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Zur Besprechung der geforderten Garantiesumme und weiterer Anschlüsse sind Interessenten auf

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in den§oläsnsn l-öwsn" sreundlichst eingeladen.

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An die örtlichen Verwaltungsstellen.

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Denselben werden in möglichster Bälde Exemplare des neuen Kassenstatuts zugestellt werden. Auf folgende Neuerungen werden sie jedoch jetzt schon besonders aufmerksam gemacht:

1) Personen, welche der Kasse als freiwillige Mitglieder beitreten wollen, haben sich einer Untersuchung durch einen Kassenarzt zu unterziehen. Das Zeugnis dieses Arztes ist hierauf von der örtlichen Verwaltungsstelle an den Kassenvor­stand einzusenden, der über das Aufnahmegesuch entscheidet. Erfolgt die Auf­nahme, so haben die Aufgenommenen erst nack Ablauf von 6 Wochen seit ihrer Anmeldung Anspruch auf Unterstützung.

2) Aenderungen in dem täglichen Arbeitsverdienst eines Kassenmitglieds sind von dem Arbeitgeber spätestens innerhalb drei Tagen bei der örtlichen Verwal­tungsstelle anzumelden.

3) Das Eintrittsgeld ist vom 1. Januar 1893 an für alle Kassenmitglieder aufgehoben.

4) Die Beiträge zur Krankenkasse werden künftighin nicht mehr nach Tagen, sondern für jede Woche, innerhalb welcher der Versicherte der Kasse angehört hat ihrem vollen Betrag nach also ebenso wie die Jnvaliditäts- und Alters­versicherungsbeiträge eingezogen.

5) Von jeder Erkrankung, wegen deren Krankengeld in Anspruch genommen wird, hat der Erkrankte spätestens am dritten Tage mündlich oder schriftlich der örtlichen Verwaltungsstelle Anzeige zu erstatten, oder erstatten zu lassen. Ebenso hat der Erkrankte Anzeige zu erstatten, sobald er wieder hergestellt ist.

Kommen erkrankte Kasfenmitglieder dieser Vorschrift nicht nach, so können sie von dem Kassenvorstand mit einer Ordnungsstrafe bis zu 20 Mark belegt werden.

Den 11. Januar 1893.

Der Vorsitzende des Vorstands:

C. A. Fei«.

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Mckanntmachung.

Die Beeidigung der neu gewählten Mitglieder des Bürgerausschusses findet am

Samstag öeu 14. ö. Mts,

nachmittags 4 Uhr

in öffentlicher Sitzung der bürgerlichen Kollegien statt, wozu die Einwohnerschaft hiemit eingeladen wird.

Den 12. Januar 1893.

Stadtschultheißenamt.

B ä tz n e r.

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