1S06 vom Landgericht Freiburg i. Br. «egen versuchter Verleitung zum Meineid zu 1 Jahr Zuchthaus verurteilt worden war, nachdem das frühere fretsyrrchende Urteil des Landgerichts Waldshut vom Reichsgericht aufgehoben worden war.
Eine dramatische Srrafkammerverhandluug.
Zu einer dramatischen Affäre gestaltete sich eine Strafkammerverhandlung-in Frankfurt, gegen den Kaufmann Johann Reinhardt und den Tapezierer Gustav Schulze, die beschuldigt sind, im November gemeinschaftlich in das Filzgeschäft des Zigarrenhändlers End ers eingebrochen zu sein und für Mk. 600 Zigarren und Zigaretten entwendet zu haben. Die Angeklagten gaben die Tat an sich zu, behaupteten aber, daß En- ders, der verschuldet sei, sie angestiftet habe, um in Besitz der Versicherungssumme zu gelangen. Davon sollten sie — so behauptet Reinhardt — Mk. 300 bekommen. Der Zeuge Enders hat auf seinen Antrag von der Versicherungsgesellschaft einen Teil des Schadens in Höhe von Mk. 300 ersetzt erhalten. Als er seine Aussage beschwören soll, bekommt Schulze einen Tobsuchtsanfall und muß herausgeschasft werden, während Reinhardt dem Enders drohend zuruft, keinen Meineid zu leisten. Als die Verhandlung wieder ausgenommen wird, verweigert Enders, angeblich aus religiösen Bedenken den Eid. Das Gericht zieht sich wiederum zur Beratung zurück, ob Enders vereidigt werden soll oder nicht. Inzwischen ruft Schulze erregt: „Judas, mit einem Kuß verrätst Du des Menschen Sohn!" Das Gericht verkündet den Beschluß, Enders zu vereidigen. Dieser verweigert wiederum den Eid. Aus die Frage nach den Gründen, erklärt er schließlich, daß er we^en der „Schlüsselfrage" nicht schwören würde. Reinhardt hatte nämlich behauptet, daß Enders in Abwesenheit des Verkäufers ihm selbst den Ladenschlüsse! eine kurze Zeit überlassen hatte, um Seifeabdrücke herzustellen, auf Grund deren falsche Schlüssel angefertigt wurden. Einen der Seifeabdrücke habe Enders selbst hergestellt. Der Zeuge erklärt schließlich, daß er niemals Geld den Angeklagten für den Einbruch versprochen habe. Das Gericht hebt hierauf seinen Beschluß auf Vereidigung des Zeugen auf und läßt ihn wegen Verdachts der Mittäterschaft unvereidig t. Reinhardt und Schulze wurden wegen Betrugs der Versicherungsgesellschaft gegenüber zu je 10 Monaten Gefängnis verurteilt.
Kmrk und MfleuschtttL.
Berlin, 17. Jan. Der Titel des neuen Bühnenwerks von Gerhart Haupt mann lautet nach dem „Bert. Tageblatt" „Die Jungfern vom Bif ch o fS b er g". Das Stück soll Anfangs Februar im Lefsing-Theat r zur Erstaufführung gelangen.
HS in Areund MduS-a.
Der Korrespondent der Berl. Vz. in Konstantinvpel schreibt seiner Zeitung folgenden interessanten Brief: Ich kenne Abdullah schon seit vielen Jahren — eigentlich schon seit meiner tripolitanischen Wüstenreise. Wenigstens behauptet er das. Wie ich nämlich, mal vor acht oder neun Jahren eines schönen Tages durch den sogenannten ägyptischen Basar in Stambul schlenderte, in dem hauptsächlich arabische Kaufleute aus Aegypten, Tunis und Tripolis ihre Waren feilbieten, da rief mich plötzlich ein dunkelhäutiger Händler in unverfälscht tripolitanischem Dialekt an:
„Herr, Herr! Komm her! Kennst du mich nicht mehr? Ich bin doch Abdullah der Tripolitaner, der Tarbusch- händler von Scharaschat."
Es war freilich wahr, daß ich in dem Oasendorf Scharaschat vor den Toren von Tripolis gewohnt und auch einige Male einen Tarbusch (Fes) dort gekauft hatte. Trotzdem wollte mir das Gesicht des guten Mannes nicht einfallen, lind der Name? Großer Allah, es gibt so viele Abdullahs in der Welt. Da er aber darauf bestand, mich zu kennen und mich obendrein zur Feier des Wiedersehens zu einem Kaffee in seinem Laden einlud, wo er mich sofort allen Nachbarn und Kunden als alten Freund aus seinem Heimatlande vorstellte, so mußte ich schließlich wohl oder übel unsere alte Bekanntschaft als Tatsache anerkennen. Ich erfuhr denn auch gleich, daß er schon seit einiger Zeit im heiligen Stambul ansässig sei, daß es ihm gut gehe und sein einziger Kummer der sei, daß er immer noch — nur „Familie" habe, das heißt auf deutsch ausgedrückt: er sei zwar verheiratet und besitze Töchter, aber seine Frau habe ihm keinen Sohn geboren.
Und seitdem also kenne ich Abdullah wirklich und verabsäume nie, wenn mich mein Weg in seine Nähe führt, bei ihm vorzusprechen. Und ich muß zu seiner Ehre sagen, daß er mich immer mit offenen Armen empfängt und mich bei etwaigen kleinen Ankäufen nie übervorteilt, ja ich kann hinzufügen, daß ich ihn wegen mancher sympathischen Eigenschaften geradezu liebgewonnen habe. Oder ist nicht etwa der folgende Zug von ihm reizend:
Stehe ich da eines Abends gegen Ende des Rama- sanmonats vor seinem Laden und betrachte mir das Ge- woge der Gläubigen, die die letzten Minuten vorm Kanonenschuß noch zu allerlei Einkäufen fürs Haus benutzen wollen, und wünsche ihm ein fröhliches Bairam- fest, als ein behäbiger Effendi, gefolgt von einem ärmlich gekleideten Alten, daherkommt, der den großen Mann flehentlich um ein Paar abgelegter Schuhe oder um einen kleinen Beitrag zum Ankauf von solchen bittet, damit er am heiligen Feste doch anständig zum Gebete erscheinen könne. Auf diese Bitte erwidert der Angc- redete nur mit der üblichen scheinheiligen Redensart „Allah werfin!" — Gott gebe dir — und hat obendrein noch den schlechten Geschmack, im Vorbeigehen ärgerlich Abdullah zuzurufen:
„Schau! Schon eine Viertelstunde läuft dieser Mann — dem Allah helfen möge! — mir nach, als ob rch meine Schuhe von den Füßen ziehen könnte!"
^ Worauf mein dunkelhäutiger Freund mit seinem Lpott erwidert: „Von dir wäre das allerdings zuviel verlangt, Effendi!", gleichzeitig aber auch schon seine
Schuhe äuszieht und sie dem Alten mit einem freund- I lichen Worte hinreicht.. Dann schließt er lächelnd den Laden und macht sich barfuß auf den Weg nach Hause ...
Aber am meisten hat mich doch Abdullah dieser Tage in Erstaunen gesetzt. Wieder einmal hatte ich bei ihm vorgesprochen, und zwar aus einer ganz besonderen Veranlassung: ich hatte nämlich zufällig erfahren, daß Allah endlich seinen Wunsch erfüllt Und ihm vor etwa einem Monat einen Sohn geschenkt hatte — ich. wollte ihm also zu der Geburt seines Stammhalters gratulieren. An seinem Laden angekommen, bemerke ich etwas verwundert, daß er geschlossen ist, und daß die Läden vorgezogen sind.
„Er ist zum Begräbnis gegangen", teilt mir sein Nachbar im Gefchäftstone mit, „aber er muß gleich wieder hier sein."
Auf meine gleichgültige Frage, ob etwa jemand aus dem Basar gestorben sei, erwidert er noch lakonischer: „Sein Sohn!"
Ich glaube mich verhört zu haben, aber es ist nur zu wahr. Zehn Minuten später kommt Abdullah ruhig, gelassen daher, begrüßt mich vielleicht um eine Schattierung weniger heiter als sonst, läßt sich vom Nachbar den Schlüssel geben und schließt seinen Laden auf. Ich versuche, ihm mein Beileid auszudrücken, aber er läßt mich nicht zu Worte kommen.
„Ich weiß, was du sagen willst, mein FreUnd, aber laß gut sein, in diesem Punkte verstehen wir uns nicht, denn du gehst deinen Weg und ich, das heißt wir Moslemin alle, gehen einen andern. Wenn bei euch einer aus der Freundschaft stirbt, dann weint und jammert ihr, zieht zum Zeichen eures Schmerzes schwarze Kleider an und gebärdet euch, als wäre dem Verstorbenen das größte Unglück oder das größte Unrecht geschehen, als wäre er verdammt, vernichtet und euch auf ewig entrissen —-verzeih, mein Freund, ist es nicht so?"
Und als ich schweigend Zustimmung nicke, fährt er fort: „Und warum das? Das begreifen wir Moslemin nicht! Ihr habt eure Schriften, und wir haben unsere Schriften — der Unterschied ist nicht so sehr groß zwischen ihnen, du kennst sie ja; wir glauben an das, was sie uns lehren, und wir tun das, was sie uns befehlen — tut ihr es nicht? Glaubt ihr nicht an das, was eure Schriften euch sagen? Seid ihr nicht in eurem Innern davon überzeugt, daß sie euch nicht belügen? Verzeih' die Frage, mein Freund, Und den Zweifel! Du bist gekommen, mich zu trösten, ist es nicht so? Das ist so bei Euch Sitte, ich weiß es, und ich danke dir. Aber es war nicht erforderlich. Warum sollten wir traurig sein, wenn jemand stirbt, wo die Schriften doch sagen, daß die Gläubigen alle zu Allah ins Paradies kommen? Dort werde ich also meinen Sohn Wiedersehen, und da werde ich noch viel mehr Freude an ihm haben als jetzt, denn er wird dott inzwischen groß geworden sein, wenn ich hinkomme. Und überdies", fügte er lächelnd hinzu, „wenn Allah will, kann er mir wohl wieder einer: Sohn geben, denn er hat mir Kraft und Gesundheit verliehen, und die Familie ist noch jung."
Wunderbare Philosophie, wunderbare Zuversicht! Das ist der heiter-naive Glaube, der Berge versetzt, der den Tod besiegt. Den Christenmenschen muß ein wenig Scham anwandeln . . . Denn ist jene Denkart nicht eigentlich echt christlich? Könnten wir uns diese Zuversicht nicht auch zu eigen machen?
Und ich verlasse Abdullah mit einem kleinen Stachel im Herzen.
L8ahlh«Mor.
In Ebingen hat ein Wähler eine unbezahlte Rechnung in das Wahlkouvert gesteckt und damit abgestnumt. In einem anderen Fall fanden sich zwei Wahlzelle! tu einem Couvert, wobei dann ein anwesender Wähler eingestand, daß dieses Couvert mit ven beiden Stimmzetteln von ihm in die Urne gelegt worden sei — und zwar deshalb, well er gleichzeitig auch für seinen Sohn, der zum Wählen keine Zeit habe, habe abgestimmt werden müssen. Wenn die beiden Zettel gleichlautend waren, dann ist nach den Bestimmungen des Wahlgesetzes der eine für gtltig erklärt worden. Enthält jedoch ein Couvert zwei nicht gleichlautende Stimmzettel, so sind beide ungültig. Werden jedoch zwei Stimmzettel zusammeugeklebr und die entsprechenden Streichungen vorgenommen, so sind diese Zettel wegen des Zusammenklebens für gültig zu erklären.
Kiesfisches Deutsch.
„Der Rottumbote" von Ochsenhausen im württem- bergischen Oberland, jenes echte Zentrumsblatt, das die Welt schon wiederholt mit seinem blühenden Stil und der bekannten Entdeckung, daß „unser Herrgott katholisch ist", erfreut hat, enthält in seiner Nummer vom 4. Januar d. I. folgende Korrespondenz:
Rein stettcn, 3. Jan. Das unsinnige Treiben in der Silvester- und Neujahrsnacht: das unheilstiftende Schießen hat es auch dieses Jahr nicht verfehlt, dem Herkommen gemäß in Reinstetten seinen Tribut zu holen, in Gestalt des Mittel- und Goldfingers, die einem hiesigen Knecht amputiert werden mußten. Derselbe darf, wenn es sich nur bei den Fingern bewendet, noch von Glück sprechen. Dem Verunglückten wendet sich zwar das allgemeine Beileid zu, aber man muß doch erstaunt fragen, wie es nur möglich ist, daß dem nach Fingern hungrigen Ungeheuer immer wieder neue Opfer in den gähnenden Rachen fallen, von dessen heißhungriger Unersättlichkeit jedes Jahr ganze Spalten mit Beispielen angefüllt sind.
Dem „amtlichen und privaten Anzeigenblatt" für Ochsenhausen und Umgebung müssen wir nach solchen Leistungen alles verzeihen, trägt es doch auch an seiner Stirne ein charakteristisches Wappen: aus einer doppel- türmigen Kirche sieht ein großer — Ochse heraus. Der größte Spötter könnte kein trefflicheres Wappen erfinden. Ja, die Alten haben noch Humor gehabt.
Der durchgebraoute Bäckerft,ft.
, Mitte Dezember verschwand in München ein ' sechzehnjähriger Bäckerlehrling und alsbald verbreitete sich das Gerücht, daß ihn sein Lehrmeister bei ei
ner Züchtigung durch Unvorsichtigkeit erschlagen und M die Leiche zu beseitigen Und die Tat zu verdecken, den Jungen im Backofen verbrannt habe. Dieses Gerücht verbreitete sich immer mehr. Das Haus des Bäckers wurde wiederholt von einer aufgebrachten Volksmenge belagert, der Bäcker bedroht; er fand keine Abnehmer seiner Ware mehr. Nun hat sich herausgestellt, daß der Bäckerstift nicht verbrannt, sondern durch gebrannt ist und daß er sich z. Zt. wohlbehalten im — Gefängnis von Erding befindet, wo ihn der Landjäger, der ihn aufgriff, hinbefördert hatte. Er hatte wegen zu späten Heimkommens ins Geschäft eine Rüge erhalten und war deshalb durchgegan- gangen. Das falsche Gerücht von der Ermordung hatte ein Konkurrent des Lehrmeisters des Jungen erfunden und verbreitet.
Ei» Avgeklagter. der sich nicht .bluffe«* laßt.
Ueber eine bewegte Gerichtsverhandlung berichtet die Wiener Zeit v. 1. ds.: Der Gerichtssekretär beim Bezirksgericht Leopoldstadt sah sich gestern in einer gegen den Kellner Bertold Spiel mann wegen wörtlicher und tätlicher Beleidigung eines Justizwachmannes durchgeführten Verhandlung veranlaßt, über den Angeklagten nacheinander vier Disziplinarstrafen wegen frechen Benehmens in der Dauer von sechs Tagen zu verhängen. Der Angeklagte beschuldigte die Justizwache, ihn aus Feindseligkeit provoziert zn haben.
Richter: „Benehmen Sie sich anständig, sonst werden Sie eine Disziplinarstrafe erhalten."
Der als Zeuge vernommene Wachkommandant schildert das exzessive Benehmen des Angeklagten.
Angekl.: „Mir scheint, die Red' haben Sie sich einen halben Tag auswendig gelernt, Sie Halberter Advokat. (Zum Publikum): Er wird nächstens Feldmar- schalleutnant!"
Richter: „Sie haben drei Tage Disziplinär arrest, die Sie sofort antreten."
Angekl.: „Recht schön! Nur los auf mich!"
Richter (nach aufgeregter): „Sie haben noch weitere 24 Stunden. Sofort abführen! Ich führe die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durch."
Angekl. (gemütlich): „Meinetwegen. Reißen N mich nur eini, damit ich meine Stell' verlier."
Der Angeklagte soll nun abgeführt werden.
Angekl.: „Ich lass' mich von Ihnen nicht „b l u f- fen". Ich werd's Ihnen schon auch zeigen!"
Der Richter verurteilte Bertold Spielmann zu vier- zehn Tagen Arrest. Als ihm das Urteil mitgeteilt wird, schreit er:
„Wegen so was geben Sie mir vierzehn Tag? Mich werden Sie nicht ruhig machen. Glauben Sie, ich lasst, mich von Ihnen chikanieren, weil Sie mich kennen?"
Richter: „Sie haben weitere 24 Stunden Disziplinarstrafe."
Angekl.: „Meinetwegen noch vier Tag. Das ist mir Wurst. Es ist einfach zu blöd."
Richter: „Führen Sie ihn ab. (Laut): Sie haben noch weitere 24 Stunden."
Angekl. (immer ruhiger): „Sie können schreien, s so viel Sie wollen, ich fürcht' mich vor Ihnen nicht.
I (Sich verbeugend): Ich dank« b stens, Herr Gerichtssekre- ( tär. Ich weiß jetzt schon, wie man's macht. Ich beruf'
' gegen Schuld und Strafe."
^ S taa t s an w a l t sch a ft liche r Funktionärs „Ich berufe gegen das Strafausmaß."
Angekl.: „Sehr schön, Herr Funktionär, ganz gut. Ich beruf' gegen Schuld und Strafe."
In den Zuschauerraum ruft der Verurteilte beim Abführen:
„Schickts mir was Ordentliches zum Essen und a Geld. (Zum Richter freundlich): Herr Gerichtssekretär, Ihnen wünsch' ich ein angenehmes neues Jahr!"
Konve-fatiou.*)
Dir gegenüber auf der Ottomane
Saß ich und hielt den Blick dorthin gerichtet.
Wo sich im Aug' ein Sommerlied dir dichtet:
Du schautest bergfern über die Altane.
Wir sprachen sehr verständig vom Theater, Dazwischen unbeholfen auch vom Wetter,
Wir hörten einen fernen Lerchenschmetter Und was wir dachten, weiß kein Psychiater.
I ch dacht' ans Küssen und an Bettgardinen Und fühlte meines Lebens ganze Kraft:
Es ist der Sturmgott lodernd mir erschienen.
Du saßest bleich in deiner Sitte Haft.
Wir saßen still mit heuchlerischen Mienen,
Und wir empfahlen uns ganz musterhaft."
*) DaS vorstehende Gedicht ist einem Buche .Gedichte von Anton Renk entnommen das als erster Band von Renks Werke» so eben bei Georg Müller in München erschien. Aniou Nenk war, wie wir in der von Franz Kr anewit ter geschlichenen Einleitung des Bandes lesen, ein Tiroler, und ,war starmue er von Mütterlicher Seite her von Andreas Hoser ab. Er ist jung gestorben.
Ksmdek und AoLksrvirtfHajt.
Die Aufhebung der Flößerei auf der E«z beschäftigte die Handelskammer Calw in ibrer letzten Sitzung Im Jahr IS0L in die Aufhebung dieser Flößerei verfügt wo den und zwar bis zur Einmündung der Kleinen- In der weiteren Einschränkung der Flößerei trat a'Sdann eine längere Stockung ein. Die W-rkbeßtzer strebten j:doch eme weitere Aushebung der F'ößerei auf der kleinen Enz und der großen Enz unterNalb Calmbach und auf der Nagold mit dem BinSdach an. Auf d^n genannte» Wosserläusen wird nur noch von einer Firma in Alkenne g Han- delsflößerei in geringem Umfange getrieben und auch der Nah- floßverkehr zu den an Nagold und Enz gelegenen Sägewerken wi>d immer undedcn'nber. Aus diesen Gründen wird von der Handelskammer Cu.^ hervorgedoben, daß bei dem geringen wirtschaftlichen Wert der Flößerei, d-ren Berücksichtigung nicht mehr angebracht sei, wenn man den Schaden bedenke, der den Werken auch durch einen germgiüngen Floßverkehr zugefügt werde. Die Handelskammer beschloß daber bet den beteiligte« staatlichen Behörden erneut und dringend aus eine baldige gänzliche Aushebung der Flößerei auf Enz und Nagold anzutraqen. Als selbstverständlich, Voraussetzung der Aushebung der Flößscei gilt dabei der Kammer die vorherige Erstellung genügender und brauchbarer Holzabfuhrwege zu den Talstraßen und Bahnen etc-