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W i l d b a d.
ekclnntrnclchung.
Nachdem die Berichtigung d.r Orts- Grund- und Gefällsteuerkataster auf 1. April 1899 und die Festsetzung des Katasterbetrags in der Gemeinde Wildbad durch das Bezirkssteueramt gemäß Act. 74 Äbs. 1 des Gesetzes vom 28. April 1873, betreffend die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer, stattgefunden hat, so wird das Ergebnis dieser Katasterberichtigung gemäß Art. 74 Schlußsatz und Art. 61—64 dieses Gesetzes 21 Tage lang
vom 7« bis 27. November 1899
zur Eimicht der Beteiligten auf dem Rathaus aufgelegt sein.
Etwaige Beschwerden, welche die Beteiligten gegen die Einschätzung Vorbringen wollen, sind an das K. Stenerkollegium, Abteilung für direkte Steuern zu richten und längstens innerhalb dreier Tage nach dem Ablauf jener 21 Tage,
also Vis zürn 30 . Wovernbev ös. Is.
bei dem Ortsvorsteher zur Weiterbeförderung schriftlich anzubringeu. Die Versäumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich. (Gesetz Art. 61 Abs. 2 und Art. 74 Abs. 4.)
Hinsichtlich der Zulässigkeit von Beschwerden und der Berechtigung zu solchen bestimmt das erwähnte Gesetz folgendes:
Art. 62.
Revier Wildbad.
Stammholz-Verkauf.
auf dem Stock im mündlichen Aufstreich.
Am Montag den 20. November d. Js. vormittags 9 Uhr
auf dem Rathaus in Wildbad aus Distrikt II. Eiberg Abt. 26 Kohlsteigle, 52 Schaib- leswiese, 85 Vorderer Laugerwald, 92 Hinterer Pöllert, 106 Oberer Baurenberg 111 Mittlere Wanne zus.
488 Stück Forchen mit 734 Fstm. und und 1817 Stück Tannen mit 2698 Fm. I.—IV. El.
^ Losverzeichnisse sowie jede weitere Auskunft sind vom K. Revieramt Wildbad zu erhalten.
Revier Calmbach.
Vremchch «iid Lmmrinde-
Zulässigkeit von Befchwerdeu.
Beschwerden in Betreff der Höhe der Einschätzung und des Verfahrens bei dieser sind nur zulässig:
1) Gegen die festgesetzte Zahl der Klassen für die verschiedenen Kulturarten des betreffenden Steuerdistrikts.
2) Gegen die Einteilung der einzelnen Grundstücke in die betreffenden Kulturarten und Klassen,
3) Gegen die Steneranschläge der einzelnen Knlturarten und Klassen, sowie der nutzbaren Rechte.
Die Beschwerden zu 3. sind immer mit speziellen, gehörig nachgewiesenen Ertragsberechnungen zu begründen.
Art. 63.
Berechtigung zu Beschwerden.
Zn Beschwerden sind berechtigt:
1) Die Eigentümer oder Nutznießer der betreffenden Grundstücke bezw. der Realberechtigung (Art. 3) in dem betreffenden Steuerdistrikt,
2) Der Gemeinderat des betreffenden Steuerdistrikts
Zu Beschwerden der in Art. 62 Pkt. 1 und 2 bemerkten Art ist jeder Grundeigentümer für sich oder im Verein mit anderen berechtigt; Beschwerden der im Art 62 Pkt. 3 bezeichneten Art sind nur zulässig, wenn die Beschwerdeführer mindestens des Meßgehalts der betr. Kulturart und Klasse besitzen, oder bei nutzbaren Rechten ff, des Gesamtbetrags der Steueranschläge derselben in einem. Steuerdistrikt zu vertreten haben.
Der Gemeinderat ist nur zu Beschwerden der in Art. 62 Pkt. 1 und 2 bezeichnten Art und blos in dem Fall berechtigt, wenn die von ihm festgesetzte Klasseneinteilung geändert worden ist.
Wildbad den 3. November 1899.
Stadtschultheißenamt:
B ä tz n e r.
Freiwillige Feuerwehr Wildbad.
äm nächste» ZoinUag den 12 . Aovlir.
morgens ff,8 Uhr
rückt die gesamte hiesige Feuerwehr bestehend aus dem Stab und I.—VII. Zug zur
Lurch den Herrn Bezirks-Feuerlöschinspektor und zur
KaupLübung
vus.
Nur Krankheitsfälle, welche mit ärztlichem Zeugnisse belegt sind, können als Entschuldigungen angenommen werden. Geschäftliche Verhinderungen entschuldigen micht.
Feuerwehrmänner, welche das Dienstehrenzeichen besitzen, haben solches anzulegen.
Den 6. November 1899.
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kigarren,
Manch-, Schnupf- rirrö Kon-
empfiehlt
O. Irsibvr,
König-Karlstraße.
VOLOovr. 0000OQOSV0O00SUQ0008O0OOOVOOLr0O02l20
Am Donnerstag den 16. November mittags 12 Uhr
auf dem Rathaus in Calmbach aus I. Eiberg 40 Windplatte, 41 Stephanswasen, III. Meistern, 4 Rauenau, sowie Scheidholz aus Distrikt Eiberg, Hengstberg, Meistern und Heimenhardt:
Rm.: 390 tannene Rinde, 1 eichen, 44 sonstiges Laubholz- und 705 Nadelholz- Anbruch, 1 buchen, sowie 132 tannene Reisprügel.
Stadt'gemeinde Wildbad.
Aekanntmachnug
Am D i e n s t a g den 14. November 1899 nachmittags 5 Uhr
werden auf dem Rathause dahier, die der Stadtgemeiude gehörigen Böschungen vom Dobler Fußweg an, bis Feldweg Nro. 94 u. 95 beim Bahnwärterhaus in Spießfeld, sowie Parz. Nro. 3 ur 98 <M. Wiese beim Schulhaus in Sprollenhaus gelegen, im öffentlichen Aufstreich auf mehrere Jahre verpachtet.
Stadtpflege.
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