das Feuer zum Ausbruch gekommen, so hätte es sehr schlim­me Folgen haben können, da das in Frage kommende Häu­servierte! sehr eng gebaut ist.

Beim Bahnübergang in Heidenheim stieß am iZamstag ein rangierender Güterzug auf das gerade über das Geleise fahrende Petroleumfuhrwerk des Herrn Posthalters Widmarm, wobei die Vorderteile des Wagens zertrümmert und die beiden Pferde schwer ver­letzt würden, sodaß dieselben notgeschlachtet werden muß­ten. Der Knecht kam mit dem Schrecken davon. In­folge des Unfalls war das Geleise gesperrt.

Kerichtssaal.

Zwei Laude-verratsprozesse.

Leipzig, 18. Nov. Der russische Student Pawlows- ckt aus Warschau, der Pläne der Posener Festungswerke an Rußland ausliefern wollte, wurde zu drei Jahren Zuchthaus, zu sechs Jahren Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht verurteilt.

Eine zweite Reichsgericht suerhandlung gegen die unverehelichte angebliche Schriftstellerin Zinatda Smoljaminoff fand unter völligem Ausschluß der Oeffentlichkeit statt. Die Angeklagte wurde wegen versuchten Verrats militärischer Geheimnisse zu einem Jahre drei Monaten Gefängnis und 1500 Mark Geldstrafe verurteilt, auch wurde Stellung unter Polizeiaufsicht für zulässig erkannt.

Kirnst «nd Wissenschaft.

München, 19. Nov. Nach denM. N. N." lehn- t e Prof. Frhr. v. H a b er m ann, der Präsident der Mün­chener Sezession, einen Ruf als Professor an die Stutt­garter Akademie ab.

Aachen, 18. Novbr. Kommerzienrat Eberhard Ho e sch in Düren stiftete anläßlich der Grundsteinleg­ung zum Bau des dortigen Stadttheaters zu der früher geschenkten Bausumme von Mk. 600000 für 31 Jahre Mk. 5000 jährlich zur Bauunterhaltung.

o Mundt-t.

Die Inserate der Zeitungen spielen eine große Rolle nnd es gibt Zeitungen, in welchen sie den wichtigsten Teil des Inhalts bilden; es gibt auch Leser, welche sich nur für sie interessieren. Unter den Verlobungs- und Geburts­anzeigen, zwischen Bock- und Fischessen und Metzelsuppen kommt nun hin und wieder eine Notiz, die geeignet ist, allerhand Klatsch hervorzurusen, deren Zulässigkeit und Bedeutung aber die allgemeine Aufmerksamkeit beanspru­chen darf. Es sind dies jene Ankündigungen, in welchen ein bedrängter Ehemann davor warnt, seiner Frau etwas zu verkaufen oder ihr Geld zu leihen, er bezahle Schulden her Frau nicht mehr Eine derartig blamable Behandlung her Frau nennt manmundtot" machen; man könnte sie auch die kleine Entmündigung nennen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch hat auch diese Angelegenheit ihre Regelung ge­funden.

Es kommt im täglichen Leben hundertmal vor, daß jemand nicht für sich selbst, sondern für einen andern han­delt, daß beispielsweise jemand für einen änderen Wein oder Obst oder Kartoffeln kauft. Für den Verkäufer ist es nun wichtig zu wissen, an wen er sich wegen des Kaufpreises zu halten hat. Dabei kommt es darauf an, ob bei dem Waus zum Ausdruck gekommen ist, wer der Käufer sein soll. Hat der Beauftragte gesagt, daß ein anderer als er Käufer ist, so muß der ändere zahlen, hat der Beauftragte nichts davon gesagt, und ergeben auch die Umstände nicht, daß er für einen andern gekauft, so muß er selbsst zahlen. Umgekehrt ist dies bei der Ehefrau geregelt. Ihr steht die sogenannte Schlüsselgewalt zu. Sie ist berechtigt, inner­halb ihres häuslichen Wirkungskreises die Geschäfte des Mannes zu besorgen und ihn zu vertreten. Rechtsgeschäfte die sie innerhalb dieses Wirkungskreises vornimmt, gelten als im Namen des Mannes vorgenommen. Wenn die Krau bei einem Kaufe nichts sagt, so gilt der Mann als Käufer, will sie selbst Käuferin sein, so muß sie dies zum Ausdruck bringen.

Was zu dem häuslichen Wirkungskreis der Fraü ge­hört, das bestimmt sich nach zwei Gesichtspunkten, einmal nach der an dem Wohnort der Ehegatten herrschenden Sitte und dann nach den sozialen Verhältnissen, nach der gesamten Lebensstellung der Ehegatten. Bei uns werden beispielsweise regelmäßig in den häuslichen Wirkungskreis der Ehefrau fallen der Einkauf von Lebensmitteln, die Anschaffung von Kleidungsstücken für Frau und gemein­schaftliche minderjährige Kinder, die Annahme und Kün­digung weiblicher Dienstboten, der Ersatz von Hausrat. Nich in diesen Wirkungskreis wird fallen das Mieten einer Wohnung, der Einkauf von Futter- Und Düngemittel, der Verkauf von Vieh. Die Frau hat das Recht, für die Besorgung der erforderlichen Geschäfte einen angemessenen Vorschuß vom Manne zu fordern,, denn sie ist zur Besorg­ung dieser Geschäfte nicht nur berechtigt, sondern auch ver- s Pflichtet. Gewährt ihr der Mann nicht die notwendigen Mittel, so kann und darf er der Frau keinen Vorwurf Machen, wenn sie die Besorgung unterläßt und hat er eines schönen Tages kein Mittagessen auf dem Tisch, dann soll er ja keinen Skandal machen oder gar als roher Mensch tätlich werden, wenn auch der Magen knurrt, sondern sich bis in die tiefste Tiefe seines Herzens schämen. Gewährt aber der Mann den Vorschuß, so kann er Rechenschaft über ihn verlangen; die Frau darf ihn nicht zu andern Zwecken Verwenden. Tut sie es dennoch, dann ist der Mann berechtigt, die Schlüsselgewalt der Frau zu beschränken »der auszuschließen. Dazu hat er verschiedene Wege: er sägt es den Personen, welche hauptsächlich in Betracht kom­men; er erläßt das ominöse Inserat oder aber und das ist der wirksamste Weg er erwirkt Eintrag in dem beim Amtsgericht geführten Güterrechtsregister. Dann wird vom Amtsgericht iM Amtsblatt veröffentlicht: Der «hemann Anton Sparsam hat das Recht seiner Ehefrau Thusnelda geb. Aushaus, innerhalb ihres häuslichen Wirk­ungskreises die Geschäfte für ihn zu besorgen und ihn Ku vertreten, ausgeschlossen. ,

Die Bedeutung dieses Eintrags im Güterrechtsregister ! bst fiir die Geschäftsleute wichtig. Sie ergiebt sich aus dem !

eingangs Gesagten. Wenn nunmehr die Frau Fleisch, Milch, Brot, Zucker usw. kauft, so kann sich der Lieferant nicht an den Mann, sondern nur an die Frau und an ihr Vermögen halten, falls sie eines hat. Er wird also gut tun, nur gegen bar abzugeben. Der Mann kann ihm entgegenhalten, er hafte nicht für die Schuld.

Den Eintrag kann der Ehemann jederzeit durch ein­seitigen Antrag ohne jede Begründung erwirken. Doch steht dem die Frau nicht schutzlos gegenüber. Sie kann das Vormundschaftsgericht, in diesem Falle das Amtsge­richt, um Abänderung der Entscheidung des Mannes an- rufen und schlimmsten Falles Klage auf Herstellung des ehelichen Lebens erheben.

Das geschilderte Rechtsinstitut gilt für jede Ehe, gleich­gültig, ob unter altem oder neuem Recht abgeschlossen und ohne Rücksicht auf das vereinbarte Güterrechtsverhältnis Seine äußerst seltene Anwendung berechtigt zu dem Schlüsse, daß die Männer mit ihrem Rechte keinen Miß­brauch treiben und daß die Frauen in ihrer großen Mehr­zahl häuslich und sparsam sind.

Per keimfreie Soldat.

Der Generalarzt Suzuki von der japanischen Flotte hat in der Jahresversammlung der Militärärzte der Ver­einigten Staaten einen Vortrag gehalten, der voll allge­meiner Bedeutung für den Seekrieg ist. Darin wird hauptsächlich von zwei Vorschriften gesprochen, die wäh­rend des letzten Krieges bei der japanischen Flotte einge­führt worden sind. Eine hervorragende Autorität hat dies­bezüglich geradezu die Aeußerung getan, daß der japanische Arzt den wichtigsten Beitrag für die Chirurgie im See­krieg geliefert habe, der in neuerer Zeit überhaupt zu verzeichnen gewesen sei; andrerseits sei es schwer zu ver­stehen, daß man nicht früher auf solche Maßnahmen ver­fallen sei. Beim Landkrieg entwickelt sich ein Gefecht oft so schnell, daß jene Vorschriften nicht mehr angewendet wer­den können. Dagegen zeigt sich der Kriegsflotte die Un­vermeidlichkeit einer Schlacht zeitig genug an, um we­nigstens eine harze Vorbereitung der Mannschaft zu ge­statten, wie sie der japanische Arzt verlangt.

Dr. Suzuki schreibt einen großen Teil des Erfol­ges der japanischen Arzte bei der Behandlung der Wun­den dem Umstand zu, daß vor jedem Gefecht ein Befehl «usgegeben wurde, demzufolge jedes Mitglied der Mann­schaft ein Bad nehmen und vollständig reines Unterzeug anlegen mußte. Die leitende Vorstellung dabei war, daß Geschoßwunden leicht durch Fetzen der Kleider verunreinigt werden, die mit hineingelangen. Das Geschoß selbst kann als vollständig keimfrei betrachtet werden wegen der hohen Temperatur, der es bei der Entladung ausgesetzt gewesen ist. Mit dem Geschosse kommen also wohl keinesfalls ir­gendwie giftige Keime in den menschlichen Körper hinein. Ist nun außerdem die Kleidung fast keimfrei, so entsteht eine verhältnismäßig große Sicherheit gegen die Verun­reinigung der Wunde. In der Tat haben nur sehr wenige Seeleute auf der japanischen Seite, die während der Schlach­ten und der Belagerungen verwundet wurden, durch Ver­eiterung der Wunden und ähnliche Komplikationen gelit­ten. Selbst sehr schwere Wunden und sogar solche, bei de­nen Gelenke durchschlagen waren, heilten ebenso gutartig wie die durch das Messer eines Chirurgen erzeugten. Die japanischen Vorschriften haben bis jetzt nur einen Vor­gang gehabt, der vielfach lächerlich gemacht worden ist, nämlich bei den französischen Duellanten; man hat dies­bezüglich von einem keimfreien oder aseptischen Duell ge­sprochen. Jetzt wird man die Sache ernster nehmen, zu­mal auch vielleicht schon mancher Franzose auf diese Weise gerettet worden ist, während er sonst unter ungünstigen Verhältnissen schon durch eine sonst leichte Verwundung zum Opfer seines Duells geworden wäre.

Eine andere Maßregel, die der japanische Marinearzt zur Durchführung gebracht hat, ist kaum weniger wichtig für den Ausgang einer Seeschlacht. Er erfaßte mit Schärfe die Forderung, daß die Sehkraft der Leute auf einem Kriegsschiff, die mit der Richtung der Geschosse betraut sind, von bester Qualität sein muß, wenn die Schüsse ihr Ziel erreichen sollen. Demzufolge wurden die japani­schen Schiffsärzte angewiesen, vor jeder Schlacht eine sorg­fältige Augenwntersuchung an der Bedienungsmannschaft der Geschütze vorzunehmen. Auch die kleinste Unstimmig­keit der Sehkraft wurde als genügend betrachtet, sofort eine ärztliche Behandlung einzuleiten, bezw. die Ausscheid­ung des Mannes aus seinem wichtigen Posten zu veran­lassen, wenn sich die Beeinträchtigung der Augen nicht in genügend kurzer Zeit beseitigen ließe. Während einer Seeschlacht war die Bedienungsmannschaft jeder japani­schen Batterie mit einer schwachen Borsäurelösung ver­sehen, mit der sich die Leute laut Instruktion sofort die Augen zu waschen hatten, wenn diese durch Pulver, Ranch oder Schmutz irgendwelcher Art angegriffen waren. Ohne Zweifel wird die Anwendung der vorbeugenden Asepsis in Kriegszeiten bei jeder künftigen Gelegenheit von gro- f ßem Segen sein, und man wird es den Japanern hoch an­rechnen müssen, daß sie zuerst denkeimfreien Solda­ten" eingeführt haben.

Aermischtes.

Kritisches vom Tage.

Auf Oscar Blumenthals dieswöchentlichenKriti­schen Ansichtskarten" ist u. a. zu lesen:

Das Blatt der Freiheit.

Will einer amVorwärts" Redakteur sein,

So wird sein Beruf nicht allzu schwer sein.

Er muß nur für eig'ne Gedanken das Tor schließen. Für seine persönliche Ansicht das Ohr schließen Und froh sein, wenn er in Worte gebracht hat,

Was August Bebel für ihn gedacht hat.

Kurz, sprechen muß er zu jeglicher Frist,

Wie andern der Schnabel gewachsen ist.

Wie Sprichwörter entstehen.

Der satte Reichtum hat's ausgedacht.

Daß Armut niemandem Schande macht.

Me Schlemmer lehren am vollen Tisch,

Wie Salz und Brot hält die Wangen frisch.

Die Tauben gurren vom Dachesrand r

Seid froh mit dem Sperling in der Hand.-."

Und die Dummen faßten den Mehrheitsbeschluß,

Daß stets der Klügere nachgeben muß.

Der im Nkaaeu.

Man schreibt dem Pester Lloyd aus Fiume: Vor einigen Tagen fingen mehrere Fischer nächst Spalato ei­nen außerordentlich großen Fisch, einen sogenannten Katzenfisch (bioiovanus ^rissus). Er wog 346 Kilo­gramm und hatte eine Länge von 3,60 Meter. Der Fisch wurde ausgeschnitten, um in Spalato kilogramm­weise verkauft zu werden. Wie groß war nun die Ueber- raschung der Fischer, als sie im Magen des Fisches eine große Geldtasche aus Kanevas, wie sie die Bauern in der Umgebung zu tragen pflegen, fanden. Der Börse entnahm man 59 Kronen und 78 Heller in Silber und Nickelgeld. Außerdem wurde in dem Magen auch noch ein leeres Lederportefeuille vorgefunden. Die Polizei nahm die Gegenstände in Verwahrung und stellte auf Grund eingeleiteter Recherchen folgenden Sachverhalt fest: Am 23. Juli ds. Js. war ein gewisser Melada während einer Barkenfahrt von Trau nach Castelvecchio in Folge eines Wolkenbruches ins Meer gefallen und er­trunken. Sein Sohn, der mit ihm war, hatte das Ver­schwinden seines Vaters in der Finsternis nicht sofort bemerkt; auch später konnte die Leiche nicht aufgefunden werden. Es scheint erwiesen, daß die im Fische zum Vorschein gekommene Börse dem damals Verunglück­ten gehört hatte.

Neue Zeitnugsaphorismeu

veröffentlicht Fritz v. Briefen imZeitungsverlag." Wir geben hier einige wieder:

Die Menschen sind schadenfroh. Darum lesen sie gern Romane, worinsie sich kriegen".

*

Die Zeitung ist die beste Lebensgefährtin:

Sie ist ganz dein und bringt doch keine Schwieger­mutter mit.

Sie weiß mehr als du und will doch nie das letzte Wort haben.

Sie ist dir unverbrüchlich treu und verlangt nicht mal jeden Monat einen neuen Hut.

Sie sagt dir, wann's Theater anfängt und will doch nicht mitgenommen werden.

Sie liegt täglich in deinen Armen und doch kannst du dich jeden Ersten von ihr scheiden lassen! . .

Mancher Leser fragt mehr, als zehn Briefkasten­onkel antworten können. . '

*

Lerne lesen, ohne zu nörgeln!

Keiteres.

AusdemSimplizissimu s." Der W i t-, wer.Herr Hintermeier, hier bring' ich die Rechnung über die Beerdigung Ihrer seligen Frau, macht hundert­achtzehn Mark zweiunddreißig Pfennig!"Jessas na, hundertachtzehn. . ., da wär' mir ja schon lieben, wenn s' gar net g'storb'n wär'!" Ein verstockter Zeuge.Vom Haberfeldtreib'n woaß i überhaupt gar nix, als daß inser Pfarrer alle Sunntag auf da Kanzel Haberfeld treibt." Ein Manko.Warum hat de denn der Lehrer durchg'haut?"Weil i himmel­schreienden Tödsünden net könna Hab"!"

Unerwartete Antwort.Für jede Gele­genheit willst du ein besonderes Kostüm! Du hast ohne­hin außer deinen teuren Straßentoiletten ein elegantes! Morgen- und Abendkleid! Demnächst wirst du auch noch! eines für die Dämmerung wollen!"Warum denn nicht? Du nimmst ja auch außer einem Morgen- Und Abendschoppen noch einen Dämmerschoppen zu dir!"

Pech.Herr Hauptmann! Der Gefreite Huber mußte in das Lazarett gebracht werden. Er hat einige Finger und Zehen erfroren."Was, erfroren? Jetzt im Hochsommer?"Ja, als er gestern bei seinem Schatz in der Küche war, kam die Gnädige, und da Hai ihn das Mädchen in der Angst und Eile im Eis- schrank versteckt."

Kandel nnd N-rksnMlchast.

Stuttgart, 18. Nov. Schlachtviehmarkt. Zugetriebe» Ochse» 27, Farren 11«, Kalbe!» 128, Kälber 238, Schweine 814. Verkauft: Ochsen 27, Farren 83, Kalbel« SS, Kälber 2-8, Schweine 814. Unverkauft: Ochsen. Farren 32, Kalbeln 36, Kälber. Schweine -. Erlös au» '/, Kg. Schlachtgewicht. Ochsen: 1. Qual, ausgemästete von 80 bis S1 Psg., 2. Qualität, von bis Psg. Bullen: 1. Qualität, vollfleischige von 67 bi» 68 PK-, 2. Qualit. Ä- tere und weniger fleischige von 6« bis 6« Psg. Stiere und Jung- rindec: 1. Qual., ausgemästete' vou 78 bi» 79 Psg., 2, Qual, flei­schige von 76 bis 77 Psg., 8. Qualität geringere von 76 bis 72 Psg. Kühe: 1. Qual., junge gemästete von bis Psg, 8. Qual., ältere von 86 dis 66 Psg., 8. Qual., geringere vrn 46 bi» 62 Psg. Käl­ber : 1. Qual. beste Saugkälber von 88 bi» 87 Psg, 8. Qual., gute Saugkälber 82 bi» 83 Psg, 3. Qual., geringere Saugkälber von 7» bis Sl Psg. Schweine: 1. Qual., junge fleischige von 81 bi» Psg., 2. Qual. schwere fette von 7» bis SO Psg.. 8 Qual., geringere (Sauen) vou 73 bis 74 Psg. «S. Bei dem Rindvieh ist die Notiz nach Fleischgewicht d. h. graibfrei. bei den Kälbern gelte» al» Schlacht­gewicht 80 Pro; de« Lebendgewicht, bei den Schafen werden Kopf, Zunge, Herz, Milz. Nieren und Nierenfett mitgewogeu, bei den Schweinen werden Nieren und Nierenfett mitgewogeu; S Proz. de« Gewichts gehen zu Gunsten des Käufer« ab. Verlauf de» Mark­tes : Schweine lebhaft, sonst mäßig.

Hetlbron». 1». Nov. Obst- und Kartof fel mar kt »« der Wollhalle. Zum Schlüsse dieser Märkte waren die Zu- fuhren gering, eS wachse auch der empfindlich kalte Nebel viel dam beigetragen haben, Wir notieien: Obst. Mk. Wurstkartosfel» 3.30- 8.80 M., Kartoffeln, gelbe 2.30-L.«0 Mk. pro Ztr.

«a»»hrt«, 1». Novbr. «etreidrmarkt. 81 Kilo Bah, blanko Sr« R. M. «00.0«, SO Kilo n. Bah. »l. Sem. R. 181.80 S« All» n. Plata llngars. 1««. M., SO Kilo n. Platte Sm. franc. IS6.8« Mk., 78 Kilo Rosario Santa F4 Mk.« P 2« Ulk N. 144.80, 2 P. 2 » Ulla 14«.- ML » P. 80 Ulk M 147.63 bi, , s P. «8 Ulla 14S O» M. 1» P. Ulla M. »«0.»0. 1» Put 10 Tagaurog OVO., neuer rumänischer Weizen 78/7» Kilo 144 »euer rumänischer Weizen 7»/S0 Kilo 146.00 bi». neuer Nr. 2 Harb Winter 600.00, neuer Rr. 2 reb Winter Rov-Dez. 1480», Nordrnsfischer Weizen 130/81 Pfd. 040.0«. Rassischer Roggen » P. 16/20 ISS/18», Russisch« «erste «0/61 Kilo R. 112.- Geller Plata-Mai, Sitze term, M. 114.86.-s«0.-. Mixed-Mai, M. 103.»», Ruffscher Hafer je nach Qual. M 11813» U«,nk. Haber N». 2 weih 3» Pfd. Oft-No». 119 k«. «Le, per 1096 Sil» ns Ratterdam.