M e k a n n t in a ch » n g.
Krnstellung der WekruLen.
Die Rekruten, welche bei der diesjährigen Friedensaushebung (Generalmusterung) ausgehoben wurden, werden zum
Montag, den 21 . September 1914 ,
einberufen. Die für Marine, Fußartillerie, Telegraphen-, Luftschiffer- und Fliegerbataillone bezw. Abteilungen ausgehobenen Rekruten sind hiervon ausgeschlossen. Für diese wird der betreffende Gestellungstag später bekanntgegeben. Es wird daraus aufmerksam gemacht, daß die Gestellungsbefehle, welche für die Einberufung maßgebend sind, wegen der noch zu bestimmenden Abfahrtszeit der Eisenbahnzüge erst kurz vor dem Gestellungs- tag zugesandt werden. Für die bei der Kriegs- und Landsturm-Musterung Ausgehobenen kommt diese Einstellung nicht in Betracht.
Den 13. September 1914. BezirkskoMMtlNdv C tl l W.
Vorstehendes wird hiemit bekannt gemacht.
Wildbad, den 14. September 1914. Stadtschultheißenamt: Baetzner.
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^eiämungen kierauf nimmt 2U Originalbeöingungen entgegen:
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kußi'uf!
Die barbarische Kriegführung unserer russischen Feinde hat über einen Teil unseres deutschen Vaterlandes im Osten schwere Not gebracht. Weite Strecken des o st- preußischen Landes, die vorübergehend dem Feinde überlassen werden mußten, sind aufs schrecklichste verwüstet: Hab und Gut zerstört, Dörfer und Städte niedergebrannt, viele unserer Landsleute hingemordet. Namenloses Leid und Elend ist in der dortigen Gegend über Tausende von Familien gebracht worden.
Da müssen wahrhaftig alle, deren heimatlicher Boden vom feindlichen Ueberfall und ihrem räuberischen und mörderischen Treiben gnädig verschont geblieben sind, sich von selbst getrieben fühlen, den armen, von Haus und Hof vertriebenen ostpreußischen Landsleuten zu helfen, so gut sie können. Es gilt zugleich den Dank des Vaterlandes abzujtatten an die, die auf der Wacht im Osten standen. Gaben für die schwerheimgesuchten ostpreußischen Brüder, auch die kleinsten, nimmt Dr. Metzger hier in Empfang.
Stadtpfarrrer: Stadtschultheiß:
Rösler. Baetzner.
Werloren:
1 schwarze Kinderpelerine,
1 schwarzer Herrenschirm. Abzugeben
Lattmus, Amwsr l.
Wildbad
Obst-Verkauf.
Nächsten Donnerstag, den 17 September, nachmittags 1 Uhr, wird das städt. Obst öffentlich verkauft.
Zusammenkunft bei der Herrnhilfe.
Die Stadlpflege
SolöaLengrußl
Higarrcn
per 5 Stück, 10 Stück und 20 Stück, in
K. Amtsgericht Neuenbürg.
Wer für befürchteten oder schon eingetretenen
Pechukii- oder SachMkii in MUstn»), ^
besonders in Belgien, Ersatz-Ansprüche geltend machen will ! (z. B. wegen Zerstörung oder Plünderung deutschen Privat- ! eigentums durch Belgier oder Franzosen, wegen Ver- i stümmelung oder Tötung Deutscher durch Franktireurs oder sonstige Privatpersonen und dergl.), kann die Schadensanmeldungen beim Amtsgericht Vorbringen.
Das Amtsgericht wird sachdienliche Auskunft erteilen und die Anmeldungen an das auswärtige Amt in Berlin weiterleiten.
Den 12. September 1914.
Oberamtsrichter Scholl.
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Vorschriftsmäßig verpackt, von 30 Psg. bis 1.50 Mark per Karton, empfiehlt
G. Averl'e, sen.,
(Inh. : E. Blumenthal.)
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Ehr. Wildbreit,
Bekanntmachung.
Kontrollversammlung des a u s g e b i l d e t e n Landsturms sämtlicher Waffengattungen.
Sämtliche noch nicht zur Dienstleistung eingezogenen ausgebildeten Landsturmpflichtigen aller Waffengattungen bis zum 45. Lebensjahr haben bei Vermeidung der im Gesetz angedrohten Strafen zu den Kontrollversammlungen zu erscheinen.
Die Kontrollversammlung für den Kontrollbezirk Neuenbürg findet am
Samstag, dm IS. SkM., oarm. 'sllv W,
bei der Turnhalle in Neuenbürg statt.
Diejenigen Unteroffiziere und Mannschaften, welche das 45. Lebensjahr bereits überschritten haben, sind von der Teilnahme an der Kontrollversammlung befreit.
Hierzu wird bemerkt:
1. Von den Mannschaften ist der Militärpaß und das Führungszeugnis mitzubringen.
Stöcke, Schirme, Zigarren usw. sind vor Beginn der Kontrollversammlung abzulegen.
Orden und Ehrenzeichen sind anzulegen.
2. Unentschuldigtes Fehlen bei der Kontrollversamm- lung wird mit Arrest bestraft.
3. Von den ausgebildeten Landsturmpflichtigen, welche sich zur Dienstleistung schon gestellt, aber wegen Dienstunfähigkeit wieder entlassen worden sind, haben sich bei den Kontrollversammlungen nur diejenigen zu stellen, bei welchen die Dienstunfähigkeit zwar als länger dauernd, aber vorübergehend erklärt wurde.
Nicht zu erscheinen haben die als dauernd dienstunfähig Entlassenen.
4. Diese Meldung bei der Kontrollversammlung ist nicht gleichbedeutend mit Einberufung und wird dadurch nur der gesamte, ausgebildete Landsturm der militärischen Kontrolle unterworfen.
5. Durch diesen Aufruf sind die davon betroffenen ausgebtldeten Landsturmpflichtigen der Meldepflicht nach den Bestimmungen der Landwehr unterworfen und unterstehen den Militär-Strafgesetzen und der Disziplinar-Stras- ordnung.
Befreiungsgesuche werden nur in besonders dringenden Fällen berücksichtigt und müssen 2 Tage vor Beginn der betreffenden Kontrollversammlung beim Hanptmeldeamt Calw eingehen.
Calw, den 9. September 1914.
K Bczirkskommando Calw
Vorstehendes wird hiemit bekannt gemacht. Wildbad, den 14. September 1914.
Stadtschultheißenamt: Bätzner.
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Vorstehendes wird hiemit bekannt gemacht. Wildbad, den 14. September 1914.
Stadtschultheißenamt
Baetzner.
Sämtliche
Wildbad
Rechnungen
für das VereinslaMett im Votksfchulgebäude
wollen bis 15. September ds. IS. an Herrn Kaufmann Christian Brachhold eingereicht werden. Künftig sind alle Rechnungen wochenweise bis längstens Samstag abend an Obigen abzugeben.
Wildbad, den 14. September 1914.
Stadtschultvcißenamt:
Baetzner.
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Druck und Verlag der A. Wildbrett'schen