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W i l d b a d.
Mekclnntmclchung
Ketr die neuen Posttaxen für den Orts- und Nachbarschafts-Verkehr.
Die mit dem 1. d. Mts. in Wirksamkeit gesetzten neuen Taxen für den Orts- und Nachbarschaftsverkehr werden vielfach unrichtig angewendet; dies geschieht namentlich bei den durch Einlegen in die Briefkästen der Post- und Landorte zur Einlieferung kommenden Sendungen.
Um nun weitere aus der unrichtigen Anwendung der neuen Taxen erwachsende Mißstände zu vermeiden, wird Wiederholt auf die eingetretenen Tarifänderungen insoweit aufmerksam gemacht, als sich dieselben auf Postsendungen beziehen, deren Einlieferung in der Regel durch Einlegen in die Briefkästen erfolgt, und wird zu diesem Zweck der folgende Auszug aus dem neuen Tarif bekannt gegeben.
Den 26. Januar 1894. Stadtschultheißenamt.
B ä tz n e r.
Por to und G ebührsn im
Gegenstand.
Sostorts-
verkehr.
Verkehr innerhalb des OrtSbestell- bezirks der Aufgabepostanstalt*)
Dachbarschaftsverkehr.
Verkehr zwischen verschiedenen Orten des Bestellbezirks der Aufgabepostanstalt (Landbezirksverkehr)*. zwischen Voft» anftalten, welche bis zu 10 Kilometer von einander entfernt sind (Hehnkilomcterverkehr), sowie zwischen verschiedenen Orten des elben OberamlSbe- zirks(Oberamtsverkehr)
sonstigen inneren württembergischen Verkehr tauch im deutschen Verkehr)
Pfg.
Pfg-
Pfg-
1) Briefe i bis zum Gewicht von 15 g . . a) frankiert/ über 15 gb.z. Meifigewicht von 250 e
3
5
10
5
10
20
> bis zum Gewicht von 15 g . d) unfrankiert l über 15 g bis zum Meifigewicht
10
15
20
) von 2t0 §.
(Für unfrankierte portopflichtige Dienst- Priefe, sofern solche in der Aufschrift mit dem Vermerk „portopflichtige Dienstsache" und mit öffentlichem Siegel oder Stempel versehen sind, wird im württembergischen fauch im deutschen Verkehrs nur das Porto wie für frankierte Briefe erhoben.)
2) Postkarten frankiert
15
20
30
s) für Postkarten ohne Antwot.
3
5
5
b) für Postkarten mit Antwort.
3) Drucksachen frankiert
18
10
bis zum Gewicht von 15 g einschl. . . .
2
3
3
über 15 g bis 50 g einschl.
3
3
3
über 50 g bis 100 A einschl. ......
5
5
5
über 100 g bis 250 g einschl.
. 5
5
10
über 250 g bis 500 g einschl.
10
10
20
über 500 z bis zum Meifigewicht von 1000 g im Postortsverkehr je mit Ermäßigung um 25°/» bei gleichzeitiger Einlieferung von mehr als 50 Stück gleichlautender Drucksachen für die 50 Stücl übersteigende Stückzahl.
4) Warenproben frankiert
10
10
30
bis zum Meist gewicht von 250 x ....
5
5
10
» er einem Landort aufgegebenen und in diesem Landort auch wieder zu be-
stellenden Sendungen gelten die Taxen des Postortsverkebrs
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