Aus Stadt und Umgebung.

* Wir machen an dieser Stel.s auf die morgen abend von 57 Uhr stattfindenden Wahl der Vertreter in die Bezirkskrankenkasse aufmerksam.

* Beim Fahren von Baumaterialien zum Reservoirbau verunglückte gestern ein Pferd des Herrn Maurermeister Schill. Die Pferde kamen dem Rand des Weges durch das Eis oder den Schnee zu nahe und stürzten samt dem Wagen den ziemlich hohen Rain oberhalb der Brunnenstube hinunter. Das eine Pferd ist stark verletzt, das andere mußte sofort getötet werden.

* Gestern abend fand im Gasthof zum Ochsen eine Zusammenkunft betreffs Schillerfeier statt. Dieselbe wurde, wie wir bereits scbon einmal berichteten, von Herrn Real­lehrer Kirschmer l n der Kaiserfeier erörtert und fand sofort allgemeinen Anklang. Herr Reallehrer Kirschmer arbeitete nun in liebenswö >iger Weise ein Programm aus, nach welchem die Schi!' rfeier hier, eine unserer Badestadt ent­sprechend würdige würde. Es wurde ein geschäftsführender Ausschuß bestimmt, welcher die Sache in die Hand nehmen soll und wünschen wir, daß es demselben nicht schwer gemacht wird, beim Sammeln von Kräften, welche sich für derartige Vorträge re. eignen. Das Programm enthält u. a.: 8. Mai abends Höhefeier, Marsch zur Schillereiche. 9. Mai: mittags Festzug vom Kurplatz nach der Turnhalle. Daselbst Vorträge von Schillers Werken, Vorträge des Liederkranzes, Gemischte Chöre re. re. Abends Bankett.

Cllwangen, 2. März. Wegen Unterschlagung im Amt hat sich, laut Jpf- und Jagstzeitung, Finanzrat Sch. von Kapfenburg gestern selbst der Staatsanwaltschaft gestellt. Es soll sich, mach Angabe des Inhaftierten um die Summe von 19 000 Mk. handeln.

Letzte Nachrichten.

Kirchheim u. T.. 2. März. Zum erstenmal im Jahr 1905 trat die hiesige Handelsschule in die Oeffentlichkeit ge­legentlich des Geburtsfestes des Königs am 25. Februar. Mit der Feier des Tages verband sich eine Säkulärfeier für Schiller in Festrede, gehalten von Herrn Handelsschul­lehrer Mildenberger, eingeschobenen Deklamationen Schiller­scher Gedichte durch Schüler und gemeinschaftlichem Gesang. Die Rede verbreitete sich in erster Linie über die wichtigsten dichterischen Schöpfungen Schillers, doch wurden natürlich auch die Zeitverhältnisse vor 100 und mehr Jahren, der Gegensatz von damals'und jetzt berührt und am Schluß S. M. König Wilhelm von Württemberg als Hüter der altwürttembergischen Traditionen der Zusammengehörigkeit von Fürst und Volk gefeiert. Die Handelsschule hat mit dieser Feier wieder einmal gezeigt, daß sie neben der strengen Berufsarbeit auch höhere ideale Interessen pflegt.

Hannover. 2. März. Wie der Hann. Kurier mitteilt, hat der verstorbene Konsul Simon etwa 8 Mill. Mark für wohltätige und gemeinnützige Zwecke gestiftet.

Berlin, 2. März. Der Bundesrat stimmte heute dem Gesetzentwurf über eine neue Synodalordnung für die refor

mierte Kirche in Elsaß-Lothringen, sowie den AusfG grundsätzen zum Reblausgesetz zu.

Berlin, 2. März. Wie die Times aus St. M bürg erfahren, wird am 5. ds. ein Kriegsrat < ob Kuropatkin abberufen werden solle oder nicht, eventuell sein Nachfolger werden soll.

Tokio, 2. März. Die Japaner entfalten sir auf der äußersten rechten Flanke eine rege Tätigkeit, rechter Flügel dringt vorwärts und vertreibt die aus ihren Stellungen.

Familienabend des Kirchenchors.

Jeder singt auf seine Weise,

Wir tun es zu Gottes Preise.

Durch des Gotteshauses Halle Voll und rein der Chor erschalle.

Darum kommet, gute Sänger,

Jungfrau'n, Jüngling', säumt nicht länger, Leiht der Einladung das Ohr,

Tretet ein zum Kirchenchor!

Singen will nicht Jedem frommen;

Auch Mitglieder sind willkommen,

Die mit willig frohen Mienen Unserm guten Zwecke dienen.

Einmal laden wir zum Festen:

Unser Kränzchen wird zum Besten

Edler Sangesfröhlichkeit

Nächsten Sonntag Euch geweiht. §

. 8 .

Bekanntmachung

betreffend das Mir stevirngsge schüft 1906.

1. DaS diesjährige Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirk Neuenbürg wird in folgender Weise vorgenommen werden:

Donnerstag den 16. März ds Is Musterung in Ksrrenakb.

Zu erscheinen haben:

Morgens 9'/- Uhr die Militärpflichtigen von Bernbach, Dobel und Herrenalb.

Morgens 10'/- Uhr diejenigen von Loffenau, Neusatz und Rotensol.

Zsreitag den 17. März ds. Is. Musterung in Kcrkrnbcrch.

Zu erscheinen haben:

Morgens 8 Uhr die Militärpflichtigen von Calmbach, Enzklösterle und Jgelsloch.

Morgens 9 Uhr diejenigen von Wildbad.

Samstag den 18. März ds. Is. Musterung in Kosen-

Zu erscheinen haben:

Morgens 8 Uhr die Militärpflichtigen von Beinberg, Bieselsberg, Dennach und Höfen.

Morgens 9 Uhr diejenigen von Kapfenhardt, Langenbrand, Maisenbach und Oberlengenhardt.

Morgens 9'/r Uhr diejenigen von Salmbach, Schömberg, Schwarzenberg und Unterlengenhardt.

Montag, den 20. März ds. Is. Musterung in Weuenbüvg.

Zu erscheinen haben:

Morgens 7'/- Uhr die Militärpflichtigen von Arnbach und Birkenfeld.

Morgens 8^ Uhr diejenigen von Conweiler.

Morgens 9'/« Uhr diejenigen von Engelsbrand.

Morgens 9'/- Uhr diejenigen von Feldrennach und Grunbach.

Aienstag, den 21. März ds. Is, Musterung in Werrenbürg.

Zu erscheinen haben:

Morgens 7'/- Uhr die Militärpflichtigen von Gräfenhausen.

Morgens 8'/g Uhr diejenigen von Neuenbürg.

Morgens 9 Uhr diejenigen von Oberniebelsbach und Ottenhausen.

Morgens" 9'/s Uhr diejenigen von Schwann, Unterniebelsbach u. Waldrennach.

Die Losung

findet für sämtliche Militärpflichtige des Bezirks am Mittwoch den 22. März d. I., morgens 8 Uhr in Weuenbürg statt.

2. Bei der Musterung haben die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1885, so­wie diejenigen der Jahrgänge 1884, 1883 und früherer Jahrgänge, über deren Militär­pflicht noch nicht endgültig entschieden worden ist, zu erscheinen, sofern nicht einzelne auf Ansuchen von der Gestellung ausdrücklich durch das Oberamt entbunden find.

Ais Pflichtigen früherer Jahrgänge haben ihre Losungsscheine unfehlbar mitzubringen, ebenso die Schulamtskandidaten ihre Prüfungszeugnisse.

Sämtliche Gestellungspflichtige werden hiemit aufgefordert, zur Vermeidung der gesetzlichen Strafen, Zwangsmittel und Rechtsnachteile an den vorgenannten Tagen in den Musterungsstationen (Musterungslokal in Herrenalb, Calmbach, Höfen und Neuen­bürg im Rathaus) rechtzeitig sich einzufinden. Unpünktliches Erscheinen kann den Verlust der Vorteile der Losung, böswilliges oder wiederholtes Wichter scheinen die sofortige Einstellung beim Truppenteil zur Folge haben. Sinter kcrssens Anmel­dung zur Stammrolle eMbindet nicht von der Hestell ' ^gspflicht.

3. Ob die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1885 bei der Losung persönlich er­scheinen wollen, bleibt denselben sreigestellt; für die Abwesenden wird durch ein Mitglied der Ersatzkommission gelost Von der Losung sind ausgeschlossen: die zum einjährig-frei­willigen Dienst Berechtigten, die von den Truppenteilen angenommenen Freiwilligen, die vorweg Einzustellenden und die dauernd Unwürdigen.

4. Auf Grund der Stammrollen haben die Hrtsvorsteher die im laufenden Jahre im Aushebungsbezirk Neuenbürg gestellungspflichtigen Leute sofort urkundlich zur

' Wildbad. ^

Die Beifuhr von 45 Rm. buchene Scheiter 22 tannene Prügel

31 tannene Scheiter

auS Waldteil 30 Vordere Waldhütte auf dem Holzlagerplatz im Förster­berg ist zu vergeben.

Schriftliche Offerten sind bis Mittwoch ven 8. März

vormittags 10 Uhr abzugeben bei der

Kgl. Badinspektion.

7

Musterung vovzukaden und für deren rechtzeitige Gestellung vor der ErsatzkümmU Sorge zu tragen.

Die Eröffnungsurkunden sind im Musterungstermin zum Gebrauch bmitz,

halten.

Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei Zeugen zu stellen.

Leute, welche gehörlsidend sind, oder zu sein behaupten, haben bei der Mustmij mit vollkommen gereinigten Ohren zu erscheinen und eventl. Zeugnisse vorzul« ebenso haben Schwachsinnige und Kurzsichtige Pflichtige amtlich ' ' ' Zeugnisse ihrer Lehrer, Geistlichen rc. mitzubringen.

Zur Musterung haben die Militärpflichtigen mit rein gewaschenem Körper uH reiner Wäsche zu erscheinen.

Die Gemeindebehörden können von der Gestellung nicht entbinden, durch Krankheit verhindert ist. zu erscheinen, hat ein ärztliches Zeugnis reichen, welches von der Gemeindebehörde beglaubigt sein muß, wenn der betreffs Arzt nicht amtlich angestellt ist.

gemütskranke, Mlodsinnige, Krüppek u. s. w. dürfen auf Grund Mk! derartigen Zeugnisses durch das Oberamt von der Gestellung überhaupt befreit

5. Wwa in t er Iwischenzeit vorkowmende An- und Mmelj düngen sind dem Höeramt umaehend anzuzeigen.

Die Ortsvo.steher haben darauf zu sehen, daß An- und Abmeldungen von du Militärpflichtigen nicht fälschlicherweise gemacht werden und genau darauf zu achtens der An- oder Abmeldende auch wirklich seinen dauernden Aufenthalt gewechselt hat (» gleiche oberamtl. Erlaß vom 23. Sept. 1878, Enztäler von 1878, S, 115). Schein Verziehungen dürfen die Ortsvorsteher nicht begünstigen; sie haben solche, eventm noch gelegentlich des Musterungsgeschäfts der Ersatzkommission zur Kenntnis zu bring» 6. Bei der Musterung haben die Ortsvorsteher je mit den Militärpflichtigen ist Gemeinde zu erscheinen, bei der Losung dagegen nicht. Die Rekrutierungsstammrellk sind mitzubringen und bei der Musterung nach deren Ergebnis genau zu ergänzen, kr! Losnummern find auf Grund der Losungsscheine, wenn diese vom Oberamt den Orts» stehern behufs Ausfolge an die Pflichtigen zugesendet werden, in die Stammrollen ö! zutragen. ' l

Die Ortsvorsteher sind dafür verantwortlich, daß die Militärpflichtigen beidns Musterung vollzählig und rechtzeitig auf dem Rathaus des Musterungsorts sich einfiniwl Bei der Vorladung ist denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß alles Lärmen und M Störung der Verhandlungen bei Strafe verboten sei und daß gegen Pflichtige, weW nicht in geordnetem Zustand erscheinen, das geeignete verfügt werden wird.

7. Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, spätestens im Musterungstermin Anträge cruf Iurn ckstellnng oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Entsteht jedoch die Veranlassung zur Reklamation (z. B. Todes« fall u. s. w.) erst nach Beendigung des Musterungsgeschäftes, so kann der Antrag auch noch bei der Aushebung vor der K. Oberersatzkommission angebracht werden. Die Au> träge können durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden, sowie durch Siel' lung von Zeugen und Sachverständigen unterstützt werden.

Die Verhandlung über sämtliche Wektcrmcrtionsgesnche findet am

Mittwoch den 32. März ds. Js., vormittags 9 Uhr

in Weuenbüvg statt.

Da behauptete Erwerbsunfähigkeit von Angehörigen der Reklamierten durch äch liche Untersuchung beim Musterungsgeschäft festgestellt werden muß, so haben sich die ^ treffenden Personen zu dieser Zeit der Ersatzkommisston hier vorzustellen.

8. Ueber die Klassifikation der Mannschaften der Reserve, Landwehr, Ersatz« re'erve, und der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots (s. die weite« Bekanntmachung in Nummer 43 des Freien Schwarzwälder) findet die Verhandlung eb falls am Mittwoch, den 22. März d. Js. in Neuenbürg statt.

Hienach haben die Ortsvorsteher das Weitere zu besorgen.

Den 22. Februar 1905.

Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission. Oberamtmann Hornung.

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empfiehlt Ehr. Batt.

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Wildbad.

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Zur Feier unserer

laden wir Verwandte, Freunde und Bekannte auf Samstag den 4. März 1906 in das Gasth. z. Sonne sreundlichst ein und bitten- dies als persönliche Einladung annehmen zu wollen.

Robert Bott, Kutscher Pauline Mayer.

Kirchg. 12 Uhr v. Hot. Graf Eberhard aus.

Der: Wert

der evang. Kirchenpslege auf 1905/06 liegt vom 6.12. März auf dem Amtszimmer des Unterzeichneten zur Einsicht der evang. Gemeindeglieder auf.

Wildbad, den 2. März 1905.

Stadtpsarrer Auch.

Druck und Verlag der Beruh- Hofmann'schen Buchdruckerei in Wildbad. Verautwyrtlicher Redakteur: E. Steinhardt daselbst.