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Japan gesande Friedens-Unterhändler wird unverrichteter Sache wieder Heim­kehrern

Vermischtes

(Zum zwölftenmale verhei­ratet.) Man schreibt aus London: Eine große Volksmenge eilte kürzlich in das Kirchlein von Neath (Wales), wo eine ziemlich ungewöhnliche Eheschließung statt­fand. Die Witwe eines im vorigen Jahre verstorbenen Arztes heiratete einen reichen Grundbesitzer aus Neath, und dieser Ehe­mann war ihr zwölfter. Mit 15 Jahren verheiratet, hat sie große Reisen gemacht und mit 11 verschiedenen Gatten alle Teile der Welt besucht. Die nun wieder verheiratete Wittib ist erst 40 Jahr alt.

Ein düsteres soziales Bild zeigt der folgende Fall in Mühlhausen im Elsaß. Die Fabrikarbeiterin Marie Bryner dort erhielt in einer Fabrik für 14 Tage 13,60 Mk. Lohn, wovon sie 12,80 Mk. Kostgeld zahlen muß, sodaß ihr noch ganze 80 Pfg. für ihre sonstigen Bedürfnisse bleiben. , Damit mußte sie auch die Kosten eines Wochenbettes bestreiten. In ihrer Not ließ sie sich verleiten, der Fabrik Stoffe im Werte von 16 bis 18 Mk. zu stehlen, und führt zu ihrer Entschuldigung weiter an, daß sie keine Arbeit erhalten habe, bei der viel zu verdienen sei, weil sie dem Direktor nicht, wie andere Arbei­

terinnen, zu Willen gewesen sei. Das Gericht spricht sie unter diesen Umständen frei, da bei diesem Lohne, der die Arbei­terin auf unsittlichen Nebenerwerb anweist, unverschuldeter Notstand vorliegt. Ein Kommentar zu diesem sozialen Zeitbild wird kaum nötig sein.

(Die richtigen N'amen.) Herr: Jhrhabtalso Zwillinge bekommen,Karl?" Karl:Ja vor acht Tagen. Herr: Wie werdet Ihr sie nennen?"Karl: Donner und Doria!" Herr:Das sind aber zwei merkwürdige Namen?" Karl:Ja, Papa hat sie aber so genannt, als er hörte, daß sie angekommen wären."

400 Eisenbahnwagen mit 470000 fetten Gänsen wurden kürzlich von einer Berliner Firma in der Umgegend von Wilna und in anderen russischen Ortschaften Stück für Stück 1 Mark angekauft.

Das Aeueste

was gegenwärtig in der Seifen- Branche geboten wird, ist die - 8vik«." Wohl keine Seife hat noch so großes Aufsehen erregt wie sie. Dieses Aussehen erklärt sich dadurch, daß die Perl 8oilo sich nicht alleindurch vorzüglicheQualität,sondern auch durch ihre erstaunliche Billigkeit ausgezeichnet- Bisher waren die hochfeinen Seifen verhältnis­mäßig theuer im Preise, Perl-Seiie ist die erste wahrhaft billige. In psquetsn ä 3 8t. kommt sie zum Verkauf und diese 3 Stück kosten nur SS pfg. also noch nicht einmal 19 ?fg. per Stück. Perl-Leise ist daher berufen des deutschen Volkes Lieblingsseife zu werden, eine Seife für Bürger

lind Arbeiter, für Weib und Kind, für Stadt und Land, eins Seife, die selbst der Unbemittelte sich anzulegen in der Lage ist, und womit es ihm ein Leichtes wird, Schönheit des Teints und Frische und Zarrheit der Haut zu erlangen und sich andauernd zu erhalten. ?erl-8o>te ist er­hältlich in Wildbad bei A. Hel-, Apotheker Dr. Metzger, Fr. Schmelzte, Kaufmann Kappelmaun. Engros-Verkauft Paul Weiß L Co. Stuttgart.

llsnkssgung.

Meine Schwägerin Bernhardine Baumann litt längere Jahre an Gelenkrheumatismus; die Arme, Beine und Gelenke waren stark entzündet, angeschwollen und verursachten fürchterliche Schmerzen, so daß dieselbe wie ein Kind aus dem Bett, sowie in dasselbe gehoben werden mußte. Nachdem wir schon verschiedene allopa­thische Aerzte konsultiert, jedoch ohne Erfolg, hatten wir alle Hoffnung verloren, zumal die Kräfte der p. x. Baumann auf Null reduciert waren. Als letzte Zuflucht wandten wir uns an den Homöopath. Arzt Herr» 0r. me ä. Bol- Peding, Düffeldorf, Köuigsallee 6, welcher Herr das Frl. Baumann in 14 Tagen so ku­rierte, daß dasselbe vollständig gesund ist, wo­für Herrn ' Dr. Vollbeding unfern herzlichsten Dank-

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(G. Lindenberger.)

' W i l d b a d.

Bekanntmachung

betr. die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Stammrolle.

I.) Bezüglich der Anmeldung zur Stammrolle schreibt K 25 der Wehr­ordnung folgendes vor:

1) Alle Militärpflichtigen haben sich in der Zeit vom 15. Jan. bis 1. Febr. zur Aufnahme in die RekrutieruugSstammrolle anzumelden.

2) Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat.

Als dauernder Aufenthalt ist anzusehen:

u. für militärpflichtige Dienstboten, Haus- und Wirtschaftsbeamte, Handlungs- dieuer, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Verhältnisse stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen und wenn solche an einem andern Orte als dem der Wohnung in Arbeit bezw. im Dienste stehen, der Ort, -in welchem sie ihre Wohnung (Schlafstellen) haben; b. für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehr­anstalten, der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, sofern die­selben auch an diesem Orte wohnen.

3) Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes.

4) Wer innerhalb des Reichsgebiets weder einen dauernden Aufenthalt noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle und wenn der Geburtsort im Ausland liegt, in demjenigen Ort, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten.

5) Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das Geburtszeugnis vorzulegen, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsorte selbst erfolgt.

6) Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich nach Ziff. 2 oder 3 anzumeldeu haben, zeitig abwesend, so haben ihre Eltern, Lehr-, Brot­oder Fabrikherrn die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden.

7) Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise so lange alljährlich zu wiederholen, bis eine endgiltige Entscheidung über die Dienstpflicht durch die Ersatzbehörden erfolgt ist. Bei Wiederholung der An­meldung ist der im letzten Militärpflichtjahr erhaltene Losungsschein vorzulegen. Außerdem sind etwa eingetretene Aenderungen in Betreff des Wohnsitzes, des Ge­werbes, Standes u. s. w. dabei anzuzeigen.

8) Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatz-