Alienstaig.

Hemeinderaths Wahl.

Die Periode, auf welche die Herren

Johannes Kaltenbach, Seifensieder,

Johannes Beck, Rothgerber und Christian Mast, Weber

in dtn Gcmeinderath gewählt wurden, geht mit dem 31. Dezbr. d. I. zu Ende, es sind daher drei Mit­glieder des Gemeinderaths nen zn wählen.

Die Wahl findet nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 6. Juli 1849 statt.

Wahlberechtigt find:

1. Diejenige^ Bürger, welche das 23te Lebensjahr vollendet und in dem Gemeindebezirk ihren Wohn­sitz haben auch irgend eine Gemeindesteuer an die Stadtkasse bezahlen;

2. diejenigen württemb. Staatsbürger, welche das 23. Lebensjahr vollendet und ohne ein Bürger­oder Beifitz-Recht in Altenstaig zu besitzen, in den drei der Wahl vorangegangenen Rechnungs­jahren 1880/83 ununterbrochen nicht nur Wohnsteuer, sondern auch aus Grund- und Gebäude- Eigenthum» aus Gewerben, Kapitalien, Besoldungen oder sonstigen Einkommen Gemeindesteuer bezahlt haben;

Ausgeschlossen von dem Wahl- und Wählbarkeits-Recht sind:

1. Personen, welche unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen;

2. solche, welche im laufenden oder vorangegangenen Rechnungsjahr den Fall eines vorübergehen­den und unverschuldeten Unglücks z. B. einer Krankheit ausgenommen Beiträge zu ihrem oder ihrer Familie Unterhalt aus einer öffentlichen Kasse empfangen haben oder gegenwärtig empfangen;

3. diejenigen, gegen welche ein Gant-Verfahren gerichtlich eröffnet ist, während der Dauer desselben;

4. diejenigen, welche ihrer bürgerlichen Ehren- und Dienstrechte verlustig erklärt sind, auf die Zeit dieses Verlustes.

Die Liste über die wahlberechtigten Personen ist vom 15. bis 26 d. Mts. je einschließlich auf dem Rathhaus zur Einsicht aufgelegt.

Einsprachen gegen die Wählerliste, sei es wegen Uebergehens eines Wahlberechtigten oder wegen Auf­nahme eines Nichtberechtigten, sind bis 26. Dezbr. einschließlich bei dem Gemeinderath vorzubringen. Die Versäumniß dieser Frist zieht für den in die Wählerliste nicht Aufgcnommenen den Verlust des Stimmrechts für diese Wahlhandlung nach sich, es wäre denn, daß der Wahlberechtigte aus offenbarem Versehen der Wahlkommisfion in die Liste nicht ausgenommen wurde.

Die Wahl selbst findet bei geheimer Abstimmung am

Samstag den 29. Aezemöer l. Z. Mchnnllags von 1 öis 6 Mhr

auf dem Rathhaus statt.

Die Wahlberechtigten werden aufgefordert während dieser Zeit persönlich einen Stimmzettel, welcher 3 Namen von wahlbefähigten Personen enthält, in die Wahlurne einzulegen. Wenn an dem festgesetzten Wahltag nicht mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten abstimmt, muß zur Fortsetzung der Wahl ein neuer Termin anberaumt werden.

Den 11. Dezbr. 1883.

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