AuS Stadt und Umgebung.
* Als Bewerber für die hiesige Stadtschultheißenstelle sind außer Hr. Bankdirektor Bätzner und Hr. Amtmann Rippmann von Calw noch folgende Herren aufgetreten: Amtmann Schott-Stuttgart, Schultheiß Schneider-Altenstadt, Sparkassenbuchhalter Klopfer-Stuttgart, Amtmann Knapp- Stuttgart und Amtmann Schmid-Stuttgart.
r „Krokus und Schneeglöckchen." Warum uns wohl diese schlichten Blüten so lieb sind? — Sicher nicht wegen ihrer berauschenden Düfte oder ihrer verwirrende-' Farbenpracht. Beides fehlt ihnen. Nein, weil sie die - °° en Frühlingsboten nach langer Winterszeit sind, weil mit ?m Emporschießen auch in unserem Herzen Frühlings- fffen emporkeimt, darum sind sie uns so lieb. Giebt es dm'> kaum ein schöneres Bild, als ein Gärtchen mit dem , -tzten schmelzenden Schnee und in und neben demselben jene :,.n'ten weißen Glöckchen oder rötlichgelben und blauen Kelche ^ Schneeglöckchens oder des Krokus. Seit urdenklichen Zeiten pflegt sie der Hausvater in seinem Gärtchen und dankbar für diese Pflege erscheinen sie alle Jahre trotz Schnee und Eis und Winterstürmen. Schneeglöckchen läuten den Frühling ein und diesem lieblichen Geläute muß der starke Winter weichen. Seine Macht ist gebrochen, wenn er auch noch so sehr dräut. Und unseren kleinen Frühlingsboten ist auch nimmer bange. Sie denken an das Dichterwort: Blast nur, ihr Stürme, blast mit Macht, uns soll darob nicht bangen.
Auf leisen Sohlen über Nacht
kommt doch der Lenz gegangen.
Dann wacht die Erde gÄnend auf, weiß nicht, wie ihr geschehen, und lacht in den blauen Himmel hinauf und möchte vor Lust vergehen.
Schwann, 20. März. Die hiesige Gemeinde bringt das in den Abteilungen Pfütz und Ober Bahnholz angefallene Langholz unter den beim Schultheißenamt einzusehenden Bedingungen wiederholt und zwar im Submissionsweg zum Verkauf?83 St. eich. Langholz UI.-V. Kl. 109 St. tann. und forch. Langholz I II.—V. Kl. 12 St. tann. und forch. .Sägholz l.—Hl. KI. 5 St. Buchen I.—lll. Kl., 2 St. Aspen II. u. III. Kl. 10. St- Baustangen, 15 St. eich. Derbstangen. Die bedingungslosen Gebote auf die einzelnen Lose in ganzen Prozenten ausgedrückt, wollen verschlossen mit der Aufschrift „Gebot auf Langholz" bis Donnerstag den 23. März 1905 vormittags 11 Uhr beim Schultheißenamt eingereicht werden. Die Auszüge aus dem Verkaufsprotokoll vom 22. Februar 1905 sind noch gültig.
Spielberg (Amt Durbach), 20. März. Die hiesige Gemeinde versteigert am 24. ds. im Gemeindewald mit Borgfrist bis 1. Sept.: Eichen: 11 I V., 41 V. Kl. Buchen: 4 II. Kl. Tannen: 17 IV., 24 V.Kl., 1 Abschnitt IH.Kl. 51 Forlen IV., 13 Forlenadschnitte III., 4 Tägklötze II., 25 III. Kl. 35 Baustangen I.. 39 II. Kl. 16 Hag- stangen. Hopfenstangen: 11 I., 36 II., 48 IV. Kl. und 28 Rebstecken. Zusammenkunft beim Rathaus vormittags 9 Uhr.
Letzte Nachrichten.
Berlin, 20 . März. Aus Leipzig meldet die Voss.
900 Schneider legten heute nach ergebnislosen Verhandlung vor dem Gewerbegericht die Arbeit nieder. ^
Leipzig, 20. März. Das Reichsgericht verwarf di, Revision der Nahrungsmittelfabrikanten Kaiser und Heilbronn, die am 28. März 1904 vom Landgericht M bronn wegen Betrugs und Nahrungsmittelfälschung zu länaen, Gefängnis, nebst Geldstrafe verurteilt worden sind. ^ " Berlin, 20. März. Der Minister des Innern Ni v. Hammerstein ist heute nachmittag 'ft 4 Uhr an ^
I schwäche gestorben. ^
St. Petersburg, 20. März. Von maßgebend,, Seite wird gemeldet, daß Kuropatkin zum Führer der erst» mandschurischen Armee ernannt worden ist.
St. Petersburg, 20. März. General Linewitsch nM dem Kaiser von gestern abend 9 Uhr: Nach dem BeM des Kommandeurs der 2. Armee fand dort kein Kampf M Berichte von der 1. und 3. Armer sind nicht eingegaiW Ich habe die aus Rußland eingetroffenen Truppen 'inspiziert Ihre Haltung ist ausgezeichnet, die GesundheitsverWnH sind gut.
Tokio, 20. März. Marschall Oyama berichtet, de! eine japanische Abteilung am gestrigen Tage 4 Uhr „ch mittags Kaivuen, 20 Meilen nördlich von Tieling, besetz! habe. Der Feind versuchte später einen Gegenangriff, Mh aber zurückgeschlagen.
Die Herren Drlsnorsteher
werden beauftragt, umgehend hieher zu berichten, ob im Jahre 1804 durch freiwillige Uebereinkunft der beteiligten Grundbesitzer Feldbereinigungen, einschließlich Feldweganlagen, ausgeführt worden sind.
Zutreffenden Falles sind anzugeben: Markungsteil, Art des Unter- nehmens, Zeit de. Ausführung, Größe der bereinigten oder mit Wegen versehenen Fläche, Länge der neu angelegten Wege, Kosten dZs Unternehmens für die Beteiligten und für die Gemeinde.
Eventuell ist Fehlanzeige zu erstatten.
Neuenbürg, den 18. März 1905 K. Oberamt.
Amtmann Gaiser.
Nachdem die Berichtigung des Grund- und Gefällstener- katasters der hiesigen Gemeinde auf 1. Januar l. I. durch das Bezirkssteueramt gemäß Art. 73 des Gesetzes vom 28. April 1873/8. Aug. 1903 betreffend die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer (Reg.-Bl. von*-1903 S. 344) stattgefunden hat, so wird das Ergebnis dieser Katasterberichtigung gemäß Art. 73 Abs. 6 und Art. 61—64 dieses Gesetzes 15 Tage lang, und zwar vom 2». März bis 6. April l. I. zur Einsicht der Beteiligten auf dem Rathaus (Zimmer Nr. 3 Nebenhaus) aufgelegt sein. Etwaige Beschwerden, welche die Beteiligten gegen die Einschätzung Vorbringen wollen, sind an das K. Steuerkollegium Abteilung für direkte Steuern zu richten und längstens innerhalb dreier Tage nach dem Ablauf jener 15 Tage, also spätestens bis zum IS. April l. I. bei dem Ortsvorsteher zur Weiterbeförderung (schriftlich) anzubringen. Die Versäumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich. (Gesetz Art. 61 Abs. 2 und Art. 73 Abs. 6).
Hinsichtlich der Zulässigkeit von Beschwerden und der Berechtigung zu solchen bestimmt das erwähnte Gesetz folgendes:
Art. 62. Zulässigkeit von Beschwerden.
Beschwerden in Betreff der Höhe der Einschätzung und des Verfahrens bei dieser sind nur zulässig:
1. gegen die festgesetzte Zahl der Klaffen für die verschiedenen Kulturarten des betreffenden Steuerdistrikts,
2. gegen die Einteilung der einzelnen Grundstücke in die betreffenden Kulturarten und Klaffen,
3. gegen die Steueranschläge der einzelnen Kulturarten und Klassen, sowie der nutzbaren Rechte.
Die Beschwerden zu 3. sind immer mit speziellen, gehörig nachgewiesenen Ertragsberechnungen zu begründen.
Art. 63. Berechtigung zn Beschwerden.
Zu Beschwerden sind berechtigt:
1. die Eigentümer oder Nutznießer der betreffenden Grundstücke, bezw. der Realberechtigung (Art. 3) in dem betreffenden Steuerdistrikt,
2. der Gemeinderat des betreffenden Steuerdistrikts.
Zu Beschwerden der in Art. 62 Punkt 1 und 2 bemerkten Art ist jeder Grundeigentümer für sich oder im Verein mit anderen berechtigt; Beschwerden der in Art. 62 Punkt 3 bezeichneten Art sind nur zulässig, wenn die Beschwerdeführer mindestens ein Drittel des Meß- gehalts der betreffenden Kulturart und Klasse besitzen oder bei nutzbaren Rechten ein Drittel des Gesamtbetrags der Steueranschläge derselben in einem Steuerdistrikt zu vertreten haben.
Der Gemeinderat ist nur zu Beschwerden der in Art. 62 Punkt 1 und 2 bezeichneten Art und blos in dem Fall berechtigt, wenn die von ihm festgesetzte Klasseneinteilung geändert worden ist.
(Bezüglich der nur gemeindesteuerpflichtigen Objekte ist der Gemeinderat ohne die vorgenannte Einschränkung beschwerdeberechtigt — Art. 10 des Gemeindebesteuerungsgesetzes).
Wildbad, den 18. März 1905.
Stadtschultheißenamt:
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