Dekanntmachnng.
Wiirttmb. Lmresimm um Kote« Km;.
Protektorat: I. M. die Königin.
Der Württ. Landesverein vom Roten Kreuz hat einen Aufruf erlassen, um für seine Zwecke Geldmittel zu erhalten. Zahlreiche Beiträge aus allen Schichten der Bevölkerung beweisen, wie allgemein das Bedürfnis vorhanden ist, in mildtätiger Liebe dem Roten Kreuz zu Helsen, damit es seine humanitäre Aufgabe erfüllen kann.
Außer den Geldmitteln braucht das Rote Kreuz aber auch Gegenstände, die den Organen der Krankenpflege zur Verfügung gestellt werden müssen, ebenso auch Liebesgaben, die den im Kampf stehenden Söhnen des württembergischen Vaterlandes Erleichterung und Erquickung und ein Zeichen der liebenden Fürsorge der Heimat sein sollen und mit denen deren Angehörigen geholfen werden kann.
In erster Linie handelt es sich um folgendes:
1. Wäsche und Krankenkleider. Hemden und Flanellhemden, Unterhosen, wollene und baumwollene Socken, Jacken und Krankenröcke. Schlafröcke, Unterleibchen, Schuhe, Pantoffeln, Handtücher, Taschentücher mit und ohne roten Rand, Leibbinden.
2. Bettzeug. Leintücher, Haipfel, Kissen u. Deckenbezüge, wollene Teppiche, Bettstücke, Matratzen (vorzugsweise dreiteilige), Kopfpolster von Roßhaar.
3 . Stärknngs- und Erfrifchungsmittel. Guter alter Wein, Champagner, Rum und Arrak, Fleisch- und Malzextrakte, Fruchtsäfte und Konserven, Zucker und Kaffee, Zitronen, gedörrtes und gedünstetes Obst, Schokolade, Kakao, Tee, kondensierte Milch, Zigarren und Zigaretten, Tabak (Tabakspfeifen) etc.
4 Berbandsmaterialien, Geräte. Flanellbinden 6 w lang, 7 cm breit; Gazebinden 5 m lang, 6,5 cm breit; Bindeleinen 4 m lang, 5 cm breit; Bindfaden Nr. 8 , Schilling 1 m breit; Verbandtücher drei- u. viereckig, Mull- u. Verbandwatte, wasserdichte Stoffe u. Unterlagen, Gummi-Einlagen, Eisbeutel, Häckselkissen, Luftkissen, Kopfnetze, Krankentischchen, Krankenstühle, Roll- und Fahrstühle, Stoffdecken, Irrigatoren, Krankenkassen, geprüfte Thermometer.
5) Kleidungsstücke aller Art für Angehörige von Ausmarschierten.
Sämtliche Materialienabgaben genießen Frachtfrei - heit und sind an unser Hauptsammeldepot Stuttgart, Köntgsbau, Eingang Schlotzstratze, zu
adressieren.
Anfragen bitten wir an die Hauptsammelstelle für Liebesgaben Stuttgart, Königsbau zu richten. Größere Gegenstände können auf Anmeldung von uns abgeholt werden.
Zur Förderung unserer Zwecke bitten wir unsere Bezirksvertreter, in jedem Bezirk einen Verein ins Leben
zu rufen. Es müssen aber alle Liebesgaben durch Vermittlung unserer Hauptsammelstelle zur Versendung gelangen, da nur dann eine Gewähr dafür besteht, daß sie ihrem Zwecke mit Bestimmtheit zugeführt werden.
Es wird dringend gebeten, nur Gegenstände zu schicken, die von tadelloser Güte und Reinheit sind. Minderwertige Sachen belasten nur die ohnehin große Arbeit und müßten vernichtet werden.
Oessnet eure Hände und opfert alles irgendwie Entbehrliche auf dem Altar des Vaterlandes!
Der Territorialdelegierte für die frei«. Krankenpflege:
Dr. von Geyer.
Der Vorstand der Hauptsammelstelle für Liebesgaben:
Baron z« Putlitz.
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Vorstehendes wird hiemit bekannt gemacht.
Wildbad, den 8 . August 1914.
Stadtschnltheitzenamt:
Baetzner.
Verstärkte Beschränkungen für den Post-, Telrgrsxhen- u. Fernsprechverkehr nnk dem Ausland. Der Postverkehr zwischen
Deutschland und England
ist gänzlich eingestellt und findet auch auf dem Wege über andere Länder nicht mehr statt. Es werden daher keinerlei Postsendungen nach dem angegebenen fremden Land mehr angenommen. Bereits vorliegende oder durch die Briefkasten zur Einlieferung gelangende Sendungen werden den Absendern zurückgegeben.
Der private Telegraphen- «nd Fernsprechverkehr zu und von diesem Land ist ebenfalls eingestellt.
Kgl Generaldirektion -er Posten u Telegraphen
Lelefon Nr. SS.
Ostuncisn:
vamcnscbirm mit silb. 6ri§, lkuarptsil,
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Verlogen:
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LönlZI. Llwanlazen.
Ev. Gottesdienst.
9. Sonntag nach Trinitatis 9. August.
Allgemeiner Kriegs-Buß- und Bettag.
Vorm. '/rIOUHr Predigt. Stadtvikar Keppler.
Nachm. 2 ühr Liturgischer Gottesdienst mit Ansprache. Stadtvikar Keppler.
Mittwoch, <lrn >r. llugurt
Abds.LUHr Kriegsbetstunde.
K«th. Gottesdienst.
Sonntag, den S. August.
IOV 4 Uhr Verlesung des Hirtenbriefes und Bittamt. 2 Uhr Andacht.
An den Werktagen. Montag keine hl. Messe, an den übrigen Tagen 7 Uhr HA Messe.
Täglich abends 7V- Uhr Bittandacht.
Beichte: Samstag früh und nachmittags von 4 Uhr an.
Kommunion: 6 /2 Uhr und bei der heil. Messe.
Bekanntmachung.
Mit der Mobilmachung ist nach Maßgabe der für die freinnllige Krankenpflege ergangenen kaiserlichen Verordnungen im Königreich Württemberg die Leitung der gesamten Tätigkeit für die freiwillige Krankenpflege im Kriege (Rotes Kreuz) an den Unterzeichneten übergegangen, der als Territorialdelegierter für die freiwillige Krankenpflege in Württemberg dem Kaiserlichen Kommissar und Militär, inspekteur für die freiwillige Krankenpflege unmittelbar unterstellt ist.
Zu den Aufgaben der freiwilligen Krankenpflege m Kriege gehört auf Grund der Gesamtorganisation der Deutschen Vereine vom Roten Kreuz vom 27. Mai IW welche an die Stelle der Uebereinkunft vom 20 . April IW getreten ist, insbesondere folgendes:
1 . Alle für den Kriegsfall zur Ausnahme, Pflege »ist Heilung der im Felde Verwundeten und Kranke« gehörigen Einrichtungen an Personal und Material einzurichten und zu verwalten.
2 . Den militärischen Sanitätsdienst mit allen zu Gebote stehenden Kräften und Mitteln zu unterstützen.
3. Solchen bedürftigen Kriegsteilnehmern, welche infolge des Krieges an ihrer Gesundheit geschädigt und dadurch in ihrem Erwerb beeinträchtigt worden sind, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen Unterstützung zu gewähren, soweit ihnen eine zureichende Beihilfe nicht vom Reich oder von anderer Seite zuteil wird.
Die Vereine und Organisationen des Roten Kreuzes und deren Mitglieder, welche sich schon früher dem Roten Kreuz zur Verfügung gestellt haben, ferner diejenigen, die jetzt bereit sind,, in den Dienst des Roten Kreuzes zu treten, sind hiemit dem Territorialdelegierten für die freiwillige Krankenpflege unterstellt und haben dessen Anweisungen genau zu beachten.
Soweit das Personal der freiwilligen Krankenpflege einer Legitimation nach außen bedarf, werden mit dem Stempel des Territorialdelegierten versehene Neutralitätsabzeichen (weiße Binde mit rotem Kreuz), und von dem Territorialdelegierten Unterzeichnete Ausweiskarten ausgegeben. Hierauf gerichtete Anträge, in denen die Adresse« und die Art der Verwendung der einzelnen genau uni deutlich ersichtlich sein müssen, sind unverzüglich an de« Territorialdelegierten in Stuttgart, Königsbau, einzusende«.
Sämtliche in Unterstellung unter den Territorial- delegierten in Sachen des Roten Kreuzes tätigen Persone« genießen für Angelegenheiten, welche das Roie Kreuz betreffen, Portofreiheit. Es werden zu diesem Behuf alsbald die erforderlichen Stempel beschafft uni den Organen des Roten Kreuzes zugestellt. Soweit solch nicht vorhanden sind, sind die Schreiben mit dem nachstehenden Vermerk zu versehen: „Heeressache" (Rotes Kreuz), in Ermangelung Dienstsiegels Absender (genaue Angabe Namens und Wohnorts).
Es ist streng darauf zu achten, daß jeder Mißbrauch hinsichtlich des Neutralitätsabzeichens, der Ausweiskart! und der Inanspruchnahme der Portofreiheit vermieden wird. Zuwiderhandlungen, die strafrechtlich verfolgt werden könne«, sind der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen.
Stuttgart, den 5. August 1914.
Der Territorial-Delegierte für die freiwillige Krankenpflege:
Dr. Geyer.
Vorstehendes wird
Wildbad, den 6.
hiemit bekannt gemacht.
August 1914.
Stadifchultheißenamt:
Baetzner.
Herren-Anzüge,
ein- und zweireihig, von Mk. 20.— bis Mk. 45.—-
Welerinen,
von Mk. 10.— bis Mk. 30.—.
Wozener Mäntel,
von Mk. 15.— bis Mk. 34.—.
Wegenmäntel',
von Mk. 32.— bis Mk. 40 .—.
Sommer- und Lüsterjoppen»
von Mk. 3.— bis Mk. 16.—.
Arbeiterkinder. Aozener Damen-Mäntel und Welerinen.
kd. LvSvd, Vilckbsä
Druck und Verlag der A. Wtldbrett'schen Buchdruckern WUdbad (Inh.: I. Paucke). — Redaktion: Earl Flum daselbst.