k -K Wert des Handelsregisters.
Nachdruck vcci>o:r .
Ter öfteren ist uns sckMr die Frage vorgelegt Vor den: „Welchen Nutzen habe ich davon, wenn ich mich in das Handelsregister ein tragen lasse?" Tie Antwort ist nicht so einfach, weil es sich für die Regel um die Verpflichtung zum Eintrag und nicht uni den guten Willen handelt und weil das Handelsregister inil seinen Einträgen öffentlichen Schutz viel mehr gegen, als für den Eingetragenen schaffen will.
Jeder „Kaufma n n" im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist nämlich verpflichtet, seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirke sich die Niederlassung befindet, zur Eintragung in das Handelsregister altzumelden; er hat seine Firma zur Aufbewahrung bei dem Gerichte zu zeichnen. Damit ist zugleich ein Frrmenschutz gegeben.
Tie Organe des Handelsstands sind gesetzlich verpflichtet, die Registerberichte behufs Verhütung unrichtiger Eintragungen sowie behufs der Berichtigung und Vervollständigung des Handelsregisters zu unterstützen. Sobald das Registergericht von einem sein Einschreiten rechtfertigenden Sachverhalte glaubhaft? Kenntnis erhält, hat es dem Beteiligten unter Androhung einer Ordnungsstrafe aufzugeben, innerhalb einer bestimmten Frist seiner gesetzliäM Verpflichtung nachzukommen. Einzutragen sind nach dem Gesetze: Firma, Prokura, offene Handels-, Kommandit-, Aktien- und Aktieil-Kvmmandil- gesellfchaft. Tie Eintragung geschieht öffentlich, sodaß jedermann ohne Nachweis eines besonderen Interesses Einsicht nehmen, auch Abschriften daraus, sowie deren Beglaubigung auf seine Kosten verlangen kann. Das Gericht hat die Eintragungen in das Handelsregister durch den Teutschen Reichsanzeiger und durch mindestens ein anderes Blatt bekannt zu machen.
Um von den Wirkungen des Eintrags zu reden, so ist zunächst zu sagen, daß die nach dem Gesetz einzutragen- den Tatsachen (Firmenänderung, Erteilung oder Aufhebung der Prokura, Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer- offenen Handelsgesellschaft ufw.) allerdings auch dann zu Recht bestehen, wenn die Eintragung nicht erfolgt. Indessen treten im Gesellschaftrechte einige Rechtsfolgen eist mit dem Eintritt oder erst mit Veröffentlichung der betreffenden Tatsache ein. So beginnt z. B. die fünfjährige Verjährungsfrist für Ansprüche gegen einen Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit dem Ende des Tages, an welchem die Auflistung der Gesellschaft oder das Ausscheiden des Gesellschafters in das Handelsregister eingetragen wird.
Wer ein unter Leibenden erworbenes Handelsgeschäft unter- der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt, haftet für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Tie in dein Betriebe begründeten Forderungen gelten den Schuldnern gegenüber als auf den Erwerber übergegangen, falls der bisherige Inhaber oder seine Erben in die Fortführung der Firma gewilligt haben. Eine abweichende Vereinbarung ist einem Tritten gegenüber nur wirksam, wenn sie in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht oder von dem Erwerber oder dem Veräußerer dem Tritten mitgeteilt worden ist. Auch hier geltest ähnliche Verjährungsbestimmungen, wie oben erwähnt.
Wenn übrigens eine Tatsache im Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht ist, muß sie ein Tritter aegen sich gelten lassen; es sei denn, daß er sie weder kannte, noch kennen mußte. Zum Eintrag in das Handelsregister sind, wie schon oben gesagt, verpflichtet nur die „Kaufleute". Im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist „Kaufmann", wer ein Handelsgewerbe betreibt. Es gibt aber auch Berechtigte. Ist nämlich mit dem Betriebe der Land- und Fortwirtschaft ein Unternehmen verbunden, das nur ein Nebengewerbe des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs darstellt, so ist der Unternehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Eintragung in das Handelsregister herbeizuführen.
Ist eine Firma über einmal im Handelsregister eingetragen, so kann gegenüber demjenigen, der sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, daß das unter der Firma betriebene Getverbe kein Handelsgewerbe sei.
Tie Einsicht des Handelsregisters sowie der zum Handelsregister eingereichten Schriftstücke ist jedem gestat-
Brett lächelte, mit leichter Verbeugung für das Kompliment dankend.
„Natürlich gebe ich nichts zu," fuhr der Türke .leibhafter fort.
„Natürlich nicht."
„Am wenigsten, daß ich irgendwelche Feindseligkeit gegen Sie plante. Sie werden auch begreifen, daß ich mich in keine Verhandlungen mit Ihnen einlasseu kann, ohne Ihrerseits Beweise zu erhalten^ daß die von Ihnen genannten Verbrechen wirklich geschehen sind. Zeitungsberichte beruhen nicht immer auf Wahrheit; besonders in politischen Dingen wird da alles Mögliche zusammengeschrieben und — —
„Entschuldigen Sie," fiel ihm Brett ins Wort, „die Ereineisse, von denen ich zu Ihnen sprach, sind nicht zu leugnende Tatsachen. Ich kann Ihnen ganz genau sagen, wie und warum Mohammed Ali mit seinen beiden Sekretären und seinem Diener ermordet Worten sind ; ebenso wie die Diamanten aus dem Hause am Alberttor verschwanden und wie sie nach Paris gelangten. Und da sie sich jetzt wahrscheinlich! in Ihrem Besitz befinden — was ja wohl der Hauptzweck Ihres Unternehmens war — so erscheinen mir alle weiteren Ausflüchte völlig nutzlos. Ich habe Ihnen offen den Grund meines Besuches angegeben und erwarte nun Ihre Antwort."
Fortsetzung folgt.
rer. Von den Eintragungen kann sogar eine Abschrift gefordert werden. Das Handelsregister ist übrigens nicht dazu bestimmt, di? bloße Möglichkeit dereinst entstehender Verhältnisse anzukündigen oder gar, was eine Firma betrifft, jemandem für solche das Recht der Ausschließung anderer Firmen bei der Wahl des Firmen-Namens bloß auf dm Fall künftiger Entschließung zu ihrem Gebrauche zu sichern. Nur solche Verhältnisse, die bereits begründet sind oder mindestens mit der Anmeldung be gründet werden, sollen als solche durch die Eintragung und deren Bekanntmachung kundgegeben werden.
Wie einerseits sich die Einsichtnahme des Hanoels- registers vor gewissen Geschäftsabschlüssen empfiehlt, so kann die Geschäftswelt die Bedeutung des Handelsregisters als eines öffentlichen, stets auf dem Laufenden zu Haltenden Buchs nur durch pünktliche Befolgung der gesetzlichen Bestimmungen in seinem großen Werte schützen.
Lleber die Abstammung des Menschen
hat Häckel in seinem zweiteil Berliner Vortrag gesprochen. Er hob abermals hervor, daß zuerst der Ent- wicklungsgedante im Reiche des Anorganischen anerkannt wurde und daß erst viel später sich die Erkenntnis geltend machte, daß auch das Organi s che nicht geschaffen wurde, sondern daß es sich entwickelt hat. Zunächst ist heraus- zuheben, daß im Gegensätze zu der biblischen Ueberliefer- ung erkannt wurde, daß der Mensch in der Reih? der Wirbeltiere seinen Platz hat, und zwar ist er das am meisten entwickelte Wirbeltier. Tiefe Stellung der Menschen im System der Tierwelt war schon Lamarck zum Bewußtsein gekommen. Aber erst durch Darwin wurde, nachdem Lamarcks Anschauung nicht beachtet wor den war, die Beziehung des Menschen zu den Wirbeltieren festgelegt. Hierbei kam Huxley zu Hilfe, der auf Grund vergleichend-anatomischer, embruologischer und paläontologischer Tatsachen die Stellung des Menschen im System der Tierwelt fest begründete.
Seit Darwins und Huxleys Eingreifen ist ein reichhaltiges Schrifttum über die Frage entstanden. Zumeist drehe sich die Erörterung um die Verwandtschaft zwischen dem Menschen und den Affen. Man erinnerte sich, daß schon Lin ne in seinem System die Menschen, die Menschenaffen und Halbalfen zusammengelegt hatte. Aber dabei war er stehengeblieben. Ten ersten Versuch, die Kette der Glieder der Entwicklungsreihe herzustellen, habe er (Häckel) in der „Anthropogenie" gemacht. Es sei hierüber eine ungemein schwierige Aufgabe zu bewältigen. Tie Dokumente für die Verwandtschaft der Tierarten haben sehr ungleichen Wert. Sicher sei zweierlei: Erstens daß der Uranfang aller lebenden Organismen an die Einzelligen anknüpft, und zweitens, daß man mit Hilfe der paläontologischen Funde Ahuenstufen rekonstruieren kann. Doch bestehen vielfach Lücken. Gerade diese Lücken haben zu vielem Streit den Anlaß gegeben. Z. B. ist Vir- chows Stellung zur Descendenzlehre dadurch beeinflußt.
In der Zeit zwischen Linne und dem Erscheinen der „Anthropogenie" war aber viel gewichtiges Material über die Stellung des Menschen in der Natur zusammeuge- tragen worden. Mächtig hatte Goethe eingegriffen. Seine Auffindung des Zwischenkiefers beim Menschen und seine Begründung der Wirbeltheorie des Schädels förderten die Frage um ein gutes Stück. Hiuzukommen die Arbeiten Johannes Müllers und seiner Schüler und die Studien Gegenbaurs, der die vergleichende Anatomie mit der Entwicklungsgeschichte verknüpfte. Das Ergebnis all dieser Studien war die Feststellung, daß die Frage von der Stellung des Menschen in der Natur aufs engste mit der Frage zusamnijenhängt, wie die Arten: der Wirbeltiere sich auseinanderentwickelt haben. Hier kämen zuerst Einblicke von der Entwicklungsgeschichte her, von der Ontogenie, die sich mit dem Werden des Einzelwesens beschäftigt, dank der Arbeit Baers, Johannes Müllers, Remaks. An diese knüpft das biogenetische Grundgesetz an, das besagt, die Entwicklung des Einzelwesens in ihren einzelnen Phasen ist eine gedrängte Wiederholung der Entwicklung der Ahnenreihe. Weitere Einsicht kam von der Paläontologie her. Tie Leitmuscheln auf die es hier ankommt — wurden zuerst nur zur Bestimmung des Alters der Gesteine benutzt. Tann aber wurde erkannt, daß auch ihr Inhalt an sich ungemein wichtig ist, nämlich dadurch, daß er uns in versteinerter Form die Lebewesen liefert, die vor Millionen von Jahren auf der Erde gelebt haben. Jede Schicht enthält die Zeugnisse der Tierwelt ihrer Zeit. Tie Funde der einzelnen übereinander lagernden Schichten geben danach die Bausteine zur Rekonstruktion des Entwicklungsganges der Tierwelt auf der Erde.
Haeckel zeigte nach diesen grundlegenden allgemeineren Ausführungen, inwieweit sich bisher aus der Zusammenstellung der geologischen Aufnahmen und der paläontologischen Funde, mit Zuhilfenahme der vergleichenden Anatomie und der Entwicklungsgeschichte, Schlüsse auf die fortschreitende Entwicklung der Tierwelt ziehen lassen. Dabei verschwieg er nicht, daß hier noch viel Streit besteht, und noch viele Fragen offen sind. In dem Wesentlichen aber, das betonte er, bestehe Gewißheit. Er faßte den Stand der Lehre dahin zusammen: Tie Abstammung des Menschen vom Affen ist sicher; nur über Einzelheiten dieser Genealogie gehen die Meinungen auseinander. Daß vielen diese Erkenntnis nicht recht ist, ist leicht zu verstehen. Der Parvenü, der doch einmal der Mensch ist — so fügte Haeckell scherzhaft ein —, will wie die Parvenüs gemeinhin von seinen Ahnen nichts wissen.
— Gewiß wird die „Affenweisheit" Vielen nicht einleuchten wollen!
Politische Rundschau.
Deutschland. Eine besondere Dotierung des preußischen Kronprinzen hat die antisemi
tische „Staatsbürgerzeinmg" angeregt, indem sie allerhand Andeutungen über die Verschuldung Kaiser Friedrickr und die Finanzlage des jetzigen Kaisers machte und erklärte, das deutsche Volk habe ein brennendes Interesse daran, daß der Erbe der Kaiserkrone sich frei entwickeln könne, ohne von den Miseren des Alltags geplagt werden nnd ohne andererseits paktieren zu müssen jüdischen Börsemnännern und reichgewordenen Pfeffer, säcken. Nach dem „Hann. Courier" liegt dieser Anregung nur ein wenig taktvoller Mißgriff ihrer Urheberin zugrunde. Das Blatt hat die Vermögensverhältnisse des Kronprinzen in ganz unrichtiger Weise geschildert. Die Einkünfte von Oels sind sehr beträchtlich, sie sind während der Kindheit des Kronprinzen nur znm allerkleinsten Teile in Anspruch genommen und im übrigen kapitalisiert worden.
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Kreta. HöchstbeuuruhigendeMeldungeu Mer den kretensischen Aufstand sind in Paris cingelaufen Das Leben des Prinzen Georg sei gefährdet, das Gerücht von einer Ermordung allerdings noch unbestätigt Englische Kriegsschiffe sollen sich in der Suda- bai versammeln.
— Die Kammer nahm mit Stimmenmehrheit un. ter allgemeinem Jubel eine Resolution an, in der die Vereinigung Kretas mit Griechenland vo. tiert und . , Georg unter dem Ausdruck des allgemeinen Bertlmm ns der Kammer zu ihm gebeten wird diesen Beschluß den Mächten zu übermitteln.' In den Provinzen Kretas wurden Volksversammlungen abgehalten, in denen die Vereinigung Kretas mit Griechenland proklamiert wurde. Die Teputiertenkammer leistete den Eid auf den Namen des Königs und auf die hellenische Verfassung.
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Marokko.
Die Debatte in der französischen Kammer hat die Anschauungen in der Presse über die Politik Telcasses nicht geändert. So schreibt Clemenceauin der „Aurore": Telcasse bleibt nichts anderes übrig, als sein Amt nieder zu legen. Er hätte sich auch genötigt gesehen, das zu tun, wenn nicht der Ministerpräsident Rouvier es für seine Pflicht gehalten hätte, ihn vor der brutalen Verurteilung durch die Kammer zu schützen. Ter „Gauloi s" schreibt: Tie gestrige Sitzung hat einen peinlichen Eindruck hinterlassen. Tel- cäfse hat sich schlecht verteidigt. Tie Protestrufe seiner Gegner und besonders das Schweigen seiner Freunde hat zu verstehen gegeben, daß er verurteilt ist. Ter nationalistische „Eclair" sagt: Tie gestrige Debatte beweist, daß das Ende Telcasses gekommen ist. Tie „Petite Republique schreibt: Tie Gegner Telcasses behaupten, daß er nur deshalb die Haltung einer Sphinx angenommen habe, weil er nichts zu
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sagen wisse. Ter- Abg. Jaures schreibt in seiner „Hu-
manite": Tie Dienste Telcasses verleihen ihm trotz des jüngst begangenen schweren Fehlers genug Autorität, um die zwischen Frankreich und Deutschland entstandenen Mißverständnisse zu zerstreuen. GilBlas schreibt: Rouvier — wir sagen ausdrücklich Rouvier — wird die von ihm in seiner Rede gekennzeichneten Verhandlungen mit dem Grafen Bülowzu führen wissen.
Paris, 21. April. An der Rede Telcasses über Marokko übt selbst der „Temps" heute eine ziemlich scharfe Kritik. Der jetzige Zwischenfall werde aus jeden Fall geregelt werden. Was aber schwerer zu verwischen sein werde, sei der Eindruck des Unbehagens, den er erweckte.
O Paris, 21. April. Wie es heißt, hat Telcasse infolge der Vorfälle in der Mittwochsitzung der Kammer die Absicht geäußert, zurüctzutreten. Im Anschluß an die heutige Sitzung des Ministerrates wurde durch den Ministerpräsidenten Schritte getan, ihn zu betvegen, seine Absicht aufzugeben. Telcasse behält sich die Entscheidung vor.
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Der Kolonialkrieg i« Südwestafrika.
Tie offiziöse „Nordd. Mg. Ztg." schreibt: Tie „Frankfurter Zeitung" entnimmt einem Privatbriefe eines württembergischen Herero kämpfers folgendes: „Wie wir mit Bekleidung bestellt sind, spottet Werhaupt jeder Beschreibung. Zerfetzt! Zerlumpt! Am Schlimmsten ist es mit der Wäsche; die können Verschiedene nicht mehr waschen, sonst hat man Fetzen in den Händen." Hierzu wird bemerkt, daß die nach Südwestafrika abgehenden Mannschaften bei ihrer Ausreise unter anderem mit folgenden Bekleidungsstücken versehen werden: Ein Kordwaffenrock, eine Kordreithose, eine lange Kordhose, drei Feldanzüge, ein Mantel, ein Paar Schnürschuhe, sechs Hemden, sechs Unterhosen, sechs Paar Strümpfe, zwei Handtücher, eine Leibbinde, sechs Taschentücher und vier wollene Decken. Außerdem steht der Truppe im Schutzgebiet zur Ergänzung defekt gewordener Stücke der volle etatsmäßige Jahresbedarf an Bekleidung und Ausrüstung zur Verfügung.
Es handelt sich hier um einer: vom „Neuen Alb- Boten" veröffentlichten Brief eines Herero kämpfers, der auch Klage Mer die Mangelhaften Transportverhältnisse, Met das Nichteintreffen von Sendungen aus der Heimat und dergl. geführt hatte. Sollten es diese Transportverhältnisse nicht erklärlich machen, daß auch die Ergänzungsbetleidung einen Teil der Mannschaften nicht rechtzeitig erreicht nnd daß die Vorsorge der Truppenverwaltung dadurch stark behindert ist?
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Berlin, 20. April, v. Trotha meldet, daß am 13. April eine Kasfernbande von 15 Mann am Achoub, südlich von Nauchas, durch eine Bastardpatrouille aufgehoben wurde. 9 Kaffern sind gefallen; Gewehre und einiges Vieh wurde erbeutet.
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