* Im Handelsregister des K. Amtsgericht Neuenbürg wurde bei der Firma „Süddeutsche Heilanstalt für Lungenkranke", Gesellsch. m. beschr. Haftung in Schömberg noch das Wort Schwarzwaldheim" beigefügt, sodaß die Firma nunmehr beißt: Schwarzwaldheim, süddeutsche Heilanstalt für Lungenkranke, G. m. b. H., in Schömberg.
Unterlengenhardt. Aus dem hiestgrn Gemeindewald kommen am Montag, den 25. März» vorm- II Uhr 96 Rm. Beigholz zum Verkauf.
Neuenbürg. Das hies. Forstamt verkauft am Dienstag. den 26. März, vorm. 10 Uhr auf dem Rathaus aus Staatswald Junkerwäldle, Kieselrain, Windloch, Scheppele,
Eselsbach, Schwabstich, Nutsch und Sägeriß versch. Sorten Beigholz.
Druck und Verlag der Beruh. Hofmannschen Buchdruckerei in Wildbad. Verantwortl. Redakteur: E. Reinhardt, daselbst.
W i l d b a d.
Bekanntmachung.
Nach Bekanntmachung des K Ministeriums des Innern vom 15 März ds Js., betr. Maßregeln zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (vergl. Staatsanzeiger Nr. 63) sind
1) Alle von Händlern und Landwirten aus den zur Zeit verseuchten Bezirken: Leutkirch, Wangen, Maulbronn, Calw. Nagold, Horb, Freudenstadt, Rottweil und Ludwigsburg, sowie aus dem Großherzogtum Baden eingeführten Rindvieh-und Schweinetransporte auf die Dauer von 14 Tagen unter polizeiliche Beobachtung zu stellen.
2. Bezüglich der Rindvieh- und Schweinetransporte, welche aus den von der Seuche bedrohten Oberamtsbezirken: Waldsee, Heilbronn, Brackenheim, Besigheim. Vaihingen, Marbach, Waiblingen, Cannstatt, Stuttgart-Stadt und Stuttgart-Amt, Leonberg, Böblingen, Herrenberg. Roltenburg. Sulz, Oberndorf und Spaichingen eingeführt werden, verbleibt es vorläufig bei der siebentägigen Beobachtung des Händleroiehs.
D>«, Viehhändler bezw. Landwirte haben bis auf weiteres von jeder Vieh- und Schweineeinfuhr aus den oben genannten Oberamtsbezirken oder aus dem Großherzogtum Baden unverzüglich der Ortspolizeibehörde Anzeige zn erstatten.
Zwecks Durchführung der im gegebenen Fall anzuordneten Beobachtung sind folgende Vorschriften zu erteilen:
1. die Tiere sind über die Dauer der Beobachtung in besonderen Stallräumen unterzubringen welchen während dieser Zeit andere Wiederkäuer und Schweine nicht eingestellt werden dürfen.
2. eine Entfernung der Tiere aus dem Abjonderungsraum während der Dauer der Beobachtung darf nur nach vorgängiger Erlaubnis der Ortspolizeibehörde zum Zweck sofortiger innerhalb der Gemeinde unter polizeilicher Aufsicht zu vollziehender Schlachtung erfolgen :
3. Nach Ablauf der Beobachtungsfrist sind die Tiere von dem beamteten Tierarzt zu untersuchen und es dürfen dieselben erst freigegeben werden, wenn diese Untersuchung den seuchenfreien Zustand ergeben hat.
Vorstehendes wird hiemit den Viehhändlern und Landwirten mit dem Anfügen bekannt gegeben, daß Zuwiderhandlungen nach tz 328 des Str.-G.-B. mit Gefängnis bis zu 1 Jahr bestraft werden.
Wildbad, 21. März 1907. Ttadtschultheißen-Amt;
Bätzner.
Höherer Anordnung zufolge werden die Tierbesitzer des hiesigen Gemeindebezirks zur Anmeldung von Schweinen zur Schutzimpfung geqen Rotlauf
spätestens bis 6. April d. Js.
mit dem Anfügen aufgefordert, daß
1. das Kgl. Medizinalkollegium, tierärztliche Abteilung, ermächtigt ist, für diejenigen Schweine, welche anläßlich der öffentlichen Schutzimpfung im Gesöffe combinierten Serum- und Kultureinspritzung oder der 12 - 15 Tage später zur Ausführung kommenden zweiten Kulturinjektion wider Erwarten an Imps-Rotlauf eingehen sollten, ein^ der Billigkeit entsprechende Entschädigung, welche jedoch den Schlachtwert des verendeten Tieres nicht übersteigen darf, zu gewähren, ohne daß übrigens dem Tierbesitzer ein Rechtsanspruch hieraus zukommt.
2. Daß auch diejenigen Verluste entschädigt werden, welche durch spätere, während der gewöhnlichen Dauer des Impfschutzes vorkommende Rotlauffälle erwachsen.
3. Daß Entschädigungsleistung nur für die öffentliche Impfung vor- g's..,en ist, nicht auch für die private in d daß damit zu dem Vorteil, daß bei einer Anzahl von 20 Impflingen die öffentliche Impfung in der Regel billiger zu stehen kommt als die privat» Impfung, ein weiterer Vorteil der öffentlichen Impfung hinzutritt.
llebrigens wird auf die Bekanntmachung im „Enzlüler" Nr. 46, betreffend Belehrung über den Selbstschutz gegen die Rotlauskrankheil der Schweine, hingewiesen.
Den 22. März 1907. Stadtschultheißenamt:
Bätzner.
Stadt Wildbad.
Vergebung von Schreiner- und Malerarbeiten.
An, Dienstag, den S«. März 1S07, vorm. S Uhr
werden im öffentlichen Abstreich auf dem Ralhause folgende Arbeiten vergeben :
1 Der Anstrich der alten Geländer der König-Karlstraße
2. Der Anürich der Geländer der Postbrücke, des Hoffmannsteges und der Wilden-Mannbrücke.
3. Der Anstrich des neuen Geländers auf der Enzmauer.
4. Die Anbringung eines hölzernen Geländers an den neuen Anlagen auf der Enzmauer.
5. Der Anstrich dieses Geländers.
Die Voranschläge können auf dem Stadtschultheißenamt einge- sehm werden.
Den 22. März 1907 Stadtschultheißenamt:
Bätzner.
"" ' Wildbad.
Srclhen - Sperre.
Wegen des am Montag, den 25. d. M. stattfindenden Jahrmarkts i t die Köttig-Karlstraße vom Gasthaus zum wilden Mann b:s zu.n Baffnuos an diesem Trge für Fuhrwerke gesperrt.
Denn 22. März l907. Stadtsch»lth.-Amt :
Bätzner.
Wildbad.
Die
VeraüIwMevung der Nehnchtsabfuhv
per 1»«77«8
findet nächsten Donnerstag, vorm. 11 Ubr im Rathaus statt.
Die Stadtpflege.
Wildbad.
Varakkvräirunq ckvr stückt. «l«br«8- dnunrboiton - kukr vvrk8lvi8liiilSoii
Nächsten Donnerstag, den 28. -. Mts., vorm. 11 Uhr
werden auf dem hiesigen Rathaus die pro 1907/08 vorkommenden Reparaturarbeiten an städt. Gebäuden re. und Fnhrwerks- leiftungen im öffentl. Aufstreich verakkordirt.
Preisverzeichnis kann bei unterz. Stelle eingesehen werden.
Den 23. März 19i>7.
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habe ich eröffnet und lade zu zahlreichem Besuche freundlichst ein.
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kepLratarverlcLtLtts
I, .:
Evangel. Gottesdienst.
Palmsonntag.
Predigt vorm. °/i10 Uhr: Stadtpfarrer Auch. — Abendmahl.
Abends 5 Uhr Predigt: Stadtvikar Dr Baur.
Gründonnerstag.
Dorm, b/iio Uhr Predigt: Stadtvikar Dr. Baur — Beichte.
Abends 6 Uhr: Feier des hl. Abendmahls.
Karfreitag.
Vorm. '/ilO Uhr Predigt: Stadtpfarrer Auch. — Abendmahl.
Abends 5 Uhr liturg. Gottesdienst: Stadtvikar Dr Baur. — Beichte.
8 H«u 1 eritz-, Avlä-, 8 ! 1 b 6 r- uuä Vvukleivaren. ------
Ich hatte Gelegenheit, ein enorm großes Lager (Liquidation) zum dritten Teile des Wertes
aufzukaufen und offeriere wie folgend:
Mb-- D°M° Sold «°>d
13'/'
ln. Amerikaner Double-Broschen, 40 Pfg.
Manschettenknöpfe 40 Pfg.
Chemisettknöpse 10 Pfg.
Ohrringe gefaßt und emailliert.
Anhänger gefaßt, Medail, Kreuze....
,, für Mädchen und Damen . . .
Rock- und Gürtelnadeln.
Armbänder.. . .
Fächer- und Fantasieketten.
Uhrketten für Damen.
Collieurs..
Uhrketten für Herren . ..
Uhranhänger..
Kavalierketten..
Ketten für Konfirmanden , . . . . Bandketten und Chatelaines . . . .
Nickelketten.
Trauringe, Gold-Charnier .......
Damenringe, Gold-Charnier.
Herrenringe, Gold-Charnier ......
0.40
0.70
2.—
5.—
0.40
0.70
1.50
5.—
0.10
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—
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0.50
1.—
1.50
1.50
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0.80
1.—
3.—
0.25
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0.10
0.20
1.—
1.—
0.50
3.—
3.—
10.—
0.40
3.—
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22.-
1.—
6.—
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25 —
0.50
2 —
2.—
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0.50
1.—
2.—
5.—
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5.—
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—
5.—
5.—
15.-
0.50
0.50
2.50
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