erscheinen erwartet dringend. Der Turnwart.

Eine Partie tragbare ^

Iohamiisbeer- u. Stachelbeerstöcke

hat noch abzugeben

I. F. Gutbnb.

Schweineschmalz

empfiehlt Chr. Batt.

uchsührungskursus in wrldbad.

Fortsetzung Dienstag, den S. April, abends 8 Uhr. Die Teilnehmer wollen sich gefälligst im Unterrichtslokal -o

Gasthof z. alten Linde

pünktlich einfinden.

Neuanmeldungen können noch Berücksichtigung finden unter Garantie vollständiger Nachholung.

Ed. Zeyß.

Von heute nachmittag 2 Uhr ab können

NM- KccrtoffeL

gefaßt werden bei

Karl Tubach.

Aefd-Lotterie

zu Gunsten eines Fonds für die Durchführung der Ver­suche mit dem Flugschiff des Grafen v. Zeppelin.

Genehmigt durch Allerhöch. Erlaß Sr. Maj. des Deutschen Kaisers u. Königs vom 24. Nov. 1906 sür die ganze preußische Monarchie, außerdem noch für andere deutsche Bundesstaaten.

Ziehung am 16., 17. u. 18. April 1967 in Berlin.

^»Lukl cker k,086 320 000. ^ 9892 Cexvinne.

kreis Los Loses » dlarL

einschließlich Reichsstempel.

_Lose sind zu haben bei C. W Bott, Wildbad.

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Am Samstag den 6^ÄprilM67M

nachmittags von 2 Uhr an^

kommen auf dem AeschenPlatz gegen Barzahlung zum Verkauf!'

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Zu der am

Sonntag den 7. April l. I.

nachmittags 2 Uhr

im HotelPalmengarten"

hier, stattfindenden

HeM get-Werl'o sung

sind Lose L 2V Pfg., jedoch nur von Mitgliedern des Vereins, zu haben bei Carl Wilh. Bott.

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