lx-
le«',
ei,
stij
e,>
)err
jren
irdl
ihn
Um
lm-
e«-
uht.
ucht
olge
>a»z
im
ins-
«m
a»
bei
Er-
und
me,
oer-
m,
li^
vre
M
reit
ib«
mit-
M
für
uS-
liti,
,de
be«
Ml
M.
Iter
bei
ich
ig«
alli
:ch
mm
l-
ize»
und
cht.
rhrt
>en
Äl-
er>
fi-b
Der
Ihr
»ir
Hu
nde
D.
d!l
st«
ab
ige
sie»
ge»
>ger
mm
»de
and
laih
M
utz-
r»
ritt
en.
ne-
aü.
ca.
non
»I
>et-
rtt,
ier-
aus
itge
in
l«tt
nft-
che
ige^
cd-
PMS»««», 1-März. Prinz «itel Friedrich unter- ..»« beute in einem geschloffenen Wagen die erste Ausfahrt. *^-S«iaShiitte, 1. März. An Genickstarre find in «Eit vom 19.—25. v. MtS. 6 Erwachsene und 22 Kinder Aonü 4 Erwachsene und II Kinder find gestorben.
»a«»«rg, I.März. Ein neuer Kolontalskandal? ««n dem hier eingetroffenen Dampfer .Herzog" aus Ost- kommend, wurde ein afrikanischer Farmer als Ge- ?-Ener zurückbehalten, der in Dar-eS Salam zu zwölf -?abren Zuchthaus verurteilt wurde. Er hat, wie es W einen Schwarzen an einen Baum gebunden und ihn lanasam verhungern lassen und andere ähnliche «rausamkeiten begangen. Tr behauptet, englischer Untertan ^ kein und Eckart zu heißen.
^ Paris, 28. Febr. Der Stammbaum des Land sireicherr. Bei einer kürzlich vorgenommenen Razzia fiel Q, Polizisten auch ein alter Mann mit wallendem weißen «art in die Hände. Dieser Greis erklärte dem Kommissär mit stchtltchem Stolz: .Sie werden mich zum 29. Male in dar Depot schicken: eS wird wahrscheinlich das letzte Mal M und um meine Laufbahn würdig zu beschließen und meiuen Titel „Senior der Landstreicher" zu rechtfertigen, M ich Ihnen auch sagen, wer ich eigentlich bin. was ich Sirber noch nie getan habe. Man nennt mich den Vater Jam iS, in der Tat bin ich aber Jean Manfeaux, Mar- aniSde SamiS, 1829 geboren, letzter Sprößling einer schr berühmten Familie." Zum Beweise für seine Be- Wptrmgen legte der Greis alte Urkunden vor, die seine Abstammung von dem uralten Adelsgeschlechte darlegten. Sr zeigte da u. a. eine Abschrift des Patents, das König Heinrich IV. dem Grafen de SamiS für bewiesene Tapfer- M ausstellte, indem er ihm den Titel Marquis verlieh. Auf die Frage, weshalb der alte Herr ein seiner Abstammung unwürdiges Leben führte, erwiderte dieser stolz: .Erbe eines großen Namens, aber ohne Vermögen, konnte der MrquiS de SamiS sich nicht dazu entschließen, von seiner HLude Arbeit zu leben. Ich zog es vor, frei zu leben und hin«« anderen Gebieter als mich selbst zu haben"
Paris, 1. März. 30 deutsche Studenten werden anfangs April nach Paris kommen. Der Ausschuß der Pariser Studentenschaft hat beschlossen, die deutschen Studenten in nicht offizieller Weise zu empfangen und sie zu einem Essen einzuladen unter der Bedingung, daß sie nicht i« WichS und ohne Fahnen nach Paris kommen. Die deutschen Studenten werden sich 3 Tage in Paris auf- Hallen und sodann den Westen Frankreichs besuchen.
tt Paris» 1. März. Ein Mini st er rat beschloß, eine stehende Sonderkommisfion nach F ranzösisch Kongo zu entsenden, um die dortigen Verhältnisse zu untersuchen.
(!) Charleroi, 2. März. Eine Dynamitbombe wurde in das Palais eines Aufsichtsratsmitglieds einer Zeche in Hilly geworfen. Der Materialschaden ist beträchtlich: In Concrelle wurde eine zweite Bombe gegen das Haus eines Arbeitswilligen geworfen.
Genua, 28. Febr. Ein Großfeuer brach letzter Tage im Hafen von Genua aus. Kurz vor Mitternacht wurde auf einem Letchterboot, das mit ca. 70 Ballen SeidencoconS beladen war, das Feuer entdeckt. Die Gefahr war ganz unermeßlich, denn an den Hafemuauern lagen Hunderte von Äiihteroooten von 200 und mehr Tonnen Tragfähigkeit, die in-er Mehrzahl mit äußerst feuergefährlichen Stoffen wie Mineralöl, Spiritus, Stearin usw beladen waren. Dir ex Mietenden Mineralöl- und SpiruuSfässer schleuderten die »ppen viele Hunderte Meter in die Luft und hinrcr
Hmr folgten schlanke Feuersäulen, die bis zum Himmel züngelten. Mit großer Schwierigkeit war es verknüpft, die iicht i« einander gekeilten schwer beladenen Leichterbovte MWbrtngen; das Feuer hatte schon auf die auf der Quai- mauer lagernden Waren übergegriffen, wo vor dem großen Lagerhaus des Freihafens raufende l cm Fässern der leichtest
entzündlichen Stoffe lagerten. Gegen 4 Uhr früh war die Gefahr überwunden, aber der materielle Schaden ist recht bedeutend. Anderthalb Millionen Franken dürfte nicht zu hoch gegriffen sein. Zwölf Leichterboote mit recht kostbarer Ware, als SeidencoconS, Wolle, Kaffee usw. find im Meer verbrannt, ein großer Posten Häute, Faßdauben, Fett und Mineralöl wurden am Lande ein Raub der Flammen. Hunderte von Quadratmeter der Wasserfläche find mit den kostbaren halbverbrannten oder durch Mineralöl und Fette beschädigten SeidencoconS bedeckt; in wirrem Durcheinander schwimmen daneben Faßdauben und die traurigen Ueberreste der versenkten Leichterboote; an Laub steht man halbverbrannte Schmalzfäffer, Schaffelle und auch hier überall die kostbaren CoconS, und über alles ragt in der Mitte als stummer Zeuge einer jener Riesenkräne von 2000 Kilo Tragkraft, dessen starke Träger durch die ungeheure Hitze wie zur Trauer gebeugt find.
Rom, 1. März. Wenn der Kaiser reist. Die Wohnung Kaiser Wilhelms im Hotel Timeo in der durch das große altgriechische Theater berühmten fizilianischen Stadt Taormina wurde nach einer Meldung de- „Giornale d'Jtalia" mit eigenen, aus Berlin gekommenen Möbeln auSgestattet. Der Kaiser zahlt 100,000 Franc« Miete. Zwischen Berlin und dem Hotel Timeo soll ein direkter Draht bestehen?! —
Cambridge, (Massachusetts), 1. März. Im Auftrag des deutschen Kaisers übergab Geh.Rat Lewald, der Harvard Universität die ihr vom deutschen Kaiser gestifteten Gegenstände der deutschen Abteilung der Ausstellung von St. LouiS, die sich auf die Arbeiteroersicherung beziehen.
«erichttsa«!.
Der Freund der Freimaurer.
Ravensburg, 28. Februar. Der Eisengießer Eugen Brosy halte schon früher als „Schatzgräber" und .Geisterbeschwörer' mit Erfolg diejenigen gerupft, die nicht alle werden A!S diese Art des „Erwerbs" nicht mehr zog, verfiel er auf einen neuen Trick: Bei einem Teil der Bevölkerung gilt der Freimaurer als der Inbegriff des Gräßlichen und Entsetzlichen, als ein Wese«, viel schlim mer als der Teufel selbst, als eine Erscheinung, atk die man nur mit ängstlicher Scheu zu denken wagt, die man aber, weil das Böse in der Welt mächtig ist, von ungeheurem, unermeßlichem Einfluß auf der Erde ist. Diese weitverbrettete Volksanschauung machte sich B. zu Nutz. Schon im Mai 1903 war er bestraft worden, weil er einer GärtnerS- wttwe in GaiSbeuren vorgeredet hatte, es bedürfe für ihn nur noch einer Reise nach Berlin, um in den Freimaurerorden ausgenommen zu werden; es sei ihm dann leicht, von dem Orden große Geldsummen zu erhalten und er werde ihr dann ein Darlehen von 250 Mk. mit lOOO Mark zurück erstatten. Kaum harte er die ihm hiefür zuerkannte Strafe verbüßt, so trat er mit der GärtnerSwttwe wieder in Verbindung; er machte ihr weis, so lange er in der Straf- «ustalt gewesen, seien die Freimaurer heimlich zu ihm gekommen und hätten ihn besucht, es sei jedesmal ein anderer gekommen, sie hätten ihm gesagt, er solle fortmachen mit der Freimaurerangelegenhett; sie hätten ihm schriftliche Sachen gebracht, damit er wisse, wie er sich zu verhallen habe. An Geld werde es ihm in Zukunft nicht fehlen, er selbst bekomme von den Freimaurern 300 000 Mk., während für sie schon etwa 25000 Mk. reserviert seien; der Mohrenwirt in Ravensburg — ein angesehenes Gemeinde- rarSmrtglted und eifriger Zentrumsmann — habe ihm 1000 Mark bezahlt, damit er bei den Freimaurern eintreten könne. Durch diese und ähnliche Vorspiegelungen wußte er die arme Frau zu bestimmen, ihm all ihr in einer Reihe von Jahren ersparres Geld bis auf den letzten Pfennig auSzuliesern. In ähnlicher Weise machte er einem alten Tag lö Huer und Rechenmacher vor, er bekomme demnächst von dem
KnbertuS-Brnnnen am großen Stern in Berlins Tiergarte«
MN
- e
7V
ASM
NM
' > .-!7,
LA.-'
Freimaurerverband viel Geld, mindestens fünfzehn Millionen, und werde daun für den Allen sorgen. Er zeigte ihm Briefe vor, die er von dem Vorstand der Freimaurerloge in Mm und von dem höchsten Vorstand der Freimaurer in Berlin erhalten habe; in diesen Briefen stand, daß 13500 Mark für den Taglöhner bestimmt worden seien. Er machte mit dem Mann einen Ausflug nach Konstanz. Dort zeigte er ihm eine Villa am See und erklärte, diese Villa sei chm von den Freimaurern überwiesen worden, sobald er den Besitz derselben angetreten, dürfe der alle Mann zu chm ziehen und bis zu seinem Tode bei chm wohnen. Das gläubige Opfer beköstigte einstweilen zum Dank den Schwindler und versorgte ihn reichlich mit Geld. Der Betrogene hat seinen Schaden auf mindestens 600 Mark angegeben. Noch wettere Personen, ein Maler, ein Tierheilkun diger, ein Maurer und ei« Taglöhner, wurden durch ihre Leichtgläubigkett eine Beute des gewandten Betrügers. Vorerst hat die Strafkammer seinem Wirken ein Ziel gesteckt: er wurde wegen sechs Verbrechen des Betrugs im Rückfalle zu zwei Jahren und neun Monaten Zuchthaus verurteilt. Nach Verbüßung dieser Strafe wird er aber wohl wieder seine Spekulation auf eine der ergiebigsten aller menschlichen Eigenschaften schon fortzusetzen wissen.
A«S Bayer«, 28. Febr. Der „Wunderdoktor" und ehemalige Weber Stoeckel von Willhof, der seit Jahren seine Patienten mit Kartoffeldämpfen, Krautbrühbädern und Gebet behandelte und di« gleiche Kur jüngst bei einer Geisteskranken anwendete, wurde vom Landgericht LandShut zu 2 Jahren Gefängnis und 3 Jahren Ehrverlust verurteilt.
X Straßburg» 1. März. Der Jagdhüter Mm. der am 20. November v. I. bei GeiSpolSheim auf einem nächtlichen Patrouillengang durch sein Jagdrevier zwei Wilderer erschoß und drei wettere durch Schüsse verletzt hatte, wurde vom Schwurgericht nach Aägiger Verhandlung sreigesprochen.
O Berlin, 1. März. Das L a n d g e r i ch t verurteilte wegen Erpressung, die er an dem früheren Breslauer Land gerichtsdirektor Hasse begangen hat, den Konditor Sächel zu S Jahren Gefängnis bezw. zusätzlich einer anderen Strafe zu zusammen 9 Jahren 6 Monaten Gefängnis, den Hand lungsgehttfen Heuer zusätzlich einer anderen Strafe zu 4 Jahren 6 Monaten Gefängnis, den Schreiber Gust. Günz zu 4 Jahren Gefängnis und alle zu 5 Jahren Ehrverlust.
SchiffSuachrichte«.
Der Postdampfer „Kroonland" der „Red Star Linie", in Antwerpen, ist laut Telegramm am 28. Februar wohlgebauten in New Uork angekommen.
Briefkasten.
Handwerksmeister. Sie waren am 1. Oktober 1901 wohl selbständig, hatten aber damals noch nicht die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen, so daß Sie von der gesetzlichen Vergünstigung „den Meistertitel ohne vorherige Ablegung der Meisterprüfung führen zu dürfen", keinen Gebrauch machen konnten. Nachdem Sie nun das 24. Lebensjahr zurückgelegt und hiedurch die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen erlangt haben, glauben Sie berechtigt zu sein, die erwähnte Vergünstigung nunmehr in Anspruch nehmen und den Meistertitel ohne vorherige Ablegung der Meisterprüfung führen zu dürfen. Tie seitherige Auslegung des Artikels 8 des Handwerkergesetzes — wonach die am 1. Oktober 1901 selbständigen Handwerker, welche die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen befaßen, den Meistertitel ohne vorherige Erstehung der Meisterprüfung führen dürfen, — ging dahin, daß auch diejenigen Handwerker, welche am 1. Oktober 1901 zwar selbständig waren, die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen jedoch nicht besaßen, indem Sie z. B. noch nicht 24 Jahre alt waren, den Meistertitel ohne vorherige Wiegung der Meisterprüfung dann führe« dürfen, sobald Sie dieses Alter erreicht haben. Nun hat aber das preußische Kammergericht im vorigen Jahre entschieden, daß diese Auslegung und Anwendung des Gesetzes nicht richtig sei, daß vielmehr diejenigen Handwerker, welche am 1. Oktober 1901 zwar das Handwerk selbständig betrieben, aber die Befugnis zur Ausbildung von Lehrlingen damals noch nicht besessen haben, den Meistertitel nur führen dürfen, wenn sie den Erfordernissen des § 133 der Gewerbeordnung genügen, d. h. die Meisterprüfung zuvor abgelegt haben. Sie müssen also, wenn Sie den Meistertitel führen wollen,' zuerst die Meisterprüfung erstehen.
Rach M. Eine Verhaftung oder vorläufige Festnahme darf in der Regel nur auf Grund richterlichen Haftbefehls, oder wenn Gefahr im Verzüge ist und die Voraussetzungen der Verhaftung vorliegen, auch durch staatsanwaltschaftliche oder polizeiliche Anordnung vorgenommen werden. Wenn jedoch jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, so kann, wenn derselbe fluchtverdächtig ist, oder seine Persönlichkeit nicht sofort festgestellt werden kann, die vorläufige Festnahme durch jedermann, und zwar ohne richterlichen Haftbefehl oder sonstige behördliche Anordnung vorgenommen werden.
Vermieter. — Nach § 54g des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Mieter nicht berechtigt, ohne die Erlaubnis des Vermieters die Mietsache ganz oder teilweise weiter zu vermieten, sie in sogenannte Untermiete oder Aftermiete zu geben. Es können jedoch durch den Mietvertrag anderweitige Bestimmungen festgesetzt werden, namentlich kann sich einerseits der Mieter ausbedingen, daß er berechtigt fein soll, die Wohnung ganz oder teilweise und zwar ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters an Tritte abzugeben, andererseits kann sich der Vermieter das Recht Vorbehalten, daß er den Mieter sofort aus der Wohnung austreiben dürfe, wenn derselbe ohne seine Erlaubiris einen andererr in die Wohnung auf nehme. Am häufigsten trifft man übrigens die Bedingung, daß zur Aftervermietung schriftliche Genehmigung des Vermieters erforderlich ist. In diesem Falle gilr die Erlaubnis erst dann, wenn sic schriftlich erteilt ist, selbst wenn auch der Vermieter von der Aftermiete Kermunterhalten hat, ohne dagegen Einsprache zu erheben.
der GkNossensikaftrdr««kekei Gdingen.