ist der größte Wohltäter. Wer ein Getränk haben will, das niemals denSchlaf stört, der genieße Kathrei­ners Malzkaffee.

Bergbahn Wildbad A.-G.

Wir haben Winterbetrieb ausgenommen und zwar verkehren, bis zu fernerer bezüglichen Bekanntmachung, die Züge wie folgt: Werktags: Bergfahrt 6*/» Uhr morgens

12 Uhr mittags > , . .

12'/4 Uhr mittags j ^darf 51/2 Uhr nachmittags 5'/4 Uhr nachmittags Talfahrt 6^4 Uhr morgens

12 Uhr mittags > . . .

12'/. Uhr mittags )

5 ft« Uhr nachmittags 5'/. Uhr nachmittags

Sonntags: Berg- und Talfahrten von morgens 8V2 Uhr ab bis abends 7 Uhr, je nach Bedarf halbstündlich oder stündlich.

Bei rechtzeitiger Anmeldung (Telefon Nr. 68, Neben­stelle) finden, wenn mindestens 10 Fahrscheine bezahlt werden, Extrafahrten statt.

Wintersaison-Fahrpreise:

Rückfahrkarten 30 Pfg., Bergfahrt 35 Pfg., Talfahrt 35 Pfg.

Die Verwaltung.

Wildbab.

Aekclnntmclchung !

Nachstehende Bekanntmachung des Kgl: Oberamts Neuenbürg wird hiemit zur Nachachtung zur allgemeinen Kenntnis gebracht:

Wildbab, am 5. November 1908.

Stadtschultheißenamt: ,

Baetzner.

An die Ortspolizeibehörden.

Von Fifchwafferpächtern ist Klage darüber geführt worden, daß zur gegenwärtigen Schonzeit der Forellen trotz des bestehenden Verbots Enten in die Enz zugelassen werden und hieraus erhebliche Nachteile für die Fischzucht erwachsen.

Es wird wiederholt darauf hingewiesen, daß zur Schon­zeit der Forellen (10. Oktober -10 Januar) und während weiterer K Wochen nach beendigter Laich­zeit Enten in die Enz und in andere Fischwasser, wo sich die Forellen vorherrschend aufhalten, nicht zugelassen werden dürfen

Die Ortspolizeibehörden und die Landjägermannfchast werden angewiesen, die Einhaltung dieser Vorschrift mit allem Nachdruck zu überwachen (Art. 9 des Fischereigesetzes vom 27. November 1865, 8 12 der Minift.-Verfügung vom 1. Juni 1894, 7. Oktober 1898, betr. die Ausübung der FischereiHund gegen Zuwiderhandelnde Strafanzeige zu erstatten- Den 3. November 1908.j

Amtmann: Gaiser.

wollen!

Orangestern i Blaustern f Rotstern -

Moletstern (

Grünstern l »-ft«

Braunstern 1«°»?°»"

»nr echt mit obige» SkerofabrlWeiche» de» V

Norddeutschen Woll-Kämmerei und Kammgarn-Spinnerei in Bahrenfeld.

Zu hobelt i» des «eisten Gefassten; wo nicht «HSUlick». weift die Fabrik Grossisten und Handlange» »ach.

Stadtgemeinde Wildbad

Nkl-klW m WkMmdkiiki!

am 10. Nov. 1906, mm. 11 Mk.

Vom Blöcherweg zum Sommerberg wird ein neuer Zu­fahrtsweg (Rodelweg) hergestellt, insgesamt 910 w lang, 4,50 m hreit (Fahrbahn 3,65 w breit.)

Die hiezu erforderlichen Arbeiten werden im öffentl. Abstreich vergeben.

750 lfm. fertiger Weg bis zur Wende (Erdar­beit, Vorlage, Schotterung, Graben und Ban­kett) zu 6.00 Mk. 4500 Mk.

160 lfm. der Wende samt Wegausbiegung (in

gleicher Weife hergestellt) zu. 23.00 Mk. 3680 Mk

110 lfm. 12 am i. L. w., Zementdohlen von

Wegakksrdanten geliefert u. verlegt zu 2.80 M. 308 Mk.

33 Stück 1,5 m lange, ca. 30/30 dicke Ab­weissteine an Ort u. Stelle bossirt und ein­gesetzt zu 2 Mk. 66 Mk

Zusammen 8544 Mk.

Pläne, Kostenanschlag und Bedingungen können auf dem Stadt- bauam. eingefichen werden.

Stadtbauamt:

Munk.

Wildbad

Mekanntmachung.

Laut oberamtlicher Bekanntmachung ist auf Grund des Par. 6 Gew. U. V. E., Par. 5 II. V. 6. für Land- nnd Forstwirtschaft, Par. 1 L. V. 6. und Par. 3 ll. V. S. ist der Jahreswert der Naturalbezüge der versicherungspflichtigen Personen für den Oberamtsbezirk Neuenbürg mit Wirkung vom 1. Januar 1000 an in nachstehender Weise festgesetzt worden:

1. Kost für männliche Personen . . . 320 Mk.

weibliche ... 250

2. Wohnung für männliche Personen . 50

., weibliche . 50

verheiratete . 100

3. Holz und Licht für eine Familie . 65

4. Bezüge eines Betriebsbeamten oder Handlungsgehilfen

a) Kost. 420 Mk.

d) Wohnung.80

c) Wohnung für Verheiratete . . . 180

Die ortsüblichen Taglöhne gewöhnlicher Tagearbei­ter sind für sämtliche Gemeinden des Bezirks mit Wirkung vom 1- Januar 1000 ab bis auf Weiteres in folgender Weife festgesetzt worden:

1. für erwachsene männliche Arbeiter . . 2 M. 80 Pf.

2. für erwachsene weibliche Arbeiter . . 1 80

3. für jugendliche männliche Arbeiter . . 1 70

4. für jugendliche weibliche Arbeiter . . 1 20

Vorstehendes wird hiemit öffentlich bekannt gemacht.

Wildbad, den 5. November 1908.

Stadtschultheißenamt:

Baetzner.

> Ha» lasse sied medt läuseden

äurei, liisSiiligkeit" von Kaetisiimungon! vss koste ist > stets üas Silligstv , unä lias ist äie allein seine ßi^KKl-Würrs /tllbvivLlirt, von keiner klaoliskmung je erreicht.

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