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hoch, daß die herabgelassenen Boote sich dem Wrack nicht so weit nähern konnten, daß sie die Leute an Bord direkt aufzunehmen im Stande waren. Sie mußten sich vielmehr damit begnügen, die im Wasser befindlichen aufzufischen. Eine furchtbare Szene spielte sich ab, als der Bug der „Utopia" in die Tiefe ging. Die Leute kämpften auf Tod und Leben mit einander, um in das vordere Tauwerk zu gelangen. 20 Minuten später war der Vorderteil des Schiffes dem Auge verschwunden und Alle, welche nicht den Mut besessen hatten, in die See zu springen, oder sich nicht in die Masten hatten flüchten können, fanden ihr Grab in den Fluten. Sturm und Regen verhinderten fast alle Ausschau. Von den Booten aus konnte man nur einen Menschenknäuel inmitten von Schiffstrümmern sehen. Diejenigen, welche sich in den Hauptmast geflüchtet hatten, wurden von einer Dampfpinasse gerettet. Erst um I I Uhr Abends wurven die. letzten befreit. Einige waren so erschöpft, daß sie nicht in die Boote hinabsteigen konnten. Die Matrosen mußten hinaufklettern und sie hinuntertragen: Die. Rettungsmannschaften
liefen bei ihren, heldenmütigen Anstrengungen selbst die größte Gefahr. Einer Dampfpinasse des Kreuzers „Jmmortalite" ging die Schraube los und sie wurde gegen den Felsen geschleudert. 2 Matrosen ertranken. Von der Besatzung der „Utopia", wurden 24 gerettet, unter ihnen der Kapitän, der Schiffsarzt, 2 Offiziere, ein- Ingenieur und ein, Steward. 36 ertrankeg, Von den 830 Fahrgästen wurden 292 gerettet, so daß 538 ertranken. Die Geretteten sind einstweilen in Gibraltar untergebracht,, wo die britischen Behörden ihnen alle mögliche Pflege angedeihen lassen. Eine Anzahl Männer-, Frauen- und Kinderleichen ist schon an die spanische Küste geschwemmt worden. Wahrscheinlich, ist die Mehrzahl der Ertrunkenen mit dem Schiff m.die Tiefe gegangen. In Gibraltar werden Sammlungen für die. Geretteten veranstaltet, welche alle Habe verloren haben. Die Masten und Schornsteine ragen aus dem Wasser hervor.
(Lynch-JustizJ Aus einem, kleinen Städtchen in Texas wird folgender Fall, von Lynchjustiz gemeldet: Als gestern ein Polizist einen Mann, namens Joe Savage,. welcher der
Ermordung eines Farmers beschuldigt war, in einer Wirtschaft verhaften wollte, zog dieser seinen Revolver und feuerte mehrere Schüsse auf den Konstabler ab, welche dessen sofortigen Tod zur Folge hatten. Es gelang Savage, in der entstehenden Verwirrung zu entfliehen. Er wurde jedoch am nächsten Morgen von seinen Verfolgern eingeholt und sofort an einen, Baum geknüpft. Ein Vorschlag, seine Kleider mit Petroleum zu begießen und dann in Brand zu stecken, fand Beifall und wurde sofort ausgeführt. „Richter Lynch" entfernte sich, nachdem er den Qualen des brennenden Mörders einige Augenblicke zugeschaut hatte. '
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Amtliche urrv Privat-Anzeige«.
Am Mittwoch -en 25. M , vormittags, Uhr
lammen folgende städtische Arbeiten im öffentlichen Abstreich zur Vergebung:
1) Das, Legen eines, eichenen Riemenbodens auf dem Rathaus;
2) Das Legen eines buchenen Riemenbodens im Volksschulgebäude;
3) Der Anstrich des Armenhauses, teils mit Oelfarbe, teils mit Kalkfarbe;
4) Die Herstellung eines Portland-Cement-Beton-Bodens in der Kälberschlächterei des Schlachthauses;
.5) Die Anfertigung eines Kastens- und einer Wandtafel' für die Arbeitsschule.
Die Kostenvoranschläge siegen zur Einsicht auf dem Rathause.
Tüchtige Meffter sind eingeladen.
Wildb ad, den 2,0., März 1891. . Stadtschultheißenamt.
Bätzrrer.
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Nachstehendes wrrd hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht-
Wildbad, den 21. März 1891. i
Stadtschultheißenamt.
Bstzuer.
Aufforderung
a« die Hunvebesttzer zur Bersteueruug ihrer Hunde.
auf das Etatsjahr 1. April 1891 bis 31. März 1892.
In Gemäßheit der Gesetze vom 8. Sept, 1852 (Reg.-Bl. S. 187) und vom 16. Jan. ' 1874 (Reg.-Bl. S. 79) werden sämtliche Hundebesitzer zur .Versteuerung ihrer Hunde ' auf das Etatsjahr 1. April 1891/31 März - 1892 aufgefordert, indem zugleich folgendes bemerkt wird:
1 . Bon allen im Lande befindlichen Hunden, welche über 3 Monate alt sind, ist eine Abgabe zu entrichten, welche-8- für'jeden Hund, ohne Unterschied der Benützung desselben beträgt.
2. Steuerpflichtig ist dex Anhaber des Hundes. Wer m dem Etatsjahr 1. April 1890/31. März 1891 einen Hund versteuert hat und denselben in der Zeit vom 1;
15 April 1891 nicht «dmel-ek hat di« Steuer von demselben fük das Ekttsjaht-' 1 . April 1891/31. März 1892 fortzuentrichten, wenn, er gleich am 1. April 1891 keinen Hund mehr besitzt. .
Auf ven 1. April 1891 haben daher nur diejenigen Steuerpflichtigen' Anzeige zu machen, welch; am 1. April eineg,Hund von steuerpflichtigem Älter besitzen, ühne schon in dem Vorjahr einen Hund a-'.gezeigl uns versteuert zu haben, sowie diejenigen, welche am 1. April mehr steuerpflichtig« Hund; besitze», als sie in dem Vorjahr 'angezeigt und versteuert haben (Anmeldung). Diese Anzeige ist spätestens bis 15. April zu machen.
Wer am 1. April einen in dem Vorjahr versteuerten Hund nicht mehr hat und auch keinen andern Hund an Stelle desselben besitzt, hat hievon ebenfalls bis spätestens 15. April Anzeige zu machen, wenn er von der Steuer für das neue Etatsjahr befreit werden will (Abmeldung).
4. Wie die Anzeige der Hunde, so hat auch dre Abmeldung derselben schriftlich oder mündlich bei dem Ortssteuerbeamten desjenigen