* Wir machen an dieser Stelle auf den morgen nach- m it ao 2 Ub iw Gastbaus zvm aold. Eiern stattfindenden , ir.g Ne Herrn 2r. Kotz, Oberstabsarzt a. D., noch- wa!s aufmerksam. Nachmittags 5 Uhr findet im Hotel Graf Eberhard! ein Vortrag des Parteisekretärs der Volks­partei Herrn Kienle ans Stuttgart statt, wobei alle freigt-finnle Männer darauf aufmerksam gemacht werden.

Et. Johann, 16. April. Aus der Grube Kleinrösseln in Lothringen fand gestern abend eine Explosion statt. Von 100 eingefahrenen Bergleute sind 53 geborgen und zwar 2b davon tot und l2 schwer verletzt. Die übrigen gelten als tot. Amtlich wird bekannt gegeben: Etwa 80

Bergleute sind eingefahren, 77 sind bis letzt geborgen, wo­von 65 tot und 12 schwer verletzt sind.

St. Johann, 16. März. Als heute früh in der Gek- hardsgrube die Bergleute einfahren wollten, brach das För. derseil: 22 Bergleute stürzten in die Tiefe und waren so. fort tot.

Druck und Verlag der Bernh. Hofmannichen Buchdrückerei in Wildbad. Verantwort!- Redakteur: K. Reinhardt, daselbst.

AeffentliHr 'Unffor-trrmg

zur Abgabe der Uapitalsteuererkl'är- ungen für das Steuerjahr 1907.

In Gemäßheit von Art. 11, Abs. 2 des Gesetzes vom 8 August 1903, betreffind die Kapitalst euer (Reg.-Bl. S. 313) werden alle Steuer­pflichtigen (natürliche Personen, rechtsfähige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige Stiftungen und Vereine, die Aktien­gesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die Bergwerkschasten, die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die rechtsfähigen Erwerbs- und Wirtschaftsgenoffenschaften, die rechtsfähigen Versicherungsgesellschaften u. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sowie die Personenvereine von nicht geschloffener Mitgliederzahl), welche einen steuerbaren Ertrag aus Kapita­lien und Renten beziehen, aufgefordert spätestens bis 8. April d. Js. jedoch nicht vor dem 1. April, eine Steuerklärung abzugeben. Die Steuerpflichtigen, welche ein Formular zur Steuererklärung nicht zuge­sandt erhalten, können die kostenfreie Ausfolge eines solchen bei dem Kameralamt oder bei dem Aufnahmebeamten für die Kapitalsteuer (dem Ortsvorfteher oder der Gemeindebehörde für die Einkommensteuer) ver­langen.

Für steuerpflichtige Personen, welche unter elterlicher Gewalt oder unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, sowie für die steuerpflicht­igen jurististischen Personen jeder Art und die steuerpflichtigen Personen­vereine von nicht geschloffener Mitgliederzahl sind die Steuererklärungen nach Art. 13 des Gesetzes von deren Vertretern abzugeben. An Stelle des im Konkurs befindlichen Gemeindeschuldners hat in Ansehung der Konkursmasse der Konkursverwalter die Steuerklärung abzugeben. Die Vertreter sind für die Richtigkeit ihrer Steuererklärungen und für die Entrichtung der Steuer verantwortlich. Personen, welche infolge von Abwesenheit oder Erkrankung nicht imstande find, die Steuererklärungen selbst abzugeben, können hiezu Bevollmächtigte bestellen. Die Bevoll­mächtigten haben sich den Steuerbehörden gegenüber durch eine in Ur­schrift oder beglaubigter Abschrift zu den Akten des Kameralamts zu gebende Vollmachtsurkunde auszuweisen. Die Abgabe der Steuerer­klärungen seitens eines von mehreren Vertretern befreit die übrigen Verpflichteten von ihrer Verbindlichkeit zur Abgabe der Steuererklärung.

Die Steuerklärung ist schriftlich nach dem vorgeschriebeneu Formular oder zu Protokoll abzugeben. Zur schriftlichen Form ist erforderlich, daß die Erklärung von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunter­schrift unterzeichnet wird, und zwar vom Bevollmächtigten mit einem ihr Vollmachtsverhältnis andeutenden Zusatz. Die Abgabe der Steuer­erklärung hat am Sitz des Kameralamts bei diesem, im übrigen nach freier Wahl entweder bei den Aufnahmebeamten für die Kapitalsteuer oder bei dem Kameralamt zu erfolgen. Soweit hienach gestattet ist, die Steuererklärung bei dem Aufnahmebeamten abzugeben, hat der letztere eine verschlossen abgegebene Steuerklärung uneröffnet dem Kameralamt vorzulegen, wenn sich der Name des Steuerpflichtigen auf der Außen­seite des Umschlages angegeben findet, auch daselbst die Schrift aus­drücklich als Steuererklärung bezeichnet ist.

Wenn der Steuerpflichtige zugleich eine Steuererklärung für die Einschätzung zur Einkommensteuer gemäß Art. 38, Abs. 1u. 2 des Ein­kommensteuergesetzes abzugeben hat, so ist die Kopitalsteuererklärung an demselben Orte wie die Einkommensteuerklärung abzugeben.

Wegen Steuergefährdung wird nach Art. 23 des Gesetzes mit der Geldstrafe des sieben- bis zehnfachen Betrags der gefährdeten Steuer bestraft, wer wissentlich in der Steuererklärung oder bei Beantwortung der im Steueraufnahme- oder Beschwerdeverfahren von der zuständigen Behörde gestellten bestimmten Fragen über den der Besteuerung unter­liegenden Ertrag aus seinen Kapitalen u. Renten od. aus Kapital, u. Renten des ihm zu vertretenden Steuerpflichtigen unrichtige od. unvollständige tat- sächliche Angaben macht, welche geeignetfind, zur Verkürzung der Steuer zu führen, oder wer wissentlich durch gänzliche Unterlassung einer Steuer­erklärung oder Erstattung einer unwahren Fehlanzeige einen solchen Ertrag, welchen er nach den Vorschriften des Gesetzes anzugeben ver­pflichtet ist, ganz verschweigt.

Als gefährdet gilt die Steuer je für das betreffende Steuerjahr, wofern sich nicht aus Art. 15, Abs. 4 des Gesetzes die Berechnung der Steuer auf eine kürzere Zeit ergibt.

Die Steuergefährdung ist im Falle unvollständiger oder unrichtiger Steuererklärung mit Abgabe der schriftlichen oder mündlichen Erklärung bei der betreffenden amtlichen Stelle, bei gänzlicher Unterlassung der Anzeige aber mit Ablauf des Steuerjahres vollendet.

Von Jahr zu Jahr wiederkehrende Unrichtigkeiten oder Unter­lassungen der Steuererklärungen einer Person bilden eine fortgesetzte Sleuergesährdung, ohne Unterschied der Zeitentfernung, auf welche sie sich zurückerstrecken Doch ist das Strafverfahren nicht über 10 Jahre rückwärts, von dem Zeitpunkt der Vollendung der letzten, zum Tatbe­stand der fortgesetzten Steuergefährdung gehörgen Tätigkeit an gerechnet, zu erstrecken

Hinsichtlich der Teilnahme an der strafbaren Handlung und der Veoüi Niont i. kommen die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs mit der M, ! a be n, Anwendung, daß die Beihilfe und die Begünstigung auch Nun sir. 'bur find, wenn auf S iten des Täters nur eine Uebertretung vor!>e>. i. siür die von einem Bevollmächtigten verwirkte Geldstrafe haftet der Au traggeber

Die Verfehlung ist straffrei zu lassen, wenn von dem Steuer­pflichtigen oder seinem verantwortlichen Vertreter oder Bevollmächtigten, bevor eine Anzeige der Verfehlung bei der Behörde gemacht wurde oder ein strafrechtliches Einschreiten erfolgte, die unterlassene oder zu nieder abgegebene Steuererklärung bei einer mit der Anwendung dieses Gesetzes oder de? Einkommensteuergesetzes befaßten Behörde nachgetragen oder berichtigt und hiedurch die Nachforderung der sämtlichen nicht verjährten Steuerbelräge ermöglicht wird.

Sind sur die Verfehlung mehrere Personen verantwortlich, so befreit eine Richtigstellung von seiten einer dieser Personen die übrigen von ihrer Verantwortung. Ebenso ist im Falle einer entsprechenden Richtigstellung von seilen des Steuerpflichtigen die den Bevollmächtigten desselben zur Last fallende Verfehlung straffrei zu lassen.

Diejenigen, welche der Vorschrift des Art. 11, Abs. 4 bezw. Art. 15 Abs. 5 des Gesetzes zuwieder ungeachtet nochmaliger, gegen Empfangs­bescheinigung zuzustellender Mahnung eine Steuererklärung od. Fehlanzeige nickt rechtzeitig abgeben, ferner die Vertreter der in Art. 7 des Gesetzes bezeichnelcn Kassen, Anstalten, Gesellschaften und Vereine, welche die

ihnen nach Art. I I, Abs. 4 bezw. Art. 15. Abs. 5 und nach Art. 12 Abs. 4 des Gesetzes obliegenden Verpflichtungen ungeachtet nochmaliger, gegen Empfangsbescheinigung zuzustellender Mahnung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllen, unterliegen der Bestrafung nach Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes.

Die Steuererklärungen sind bei der Gemeindebehörde für die Ein­kommensteuer (Rathaus-Nebengebände, 2. Stock Zimmer Nr. 4) abzugeben. Wildbad, den 15. März 1907.

Aufnahmebeamter für die Kapitalfteuer:

Schmid.

Um damit zu räumen gebe ich auf sämtliche

Mnter-LetmtMLren

bei Barzahlung

IS Vrorent Rabatt.

w. lOOHDOO, Lelmlnnaodermeisler.

Ueber Sonntag rst in meinem oberen Schaufenster eine

komplette Ausstattung ^

ausgelegt und lade zur gefl. Besichtigung ergebenst ein.

_ PH. Bosch, Wildbad.

s

su­

rr

A

«

«

«

rr

«

rr

s

rr

§

Ferdinand Mott

WdlMfr, KcrLmbccch

empfiehlt sein bedeutend vergrößertes Lager

kvrtiAtzr

(xrahäenkiiMtzr

8odrMp1st1su, Lreusv

LiukN88MlAtzII ^ «E

in Granit und Sandstein.

nach Zeichnungen und Skizzen in schönster Ausführung.

88

rr

«r

»r

rr

Morgen Sonntag vormittag von 111 Uhr

Großes Irlihschoppenkonzert

der MusikkapelleHarmonie" unter Leitung des Herrn Musikdirektors Wörner und unter freundl. Mitwirkung des 12jährigen Klaviervirituosen Emil Schmetter.

Hiezu ladet höflichst ein

Fr. Funk

Hotel Graf Eberhard.

Ker^en-AnZüge

nach Maß --

werden bei mir augefertigt. Auch steht reichhaltige Musterkollektion

zu Diensten.

Larl IrauiL. LedusiLsr

Hauptstraße 87, 1 Treppe.

.AxAx sinä preiswerte MM. lluslitstsmarcliinLN

MMElümck undkgreme NRdmkeit onü leickleslen lsul

sllen übekleoen!

IsirtungLtStMte gerugsqueüs für ^tsIirröiI-rllIikliüsts>Ie.IisIimsLcliinenWffeii1lliseii Sport upnotogrlnikel. Musikinstrumente etc, Preisliste kostenfrei

MM

.ML

Von heute mittag ab können

gefaßt werden.

_ KcrvL Tubcrch.

ktzkrultzv-Verein »ililstrnl.

Zu dem am

im AoleL'Ucrtmengcrvten

stattfindenden

sind die Schulkameraden u. -Kamerädinnen mit ihren werten Familien­angehörigen frdl. eingeladen. Anfang abends. '/-8 Uhr.

XL" Nichtmitglieder haben keinen Zutritt. "LL

Der Vorstand.

Evangel. Gottesdienst.

Judika.

Predigt vorm. ^10 Uhr: Stadt- psarrer Auch.

Christenlehre mit den Söhnen nach, mittags 1 Uhr: Stadtvikar Dr. Baur.

Bibelstunde in der Kleinkinderschule abends '/-8 Uhr: Derselbe. Freitag vorm. V-11Uhr: Beichte

«sWKW

wird zu sofortigem Eintritt od. bis 15. April gesucht.

Off. an Orell Füßli u. Co. in Pforzheim.

Eine

^«luNIIlA

hat bis 1. April oder 1. Juni

2 » vtzrwltzlvu.

Schuhmacher Bott, Hauptstraße.

VuruvtzrtzLu VViläbutl.

Samstag abend 8 Uhr

Versammlung

im

Hotel Maisch.

Der Vorstand.

2 Mädchen, welche das

Muhmachen

erlernen wollen werden per sofort oder 1. April gesucht.

Lina Junge! Neuenbürg-Wildbad.

»rs ks «