Amtsblatt
für die Stadt Wildbad.
Ericheint Dienstags, Donnerstags und Eamstags.
Bestellpreis vierteljährlich 1 Mk. 10 Pfg. Bei allen würt- t embergischen Postanstalten und Boten im Orts- und Nachbarortsverkehr vierteljährl. 1 Mk. 15 Pfg.; außerhalb des- .selben 1 Mk. 2V Pfg.; hiezu 15 Pfg. Bestellgeld.
Anzeiger
für Witöbaö rr. Umgebung.
Sie Einrückungsgebühr
beträgt für die einspaltige Heile oder deren Raum 8 Pfg auswärts 10 Pfg, Reklamezeile 30 Pfg. Anzeigen muffen den Tag zuvor aufgegeben werden. Bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.
Hie;u: Illustriertes Sonntagsblatt und während der Saison: Amtliche Frerndenlisttz.
Nr. 140
Dienstag den i. Dezember 1908-
44- Jahrgang
Wirnöschau.
— Infolge der vom 2. bis 21. November ds. Js. abgehaltenen zweiten Dienstprüfung ist u. a. Lehrern zur Versetzung von ständigen Lehrstellen für befähigt erklärt worden: Karl Bofinger von Neusatz, Wilhelm Lang von Gompelscheuer.
Stuttgart, 27. Nov. In der Novembernummer des „Weinbaus" gibt Weinbauinspektor Mährlen-Weinsberg einen Ueberblick über den Ertrag und die verschiedenartigen Erscheinungen des diesjährigen Herbstes, wobei er u. a. ausführt» Der schleppende Gang des Herbstverkaufs hatte seine Ursache in den zu Beginn des Herbstes geforderten hohen Preisen, die viele Käufer zurückschreckten. Es hat hier und da an dem nötigen Entgegenkommen der Produzenten den Käufern gegenüber gefehlt. Der Durchschnittspreis für den Eimer (3 nl) dürfte etwa bei 165 Mk. liegen, gegen 180 Mk. im Jahr 1907, und käme demjenigen des vorzüglichen Weinjahrs 1895 ziemlich nahe. Die Güte des 1908ers darf nach dem von der K. Weinbauversuchsanstalt Weinsberg zu statistischen Zwecken vorgenommenen zahlreichen Mostunter- suchungen, was Mostgewichte anbelangt, als besser wie die des 1907ers bezeichnet werden. Die vorzügliche Witterung von Mitte September bis Mitte Oktober war doch noch auf die Zuckerbildung von bestem Einfluß gewesen. Beim Probieren des ziemlich rasch vergorenen „Neuen" vermißt man hingegen vielfach das kräftige Bukett und den „Schwanz." Aie Spätlesen bei unseren Qualitätssorten, namentlich beim Weißriesling, scheiden hier allerdings aus, sie sind in Blume und feuriger Fülle ganz vortrefflich geraten. Die Rotweine zeigen teilweise eine etwas lichtere Farbe als im Vorjahre, entwickeln sich aber im übrigen recht gut. Alles in allem ist der 1908er ein recht brauchbarer Wein geworden. Die Menge des Erträgnisses war eine überaus schwankende, und zwar sowohl hinsichtlich der einzelnen Weinbaugebiete wie innerhalb der einzelnen Weinbaugemeinden. Die Extreme im Land liegen Heuer in Metzingen, wo die Keltergeschirre kaum den Herbstertrag zu fassen vermochten, und im Taubergrund, wo im Durchschnitt der Morgen Weinberg noch nicht 1 bl Wein brachte.
— Nach der Veröffentlichung im Regierungsblatt Nr. 21 haben die Grundbestimmungen der Württemb. Sparkasse eine nene Fassung erhalten. Da diese Anstalt, die ihre Tätigkeit auf das ganze Land erstreckt und 230 000 Einleger mit einem Gesamtguthaben von 178 Millionen Mark zählt, für weite Volkskreise Bedeutung hat, so ist es angezeigt, auf die wichtigsten Aenderungen aufmerksam zu machen. Der Grundcharakter der Anstalt, wornach sie den Angehörigen der minder bemittelten Volksklassen zur Ansammlung von Ersparnissen dienen soll, ist aufrecht erhalten, doch war in mancher Hinsicht dem praktischen Bevürsnis und den Zeitumständen Rechnung zu tragen. So ist der Einlegerkreis, der bisher namentlich Dienstboten, Arbeiter, niedere Angestellte, Kleinbauern und Kleinhandwerker umfaßte, dadurch erweitert worden, daß die Lehrlinge und Gehilfen im Handelsstand und im niederen Justiz- und
Verwaltungsdienst, sowie die Praktikanten bei den Verkehrsanstalten wieder zugelassen worden sind, Handlungsgehilfen übrigens nur bei einem Jahresverdienst bis zu 2000 Mk. Die Beschränkung der Einlagen auf 500 Mk. im Jahr und 5000 Mk. im ganzen ist aufrecht erhalten, jedoch mit folgenden Abweichungen: 1. die Zusammenfassung der Einlagen einer Familie ist weggefallen, so daß nun Mann, Frau und jedes Kind jährlich je 500 Mk. und im ganzen je bis zu 5000 Mk. anlegen dürfen. 2. Die Beschränkung der Einlagen aus jährlich 500 Mk. ist beseitigt worden bei Vormundschaften und bei Vereinen, Anstalten und Kassen. Diese Verwaltungen dürfen nun aus einmal bis zu 5000 Mk. einlegen. 3. Hat das Guthaben eines Einlegers 5000 Mk. erreicht, so können die Zinsen darüber hinaus Zuwachsen, wobei auch die Zinsen wieder voll verzinst werden. Die Einleger sind also nicht mehr genötigt, die überschießenden Zinsen abzulösen. Die Verzinsung geschieht nunmehr gleichmäßig für Einlagen in Stuttgart und bei auswärtigen Agenturen, und zwar werden die Einlagen vom 1.—15. des Monats vom 16. desselben und die Einlagen vom 16. bis zum letzten Monatstag vom 1. des folgenden Monats ab verzinst. Diese Neuerungen sind mit Freuden zu begrüßen, da sie den Einlegern erheblich« Vorteile bringen und zur weiteren Förderung des Sparwesens beitragen werden.
— (Vom wücttembergischen Holzmarkt.) Man berichtet aus Fachkreisen unterm 24. ds. folgendes: Während der letzten Woche trug der Holzmarkt deutlich das Gepräge der Flaue. Die Absatzverhältnisse von Schnittwaren waren die denkbar ungünstigsten. Wohl waren die mit Wasserkraft arbeitenden Sägen durch Wassermangel in ihrer Produktionsfähigkeit beinein- trächtigt, aber trotzdem konnte sich selbst für die verringerte Produktion kein genügender Absatz finden. Was am meisten zu wünschen übrig ließ, das waren die Preise. Der Tiefstand, auf dem die Schnittwarenwerte angelangt sind, schließt jegliche Rentabilität der Sägewerke aus. Ließen die Preise für Bretter noch einigermaßen Rechnung, so waren aber die Erlöse für Kanthölzer meistens geradezu verlustbringend. Wenn, wie dies in letzter Zeit meistens der Fall war, für mit üblicher Waldkante geschnittene Bauhölzer frei Waggon Mannheim Preise von 37—38 Mk. erlöst wurden, so erhellt daraus für den Fachmann zur Genüge, daß derartige Preise geradezu verlustbringend sind. Gegenwärtig wendet sich das Interesse hauptsächlich dem Rundholzeinkauf im Walde zu. Die Sägewerke und Langholzhändler sind neuerdings im Einkauf im allgemeinen reserviert vorgegangen, aber die angelegten Preise waren trotzdem noch zu hoch gegenüber der allgemeinen Geschäftslage. Von den während der letzten Wochen stattgehabten Rundholzverkäufen im Walde ist der seitens der Fürstlich Thurn und Taxisschen Forstverwaltung in Heudors abgehaltene Verkauf wegen der großen dabei zum Angebot gelangten Mengenbesonders erwähnungswert. Handelte es sich hierbei doch um ein Quantum von 16 800 Festmeter Nadelholz, darunter 3°/a Kiefern und 97°/° Fichten. Es wurden erzielt für Langholz 1. Klasse Mk. 24.30,
2. Klasse Mk. 21.25, 3. Klasse Mk. 19.25, 4. Klasse Mk. 17.20 5. Klasse Mk. 15.17 und für 6. Klasse Mk. 13.15; Sägeholz erlöste für 1. Klasse Mk. 22.65, 2. Klasse 19.25, 3. Klasse 17.25 und 4. Klasse Mk. 13.15. Die Taxen betrugen für Langholz 1 .— 6. Kl. Mk. 13 — 24, für Sägeholz 1.— 4. Kl. Mk. 13 — 22 pro Kubikmeter. Diese Erlöse entsprechen ungefähr 101,2"/° der Taxe. Bei einem wetteren Verkaufe an genanntem Platz handelte es sich um ein Objekt von rund 5000 Kubikmeter, für das aber die Gebote so niedrig waren, daß nur 1 Los abgegeben werden konnte, für das der Anschlag erreicht wurde. (Schw. B.)
Calmbach, 25. Nov. (Amtl. Sitzungsbericht.) In der gestrigen Sitzung der bürgerlichen Kollegien wurde das Statut für die Abgabe von Wasser aus dem Gemeindewasserwerk festgestellt. Aus demselben dürften wohl zunächst die Bestimmungen über die Höhe der Wasserzinse am meisten interessieren. Die Wasserabgabe für Haushaltungszwecke erfolgt gegen einen für jede Haushaltung besonders anzusetzenden Wasserzius und es sollen bei der Einschätzung insbesondere die Zahl und Größe der vorhandenen bewohnbaren Räume, sonstige Lokale, Viehstand usw. die Grundlage für die Höhe der Klasseneinreihung bilden. Vorgesehen sind 7 Schätzungsklassen mit 8, 10, 15, 20, 25, 30 und 40 Mk. Der Gemeinderat ist jedoch befugt, in besonderen Fällen für alleinstehende ärmere Personenden Mindest-Wasserzins auf 6 Mk. herabzusetzen, wie er auch berechtigt ist, in besonderen Ansnahmefällen den Höchstwasserzins über 40 Mk. festzusetzen. Neben diesem Wasserzins wird für gewerbliche Zwecke, soweit nicht Wassermesser einzusetzen sind, ein in 3 Klassen abgestufter Wasserzins von 3—10 Mk., 5 — 30 Mk. und 8 — 40 Mk. erhoben. Für größere Gewerbebetriebe, Handelsgärtnereien und Springbrunnen wird Wasser nur durch Wassermesser abgegeben zum Preis 15 Pfg. pro ebm. Für Gärten ist, wenn für solche eine Vorrichtung zum direkten Besprengen vorhanden ist, pro ur 1 Mk. zu bezahlen, ferner von jedem eingerichteten Badezimmer 5 Mk. Für die Wasserverwendung bei Neubauten wrrd pro gw Grundfläche eines jeden Stockwerks 3 Pfg. erhoben. Die Lieferung des Wassers zu sogenannten Wassermotoren und zur Kondensation bei Dampfkesseln ist ausgeschlossen. Die weiteren Bestimmungen können wegen Raummangel hier nicht aufgeführt werden und werden den Wasserabnehmern durch Aushändigung eines gedruckten Exemplars des Statuts bei Abschluß der Wasserzinsverträge bekannt gegeben. — Sodann wurde beschlossen, für die Bedienung und Instandhaltung der Wasserleitung und Kanalisation einen Geschäftsmann (Brunnenmeister) mit einem Jahresgehalt von 300 Mk. anzustellen und es wurde hierauf vom Gemeinderat der vom Vorsitzenden vorgelegte Entwurf des Dienstvertrags für den Brunnenmeister genehmigt. — Zur Bezahlung der infolge der neuen Hydranten-Einrichtung erforderlichen weiteren Feuerlöschgerätschasten wurde der Feuerwehr aus der Gemeindekasse ein Vorschuß von 1500 Mk. verwilligt, welcher aus den Einnahmen der Feuerwehr in tunlichster Bälde zurückzuzahlen ist. — Die Zeit der Vornahme