§ Calmbach, 96. Febr. Das Geburtsfest des Königs wurde dieses Jahr auf Anregung unseres neuen Ortsvor- standes in besonders feierlicker Weise begangen. Während seither nur der Militärverein seinen Mitgliedern etwas bot. die Herren Beamten aber nach Neuenbürg eilten, lud unser Ortsvorstand zu einem Festzuge in die Kirche und zu einem Festessen em. Der Einladung wurde zahlreich Folge ge- leistet. Sämtliche Vereine mit flatternder Fahne, die Be. amten und viele Bürger begaben sich in feierlichem Zuge zur Kirche, woselbst der Gottesdienst durch einen stimmungs- vollen Cbor desLiederkranzes" eingeleitet wurde. Gegen 1 Uhr sammelten sich etwa 45 Herren zum Festesten im Gasthof z.Sonne". Bei demselben hielt Herr Schultheiß Hörnle die Festrede, welche er in ein dreifaches Hoch auf Se. Maj. den König ausklingen ließ. Herr Pfarrer Lörcher rühmte die Eigenschaften des Schwabenvolkes und ließ das- selbe ebenfalls hochleben. Verschiedene patriotische Lieder belebten die Festesfreude und lange blieben die Teilnehmer beisammen, da auch der Trunk so vorzüglich war wie das Festmahl.

Die Resolution der Bereinigung der Hoteliers und Restaurateure, welche am 9. und 1«. Januar 1907 in Wiesbaden gefaßt wurde, um sich an den Reichstag z« wenden lautet folgendermaßen:

Wir erstreben eine Sonderstellung für Bade- und Kur­orte :

Es soll angestrebt werden, daß die örtlichen Behörden im Einvernehmen mit den Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Ruhezeit den örtlichen und auch den geschäftlichen Ver­hältnissen entsprechend verteilen oder auch verlegen können.

Wir begründen diesen Beschluß wie folgt:

(Die Begründung geben wir hier auszugsweise wieder.)

Die Bund(sratsverordnung über die Ruhepausen der Angestellten hat zur Genüge gezeigt, daß die außerordent­liche Verschiedenheit der Gast« und Schankwirtschaften nicht ausreichendem Erwägung gezogen wurde. Die Verordnung ist zu schematisch, sie unterscheidet aber auch nicht zwischen großen und kleinen Betrieben, sie unterscheidet aber auch nicht zwischen Jahresgeschäften und jenen der Bade- und Kurorte, worauf wir jedoch ganz besonders Hinweisen.

Die Wirkung dieser Bundesratsverordnung in Bade- und Kurorten ist eine solche, daß sowohl Arbeitgeber als

auch Arbeitnehmer darunter leiden; deshalb ist es notwendig, daß für die erwähnten Orte eine Sonderregelung geschaffen wird.

Die allgemeinen Verhältnisse in Bade- und Kurorten bringen es mit sich, daß die Angestellten 46 Monate günstigenfalls beschäftigt werden können; in Seebädern gibt es Arbeit nur für zwei Monate, und in manchen Luftkur­orten sogar nur für sechs Wochen.

In all diesen Orten ist der Geschäftsgang ein sehr un­regelmäßiger, er ist von allen möglichen Umständen und nicht zuletzt von den Witterungsverhältnissen abhängig. Der Arbeitgeber kann nie genau bestimmen, an welchem Tage bei ihm das Geschäft beginnt. Dasselbe entwickelt sich all­mählich und flaut nach der Hochsaison ebenso wieder ab.

Die Angestellten läßt der Arbeitgeber jedoch immer sehr frühzeitig eintreten, um in der Vorsaison für eventuell reger werdenden Geschäftsgang gerüstet zu sein, um aber auch die Fähigkeiten der Angestellten rechtzeitig prüfen zu können.

Es ist in der Vorsaison gar nicht möglich, diese Ange­stellten alle gleichzeitig zu beschäftigen. Auch in der Hoch­saison haben die Angestellten der Gast- und Schankwirt­schaften in Bude- und Kurorten täglich einige Stunden zur Erholung

Die Tätigkeit eines Kellners z B. erstreckt sich haupt­sächlich auf die Mahlzeiten, mittags und abends; vormittags sind die Kellner höchstens I2 Stunden beschäftigt und nachmittags haben fast alle von 36 Uhr gar nichts zu tun.

Diese Ausführungen treffen auch bei dem Küchenpersonal zu. Dasselbe ist nachmittags zwischen 3 und 6 Uhr eben­falls so minimal beschäftigt, daß der größte Teil täglich einige Stunden zur Erholung hat. Durchschnittlich ist für b/i sämtlicher Angestellten der Gast- und Schankwirtschaften in Bade- und Kurorten die Tätigkeit abends 10 Uhr be­endigt.

In Bade- und Kurorten haben selbst die täglichen wenigen Ruhestunden für den Angestellten sehr viel Wert, da er sich von seiner Arbeitsstätte in ganz kurzer Zeit in den herr­lichsten Wald begeben oder sich am Strande, namentlich in der besten Lust, bewegen und erholen kann.

Für die Angestellten der Städte ist dies nicht möglich, da sie en en großen Teil der freien Zeit erst benutzen müssen, um in eine gesunde Atmosphäre zu gelangen.

Aus all diesen Punkten geht hervor, daß eine Ueberan-

ftrengung der Arbeitskräfte der Angestellten bei den Gast- uud Schanlwirischaffeu m Bade- und Kurorten nicht statt­finden kann.

Es können aus diesem Grunde die schwerwiegenden Aeuße- rungen, wie sie bezüglich des Gesundheitzustandes der Ange­stellten in Gast, und Schaukwirischasten im Allgemeinen im Reichstage gemacht wurden, niemals auf die Angestellten in Bade- und Kurorten bezogen werden.

Die nun von einigen Gastwirtsgehilfen-Vereinen neu verlangte, ununterbrochene 36stündige, wenn möglich auf einen Sonntag verlegte Ruhezeit wird von dem vernünftig denkenden größeren Teil der Angestellten verworfen; sie warnen sogar in ihren Fachorganen vor Menschenfreunden, die durch solch ein. Verlangen die Existenz der Arbeitnehmer und die der Arbeitgeber gefährden. Eine 36stündige Ruhe­pause ist sowohl in Jahresgeschäfteu als auch in jenen der Bade- und Kurorte vollständig undurch-ührbar.

Die behördlich konzessionierten Hotels und Restaurants sind durch die Bundesratsverordnuu ^ gegenüber den Privat» Pensionen und Logierhäusern bedeutend im Nachteil, da bei diesen und deren Angestellten, worunter auch Köche und Kellner, die Bundesratsverordnung keine Anwendung findet, obwohl der Geschäftsbetrieb im Hotel und der der nicht konzessionierten Pensionen bezw. Logierhäuser ein gleicher ist.

Der Regelung der Ruhepausenfrage in dem angeregten Sinne dürfte gesetzlich wohl nichts im Wegs stehen, da 'ja auch schon in vielen anderen Fragen die spezielle Regelung der Ortsbehörde übertragen worden ist, z. B. in der Frage der Polizeistunde, des Fremdenmeldewesens, der Sonntags­ruhe und des Ladenschlusses im Handelsgewerbe.

Da in sämtlichen Bade- und Kurorten die Hotel- und Restaurantindustrie ein ganz bedeutender wirtschaftlicherFaktor ist, der in vielen Fällen ausschlaggebend für den Ruf und die Entwickelung wirkt, und dessen Steuerkraft auch als eine hervorragende anerkannt ist, so bitten wir einen hohen Reichstag, die Regelung der Ruhepausen nach dem von un­ausgesprochenen Wunsche vorzunehmen, zumal wir die Gesamtsumme der seit 1902 bestehenden Ruhe­pausen einhalten können, wenn bei der Verteilung oder bei der Verlegung die örtlichen und geschäftlichen Verhält- nisse berücksichtigt werden.

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Wildbad, den 27. Februar 1907.

^ Für die vielen Beweise herzlicher Liebe und Teilnahme, während der langen und schweren R Krankheit und nach dem Hinscheiden meiner lieben ^ Tochter, unserer lieben Schwester, Schwägerin, Tante und Nichte

Vors

sowie für die zahlreiche Begleitung zu ihrer letzten Ruhestätte, für die reichen Blumenspende», wie auch für das Nieder­legen von Kränzen von seiten der Schulkamerädinnen und Schulkameraden, spricht im Namen der trauernden Hinter­bliebenen seinen herzlichsten Dank aus

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