* Im Handelsregister des K. Amtsgericht Neuenbürg wurde bei der FirmaSüddeutsche Heilanstalt für Lungen­kranke", Gesellsch. m. beschr. Haftung in Schömberg noch das Wort Schwarzwaldheim" beigefügt, sodaß die Firma nunmehr beißt: Schwarzwaldheim, süddeutsche Heilanstalt für Lungenkranke, G. m. b. H., in Schömberg.

Unterlengenhardt. Aus dem hiestgrn Gemeindewald kommen am Montag, den 25. März» vorm- II Uhr 96 Rm. Beigholz zum Verkauf.

Neuenbürg. Das hies. Forstamt verkauft am Diens­tag. den 26. März, vorm. 10 Uhr auf dem Rathaus aus Staatswald Junkerwäldle, Kieselrain, Windloch, Scheppele,

Eselsbach, Schwabstich, Nutsch und Sägeriß versch. Sorten Beigholz.

Druck und Verlag der Beruh. Hofmannschen Buchdruckerei in Wildbad. Verantwortl. Redakteur: E. Reinhardt, daselbst.

W i l d b a d.

Bekanntmachung.

Nach Bekanntmachung des K Ministeriums des Innern vom 15 März ds Js., betr. Maßregeln zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (vergl. Staatsanzeiger Nr. 63) sind

1) Alle von Händlern und Landwirten aus den zur Zeit verseuchten Bezirken: Leutkirch, Wangen, Maulbronn, Calw. Nagold, Horb, Freudenstadt, Rottweil und Ludwigsburg, so­wie aus dem Großherzogtum Baden eingeführten Rindvieh-und Schweinetransporte auf die Dauer von 14 Tagen unter polizeiliche Beobachtung zu stellen.

2. Bezüglich der Rindvieh- und Schweinetransporte, welche aus den von der Seuche bedrohten Oberamtsbezirken: Wald­see, Heilbronn, Brackenheim, Besigheim. Vaihingen, Marbach, Waiblingen, Cannstatt, Stuttgart-Stadt und Stuttgart-Amt, Leonberg, Böblingen, Herrenberg. Roltenburg. Sulz, Obern­dorf und Spaichingen eingeführt werden, verbleibt es vorläufig bei der siebentägigen Beobachtung des Händleroiehs.

D>«, Viehhändler bezw. Landwirte haben bis auf weiteres von jeder Vieh- und Schweineeinfuhr aus den oben genannten Oberamts­bezirken oder aus dem Großherzogtum Baden unverzüglich der Orts­polizeibehörde Anzeige zn erstatten.

Zwecks Durchführung der im gegebenen Fall anzuordneten Beob­achtung sind folgende Vorschriften zu erteilen:

1. die Tiere sind über die Dauer der Beobachtung in besonderen Stallräumen unterzubringen welchen während dieser Zeit andere Wiederkäuer und Schweine nicht eingestellt werden dürfen.

2. eine Entfernung der Tiere aus dem Abjonderungsraum während der Dauer der Beobachtung darf nur nach vorgängiger Er­laubnis der Ortspolizeibehörde zum Zweck sofortiger innerhalb der Gemeinde unter polizeilicher Aufsicht zu vollziehender Schlach­tung erfolgen :

3. Nach Ablauf der Beobachtungsfrist sind die Tiere von dem beamteten Tierarzt zu untersuchen und es dürfen dieselben erst freigegeben werden, wenn diese Untersuchung den seuchenfreien Zustand ergeben hat.

Vorstehendes wird hiemit den Viehhändlern und Landwirten mit dem Anfügen bekannt gegeben, daß Zuwiderhandlungen nach tz 328 des Str.-G.-B. mit Gefängnis bis zu 1 Jahr bestraft werden.

Wildbad, 21. März 1907. Ttadtschultheißen-Amt;

Bätzner.

Höherer Anordnung zufolge werden die Tierbesitzer des hiesigen Gemeindebezirks zur Anmeldung von Schweinen zur Schutzimpfung geqen Rotlauf

spätestens bis 6. April d. Js.

mit dem Anfügen aufgefordert, daß

1. das Kgl. Medizinalkollegium, tierärztliche Abteilung, ermächtigt ist, für diejenigen Schweine, welche anläßlich der öffentlichen Schutz­impfung im Gesöffe combinierten Serum- und Kultureinspritzung oder der 12 - 15 Tage später zur Ausführung kommenden zweiten Kulturinjektion wider Erwarten an Imps-Rotlauf eingehen sollten, ein^ der Billigkeit entsprechende Entschädigung, welche jedoch den Schlachtwert des verendeten Tieres nicht übersteigen darf, zu ge­währen, ohne daß übrigens dem Tierbesitzer ein Rechtsanspruch hieraus zukommt.

2. Daß auch diejenigen Verluste entschädigt werden, welche durch spätere, während der gewöhnlichen Dauer des Impfschutzes vor­kommende Rotlauffälle erwachsen.

3. Daß Entschädigungsleistung nur für die öffentliche Impfung vor- g's..,en ist, nicht auch für die private in d daß damit zu dem Vorteil, daß bei einer Anzahl von 20 Impflingen die öffentliche Impfung in der Regel billiger zu stehen kommt als die privat» Impfung, ein weiterer Vorteil der öffentlichen Impfung hinzutritt.

llebrigens wird auf die Bekanntmachung imEnzlüler" Nr. 46, betreffend Belehrung über den Selbstschutz gegen die Rotlauskrankheil der Schweine, hingewiesen.

Den 22. März 1907. Stadtschultheißenamt:

Bätzner.

Stadt Wildbad.

Vergebung von Schreiner- und Malerarbeiten.

An, Dienstag, den S«. März 1S07, vorm. S Uhr

werden im öffentlichen Abstreich auf dem Ralhause folgende Arbeiten vergeben :

1 Der Anstrich der alten Geländer der König-Karlstraße

2. Der Anürich der Geländer der Postbrücke, des Hoffmannsteges und der Wilden-Mannbrücke.

3. Der Anstrich des neuen Geländers auf der Enzmauer.

4. Die Anbringung eines hölzernen Geländers an den neuen Anlagen auf der Enzmauer.

5. Der Anstrich dieses Geländers.

Die Voranschläge können auf dem Stadtschultheißenamt einge- sehm werden.

Den 22. März 1907 Stadtschultheißenamt:

Bätzner.

"" ' Wildbad.

Srclhen - Sperre.

Wegen des am Montag, den 25. d. M. stattfindenden Jahr­markts i t die Köttig-Karlstraße vom Gasthaus zum wilden Mann b:s zu.n Baffnuos an diesem Trge für Fuhrwerke gesperrt.

Denn 22. März l907. Stadtsch»lth.-Amt :

Bätzner.

Wildbad.

Die

VeraüIwMevung der Nehnchtsabfuhv

per 1»«77«8

findet nächsten Donnerstag, vorm. 11 Ubr im Rathaus statt.

Die Stadtpflege.

Wildbad.

Varakkvräirunq ckvr stückt. «l«br«8- dnunrboiton - kukr vvrk8lvi8liiilSoii

Nächsten Donnerstag, den 28. -. Mts., vorm. 11 Uhr

werden auf dem hiesigen Rathaus die pro 1907/08 vorkommenden Re­paraturarbeiten an städt. Gebäuden re. und Fnhrwerks- leiftungen im öffentl. Aufstreich verakkordirt.

Preisverzeichnis kann bei unterz. Stelle eingesehen werden.

Den 23. März 19i>7.

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Evangel. Gottesdienst.

Palmsonntag.

Predigt vorm. °/i10 Uhr: Stadt­pfarrer Auch. Abendmahl.

Abends 5 Uhr Predigt: Stadtvikar Dr Baur.

Gründonnerstag.

Dorm, b/iio Uhr Predigt: Stadt­vikar Dr. Baur Beichte.

Abends 6 Uhr: Feier des hl. Abend­mahls.

Karfreitag.

Vorm. '/ilO Uhr Predigt: Stadt­pfarrer Auch. Abendmahl.

Abends 5 Uhr liturg. Gottesdienst: Stadtvikar Dr Baur. Beichte.

8 H«u 1 eritz-, Avlä-, 8 ! 1 b 6 r- uuä Vvukleivaren. ------

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