Finanz-Departement.

Bekanntmachung de» K. Finanzministeriums,

freiwillige Steuerentrichtung betreffend.

Die Verbindung der Wehrbeitragsveranlagung mit der Veranlagung zur Einkommen- und Kapitalsteuer auf 1. April 1914 hat es mit sich gebracht, daß dir Steuerzettel und Veranlagungsbescheide ungeachtet angestrengtester Tätig­keit noch nicht an alle Steuerpflichtigen ausgegeben werden konnten. Es wird allem aufgeboten, die Steuerveranlagung trotz des durch die Mobilmachung verringerten Personals zu beschleunigen und die Steuerbehörden werden zur raschen Erreichung dieses Ziels ihr Aeußerstes tun. Anderer­seits erscheint es, da die Staatskasse bei den gegenwärtigen Verhältnissen sehr großer Mittel dringend bedarf, als die vaterländische Pflicht jedes einzelnen Beitragspflichtigen, zu ihrer Beschaffung auch in seinem Teil nach Kräften beizutragen. Demgemäß ergeht hiemit an alle Steuer­pflichtigen die Aufforderung, ohne Rücksicht auf die Fällig­keitstermine ihre Leistungen an Einkommensteuer, Kapital st euer, Wehrbeitrag freiwillig und unverweilt an die zuständigen Steuerstellen ab­zuführen; sofern ihnen ihre Steuerschuldigkeil derzeit noch nicht eröffnet sein sollte, unter eigener Abschätzung des mutmaßlichen Betrags, für den bei der Einkommen- und Kapitalsteuer in vielen Fällen der im letzten Jahr (1913) entrichtete Steuerbetrag einen Anhalt geben wird.

Stuttgart, den 4. August 1914.

P i st o r i u s.

Verstärkte Beschränkungen für den Post-, Telegraphen- u. Fernsprechverkehr mit dem Ausland.

Der Postverkehr zwischen

Deutschland und Welgien

ist gänzlich eingestellt und findet auch auf dem Wege über andere Länder nicht mehr statt. Es werden daher keinerlei Postsendungen nach dem angegebenen fremden Land mehr angenommen. Bereits vorliegende oder durch die Briefkasten zur Einlieferung gelangende Sendungen werden den Ab­sendern zurückgegeben.

Der private Telegraphen- und Fernsprech­verkehr zu und von diesem Land ist ebenfalls eingestellt.

Kgl. Generaldirektion der Posten u. Telegraphen

Ireiw. Feuerwehr Wildbad.

Durch die Mobilmachung sind große Lücken in unserem Korps entstanden, so daß es notwendig ist, den Mannschaftsstand durch frühere Angehörige der Feuerwehr, die nicht zum Heere einrücksn müssen, zu ergänzen.

Es ergeht deshalb der Aufruf an diese Männer, daß sie sich wieder freiwillig zum Dienste in der Feuerwehr stellen, und zwar wollen sie sich

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abends 7 Uhr

zur

Hebung

der Feuerwehr am Feuerwehrmagazin einfinden.

DaS ganze Korps hat um diese Zeit beim Aeuerwehrmagazin zur Uebung anzutreten Ein Signal wird nicht gegeben.

Wildbad, den 8. August 1914.

Stadtschultheitzenamt: Baetzner. Kommando der freiw. Feuerwehr: Stellv Krauß

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Bekanntmachung.

Nach heute morgen eingelaufener Anweisung könne« nachdem das Land von verdächtigen Auto- gesäubert er­scheint, die Wachen für Kraftwagen an den Straße« eingezogen werden. Auch die Ueberwachung der Brunnenstuben kann jetzt wegfallen.

Dagegen ist auch künftig eine strenge Ueberwachu«, der Bahnlinien, Telegraphen- und Lelephonleitunm durchzusühren. Die Gemeinden werden für etwaige Be­schädigungen dieser Anlagen verantwortlich und haftbar gemacht.

Jeder Einwohner im Alter von 1766 Jahren ist verpflichtet, Wachdienste zu leisten. Die Zeit, während welcher jemand Dienst zu leisten hat. wird 24 Stunde« vorher angesagt. Nichtbefolgung dieser Anordnung wird gemäß Art. 2 des Ges. vom 12. Aug. 1879 mit Geldstrch bis zu 160 Mark oder mit Haftstrafe bis zu 8 Ta«,« bestraft.

Mit der Aufsicht und Leitung ist beauftragt: Feuerwehrkommandanten-Stellvertreter: Robert Krauß,

Stellvertreter: Speisemstr. Knaupp und: Malermstr. Lutz.

Wildbad, den 10. Aug. 1914.

Stadtschultheitzenamt: Baetzner.

Wildbad.

Lckallntmachuug.

Die Ernte steht in vielen Landesgegenden unmittelbar bevor, vielfach ist sie in vollem Gange. Damit die Er« «ährung unserer Bevölkerung sicher gestellt wird, muß Vorsorge für die rechtzeitige Einbringung des Erntesegens getroffen werden. Da durch die Einberufung einer große« Zahl von in der Landwirtschaft tätigen Männern es vielfach an ausreichenden Arbeitskräften für die Erntearbeiten fehlt, wird an Arbeiter und Arbeiterinnen, welche in Städten, Jndustrieorten usf. entbehrlich sind, die Bitte gerichtet, sich für di« Mitwirkung bei den Erntearbeiten zur Verfügung zu stellen und sich bei den Arbeitsämter« und den Arbeitsnachweisen der WanderarbeitSstStten zu melden.

Bei der Kgl. Zentralstelle für die Landwirtschaft haben sich bereits Männer aus verschiedenen Berufsständen, welche Beruf und Amt nicht in der Stadt festhält, sowie Mit­glieder von Jugendvereinigungrn und -Verbänden zur Mitwirkung bei den Erntearbeiten angeboten. Weitere derartige Angebote sind erwünscht. Sie werden, soweit sie nicht unmittelbar beim nächsten Arbeitsamt erfolgen, von der Zentralstelle an dasArbeitsamtStuttgart weitergegeben werden.

Lohn und Arbeitsbedingungen teilen die Arbeitsämter mit.

Die Landwirte werden ersucht, ihren Bedarf an Arbeitskräften bei den Oberämtern anzumelden, welche die Anmeldungen an die württ. Arbeitsämter und an die Arbeitsnachweise der Wanderarbeitsstätten schleunigst weiter­geben.

Arbeitsämter befinden sich in Stuttgart, Aalen, Cannstatt, Eßlingen, Friedrichshafen, Geislingen, Gmünd, Göppingen, Hall, Heidenheim, Heilbronn, Ludwigsburg, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Schwenningen, Tübingen, Tuttlingen, Ulm.

Arbeitsnachweise der Wanderarbeitsstätten befinden sich in Aalen, Backnang, Biberach, Blaubeuren, Böblingen, Calw, Crailsheim, Eßlingen Geislingen, Gmünd, Göppingen, Hall, Hetdenheim, Heilbronn, Herrenberg, Horb, Künzelsau, Laupheim, Leonberg, Leutkirch, Ludwigsburg, Mergentheim, Münsingen, Nagold, Oberndorf, Oehringen, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Saulgau, Dornahof, Schrozberg, Stuttgart, Tettnang, Friedrichshafen, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Vaihingen a. E., Waldsee, Wangen und Wangen-Jsny.

Seitens der Kgl. Eisenbahnverwaltung ist Fahrpreis­ermäßigung für die Beförderung von Erntearbeitern in Aussicht gestellt worden, worüber demnächst weitere Be­kanntmachung ergehen wird.

Die Kgl. Oberämter werden angewiesen, für möglichste Verbreitung des vorstehenden Aufrufs umgehend Sorge zu tragen.

Stuttgart, den 3. August 1914.

Kgl Ministerium des Inner«:

Fleischhauer.

Vorstehendes wird hiemit bekannt gemacht.

Wtldbad, den 5. August 1914.

Stadtschultheitzenamt:

Baetzner.

Zsss-ZüoLsx

in voreedloäonvll por- mstvn au diiligetsll kreissn bei

Odr. Mläbrstt, kaMtiM,

(untsrb. Rum. Rot).

Druck und Verlag der A. Wildbrett'schen Buchdruckerei Wildbad (Inh.: I. Paucke). - Redaktion: Carl Flum daselbst.