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Amtliche und Privat-Anzeigerr.
i l d b a d.
Erßcr sikzeHiisk-Nkrims.
Auf Antrag des Christian Friedrich Bolz juo. , Schreiner- »»meisters hier, kommt dessen Liegenschaft am
Samstag den 17. d. M.,
vormittags 11 Uhr
lim öffentlichen Aufstreich auf dem Rathaus zum Verkans und zwar: Haus Nr. L 73. 76 gm. Ein 2- bezw. 3stockigcs Wohnhaus mit Hofraum
hinter der König-Karlstraße,
Parz. Nr. 280. 29 gm. Grasgarten daselbst mit Holzschuppen auf Freipfosten.
Parz Nr. 744. 11 ar 76 gm. Acker im Löwenberg. Liebhaber sind eingeladen.
Den 13 Oktober 1891.
Ratsschreiberei.
I. V Ronielsch.
Bekanntmachung
Vetv. öie Wählerliste für die Wahl eines Abgeordneten
zuin Landtag.
Auf Grund des Art. 8 des Gesetzes vom 26. März 1868, betreffend die Wahlen der Städte und Oberamtsbezirke für den Landtag, ist die nach Maßgabe dieses Gesetzes angefcrtigte bezw. ergänzte Wählerliste für die aus den 3. November 1891 anberaumte Wahl eines Landtagsabgeordneten während eines Zeitraums von
sechs Hagen
nämlich vom 15. bis 20 Oktober I (je einschließlich)
Liuf dem Rathause dahier zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt.
Innerhalb dieses Zeitraums ist jeder Einwohner der Gemeinde befugt, gegen die aufgelegte Liste wegen Uebergehung von Personen, welche in dieselbe aufzunehmen gewesen wären, sowie gegen Aufnahme unberechtigter Personen bei der Kommission für Abfassung der Liste schriftlich oder mündlich Vorstellung zu erheben.
Ueber Einsprachen wird die Kommission längstens binnen 3 Tagen, von Erhebung der Vorstellung an, Beschluß fassen und werden, wenn sich der Betreffende bei dem letzteren nicht beruhigen zu können erklärt, die Akten dem K Oberamt zum Zweck der Herbeiführung der Entscheidung der Oberamtswahlkommission vorgelegt werden.
Nach Ablauf der sechstägigen Frist zur Erhebung von Vorstellungen gegen den Inhalt der Wählerliste ist jede weitere Anfechtung der letzteren ausgeschlossen und jede Aenderung der Wählerliste, welche nicht infolge der Beschlußfassung der Ortswahlkommission ckrber eine rechtzeitig erhobene Einsprache oder der endgiltigen Entscheidung der Oberamts- wahlkommission über eine solche Einsprache erforderlich wird, unzulässig.
Bei der Wahl ist jeder unbedingt znrückzuweisen, dessen Name in der Wählerliste nicht enthalten ist, mag auch die Neber- gehung im offenbarsten Versehen ihren Grund haben, woraus die Berechtigten behufs Wahrung ihrer Rechte besonders anfmerksam gemacht werden.
Den OrtswahlkommWou.
Calmbach, 13. Oktober 1891.
1'oÄSS-^.QSSi.sS.
Teilnehmenden Verwanden, Freunden und Bekannten geden wir hiemit die schmerzliche Nachricht, daß unser innigst- geliebtcr Sohn und Bruder
'W illiSlrri
'in einem Alter von 18 Jahren heute Mittag 2'/? Uhr von sseinem langen Leiden durch einen sanften Tod erlöst wurde.
Die tieftrauernden Eltern:
Chr. Keller, Hohhandler, Friederike, geb. Erhard.
Die Geschwister:
Christian, Elise, Friedrich und Adolf. Die Beerdigung findet Donnerstag nachmittags 4 Uhr statt.
Revier Wildbad.
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Am Donnerstag den 15. Okt., vormittags 11^2 Uhr
auf dem Rathaus in Wildbad aus dem Distrikt Eiberg, Abteilungen Mittlere und Hintere Wanne:
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