Die MMM der Grundrechte in der deutschen Reichsoersassung
Von Ord. Univerfltäts-Professor Or. jur. Fritz Stier »So mlo, Köln.
Wenn man einen Angehörigen der Vereinigten Staate« von Amerika spricht, so versichert er, daß er tn dem freiesten Staate der Welt lebe. So ist es heute, so ..»ar es seit langer Zeit, und so wird es voraussichtlich noch lang« Zeit bleiben. Wenn man ihm nun entgegenhält, daß die polizeilichen Beschränkungen, die man in einer großen Zahl von nordameri-' kanischen Staaten unzählige Male erlebt, wenn man Bedrängnisse — nicht nur bei der Ausführung der Antialkohol- Gesetzgebung — in zahlreichen Fällen täglich feststellen kann, so hört man die Antwort, es sei hier eine gehorsame, gesetzestreue Bevölkerung vorhanden, die sich diesen Eingriffen gegenüber nicht beschwert fühlt, weil sie weiß, daß die Organe der Verwaltung in ihrem gesetzlichen Rahmen verbleiben. Dieser nordamerikanische Staatsbürger wird in seinem Glauben an die Behauptung vom freiesten Lande der Welt auch dadurch nicht erschüttert, daß es gelingt, ihm nachzuweisen, wie sehr auch in der Union die Uebersteige- rung des sog. freien Ermessens vorkommt und daß man dort tn vielen Punkten strenger ist, als man in dem angeblich so pickelhaubenmäßig rücksichtslosen Preußen war. Wenn man ihm dann ferner sagt, daß solche Prozesse, wie der sog. Affenprozeß vor einigen Fahren, in dem eine dem heutigen Darwinismus entsprechende Aeußerung einen Lehrer vor das Schwurgericht und zur Bestrafung brachte, in Deutschland undenkbar wäre, so wird unser Amerikaner zwar etwas stutzig, bezeichnet es aber als eine unerfreuliche Ausnahme von der Regel. Wenn wir nun als Deutsche, auch in dieser Beziehung kritischer gegenüber dem Auslande geworden, keine Uebereinstimmung mit dem Verteidiger seiner heimatlichen Einrichtungen erzielen können, so gibt dies Verhalten doch sehr zu denken.
Ich glaube, daß eine Erklärung möglich, aber meines Wissens bisher nicht versucht worden ist. Der Amerikaner kann sich auf die absolute Geltung der Grundrechte der nord- amerikanischen Verfassung verlassen. Vieles im staatspoli- ttschen und im Rechtsleben ist auch jenseits der Meere erschüttert worden. Aber eines blieb: die unbedingt« Hochachtung und Schätzung derjenigen aus der Zeit der Schaffung der Union übernommenen Grundrechte, die den bürgerlich-demokratischen Rechtsstaat zu sichern berufen und bestimmt waren. Demgegenüber haben wir es tn Deutschland mit einer freilich nicht ganz unerläßlichen, aber Loch zum Teil recht überflüssigen Relativität der Grundrechte zu tun. Es ist natürlich nicht möglich, die Unverletzlichkeit der Person auch den Verbrechern einzuräumen.
Wenn also Artikel 114 der deutschen Reichsverfassung sagt, eine Beeinträchtigung oder Entziehung der persönlichen Freiheit durch die öffentlich« Gewalt ist nur auf Grund von Gesetzen zulässig, und wenn die Rechtsordnung dann diese Beeinträchtigung oder Entziehung Hauptsächlich nur aus kriminalistischen Gründen und im Interesse der Ruhe, Ordnung und Sicherheit der übrigen Staatsbürger bestimmt, so kann dagegen nichts eingewendet werden. Dagegen ist es schon bedenklich, wenn der Artikel 118 sagt, die Wohnung jedes Deutschen ist für ihn eine Freistätte und unverletzlich, daß aber Ausnahmen, wenn auch nur auf Grund von Gesetzen, zulässig sind.
Wenn wir ferner im Artikel 117 der Verfassung finden, daß Brief-, Post-, Telegraph- und Fernsprechgeheimnis un- verletzlich sind. Laß aber auch hier Ausnahmen durch Reichsgesetz zugelassen werden, so müssen wir zwar zugeben, daß kriminalistische und auch konkursrechtliche Ausnahmen an und für sich teilweise nötig sind, daß aber auch hier «ine
starke Relativierung der Grundrechte stattfindet, die dem Reichsgesetzgeber die Macht gibt, auch in anderen als den eben für nötig gehaltenen Ausnahmefällen das Grundrecht zu durchbrechen.
Von besonderer Bedeutung sind dann die Vorschriften über das Wirtschaftsleben. Wenn der Artikel 181 der Neichs- verfassung die Freiheit des Handels und des Gewerbes „nach Maßgabe der Reichsgesetze" gewährleistet, so bedeutet das: durch solche Neichsgesetze kann diese Handels- und Ge- werbcfreiheit eingeschränkt werden. Ebenso steht es mit dem Artikel 182, Absatz 1 der Reichsverfassung, wonach im Wirtschaftsverkehr Vcrtragsfreiheit gilt, wiederum „nach Maßgabe der Gesetze". Es fehlt überall an jener Absolutheit und Unerschütterlichkeit des Grundrechtes, di« gerade die nordamerikanische Verfassung kennzeichnen. Nach Artikel 163 der Reichsverfassung wirb das Eigentum von der Verfassung gewährleistet. Sein Inhalt und seine Schranken ergaben sich jedoch „aus den Gesetzen". Würde man dazu übergegangen sein, die zur Zeit des Inkrafttretens der Neichsverfassung bestehenden Schranken auzuerkennen, so wäre dagegen wenig einzuwenden. Insbesondere ist die Rechtsoinrichtung der Enteignung als durchaus selbstverständlich vorzubehalten gewesen. Aber es handelt sich hier wisderum um Zukunfts- Möglichkeiten, die eine sehr starke Einengung auch eines durchaus sozial gedachten Eigentums bedeuten. So heißt es in demselben Artikel weiter, daß die Enteignung gegen angemessene Entschädigung erfolgt, soweit nicht ein Reichsgesetz etwas anderes bestimmt. Also ist es möglich, durch ein Reichsgesetz eine Enteignung vorzunehmen, bei der es an der angemessenen Entschädigung, ja überhaupt an jeder Entschädigung fehlt. Das ist praktisch die Aufhebung des Eigentums, wenn auch wohl dem Sinne nach im Interesse der Gemeinschaft. Wortwörtlich kann nach Artikel 156 der Reichsverfassung, der insbesondere von der Sozialisierung handelt, das Reich durch Gesetz, unbeschadet der Entschädigung, in sinngemäßer Anwendung der für die Enteignung geltenden Bestimmungen private wirtschaftliche Unternehmungen in Gemeineigentum überführen, also sozialisieren. Hier wird die Entschädigung Vorbehalten. Im Artikel 153 aber, in dem genauer bezeichneten Falle, ist auch eine Enteignung ohne angemessene, ja ohne jede Entschädigung für möglich erklärt. Das sind Unstimmigkeiten, deren Auflösung bisher noch nicht erfolgt ist und auf die man bisher noch keine große Aufmerksamkeit verwendet hat, weil nämlich die Zurück- drängung der Bollsoztalisierung etwa seit dem Jahr« ISA) den größten Teil der deutschen Staatsbürger in ein« durchaus unbegründete Sicherheit vor kommunistischen Enteignungen gewiegt hat. Wen« aber einmal eine stark« kommunistische Welle über das deutsche Land sich stürzen würde, hätte man schon die reichsverfassungsmäßigen Voraussetzungen für die Verwirklichung einer solchen Sozialisierung. Auch das ist eine Relativierung von Grundrechten, die wenig erfreulich, ja gefährlich, erscheint, obwohl, oder vielleicht gerade deshalb, weil dieser Rechtstatbestand sich der Erkenntnis und -er Einsicht der meisten Staatsangehörigen »och entzieht.
Im ganzen hat der Deutsche nicht das Gefühl des nordamerikanischen Staatsbürgers, daß es bei all dem Schwanken politischer und rechtlicher Meinungen und Strömungen etwas ganz Unantastbares gibt, nämlich die Grundrechte. Im Deutschen Reiche sind sie auch nicht wie in den Vereinigten Staaten, oder in der Schweiz, einer unmittelbaren Kontrolle des obersten Bundesgerichtes unterstellt. Dieses
hat in jenen beiden Ländern die Möglichkeit, auch die ein- zölnen Gesetze auf ihre VerfassungSmäßigkeit zu prüfen uird ihre Rechtsgeltung zu beenden, wenn ein Widerspruch mit der Verfassung festgestellt werden mutz. So weit sind wir im Deutschen Reiche noch nicht. Wir müssen aber auch noch dazu kommen. Das Gefühl unerschütterlicher Rechtssicherheit auf dem Boden des bürgerlichen Rechtsstaates würde die unausbleibliche und erfreuliche Folge der Verabsolutierung der Grundrechte sein.
Reichssürsorge für Kleinrentner
— Berlin, 9. Aug. Der Reichstag hat im Haushalt deS Retchsarbeitsministeriums für 1929 für die Beteiligung des Reichs an der Kleinrentnerfürsorge einen Betrag von 36 Millionen R^l zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind zum Ausgleich der Mehrkosten bestimmt, die den Ländern und Fürforgeverbänden durch die vom Reich ungeordneten Ver. besserungen der Kleinrentnerfürsorge entstehen. Für den gleichen Zweck waren im Haushaltjahr 1929 28 Mill. R^l vorgesehen. Die Erhöhung um 10 Mill. soll zugleich zur Durchführung der vom Reichstag gewünschten weiteren Verbesserung der Kleinrentnerfürsorge dienen. Die Mittel wer-' den schlüsselmäßig auf di« Länder verteilt, die über die zweckmäßige Verteilung der Mittel ihrerseits Bestimmung treffen. Als erste Rate sind in diesen Tagen 10 Millionen den Ländern überwiesen worden. Die Weiterleitung an di« Fürsorgeverbände wird mit möglichster Beschleunigung erfolgen. Für allgenreine Einrichtungen der Kleinrentnerfür- sorg« und für Einzelbeihilfen an Kleinrentner dürfen di« Mittel bestimmungsgemäß nicht verwendet werden.
Eine neue
kommunistische Kampforganisaiion
Gründicng einer roten Arbeiterschntzwehr.
TU Halle a. Saale, 9. Aug. Mittwoch abend wurde i« Halle di« Gründung einer roten Arbeiterschutzwehr vollzogen. Di« neue Organisation stellt einen Ersatz für de« verbotenen roten Frontkämpferbund dar. Bet der Gründungsversammlung wurde mitgeteilt, daß der rote Frontkämpferbund ein« große Aufgabe versäumt habe, und zwar die Gründung von Rotfrontkämpferbetricbstruppen. Di« Arbeiterschutzwehr übernehme diese unerfüllte Aufgabe. ES ist nicht ausgeschlossen, daß sich der Bund über das ganze Deutsche Reich ausbreiten wird.
Milderung der Prohibition in U. S. A.?
TU Berlin, 9. Aug. Nach einer Meldung Berliner Blätter aus Neuyork sollen nach den letzten Anweisungen des Oberkommissars für die Prohibition die amerikanische» Staatsbürger, die Wein, Bier und Apfelwein zu eigenem Verbrauch in ihrem Haushalt Herstellen, von den Prohibi- tionsagenten daran nicht gehindert werden.
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<41. Fortsetzung.)
Vas war wohl richtig. Er hatte aber nicht an den Zustill gedacht, der irgendwo immer auf der Lauer liegt.
Sie saßen noch nicht lange abseits in einer Ecke, da kam Heinz Liebtrau mit einigen Freunden den Seitengang entlang, gerade auf sie zu.
Claus wandte sich ab und stützte den Kopf auf die Hand, um das Gesicht zu verdecken. Ellis besah sich angelegentlich im Taschenspiegel. Sehr tief beugte sie sich über ihn. Sie zog das Rot der Lippen nach.
Heinz stutzte, blieb stehen, wendete sich cm seine Freunde und sagte:
„Der Schurke ist mit meiner Schwester verlobt. Sefst ihn euch an," und ging weiter.
Grete Wetter wunderte sich, daß Claus an diesem Abend schon mit dem Elf-Uhr-Zug nach Hause kam.
Am anderen Morgen erhielt Sophi Liebetrau «inen Brief ihres Bruders.
Zwei hingeworfene Zeilen:
„Sophi! Mädchen! Lebst Du in Wolken? Gib auf Deinen Bräutigam acht. Er lumpert! Nimm Vater zu Hilfe, wenn das nicht aufhört. Heinz."
Die Hand, die diesen Brief hielt, zitterte. Mit großen Augen las Sophi die wenigen Worte immer wieder.
Claus lumpte — und schenkte ihr Blumen! Er schützte Arbeit vor und fuhr nach Berlin. Tr war ihr Bräutigam und besuchte gewiß immer noch sene» Mädchen au» der Schlegelstraße. Das ließ sich ja zur Not noch ertragen! Di« Besuche in Berlin, selbst die Besuche bei einer Kupple konnten harmlos sein. Aber daß er log, daß er unehrlich war, feig, unbeherrscht und schwach, das war das Schlimme.
Kalte Schauer de« Entsetzens rüttelten st«. Bremsend« Scham löste die ab.
Den Vater verständigen? Auch noch! Mit dem Elend aufwarten, seinen Schmerz zeigen? Nein nie! Zur Red« stellen wollte sie Claus, ihm die Wahrheit sagen. Und wen« es nicht anders würde, Schluß machen — so oder foi
Das wollt« sie! Beleidigen, kränken, hinfnn s- tz ep fi«tz fl«
sich nicht. , »
Am Abend dieses Tages ging Sophi hinüber nach^Groß- steinau. Sie wollte ins Reine kommen mit ihrem Bräutigam. Sie wollte aber auch zur Ruhe kommen mit sich selbst. So ging das nicht weiter.
Erschüttertes Vertrauen ist der Tod alles ehrlichen Wollens. Darauf kann man keine Stunde bauen, geschweige denn ein Leben.
Sophis Weg führte an den Steinauer Wirtschaftsgebäude« vorbei. Es dunkelte schon. Den Gutshos erhellte elektrisches Licht. Dort war noch rege Betriebsamkeit.
Sophi kam vom Garten h«r, begegnete Erich West«».
Der grüßte höflich.
„Wo ist Ihr Herr?" fragte sie ihn.
„Ich will ihn rufen." gab Erich Weiter verlegen zur Antwort.
„Nein! Wo ist er? Ich will zu ihm gehen."
„Vielleicht in den Ställen, Fräulein Liebetra«. Genau weiß ich es nicht. Ich müßte ihn auch erst suchen. — Treten Sie doch so lange bei meiner Frau ein."
Da sah ihn Sophi sehr ernst an und Wetter schien es» als ob sie einen Schein bleicher geworden sei.
„Lügen hier alle?" fragte fl« hart und kurz. „Sie auch, Wetter? Pfui!"
„Ich lüge nicht," verteidigte sich Wetter. »Ich weiß es wirklich nicht genau."
„Sie vermuten aber?"
„Ja, da« tue ich."
„Na und?"
„Ich sah vor einer Viertelstunde meine Frau aus der Milchkammer kommen und den zungen Herrn vor fünf Mimst«« dort eintreten. vielleicht ist er «och dort.
„Wer nimmt den Schweizer» die Milch ab?"
„Meine Frau und Else Klein."
„Also war diese Elf« noch d«m Weggang Ihrer Kn« allein in der Kammer?"
Wetter nickte.
„Wo ist die Milchkammerl*' ' .
„Gehen Sie nicht hin. Fräulein Nebekrc»." Val er Agernd
„Warum nicht?"
„Gehen Sie zu msiner Fra«. «- ist richtiger. Es ist bester/
Da flutet« Erregung Wer die mühsam bewahrte Beherrschung hin wie eine Sturzwell« Wer die Ka i m au er . Sophi stampfte mit dem Fuße auf.
„verloddert, verlumpt und verwahrlost," rief sie. „Die ganze Gesellschaft! Wo ist Herr Soden, wo dt« Ka mm e r ? Sch will n» «Mm,"
Wetter richtete sich auß Wenn sie cym >o lam, mu ver»
loddert und verlumpt, konnte sie erfahren, was fie z« wisse» wünschte.
Ueberhaupt — sah fie denn nicht? Sie brauchte ja gar nicht hinüberzugehen. Da drüben, im Parterre, wo das Licht brannte! Dom Garteneingang aus, da wo fie standen, könnt» man ja in jene Fenster sehe«. Konnte alles fehenl War fi» denn blind?
„Wird's bald!" rief fie ihm zu.
Schreiend fast kam feine Antwort: „Dortk" Er zetgt» geradeaus.
Claus hatte die schwarze Bse am Kopf, die sich seiner Küy» zu erwehren suchte.
Kein Wort, kein Laut kam Wer Sophi« Lippe«.
Schweigend drehte sie süh um und ging den Weg zurück» den sie gekommen war. .»
Wetter saß zerstreut zwischen den Knechten und Mägde» beim Abendbrot.
Grete trug auf. Do« hatte fie sich vom erste« Tage a» nicht nehmen lassen.
Wetter sah fie verstohlen an. Ihn drückte das Gewisse». Und wenn es auch tausendmal richtig war. daß er nicht ander» gekonnt hatte, es schwieg doch nicht. — An dumm, daß gerade er der Sophi in den Weg laufen mußte!
Mit der Liebe in seiner Eh« hatte es einst auch «sicht gestimmt. Er war damals auch wie bewußtlos herurngeramtt, bis er alle Empfindungen im Alkohol ertötet hatte.
Und wen« nun die Sophi auch eine Dummheit beging! vielleicht di« halbe Nacht draußen herumlief, west fie fich innerlich nicht znrechtfinden konnte. Oder aber Schlimmere» tat? Wohl gar —! Er vermochte nicht weiter zu denke».
Der alte Hinzelmann, der neben ihm saß, stieß ihn cm.
„Kannst du nicht ruhig fitzen. Erich," wie, «: ihn Anrecht. „Guck nicht tn die Welt. Iß!"
Da schob Wetter de« Teller zur Sette, sprang auf und trat z» Grete. , . .
„Latz ««ich dich ein« Minute allein spreche«, «« muß sein?" sagte er.
Grete sah chm eine Sekunde lang tn die Augen, dann bat sie: „Komm," und ging ihm voran auf den Flur.
Drinnen lachten di« Leute. Er habe Liebesschmerze* »«einten sie.
„Was ist geschehen?" fragte ihn Grete drauhen.
„Die Sophi hat den Claus gesehen, als er die Elfe a« Kopf hatte?
„Um Gottes willen!"
„In der Milchkammerl Du warst kaum fort. D«e Sopht wollte ihn sprechen." (Fortsetzung folgt-)