Der HLaatsanzerger schreibt:
In diesen Tagen erfolgen durch die Kameralämter die Zahlungen der Entschädigungen für die bei der Mobilmachung auSgehobenenPferde, Wage n und Geschirre. Die Empfänger werden wohl den größeren Teil des Geldes zur Beschaffung von Ersatz für die abgegebenen Pferde usw. und zu anderen dringenden Ausgaben für ihren Betrieb und Haushalt nötig haben. Soweit dies aber nicht der Fall ist, werden sie gut daran tun, das Geld nicht nutzlos bei sich zu Hause liegen zu lassen, wo es in Verlust geraten kann, sondern mit Rücksicht auf die großen Bedürfnisse des Reichs, Staats und der Gemeinden in der gegenwärtigen schweren Zeit möglichst bald ihre Steuern zu zahlen und das Uebrige bei Darlehenskassen, Banken usw. zinstragend anzulegen, womit sie nicht blos im wohlverstandenen eigenen, sondern auch im öffentlichen Interesse handeln. Auch die Staatsschuldenkasse nimmt jederzeit durch Vermittlung der Kameralämter, welche zu näherer mündlicher und schriftlicher Auskunft bereit sind, Einzahlungen zur Staatsbuch- schuld entgegen.
Zu hoffen ist, daß zahlreiche Empfänger in Betracht der erfolgten guten Bezahlung auch nicht versäumen werden, ihren Verhältnissen entsprechend freiwillige Wehrbeiträge, wie auch Spenden für das Rote Kreuz oder eine ähnliche vaterländische Einrichtung zugunsten unserer im Felde stehenden Krieger oder der zurückgebliebenen Familien derselben zu geben.
Skkallntmachllilg.
Die Abgabe von Mehl an sämtliche Einwohner Wildbads und der Parzellen findet bis auf weiteres,
jeden Ireitacz
nachmittags von 3 bis 7 Uhr
im alten Realschulgebäude statt.
Wildbad, den 24. August 1914.
Städtische Mehl-Berkanfskommission:
Brachhold Kappelmann Rath Schober.
K. Kameralamt Neuenbürg.
Bekanntmachung.
Die Gelder für die bei der Mobilmachung ausgehobenen Pferde, Wagen usw. find nunmehr bei dem Unterzeichneten Kameralamt eingetroffen. Die Inhaber der Anerkenntnisse werden aufgefordert, diese hierher vorzulegen und die ihnen zukommenden Schätzungssummen in Empfang zu nehmen. Dabei wird folgendes bemerkt:
Den Besitzern ausgehobener Pferde werden die Schätzungssummen nur ausbezahlt, wenn sie das Eigentum Nachweisen. Dieser Nachweis kann insbesondere durch eine schriftliche Bestätigung des Ortsvorstehers oder eine andere, dem Kameralamt als zuverlässig bekannte Person (z. B. Mitglied des Gemeinderats) erbracht werden. Die Bestätigung kann auf das Anerkenntnis selbst gesetzt (stehe das Muster unten) oder in einer besonderen Urkunde abgegeben werden.
Auch bei den Anerkenntnissen über ausgehobene Wagen usw. muß das Eigentum nachgewiesen werden, wenn sich beim Kameralamt Zweifel ergeben sollten, ob der Inhaber des Anerkenntnisses auch Eigentümer der Gegenstände zur Zeit der Abnahme durch die Militärverwaltung war.
Ist eine Forderung für ausgehobene Pferde, Wagen, Kraftfahrzeuge usw. an eine andere Person abgetreten, so ist mit dem Anerkenntnis auch der Abtretungsvertrag (Cessionsurkunde) vorzulegen. Ist eine Forderung gepfändet, so leistet das Kameralaint erst Zahlung, wenn ihm der Pfänbungsbeschlntz zugestellt und das Anerkenntnis übergeben ist.
Die Empfangsberechtigten können ihre Forderungen bei dem Kameralamt
Vom Dienstag, den 2S ds. Mts. an
abheben.
Neuenbürg, den 23. August 1914.
K. Kameralamt: Mangold.
empfiehlt
Llumsntks.1.
empfehle
Weck's
Konservengläser
sowie sämtliche
Kvsahkeite.
Wick's
Einkochkrüge
mit Glasdeckel, Gummiring und Feder
in gelblichem Granit-Steinzeug ähnlich Weck,
doch vorteilhaft ohne Apparat zu gebrauchen.
Einkochgläser
„Frauenstolz" und „Noris"
mit Glasdeckel u. Drahtbügel, einfache
Einmachgläser, Selee- gläser, kliMlisillascken. Msairlrolben.
k. zimle -M.
Inh E. Blnmenthal.
Ein Posten ältere
bisheriger Wert 20—50 Mk., ^ jetzt lV—2« Mk Auch für starke Figuren.
Helene Schanz
König-Karlstr. Telefon 130.
Hkolwlkreib
— WblttL —
Hivakssr-
Sekiiilntmachung.
Zur Beförderung zngelaffene Privatsendungen.
Wiederholte Anfragen geben der Generaldirektion Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die Beförderung von Privatpacketen an Militärpersonen im Felde vorerst nicht möglich ist; sobald sie zugelassen werden kann wird dies besonders bekanntgegeben werden. Privat« packetc nach Heeresteilen in feste« Standorte« (Garnisonen, Festungen, stehende Lazarette, Ersatztruppen, teile usw.) im Jnlande werden — soweit nicht Ausnahmen bestehen — bis auf weiteres gegen die sonst üblichen Portosätze angenommen; die Sendungen müssen frankiert sein.
Im übrigen befördert die Feldpost in Privatangelegenheiten der Angehörigen des Heeres:
gewöhnliche Briefe bis zum Gewicht von 250 Gramm einschließlich,
gewöhnliche Postkarten,
Geldbriefe mit einem angegebenen Werte bis 1500 Mk. einschließlich und bis zum Gewicht von 250 Gramm eim schließlich,
Postanweisungen über Beträge bis 800 Mk. einschließ, lich vom Feldheer nach der Heimat und bis 100 Mk. einschließlich an die Angehörigen des Feldheeres,
Zeitungen.
Bestellungen auf die in der Zeitungspreisliste ver- zeichneten Zeitungen für Angehörige des Heeres werden sowohl von den Postanstalten in der Heimat, als auch von den Feldpostanstalten (Feldpostämtern, Feldpostexpeditionen und Feldpoststationen) angenommen. Erhoben wird das gewöhnliche Zeitungsgeld (ohne Bestellgeld) und eine Gebühr für die Verpackung der Zeitung, die jedem Bezieher in besonderem Briefumschlag übersandt wird.
Ausgeschlossen find von der Beförderung durch die Feldpost in Privatangelegenheiten:
Einschreibsendungen,
Nachnahmesendungen,
Postaufträge,
Briefe mit Postzustellungsurkunde.
Die Bezeichnung „postlagernd" und das Verlangen der Eilbestellung dürfen bei den durch die Feldpostanstalten auszuhändigenden Sendungen nicht angewandt werden.
Bekleidnngs- und Ausrüstungsgegenstände für Truppenteile und deren Angehörige bleiben von der Versendung durch die Feldpost unbedingt ausgeschlossen, da grundsätzlich diese Sendungen von den Ersatztruppenteilen durch Vermittlung der Etappenbehörden nach dem Kriegsschauplatz zu befördern sind.
lieber die Anforderungen an die Beschaffenheit der Postsendungen und über die Portosätze geben die Postanstalten Auskunft.
Das Publikum wird bei diesem Anlaß ersucht, in seinem eigenen Interesse die Aufschrift der Feldpostsendungen recht deutlich und vollständig abzufassen. Es empfiehlt sich, zu Postkarten und Briefumschlägen nur solche Formulare zu verwenden, die mit einem Vordruck für die Aufschrift und für die Angabe des Absenders versehen sind.
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Vorstehendes wird hiemit bekannt gemacht.
Wildbad, den 26. August 1914.
Stadtfchultheitzenamt: Baetzner.
Muster einer Bestätigung, an den Fuß (oder die Rückseite) des Anerkenntnisses zu setzen:
Ich bestätige, daß Herr.von hier
zur Zeit der Abnahme des obengenannten (bezw. des aus Seite 1 genannten) Pferdes bei der Mobilmachung Eigentümer desselben war.
., den . . August 1914.
Ortsvorsteher: Gemeinderat:
LMM. IMklibkiM.
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Druck und Verlag der A. Wilbrett'schen Buchdruckerei Wildbad (Inh.: I. Paucke). — Redaktion: Carl Flum daselbst.