NmtNche Dekannlmochunse».

Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Deckenpfronn.

Mit Bezug auf die oberamtliche Bekanntmachung vom 12. ds. Mts., Calwer Tagblatt Nr. 11, werden folgende weitere Anordnungen getroffen:

1. Besondere Maßregeln für den Sperrbezirk.

1. In dem verseuchten Gehöft ist über die Stalle oder sonstigen Standorte, wo Klauenvieh steht, die Sperre verhängt, die abgesperrten Tiere dürfen.nur mit oberamtlicher Erlaubnis aus dem Stall (Standort) entfernt werden. Weitere Vorschriften sind erlösten über die Verwahrung des Geflügels, die Fernhaltung frem­de- Klauenviehs von dem Gehöft, das Weggeben von Milch, dn. Abfuhr von Dünger und Jauche,' die Ausfuhr von Futter und Streu, das jedesmalige Herausbrin- gen von Fahrzeugen und Gerätschaften, namentlich Milchtransportgefäßen, die Entfernung von Kadavern u. a. Der Besitzer, sein Vertreter, die mit der Beauf­sichtigung. Wart und Pflege der Tiere betrauten Per­sonen und Tierärzte mästen sich beim Verlassen eines gesperrten Stalls reinigen und desinfizieren. Anderen Personen ist das Betreten der gesperrten Ställe ver­boten. Zur Wartung des Klauenviehs in dem Gehöft dürfen Personen nicht verwendet werden, die mit frem­dem Klauenvieh in Berührung kommen.

2. Sämtliches Klanenoieh (Nindvkeh, Schafe. Zie­gen. Schweine) nicht verseuchter Gehöfte unterliegt der Absonderung im Stalle und darf nur mit oberamtlicher Erlaubnis zur sofortigen Schlachtung entfernt werden.

3. Sämtliche Hunde sind festzulegen.

1. Schlachtern, Viebkastrierern, sowie Händlern und anderen Personen, die gewerbsmäßig in Ställen verkehren, ferner Hausierhändlern ist das Betreten aller Ställe und sonstiger Standorte von Klanenoieh im Sperrbezirke und der Eintritt in die Seuchengehöfte verboten.

5. Dünger und Jauche von Klauenvieh, ferner Ee- rät'ckaften und Gegenstände aller Art. die mit solchem Vieh in Berührung gekommen sind, dürfen aus dem Sperrbezirke nur mit polizeilicher Erlaubnis nusge- führt werden.

6. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk, s' nie das Durchtrekben von solchem Vieh und das D:nchfahre» mit Wiederkäueraesvannen durch den Be­zirk ist verboten. Ausnahmen für die Einfuhr kann das Oberamt zulasten.

il. Besondere Mahregeln für das Beovachtungsgeviet.

1. Klauenvieh darf aus dem Beobachtungsgebiet nicht entfernt werden. Das Oberamt kann die Ausfuhr in der Regel nur zu sofortiger Schlachtung zulasten.

2. Das Durchtrekben von Klauenvieh und das Durchfahren mit Wiederkäuergespannen ist verboten.

III. Gemeinsame Maßregeln für Sperrbezirk.

Beobachtungsgebiet und 1v Kilometer-Umkreis,

soweit sie in deu Oberamtsbezirk fallen. Verboten sind:

1. Die Abhaltung von Märkte» und marktöhnlichen Veranstaltungen mit Klaue,ivieh. sowie der Auftrieb von Klauenvieh auf Jahr- und Wochenmärkte.

2. Der Handel mit Klauenvieh, der ohne vor­gängige Bestellung entweder außerhalb des Eemeinde- bezirks der gewerblichen Niederlassung des Händlers oder ohne Begründung einer solchen stattfindet. Als Handel gilt auch das Ausstichen von Bestellungen durch Händler ohne Mitführen von Tieren und das Auf­käufen von Tieren durch Händler.

3. Die Veranstaltung von Versteigerungen von Klanenoieh.

4. Die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen mit Klauenvieh.

b. Das Weggeben von nicht ausreichend erhitzter Milch aus Sammelmolkereirn an landwirtschaftliche Be­triebe, in denen Klauenvieh gehalten wird, sowie die Verwertung solcher Milch in den eigenen Viehbeständen der Molkerei, soweit dies nicht schon ohnehin verboten ist, ferner die Entfernung der zur Anlieferung der Milch und zur Ablieferung der Milchrückstände benutz­ten Gefäße aus der Molkerei, bevor sie desinfiziert sind.

Als ausreichende Erhitzung der Milch ist anzusehen s) Erhitzung über offenem Feuer bis zum wiederholten Aufkochen,'

b) Erhitzung durch unmittelbar oder mittelbar ein­wirkenden strömenden Wasterdampf auf 85";

c) Erhitzung im Wasterbad, und zwar entweder auf 85" für die Dauer einer Minute oder, unter der Voraussetzung, daß durch geeignete

Vorrichtungen eine gleichmäßige Erwärmung der gesamten Milchmenge oder Milchrückstäude ge­währleistet ist, auf 70 ° für die Dauer einer halben Stunde.

Die Desinfektion der Milchgefäße kann mit strömendem Wasterdampf oder durch Auskochen in Master oder dreivrozentiger Soda- oder Seifenlösung oder auf eine der folgenden Arten geschehen:

durch Einlegen der Gefäße in kochend heißes Maller oder kochend heiße Sodalösung oder dünne Kalkmilch für die Dauer von mindestens 2 Minuten derart, daß alle Teile der Gefäße von der Flüssigkeit bedeckt sind oder durch gründliches Abbürsten der Außen- und Innenfläche der Gefäße nebst Griffen. Deckeln und anderen Verschlußvorrichtüngen mit kochend heißem Master oder kochend heißer Sodalösung oder dünner Kalkmilch.

Jeder weiter" Ausbruch oder Verdacht der Seuche ist der OrtsvolizeGehörde sofort nach dem Auftreten der ersten Krankheitserscheinungsn aniuzeigen. Verletzungen der Anzeigepflicht oder der vorstehend angeordneten Schutzmaßregeln unterliegen den Strafbestimmungen der 88 7477 des Viehseuchengesetzes und ziehen "den Verlust des Entschädigungsanspruchs, für Rindvieh nach sich.

Die Ortspolizeibehörde«

werden beauftragt, die für ihre Gemeindebezirke zu treffenden Maßregeln in ortsüblicher Weise bekannt machen und die Einhaltung streng überwachen zu lasten. An den Haupteingängen des Sperrbezirks und des Be­obachtungsgebiets sind Tafeln mit der durch 8 185 Abs. 2 bezw. Z 18» Abs. 2 vorgeschriebenen Aufschrift leicht sicht­bar anzubringen.

Calw, d en 16. Januar 1»18. Reg.-Rat Binder.

Abgabe von Weißmehl an Säuglinge vis zum achten Lebensmonat.

Nach Mitteilung der Landesgetreidestelle kann zum Ausgleich für den Mangel an Reis-, Hafer- und Eerstenpräparaten zur Herstellung der Milchmischung für Säuglinge Weißmehl, und zwar tunlichst Weizen- auszugsmebl, abgegeben werden. Die Abgabe hat sich zu beschränken auf Säuglinge bis zum achten Monat einschließlich und soll in einer Menge von etwa 1050 Gramm monatlich erfolgen. Die verabreichte Menge ist selbstverständlich auf die Brotkarte des Kindes anzu­rechnen. Die Abgabe kann ohne ärztliches Ze'" '' auf Antrag des Haushaltunosvarstands und v' Vor­legung einer Bescheinigung der Hebamme oder eines Auszugs aus dem Standesamtsregister erfolgen.

Entsprechende Anträge sind an die Kartenabgabe­stellen (Schultheißenämter) zu richten, welche berechtigt sind, pro Kopf Brotmarken in Höhe von monatlich 1050 Gramm in Weizenmehl- (sog. Pun^-o umzutauschen.

Calw, den 15. Januar 1918.

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Fortlaufende Statistik der Taubstummen.

Nach 8 1 der Verfügung der K. Ministerien des Innern und des Kirchen- und Schulwesens vom 1. Fe­bruar 1912 (Reg.-Bl. S. 18) ist im Januar jeden Jahres eine statistische Ausnahme der Taubstummen zu meranstalten, bei welcher jedes taubstumme oder der ^Taubstummheit verdächtige Kind gezählt wird, das in dem betreffenden Kalenderjabr in das schulnNichtme Alter der Vollsinnigen eintritt, d. h. am 1. Mai des fJahres das 6. Lebensjahr vollendet und das 7. noch 'nicht überschritten bat, und noch nicht in einer Taub­stummenanstalt untergebracht ist. Der Zählung unter­liegen alle in eiip^Gemeinde vorhandenen taubstum­men oder der Taubstummheit verdächtigen Kinder ohne Unterschied ihres Geburtsortes oder der Staatsange­hörigkeit. Die statistische Aufnahme erfolgt mittelst ^Fragebogen, die vom Oberamt auf Ansuchen abgegeben werden. Der Kopf des Fraaebogens ist in dreifacher Fertigung von den beiden Vorsitzenden des Ortsschul­rats auszufüllen. Die Ortsvorsteher haben die Frage­bogen alsdann dem Herrn Oberamtsarzt zu übersenden. Fehlanzeigen sind nicht erforderlich.

Calw, den 15. Januar 1918.

Für das K. gem. Oberamt in Schulsachen:

Regierunasrat Binder.

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Was spielte sich in der letzten Zeit auf der Weltkriegsbühne ab?

Unerhörte Druckproben erfuhr und bestand unsere West­front. Nach der Hindenburgschen Räumung des Gebietes zwischen Arras und der Aisne im Vorfrühling 1917, die ein völliges Durchqueren aller feindlichen Angriffs- absichten zur Folge hatte, konnte der Feind erst nach län­gerer Vorbereitungspause zur Ausführung seiner Durch­bruchsabsichten für das Jahr 1917 schreiten. Sollte dieses. Jahr ihm doch endlich den erhofften Endsieg bringen. So ^ »sollte der Franzose den aus geschichtlicher Ueberlieferung verhaßten Deutschen, denBoche", aus Nordfrankreich ver­treiben, ihn zum Rhein zurückdrücken,' so wollte der Eng­länder an die Basis unserer Unterseeboot«, die ihm seiner» Lebensnerv zernagen, versprach hochtrabend bald in Brüssel zu sein. Wir sehen das Frühjahr, den Sommer und den! Herbst 1917, gejagt von Durchbruchsversuchen unserer West- gcgner. Jedoch vergebens! Wohl gelingt stellenweise ein Einbruch, doch dieser ist nicht ausschlaggebend für das Schick­sal des Krieges. Einbrüche sind keine strategischen Erfolge, sondern haben nur taktische, rein örtliche Folgen, deren Wirkung nicht über den eng umgrenzte« Rahmen des betreffenden Frontteils hinausgeht.

Je mehr das Jahr 1917 seiner Neige zuging, desto hef­tiger und zeitlich schneller in der Folge wurden die feind­lichen Durchbruchsversuche. Den Frühjahrs- und Sommer­kämpfen an der Aisne, in der Champagne und bei Arras schloffen sich die verzweifelten Anstürme bei Verdun, ain menwege, zwischen Emom- und Berry-au Bac, sowie die ' »» krampfgeschüttelten Wahnsinn gesteigerten Flandern- Großangriffe und die Schlacht von Cambrai an.

Ueberülicken wir diese Ereignisse einmal logisch von Feindesseite aus. Weshalb mußten sie alle sein? Darauf antwortet in einer soeben im Berlage von Karl Siegismund in Berlin erschienenen BroschüreWir schaf­fe «'s !" Hauptmann im Generalstab Bodo Zimmer­mann wie folgt: Hat nicht England Hunderte von Malen erklärt, daß es warten könne, und wenn der Krieg bis 1-^0 dauere? Sollten »vir nicht schon längst völlig aus­

gehungert sein, stand nicht nach Angaben der Entente unser wirtschaftlicher Zusammenbruch seit drei Jahren jedesmal ganz bestimmt im nässten Frühjahr" bevor? Also warum avferten England und Frankreich Hunderttausende von Men­schen in sinnlosem Frontalangriff, warum suchten sie ver­zweifelt die Entscheidung, die sie bisher aber nicht finden konnten und auch erst haben werden, wenn Hindenburg es will? Die Lösung ist einfach: sie liegt im damals schon drohenden Zusammenbruch desZweifrontenkriegs".

In dem WortZweifrontenkrieg" liegt der militärische Kriegsplan der Entente, liegt oder vielmehr lag ihr Hoffen und Trachten. Mit dem Schwinden dieses Begriffes trägt die Entente ihre Hoffnung auf einen glück­lichen Kriegsausgang zu Grabe: darüber kann und darf uns kein noch so großes Kriegsgeschrei von drüben mehr täuschen.

Der Kriegsplan der Entente ist zusammengebro­chen: diese Katastrophe fühllev England und Frankreich ^on nahen, als die russische- Revolution, die ja von England in Szene gesetzt war, um den ruffischen Bären, der mit zerzaustem Fell sich so gern zur Ruhe legen wollte, durch Vorhalten neuen Honigseims zum Weiterringen zu veran­lassen, als diese ruffische Revolution in eine ganz andere Richtung zu schlagen drohte. Da begann der Kriegsplan der Entente bereits zu wanken. Diese ganze Zeit, vom Februar bis zum November 1917 war der Todeskampf des Zweifrontenkrieges, der sich in krampfhaften Zuckungen und letzten verzweifelten Kraftanstrengungen äußerte. Der nun kommende Rückschlag wird um so größer werden!

Me Lage sus Le« KrieMWlStze».

Dir deutsch« amtliche Meldung.

(MTV.) Großes Hauptquartier, 16. Jan. (Amt­lich.) Westlicher Kriegsschauplatz: Heeres­gruppe Kronprinz Rupprecht und Deutscher Kronprinz: Bei und südlicki von Lens war die Ar- tillerietätigkeii gesteigert. In einzelnen Abschnitten

Erkundungsgefechte: südöstlich von Ornes wurden Ge­fangene gemacht.

Heeresgrupe Herzog Akbrecht: Nach mehr­stündiger Feuerwirkung stießen französische Abteilungen nördlich von Vadonviller vor und drangen vorüber- ae^end in unsere vorderen Gräben ein. Eigene Buf- kkärungstruppen brachten in den oberen Vogesen Ge­fangene ein.

Mazedonische Front: Im Cernabogen er. höhte Eefechtstiitigkeit.

Italienische Front: Zwischen Brenta und Piave vielfach lebhafte Feuerkiimpfe, mit besonderer Heftigkeit im Gebiete des Monte Asolone. Di« Italiener haben ihre erfolglosen Angriffe nur südlich vom Monte Fontana Bacns wiederholt; sie wurden cb- gewiesen. In dem Piaveabschnitt nördlich vom Mon- tello verstärkte sich das englische Artilleriefeuer.

De- erste Eenerakquartiermeister: Ludendorfs.

Die gestrige Abendmeldung.

(WTB.) Berlin, 16. Jan. Abends. Amtlich wird mitgeteilt: Am Westhange des Monte Pertica scheiter­ten gestern Nachmittag mehrfache Angriffe der Itali­ener. Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues

Die englische Niederlage bei Cambrai.

Amsterdam, 16. Jan. Im englischen Unterhaus teilte gestern lautKöln. Zeitung" Bonar Law mit, die englische Regierung sei auf Grund des von» Eeneral- stab und Kriegsministerium nachgeprüften Berichts Haigs über die Vorkommnisse bei Cambrai am 30. No­vember zu dem Urteil gelangt, daß das englische Ober­kommando nicht durch den deutschen Angriff überrascht worden ist, sondern daß alle Maßnahmen getroffen waren, die geeignet waren, den Stoß aufzuhalte». Die Regierung halte aber eine öffentliche Ansprache übe: diese Schlappe, denn um eine solche handle es sich ohne Zweifel, für nicht im allgemeinen Interesse und sie sei »bezeugt, daß man gegen dergleichen Vorkommnisse in der Zukunft gut vorgesorgt habe.