Amtliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

Die Regierung des Schwarzwaldkreises hat am 1. Aug. 1919 sie Wahl des Maurermeisters Jakob Mast in Altbulach zum Ortsvorsteher der Gemeinde Altbulach bestätigt.

Lalw, den 4. August 1919. Oberantt: Käs.

Verfügung des Arbeitsministeriums (Ttaatskommissars für Demobilmachung) betr. Arbeitszeit in den Handwerksbetrieben. Vom 29. Juli 1919.

Im Interesse des ungestörten Fortgangs der landwirtschaft­lichen Betriebe und insbesondere zur Vermeidung von Störun­gen bei den Ernte- und Bestellarbeiten verfüge ich auf Grund von Ziff. VlI Abs. 3 der Anordnung des Reichsamts für di« wirtschaftliche Demobilmachung über die Regelung der Arbeits­zeit gewerblicher Arbeiter vom 23. November 1918 (RGBl. S. 1332) und der hiezu ergangene» Ergänzung vom 17. Dezem­ber t918 (RGBl. S. 1136) mit sofortiger Wirkung:

f. Die Inhaber von Handwerksbetrieben in ländlichen Ge­meinden. in denen ausschließlich oder vorwiegend Geräte, Wert­zeuge, Maschinen oder andere Gebrauchsgegenständ« für land­wirtschaftlich« Betriebe hergestellt oder ausgebesssrt werden, wie namentlich Sattler, Schmiede, Wagner usw., erhalten die Erlaubnis, die bei ihnen verwendeten Arbeitskräfte bis ein­schließlich 31. Oktober d. I. täglich bis zur Höchstdauer von elf Stunden zu beschäftigen.

ll- Für die über acht Stunden hinaus geleistet« Arbeitszeit ist der tarifmäßige oder sonst übliche Lohnzuschlag, der minde­stens 25 Prozent des Erundlohnes betragen muß, zu gewähren.

IN- Welche Gemeinden und Betriebe unter diese Verord­nung fallen, entscheidet in Zweifelsfällen das Oberamt.

Für den Arbeitsminister: Keck.

Gemäß Ziffer III wird bestimmt, daß sämtlich« Gemeinden des Oberamtsbezirks unter vorstehende Verordnung fallen.

Calw, den 2. August 1919. Oberamt: Gös.

Bekanntmachung

Ser Zentralstelle für die Landwirtschaft über die Abhaltung von Unterrichtskursen im Hufbeschlag.

Um Schmieden, die den Nachweis ihrer Befähigung zum Betrieb des Hufbeschlaggewerbes durch Erstehung der im Ge­setz vom 28. April 1885 vorgeschriebenen Prüfung erbringen wollen, die Vorbereitung auf diese Prüfung zu ermöglichen, finden im Falle genügender Beteiligung an den Lehrwerk­stätten für Hufschmied« in s) Hall, d) Heilvron«, o) Reut­lingen, ci) Ravensburg und s) Ulm dreimonatig« Unterrichts» kurfe statt, welche am Montag den 1. September ISIS ihren Anfang nehmen.

Die Anmeldungen zur Aufnahme in einen dieser Kurse sind bis 10. August d. I. bei dem Oberamt in dessen Bezirk sich die betreffende Lehrwerkstätte befindet, vorschriftsmäßig einzurelchen. Dem Zulassungsgesuch sind in Form urkundlicher Belege anzufchlietzen:

1. ein Geburtszeugnis:

2. die urkundlichen Belege über die Erstehung der Gesellen­prüfung im Schmiedehandwert und di« Zurücklegung einer dreijährigen Gesellenzeit, wobei der Bewerber schon

Die Antwort der Alliierten.

* Berlin, 3. Aug. Der ZüricherTagesanzeiger" meldet: Die Allii irrten haben durch Funkspruch nach Budapest mitgsteilt, daß sie nur mit einer Regierung, die alle Klassen des Volkes vertritt und jede Diktatur ausgibt, über die Bitte bezüglich der Blockade verhandelt. Vorbedingung zur Aufhebung der Blockade wäre die Ausschreibung von all­gemeinen Wahlen.

Der Völkerbund.

(WTB.) Madrid, 2. Aug. (Havas.) Der Senat hat den Gesetzesentwurf angenommen, durch den Spanien sich dem Völ­kerbünde ««schließt.

Frankreichs Absichten im Saargebiet.

* Versailles, 4. Aug. Einem Berichterstatter desMatin" erklärte der französische Kommandant des Saargebiets, General, Andlauer in Saarbrücken, Frankreich kontrollier« die Kohlengruben des Saargebiets vollständig. Es wäre absurd, wenn es nicht den Versuch machen würde, auch in den metallurgischen Unternehmungen Einfluß zu gewinnen. .Wenn man vielen Fabriken Kohlen liefere, könnte man leicht auch Einfluß auf ihren Geschäftsgang ausüben. Die Industri­ellen müßten deshalb begreifen, daß es in ihrem Interesse liege, wenn sie sich französisches Kapital angliederten. General Andlauer meinte schließlich noch, wenn man die Indu­strie in der Hand habe, sei es wohl leicht, auf die Einwohner einzuwirken, damit sie von dem Recht der Naturalisation Ee- br«uch machten. (Reichlich Zeit, um diese Absichten zur Tat «erden zu lassen, hat man sich ja im Friedensvertrage vor­gesehen. Und Frankreich ist sicherlich auch um andere Mittel nicht verlegen, der künftigenVolksabstimmung" nachzuhelfen zur höheren Ehre desSelbstbestimmungsrechtes der Völker".)

Wilsons Widersacher.

* Amsterdam, 2. Aug. LautTelegr." melden dieTimes" aus Washington, Präsident Wilson habe gestern und heute mit republikanische» Führern beraten, die ihm erklärten, der Völkerbundsvertrag könne nicht vorbehaltlos ange­nommen weiden. Der Präsident soll geantwortet haben, daß es für die Alliierten erniedrigend sein würde, nochmals mit Deutschland zu verhandeln und es um seine Zustimmung zu eiste« Abänderung zu erjkch«».

«m yusveschlag beschäftigt gewesen sein muß. Bewerber, die vor dem 1. April 1884 geboren sind, haben anstatt der Erstehung der Gesellenprüfung wenigstens die Zurück- legung einer zweijährigen erfolgreichen Lehrzeit im Schmiedehandwerk oher den Besitz der Befugnis zur An­leitung von Lehrlingen in diesem Handwerk nachzuweisen:

3. wenn der Bewerber minderjährig ist, die Einwilligungs­erklärung des gesetzlichen Vertreters;

4. ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Be­werbers ausgestelltes Leumundszeugnis, sowie eine Be­scheinigung derselben darüber, daß dem Bewerber die er­forderlichen Geldmittel zur Bestreitung seines Unterhalts während des llnterrichtskurses zu Gebot stehen werden;

5. ein« von dem Bewerber, und wenn er minderjährig ist, auch von seinem gesetzlichen Vertreter Unterzeichnete Er­klärung, durch welche di« Verbindlichkeit übernommen wird, die der Staatskasse erwachsenen Unterrichtskosten zu ersetzen, wenn der Schüler den Unterrichtskurs vor seiner Beendigung ohne Genehmigung der Zentralstelle für die Landwirtschaft verläßt oder durch sein. Verschulden die Entfernung aus demselben veranlaßt oder sich der Er­stehung der Prüfung binnen einer gesetzten Frist entzieht. (Z 4 Abs. 2 der Verfügung des Ministeriums des Innern vom 29. April 1912.)

Die Oberämter wollen für geeignete Verbreitung dieser Be­kanntmachung alsbald Sorge tragen.

Stuttgart, den 24. Juli 1919. Sting.

Verfügung des Ernährungs Ministeriums , über den Saatgutverkehr mit Brotgetreide und Gerste aus der Ernte ISIS.

Aus Grund des 8 12 der Verordnung des Reichsernährungs­ministeriums über den Saatgutverkehr mit Brotgetreide und Gerste vom 20. Juni 1919 (RGBl. S. 566) Saatgutverord­nung wird verfügt:

I. Der Verkehr mit Brotgetreide und Gerste zu Saat­zwecken wird folgenden weiteren Beschränkungen unterworfen:

1. Saatgut von Brotgetreide (Roggen, Weizen, Dinkel, Emer, Einkorn) und Gerste darf vorbehaltlich der Bestimmun­gen in § 7 der Saatgutverordnung nur an die Württ. Saat- stslle abgesetzt werdbn. Dies gilt auch für Originalsaatgut und anerkanntes Saatgut im Sinne des 8 6 der Saatgutvcrordng.

Die Vorschrift des Abs. 1 gilt nicht für den Absatz von Saatgut unmittelbar vom Erzeuger an einzelne Verbraucher innerhalb desselben Kommnnaloerbandsbezirks. Diesen Ver­kehr regelt der Kommunalverband innerhalb der Bestimmun­gen des Reichsernährungsministeriums upd nach näherer Wei­sung der Landesgetreidestelle.

Wenn Erzeuger und Verbraucher nicht innerhalb desselben Kommunalverbandsbezirks ansässig sind, ist die Württ. Saat­stelle vorbehaltlich der Bestimmung in 8 7 der Saatgutverord­nung befugt, in Einzelfällen innerhalb Württembergs den Ab­satz von Saatgut unmittelbar vom Erzeuger an Verbraucher zuzulassen.

2. Die Beförderung von Saatgut von Brotgetreide und Gerste aus einem Kommunalverband in einen andern darf nur mit Beförderungsschein der Saatstelle, bei Beförderung mit der

Bahn Met Post nur nach Abstempelung der bahn- oder ^ amtlichen Versandpapiere durch die Saatstelle erfolgen.

3. Zu 8 2 Abs. 4 der Saatgutverordnung:

Die Ausstellung der Saatkarten geschieht in allen Fülk§ durch die Oberämter, im Stadtdirektionsbezirk Stuttgart dms das Stadtschultheißenamt (Städ^ Lebensmittelamt) Stuttgart Sir ist bei VerLrauchersaatkarten in der Regel davon abhängig zu machen, daß der Antragsteller aus seiner Ernte 1919 die­selbe Menge Brotgetreide oder Gerste, wie sie in der Saatkarts beantragt ist, spätestens beim Empfang des auf die Saaikarls erworbenen Saatgutes abliesert, vorausgesetzt, daß er selbst st viele Früchte geerntet hat, daß er neben den zur Ernährung der Selbstversorger und den zur Fütterung seines Viehs ihm zustehenden Mengen auch seinen Saatgutbedaf aus dein eigens Ernteertrag entnehmen kann.

4. Zu 8 7 der Saatgutverordnung:

Die Mitteilungen an die Reichsgetreidestelle im Sinne-er letzten Satzes dieser Bestimmung werden von der WikillM; Saatstslle gemacht.

II.Württ. Saatstelle" ist die Kaufstelle des Verbau^ landwirtschaftlicher Genossenschaften in Württemberg E. B, Stuttgart, Johannesstraße 86.

Die Kommunalverbands- und Gemeindebehörden, die lund- wirtschaftlichen Bezirks- und Ortsvereine, die landwirtschaftj lichen Genossenschaften und ähnliche landwirtschaftliche Ver­einigungen sind verpflichtet, die Württ. Saatstelle bei des Durchführung ihrer Ausgabe zu unterstützen und ihrem Ersuchens zu entsprechen.

lll- Zustiindigkeits-estimmungeir.

1. Zuständige Behörde im Sinns des 8 kl Abs. g des Saatguiverordnung ist das Oberamt und das Stadtschultheitzev amt Stuttgart.

2. Ortsbehörde im Sinne des 8 2 Abs. 2 der Verordnung ist der Ortsvorsteher.

3. Untere Verwaltungsbehörde im Sinne des 8 2 Abs. - und 4 der Verordnung ist das Oberamt und das StMj schultheißenamt Stuttgart.

4. Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne des tz 2 Ws.

ist das Oberamt und das Stadtschultheißenamt Stuttgart; im Sinne des 8 9 Abs. 2 und 8 11 Abs. 3 di« La: debgetreideMei

5. Die Landesgetreidestelle ist zum Erlaß weiterer Vorj schriften zur Regelung des Saatgutverkehrs innerhalb Mirtz tembergs im Sinne des 8 12 der Verordnung zuständig.

Stuttgart, den 28. Juli 1919. I. V.: Ra«.

Ev. Bezirksschukämter Nagold u. Neuenbürg

An die Herren Schulvorstände, 1. und einzigen Lehr«.

Da die Verfassung des Deutschen Reiches demnächst in Krass tritt und es wünschenswert ist, daß die hohe Bedeutung dieses Ereignisses zum Bewußtsein des ganzen Volkes gebracht wirds so sollen höherer Anordnung zufolge, am Tage nach der Ve« abschiedung der Reichsverfassung in der deutschen National* Versammlung in den Schulen, soweit sie nicht aus Anlaß des Ferien geschlossen sind, würdige Feiern begangen werden. Das bei wäre ein gemeinverständlicher Vortrag, der die HarrpÜ punkte der Neuordnung zum Verständnis bringt, zu empfehle»

Nagold-Reuenbürg, den 1. August 1919.

Schott. J.V.: Vollmer.

Der Friedensvertrag im italienischen Parlament.

(WTB.) Bern, 8. Aug. Wie sich der T. della Sera" aus Rom berichten läßt, weist der nunmehr in der Kammer aus­gegebene Versailler Friedensvertrag nach Ansicht der Depu­tierten weit schlimmere Mängel auf, als man nach den bis­herigen Auszügen in Italien angenommen hatte. Verschiedene Mitglieder des Fnedensausschusses haben bereits in den Wan- dlgängen ernste Ausstellungen an der Tätigkeit der ersten italienischen Friedensdelegation gemacht. Schon in der ersten Ausschußsitzung traten Nationalisten und Sozialisten gegen die Forderungen einer sofortigen Ratifikation auf, da die Handels­beziehungen mit Deutschland auch ohne Ratifikaton wieder aus­genommen werden könnten. Nach Mailänder Meldungen be­absichtigt dis italienische Regierung die Freigabe der Einfuhr deutscher Rohstoffe, während die Einfuhr von Fertig­fabrikaten, um eine deutsche Konkurrenz nicht aufkommen zu lassen, scharf eingeschränkt werden solle.

Unstimmigkeiten zwischen Amerika und 3<chan

* Berlin, 4. Aug. Ans Washington liegen Meldungen vor, nach denen sich am politischen Horizont der Vereinig­ten Staaten neue finstere Wolken bilden. Sie stam­men wiederum aus dem fernen Osten. Japan hat, wie vor einigen Tagen aus englischer Quelle berichtet worden ist, be­denkliche Verträge in Südamerika abgeschlossen. Ts ließ in Peru eine Million Hektar Land zu Kolonialzwecken an­kaufen. Dieser japanische Versuch hat in Washington wie eine Bomb« eingeschlagen. Man fürchtet dort, daß Japan beab­sichtigt, sich nach wohlüberlegtem Plan dann auch in andern Gebieten Südamerikas festzusetzen. Im Weißen Hause sieht man mit Besorgnis der Weiterentwicklung der Ding« ent­gegen und ist entschlossen, Japan so viel Hindernisse wie mög­lich in den Weg zu legen, indem man die in Frage kommen­den amerkanischen Regierungen gegen di« japanischen Ein- wanderu.gen mobil macht. Bei dieser Situation können leicht Reibungen nicht nur zwischen Amerika und Japan, sondern auch im Ententclager entstehen.

Alis LIM mL LaU

ü i-lu. 5. Aug. (Kriegerdank.) Die Sammlungen für den Kriegerdank und die Kriegerehruug haben gestern stlfttaskundeu. Wie wir hör«», sind die Beiträge Licht tu der

erwarteten Höhe eingegangen. Es ist bekannt, daß in «mdevk Städten der Gedanke eines Kriegerdankes großen Anklans Mt funden ünd sehr günstige Erfolge gezeigt hat. Die Sainm« lungen Habs» in einigen Städten die Summe von 56- M 100 006 -ll erreicht. Die gegenwärtige Zeit ist allerdings nicht besonders für großen Opfersinn geeignet. Die inner« Lagt von Deutschland und die Aussichten in die Zukunft sind ja sthj trübe, dazu kommt der große Arbeitsunwille, der Tausendt von Leute« in Deutschland beherrscht, das unsinnige Streist fieber, das uns wirtschaftlich ruiniert und noch viele nndsA Umstände, die gerade bei dem Mittelstand ein Gefühl der Ev bitterung hervorgerufen haben. Nun kommt aber der Krieges dank nicht dem Staat und dem Reich, sondern den Angehörh gen unserer eigenen Stadt zugute, also unfern einheimd scheu Kriegern und deren Hinterbliebenen. Dcs Kriegerdank soll eine Stiftung der freien Bürgerschaft de» Stadt sein und womöglich auf Jahrhunderte hinaus bestedenj Er soll ein Zeugnis darlegen für den Opsersinn der Ee-j meinde in herbster und traurigster Lage und soll späteres Geschlechtern zeigen, daß im Bürgertum der Dank für diü unauslöschlichen Taten unserer tapferen Soldaten nicht starben war. Der Kriegerdank soll uns auch daran erinner» daß unsere Heimat von den Greueln des Kriegs verschon! bsteb und daß jedermann seinem Berufe Nachkommen konnte, ohne die Schrecken des Krieges erdulden zu müssen. Der Kri-3 gerdank dient einem edlen Zwecke und es wäre wünschenswert wenn durch die Sammlungen ein bedeutender Grund st o 4 zusammengebracht würde. Die Sammlungen sind noch niqj abgeschlossen: es ist also jedermann noch reichliche ^legens heit geboten, für eine wirklich gute Sache seinen Beitrag abgeben zu können. Die Bürgerschaft errichtet sich st^st da schönste Denkmal treuen Opferst uns und höM" Dankbarkeit, wenn sie den Kriegerdank mit reichen M gaben bedenkt und unterstützt.

» Eakw, 4. August. Die Stadtka pelle veranstaltet« am Sonntag mittag imBad. Hof" ein Konzert, ^ ^ beredtes Zeugnis von der großen Leistungsfähigkeit der K pelle gab. Sämtliche. Musikstüje wurden mit großer Sicheret, und feiner Abstufung vorgetragsn und machten deshalb MM Eindruck. Musikdirektor Frank hat sich alle Müh« S«S^ M je in. trMsth rnjamnenaektelltes Prdüramm kloii EL