Hinterher lffsrröss.
Gn dunkles Geheimnis.
von Ewald August König.
(Forts.) Nachdr, verboten.)
„Bah, gar mancher lebt anscheinend in den glücklichsten Verhältnissen, der das Elend und die Verzweiflung im Herzen tragt," erwiderte der Freiherr mit einem Achselzucken der Geringschätzung. „Der Baron von Reden mag eine Schuld auf dem Gewissen gehabt haben, vor der er nur im Grabe Ruhe finden konnte. Wie dem aber auch sein möge, es wäre lächerliche Torheit, jenem Vorfall andere Ursachen unterzuschieben, als die welche durch unumstößliche Beweise festgestellt sind. Daran erkenne ich wieder den Charakter eines kleinen Landstädtchens, der Floh muß gleich zum Elefanten gemacht werden, damit er Stoff zu interessanter Unterhaltung bietet. Dieses alte Weibergewäsch über einen Vorfall, der in der Residenz fast täglich stattfindet und dort schon nach 24 Stunden vergessen ist, widert mich an. Lassen wir den Toten ruhen; was kümmert es uns, welche Motive den Baron zu diesem traurigen Schritte veranlaßt haben!"
Der Blick des Verwalters ruhte unverwandt ans den Zügen des Freiherrn; ihm entging die leidenschaftliche Aufregung dieses Mannes nicht, trotzdem derselbe sie sehr geschickt hinter der Maske gleichmütiger Ruhe zu verbergen suchte.
„Ich sage auch, alle diese Vermutungen find töricht und unnütz," nahm der Förster das Wort. „Die Türen waren ja von innen verschlossen, die Fenster ebenfalls."
„Haben Sie noch uie gehört, daß man eine verschlossene Tür von außen öffnen und wieder schließen kann?" unterbrach der Richter ihn.
„Auch wenn der Riegel von innen vorgeschoben ist?" fragte der Freiherr mit kaltem Hohn.
„Erlauben Sie, den Beweis will ich Ihnen
liefern," sagte der Verwalter, indem er sich erhob.
„Geben Sie sich keine Mühe!" rief der Freiherr barsch. „Wozu soll denn dieser Beweis dienen? Er. wird den Spießbürgern und Klatschbasen nur Veranlassung geben, ihr fades Geschwätz noch breiter zu treten."
Der Verwalter hatte sich bereits der Türe genähert. „Gleichviel," erwiderte er, „die Herren wird es wenigstens interessieren, zu erfahren, daß ein Nachtriegel nicht den mindesten Schutz gewährt. Haben Sie die Güte den Riegel vorzuschieben, Herr Doktor."
Der Arzt kam dieser Aufforderung, nachdem der junge Mann das Zimmer verlassen hatte,- ohne Zögen: nach, in: nächsten Augenblicke kam der Verwalter in die Stube, er hatte die Türe geräuschlos geöffnet.
„Hier ist das Instrument," sagte er, indem er dem Richter einen feinen, aber sehr starken und an der Spitze mehrfach gekrümmten Draht überreichte, „mit diesem Passepartout kann ein gewandter Dieb jedes nicht besonders komplizierte Schloß öffnen."
„Sie haben diese Wissenschaft wohl gründlich studiert?" höhnte der Freiherr.
„Es interessierte mich, zu erforschen, welchen Schutz ein Nachtriegel gewährt."
„Ich werde die Schlösser ändern lassen," sagte der Wirt; wenn die Kunde von dieser Erfindung sich in der Stadt verbreitet, erregt sie gewiß ungewöhnliches Aufsehen."
„Möglicherweise bringt sie dem Herrn Stern die goldene Verdienstmedaille ein", fügte der Freiherr von Braß spottend hinzu. „Was gibt es neues im Schlosse?"
„Wenn Sie es erfahren wollen, müssen Sie persönlich sich hin bemühen", erwiderte der Verwalter. „Ich bekümmere mich nicht um das, was im Schlosse vorfüllt."
„Wirklich? Sie hättten doch triftige Gründe dazu!"'
„Weshalb?"
„Sie werden es eben so gut wissen, wie ich."
„Wüßte, ichs, würde ich Sie nicht fragen."
„Bah, ich fühle mich nicht verpflichtet. Ihnen
weiter Rede zu stehen", sagte der Freiherr in einem Tone, der dem "jungen Manne die Galle ins Blut trieb. „Sie werden sich wohl erinnern, über welches Thema wir gestern abend redeten."
(Fortsetzung folgt).
Telegramm der WlidbaSer Chronik.
Donaueschingen, 7. Nov. Gras Zeppelin, welcher um 11 Uhr 20 mit dem deutschen Kronprinzen in Friedrichshafen aufgestiegen ist, fuhr über Ueberlingen, Engen'"und das Donautal und traf um 1 Uhr^ 40 Min. hier ein und kreiste über der Stadt bis um 2 Uhr der kaiserl. Sonderzug eintraf. Nachdem der Kaiser mit dem Luftschiff Grüße ausgetauscht hatte und ins Schloß gefahren war, fuhr Graf Zeppelin wieder in der Richtung nach dem Bodensee weiter.
SLanöesbuch-Khronik
der Stadt Wildbad vom 31. Okt. bis 6. Nov. 1908.
Geb urten:
31. Okt. Kern, Maximilian, Maurer hier, 1 Sohn. 1. Nov. Güthler, Karl Friedrich, Flaschner hier, 1 Sohn.
E hesch ließungen:
3- Nov. Kunkel, Hermann Christian, Holzhauer und Großmann, Anna Marie, geb. Girrbach hier- Aufgebote:
2- Nov. Roll, Johann Friedrich, Hausdiener in Frankfurt und Thill, Johanna Luise, Büglerin in Frankfurt.
4. Nov. Burkhardt, Friedrich, Mechaniker in Kloster.
reichenbach und Eberhardt, Christina Maria in Wittlensweilrr.
5. Nov. Sieb, Gustav, Fuhrmann hier und Rupp,
Christine, Zimmermädchen in Fünfbronn. Gestorbe ne:
30. Okt. Krauß, Gottlieb Friedrich, Küfermeister hier, 86 Jahre alt.
30. Okt. Binder, Anna Marie, Tochter deS Postillon Gottlieb Jakob Binder hier. 13 Tage alt 1- Nov. Seyfried, Eugen Julius, Sohn des Fuhrmanns Johann Wilhelm Seyfried in Nonnen- miß, 2 Monate alt.
4. Nov. Koller, Anna Marie, Tochter der unverehelichten Anna Marie Keller in Sprollm- Haus, 1 Jahr alt.
K. Oberatnt Neuenbürg.
Bekanntmachung
betr die Außerkurssetzung der Fünfzigpfennigstücke der älteren Geprägeform.
Die Fünfzigpfennigstücke der älteren Geprägeformen mst der Wertangabe „50 Pfennig" gelten vom 1. Oktober 1908 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist von diesem Zeitpunkt ab außer den mit der Einlösung beauftragten Reichs» und Landeskassen niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.
Die Bezirksangehörigen werden zum Umtausch der Fünfzigpfennigstücke bei den genannten Kassen aufgefordert. Die Einlösungsfrist dauert bis 30. September 1910.
Den 6. September 1908.
Amtmann Gaiser, A.-V.
Vorstehendes wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Wildbad, den 5. November 1908.
Stadtschultheitzenamt:
Baetzner.
K. Oberamt Nenenbürg.
Stkanntumchung.
Durch Verfügung des Reichskanzlers vom 29. Juli ds. Js. (Reg. Bl. 1908 S. 479) ist für die als Influenza der Pferde be- zeichneten Krankheiten (Brustseuche und Pferdestaupe oder Rotlaufseuche) die Arzeigepflicht im Sinne des Par. 9 des Reichsgesetzes, hetr. die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 23. Juni 1880 (1. Mai 1894) eingeführt worden.
Die Pserdebesitzer des Bezirks werden auf diese Vorschrift aufmerksam gemacht.
Reuenbürg, den 12. Oktober 1908.
Amtmann Gaiser.
Vorstehendes wird den hiesigen Pferdebesitzern mit dem Anfügen zur Kenntnis gebracht, daß Abdrücke einer gemeinfaßlichen Belehrung über die Seuche bei dem Oberamt unentgeltlich bezogen werden können.
Wildbad, den 5. November 1908.
Stadtschultheitzenamt:
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