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W i l d b a d.

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Detr. die Anmeldung von Nendauten, Banverbesserungen n. f. w. zur Einschätzung für die Gebäudebrandversicherungr

In Gemäßheit eines Erlasses des K. Verwaltungsrats der Gebäude-Brand- versicherungsanstalt vom 31. August v. I. wird hiedurch bekannt gemacht

1) daß Neubauten, Banverändcrungen und Bauverbesserungen ein­schließlich neuer Gebäudezubehörden, welche noch nicht zur Gebäudebrandver- ficherung eingeschätzt sind und nicht den bloßen Ersatz abgebrannter, versichert gewesener Gebäude oder Gebäudebestandteile bilden (Art. 26 des Gesetzes vom 14. März 1853) im Fall einer Brandbeschädigung nur dann als versichert be­handelt werden, wenn sie vorher von dem Gebäudebesitzer bei dem Ortsvor­steher entweder zur sofortigen auf Kosten des Eigentümers erfolgenden Ein­schätzung (Art. 13 des Gesetzes vom 14. März 1853) oder zur ordentlichen, ans Kosten der Gemeinde geschehenen Jahresschätzung (Art. 12 des Gesetzes) angemcldet worden sind (zu vergl. Zisf. 9 des Normalerlasses vom 38. Mai 1865, Klumpps Handausgabe des Gesetzes vom 14. März 1853 Note 3.zu Art. 13.);

2) daß durch eine bloße Vormerkung von Amtswegen, soweit eine solche überhaupt stattfindet, die erforderliche Anmeldung durch den Gebändebesitzer Nicht ersetzt wird;

3) daß die Anmeldung während des ganzen Jahres erfolgen kann;

4) daß ein Bran-bersicherungsbeitrag im Anmeldungsjahr nur dann

und zwar nachträglich zu entrichten ist, wenn eine Brandentschädignng gewährt werden muß.

Den 13. März 1893. Stadtschultheißenamt.

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eingetragene Henossenschaft rnit unbeschränkter Kaftpfkicht.

Sämtliche von uns ausgestellten Conto- NNd Sparbiichlein wollen im Laufe der nächsten Woche behufs Eintrags der Zinsen pro 1892 an unserer Kasse vorgezeigt werden; hiebei wird zugleich eine Kontrolle über sämtliche Geldanlagen bei unserem Insti­tute vorgenommen.

Wildbad, am 9. März 1893.

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LormlsZs c!sn 19. IVIsi'r:

Die verehrlichen Ehren- und passiven Mitglieder des Vereins mit ihren Familien-Angehörigen werden hiedurch höflichst eingeladen. Fremde können eingeführt werden.

Nichtmitglieder haben keinen Zutritt.

^ Anfang präzis abends 8 WHr. --4-

Dsr VorstzÄncL.

Freiwillige Feuerwehr Wildbad.

Kommenden

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morgens 7 /s Uhr

rücken Stab, I. und II. Zug zu einer Uebung aus.

AWM' Ein Sammlungssignal wird nicht gegeben. HMA Wildbad, 15. März 1893._ Aas Kommando

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Fr. Funk.

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Redaktion, Druck und Verlag von Ehr- Wildbrett in Wildbad.