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'n zweiter Kerl noch ärger be-t Hause beschäftigt werden, sind vom betr.

nebelt als ich! Kannst gar nicht mehr weiter wie, Alter? Bin froh, daß morgen jemandem der Schädel noch mehr brummen wird als mir!"

Können Sie mir den Weg in die Walpole.Straße sagen?" fragte ich, auf. recht stehend, um ihm zu zeigen, daß ich nüchtern sei.

Walpole-Straße 'türlich kann ich's gleich nebenan die dritte zur Linken, glauaube ich . .

Wenn Sie diesen Weg gehen, möch­ten Sie mich wohl bis an die Ecke der? selben führen? Ich bin leider blind und habe, meinen Weg verloren."

(Fortsetzung folgt.)

Vermischtes.

(Zum Invaliden» er stcherungs- gesetz.) In den letzten zwei Jahren sind vom Vorstand der Versicherungsanstalt Württemberg vielfach Strafen über solche Arbeitgeber verhängt worden, welche die Versicherung von unständigen Arbeitern und Arbeiterinnen (land- und forstwirt­schaftliche Taglöhner, Holzspälter, Wäsch­erinnen, Putzerinnen, Kundennähterinnen und Büglerinnen), also für solche Per­sonen, welche einer Krankenkasse nicht an- zugehören haben, unterlassen haben. Auch ist der Fall vorgekommen, daß Arbeit­geber zur Bezahlung von Invalidenrenten verurteilt worden sind, weil den von ihnen beschäftigten Personen aus dem Grunde eine Rente nicht zuerkannt wer- den konnte, weil die Arbeitgeber die An­meldung zur Versicherung bezw. die Ein­klebung der Beitragsmarken in die Ouit- tungskarten versäumt haben. Um die Arbeitgeber vor solchen Unannehmlichkei­ten und Vermögensnachteilen zu schützen, wird denselben dringend geraten, beim Beschäftigen von unständigen Arbeitern sich die QuittnngSkarte stets vorzeigen zu lassen und die Beitragsmarke einzukleben. Die letztere kann von jeder Postanstalt bezogen werden und es ist pro Woche für weibliche Personen eine Marke 2. Klasse (20 Pfg.) und für männliche Per­sonen eine solche 3. Klaffe (24 Pfg.) zur Klebung zu bringen. Nach § 140 des Gesetzes ist von demjenigen Arbeitgeber, welcher den Versicherten mährend der Woche zuerst beschäftigt, der volle Wo­chenbeitrag zu entrichten. Wurde dieser Verpflichtung vom ersten Arbeitgeber nicht genügt und hat der Versicherte den Bei­trag nicht selbst entrichtet, so hat der­jenige Arbeitgeber, welcher Pen Versich­erten weiterhin beschäftigt, den Wochen- beitrag zu entrichten, doch steht ihm ge- gen den zunächst Verpflichteten Anspruch auf Ersatz zu. Der Arbeitgeber hat die Beitragsmarke selbst zu kleben und hat das Recht, den hälftigen Betrag für die Marke an Lohn in Abzug zu bringen. Dadurch, daß der Arbeitgeber den Ver sicherungsbeitrag in Bar an den Vcr- sicherten verabfolgt, wird er seiner Ver pflichtung nicht entbunden, wenn sich später herausstellt, daß der Versicherte die Markenklebung für diesen Beitrag unterlassen hat. Ja, der Arbeitgeber hat in diesem Fall noch den weiteren Nachteil daß er die rückständigen Beiträge in vol lem Betrag nachzuzahlen har, ohne daß er Anspruch auf Ersatz der Hälfte gegen den Versicherten hätte. Die Monatsfrauen, Lauffrauen rc., also solche Personen, welche jeden Tag oder in mehreren Ta- gen der Woche in ein und demselben

Arbeitgeber der Ortsbehörde für die Ar beiterversicherung anzuzeigen, bei welcher Formulare hiezu erhältlich sind. Solche Arbeitgeber, welche bezüglich der Versi­cherungspflicht über eine Person im Zweifel sind, tun am besten, wenn sie sich Hierwegen bei der Ortsbehörde für die Acbeiterversicherung Rats erholen. Es sei hier noch darauf aufmerksam gemacht, daß die Kontrollbeamten der Versicher­ungsanstalt Württemberg in jeder Ge­meinde des Landes von Zeit zu Zeit ge­naue Erhebungen darüber anstellen, ob die Markenklebung für die unständi­gen Arbeiter in Ordnung ist. Es ist des­halb jedem Arbeitgeber, wenn er sich vor Nachzahlungen und Strafen schützen will, zu empfehlen, daß er sich die Quittungs- karte seiner Waschfrau, Kundennähterin rc. beim Beschäftigen stets vorzeigen läßt und für Einstellung der Beitragsmarken sorgt.

Für die Einführung von Einzelkelchen bei der Abend- mahls frier hat sich eine zahlreich be­suchte Versammlung von Mitgliedern der St. Nikolai-Gemeinde inBerlin entschie­den. Archidiakonus Sendei hielt über die Frage zunächst einen Vortrag. Er erklärte vorweg, daß er für diese Neuerung sei, und teilte im Aufträge des Propstes an Nikolai, Generalsuperintendent vr. Faber mit, daß dieser einem entsprechenden Be­schluß der Gemeinde zustimmen würde. Sodann erzählte der Redner aus seiner amtlichen Tätigkeit nach einem Berichte derNordd. Allg. Ztg." folgendes: Er war zuerst Pfarrer auf dem Lande. Als er zum erstenmal das heilige Abendmahl austeilen wollte, seien Gemeindemitglieder zu ihm gekommen und hätten ihn gebeten, einem unheilbaren Kranken den Kelch zu­letzt zu reichen. Der Kranke sei dann auch als letzter und ganz allein zum Altar geschritten. Der Vorfall habe sich später in der Nikolaikirche wiederholt mit einer Konfirmandin, die an Lupus (einer krebs­artigen Hautkrankheit) litt. Gute Christen seien oft dem Abendmahl fern geblieben, weil sie sich vor der Benützung des ge­meinsamen Kelches scheuten. Die ersten Christen hätten diesen nicht gekannt, die Jünger hätten den Wein aus dem Becher Christi unter sich geteilt, das heißt in ihre Trinkgefässe geschüttet. Erst Papst Gregor II. habe 714 den gemeinsamen Kelch eingeführt, den dann das Konzil von Konstanz 1414 infolge der Pest für die katholische Kirche wieder abschaffte. Die Reformation habe schließlich den Brauch wieder hergestellt, den die Kirche jederzeit auch wieder beseitigen könne, da er nur ein äußeres Ding sei. In Däne­mark, England, Holland, der Schweiz, endlich auch schon in einer deutschen Ge­meinde, nämlich der Lamberti-Gemeinde in Bremen, sei der gemeinsame Kelch be­reits beseitigt- Für diese Maßregel seien gesundheitliche und daneben auch ästhe­tische Gründe anzuführen. Der Redner schlug deshalb vor, d>e Gemeinde solle 30 bis 40 kleine Kelche anschaffen. Diese sollten vom Geistlichen gefüllt und gereicht werden. Nach der Benützung seien sie zu reinigen und dann von neuem zu be­nützen. Es stehe aber auch jedem frei, seinen eigenen Kelch mitzubringen. Um- gekehrt dürfe natürlich auch jeder an dem gemeinsamen Kelch festhalten. Es folgte eine lange Besprechung, worauf zuletzt einmütig den Vorschlägen des Redners

beigestimmt wurde. Die Angelegenheit wird nun die Gemeindebehörden beschäf­tigen.

Es wird die Zeit kommen, da die Wälder erschöpft sind und Mangel an Holz sein wird. Am gründlichsten ist der Waldbestand bis jetzt in Großbritan­nien und Irland ausgerottet, wo er nur noch 4 vom Hundert der gesamten Boden­fläche bedeckt; dann folgen Dänemark mit 6 v. H., Holland mit 7, Spanien mit 13, Italien mit 14, Belgien mit 17, Frank­reich mit 18, die Schweiz mit 20, Nor­wegen mit 21, Deutschland mit 23, Oestreich mit 30, Rußland mit 32 und Schweden mit 40 v. H. Die Mehrzahl dieser Länder erzeugt nicht genug Holz, um den eigenen Bedarf decken zu können. England kauft jährlich für 400 Millio­nen Mark Holz vom Ausland, Belgien für 80 Millionen, Deutschland für 280 Millionen, die Schweiz für 12 Millionen, Spanien und Italien für 24 Millionen Mark. Frankreich zahlt für Holz 112 Millionen ans Ausland und liefert nur für 32, und erleidet also ein Defizit von 80 Millionen Mark. Die einzigen Län­der Europas, die jetzt noch mehr Holz ausführen als einführen, sind Oestreich, Schweden, Norwegen und Rußland. Diese Länder haben verhältnismäßig noch grö­ßere Holzbestände als sogar Kanada und die Vereinigten Staaten. Seit zwanzig Jahren ist der Bedarf an Nutzholz weit stärker gestiegen als die forstliche Pro­duktion, dagegen ist der Verkauf an Brennholz zurückgegangen. Besonders begehrt ist das Holz zur Herstellung von Papier. Die Ausfuhr von solchem Holz aus Norwegen, die 1875 erst 8400 Tonnen betrug, belief sich 1898 bereits auf 315 000 Tonnen.

(Mißverstanden.) Der kleine Sep­perl wird zur Beerdigung einer Ver­wandten mit auf den Friedhof genommen und entwickelt dort eine geräuschvolle Traurigkeit, so daß er getröstet werden muß. Allein schluchzend erwidert Bubi: I heul jo gar nöt z'weg'n dera Leich, i heul jo, weil mi's friert!"

Gemeinnütziges.

(Nickelgeschirr schön blankauf- zufrischen.) Man macht ein Bad von 50 Teilen gereinigtem Spiritus und einem Teil Schwefelsäure und legt die Nickel- sachen eben hinein, höchstens so lauge, bis man bis zehn gezählt hat. Dann spült man sie sofort in lauwarmem Wasser gut ab und legt sie etwa eine Minute in gereinigten Spiritus. Darauf trocknet man sie mit sehr weicher Lein­wand sehr sorgfältig ab; getriebene Sa­chen mit Verzierungen müssen mit Säge- spähnen abgerieben werden. Die Gegen­stände werden wie neu.

Bei Schimmelbildung von Sauer­kraut nehme man die oberste mit Schim­mel durchsetzte Schicht ab, gieße etwas Branntwein darüber und verbinde von da ab das Gefäß in Zwischenräumen von einer Woche mit srischgewaschenen Leinen­tüchern, die zuvor mit etwas Brannt­wein getränkt wurden.

Goldkörner.

Begrüßt dich am Morgen ein freundliches Gesicht, ein gutes Wort, ein Liebesdienst, so durchsonnt es dir dein Herz für den ganzen Tag.

si­ch ch

Nur die Menschen, die in kleinen Dingen treu sind, werden es auch in großen sein.

Telephon N 33.

Redaktion, Druck und Verlag von A. Wildbrett in Wildbad.