Amtliche Bekanntmachungen«»
SchiverarbeiLerzulLge.
Im Anschluß an die oberaniiliche Vekanniiuachung vom 26. März. ds. Is., Calwer Tagblatt Nr. 73 u. 74, betreffend Einschränkung des Brotgctreidevcrbrauchs, wird den Schulthcißcnäintern (Abgabestellen) mitge- tcilt, das; vom 1. Mai ds. Zs, ab auch die S.hwcr- arbeitcrzulage nur noch in gekürztem Betrag von höchstens 75 Gramm Mehl für den Tag und Kopf (statt bisher 100 Gramms gemährt werden darf. In der Bestimmung des Kreises der zulageberechtigten Personen ändert sich nichts.
Calw, den 21. April 1917. K. OSeramt: Bind er.
Kommunalverband Calw.
Anordnung, betreffend die Reisebrotmarken.
In Ergänzung und teilweiser Abänderung der früheren Ve.fiigungcn des Oberamts über die Neichsreisebrotniarken wird folgendes bestimmt:
1. Die Reisebrotmarken sind zur Vermeidung der Gefahr ihrer Fälschung mit einem Wertpapieruntcrdruck ansgc- stattet worden, der einen im grauen Feld stehenden Reichsadler darstellt. Diese Marken werden derzeit schon e"sgc- geben. Neben ihnen dürfen bis Ende April auch noch die Marken alten Musters, von welchen noch grössere Vorräte vorhanden sind, von den Kartenausgabestcllen und Wirten an die Verbraucher ausgegeben werden. Die Laussrist für die alten Marken ist bis 18. Mai ds. Zs. verlängert. Vom 1b. Mai an haben nur noch die neuen Marken Gültigkeit. Alte Marken, die bis 18. Mai nicht verwendet sind, können nicht in neue umgetauscht werden.
Die Wirte, Bäcker und Mehlverküufer müssen alle von ihnen eingenommenen (eingelösten) Reisebrotmarken alten Musters spiitrstens bis zum 20. Mai an die Kartenabgabc stellen bezw. Mehlanweisungsstellen abliefern.
Nach dem 20. Mai dürfen diese Stellen alte Neisebrot- marken zum Umtausch in Kommunolverbandeimot-narken oder zur Erteilung von Mehlanweisungen nicht mehr an- nehmen.
Die Wirte, welche zur Umwechslung von Kommunalverbandsbrotmarken in RciscbrotmaiMn ermächtigt sind,! müssen ihren Vorrat ungebrauchter Marken spätestens bis 5. Mai der Kartcnabgabestelle Zurückgaben. Es werden nur ganze Heftchen ungebrauchter Marken zurückgenommen.
2. Militärurlauber und Rrichsansländer, denen Reise- brotmarken nicht im Umtausch gegen Kommunalverbands- Mchl- und Brotmarken, sondern gegen besondere Empfangsbescheinigung ausgefolgt werde», erhalten wegen der Herabsetzung des Mehl- und Brotverbrauchssatzes künftig nur 4, nicht mehr wie bisher 5 Reisebrotmarken über SO g Brot für jeden Tag.
3. Um einen Missbrauch von Reisebrotmarken, auf welche bereits Brot oder Mehl bezogen ist, unmöglich zu machen, müssen die Marken bei der Einlösung entwertet werden. Zn diesem Zweck sind die neuen Reisebrotmarken auf der rechten Seite in senkrechter Richtung etwa 1 cm vom Rand entfernt durchlocht. Bei der Verabfolgung von Brot oder Mehl haben die Bäcker, Händler oder Wirte sofort nach der Empfangnahme der Marken den rechts von der Durchlochung befindlichen Streifen abzutrennen. In den Wirtschaften hat die Abtrennung nicht durch die Bedicnuna, sondern durch die Perton zu geschehen, die das Brot an die Bedienung ansgibt. Der kleine abgctrenntc Teil der Marken braucht nicht aufbewahrt zu werden.
° '4. Die Brotkarlenabgalucktessen haken sämtliche «nver-
we-icet gM.-'-ö-.--r:n Neistkr-.stmarkcn (H-.ftchen und Bogen) galten Musters abgezählt und gebündelt spätestens bis zum 10. Mai an das Obcramt einzusendcn. Die vollständige -Rückgabe der ungebrauchten Marken ist notwendig, weil sonst der Kommunalverband mit dein Mehlwcrt derselben bellet bleibt.
8. Im übrigen bleiben die bisherigen Vorschrift.".! (Cal- wer Tagblatt v. 1016 Nr. 241 u. v. 1917 Nr. 70) bsteheii.
Die Ortsvorsteher werden beauftragt, diese Vorschriften in der Gemeinde ortsüblich bekanntzumachcn und die Bäcker, Wirte und Händler besonders darauf hinzuwcisen.
Calw, den 21. April 1017.
Negierungsrat Binder.
Die Schultheisseniimter
werden angewiesen, bis auf Weiteres für Gerste keine Mahlerlaubnisscheine mehr zu erteilen, weder für Ver- fiitterungszwecke noch zur menschlichen Ernährung.
Gerste, die vom Kommunalverband für die vertragliche Schweinemast geliefert worden ist. ist hievon ausgenommen.
Calw, den 24. April 1917.
K. OLeramt: Binder.
De» Schuktheissenämteri«
gehen mit heutiger Post eine Hilfstafcl zur Berechnung des zulässigen Brotgetreideoerbranchs der Selbstversorger in der Zeit vom 16. Avril bis 15. August 1917 unter Zugrundelegung eines Kopfsatzes von 611 Kilogramm für einen Monat und eine Tabelle zur Berechnung des zulässigen Getreide- und Mehlverbrauchs einer landwirtschaftlichen Haushaltung zu.
Es ist strenge darauf zu achten, dag ein Znvielver- branch der Sekhstner'ornrr vermieden wird.
Calw, den 24. Avril 1917.
K. Oberamt: Binder.
Verkehr mit ausländischem Mehl.
1. Wer Weizen- oder Roggcnmchl, das aus dem Ausland stammt oder aus ausländischem Getreide erwählen ist, in Gewahrsam hat, ist verpflichtet, hievon unter Angabe des Eigentümers, der Art und der Menge des Mehls der Orts- polizcibehörde spätestens bis 30. April 1917 Anzeige zu machen. Wer nach diesem Tag den Gewahrsam an solchem Mehl erlangt, hat dies in der gleichen Weise längstens binnen 3 Tagen anzuzeigcn. Der Anzeige sind die Belege dafür beizufügen ,dntz das Mehl aus dem Ausland stammt oder aus ausländischem Getreide ermahlen ist. Wer Verträge ab- schliestt. kraft deren er die Lieferung solchen Mehls verlangen kann, hat hievon gleichfalls längstens binnen 3 Tagen nach dem Abschluss des Vertrags der Orlspolizeibchörde Anzeige zu erstatten. Von schriftlich abgeschlossenen Verträgen ist der Anzeige eine Abschrift beizufügen. Die Anzeigepslicht gilt nicht für Mehl, das zum Verbrauch im eigenen Haushalt oder in der eignen Wirtschaft bestimmt ist.
2. Die Orlspolizeibchörde prüft die Richtigkeit und Vollständigkeit der Anzeige und der Belege dazu und legt sie dem Obcramt vor.
3. Weizen- und Roggenmehl, das aus dem Ausland stammt, oder aus ausländischem Getreide ermahlen ist, sowie Brot, das ganz oder teilweise aus solchem Mehl hergestcllt ist, dürfen nicht teurer als zu den Klcinverkaufsprcisen des
s inländischen Mehls und Brots an die Verbraucher verkauft
Dampfer: Der bewnsfnctc englische Dampfer „Britan- na" (3129 Bruttoregistertonnen), mit Baumwolle von Alexandrien noch Liverpool, der bewaffnete englische Dampfer „Calliope" (3829 Bruttoregistertonnen), mit 5100 Tonnen Kohlen von Cardiff nach Malta, der bewaffnete englische Dampfer „Tiesuses" (2642 Vrutto- registertonnen), mit 4900 Tonnen Kohlen von Cardiff nach Alexandrien, der bewaffnete englische Dampfer „Tremorva" (3674 Bruttoregistertonnen).
Der Chef des Ndmiralstabs der Marine.
gcnde Acnsscrung der „Merning Post" vom 16. April: Die Zahl des wirklich versenkten englischen Schiffsraums würde zwar geheim gehakten, doch neige sich die Wagschale zu Gunsten Dcutichlonds und dieser Gewinn der U-Boote würde wahrscheinlich mit arithmetischer Progression zunehinen. — Die Marine habe bisher alle Erwartungen, die sie auf die Verhängung der Seesperre gesetzt hätte, vollauf bestätigt gefunden und zweifle nicht, das; England in absehbarer Zeit gezwungen sein würde, die nötigen Schlußfolgerungen zu ziehen.
Die Erwartungen des N-Bootkricgs gerechtfertigt.
(WTB.) Berlin, 26. April. (Amtlich.) In der heutigen Sitzung des Hauptausschusscs des Reichstags machte Lei der Beratung des Marincetats der Staatssekretär des Reichsmarineamts oertrauliche Mitteilungen über die Seckricgführung. Wie bisher stehe der Il-Vo-rtkrieg unter dem Zeichen: Grosse Erfolge, geringe Verluste. Auch für den Monat April sei nach den bisherigen Meldungen ein sehr günstiges Ergebnis zu erwarten. Die mit mathematischer Sicherheit erfolgende Zusammenschrumpfung des unseren Gegnern zur Verfügung stehenden Schiffsraums, die hierdurch bedingte steigende Lebensmittelnot, der stets wachsende Mangel an Kohlen, Erz, und Grubenholz äussere sich bereits in schärfster Form. An einigen Beispielen erörterte der Staatssekretär den Einfluss, den der U-Bootkrieg auf die wirtschaftliche und militärische Lage unserer Gegner ausgeübt hätte. Trotz der scharfen Zensur in den Ententeländern kämen doch genügend Nachrichten zu uns, die erkennen ließen, wie der -U-Vootkrieg England und damit auch automatisch seine Hilfsvölker an seinem Lebensnerv betroffen habe. Sehr bezeichnend fei fol-
Dcutsche Seemacht.
(WTB.) London. 26. April. (Reuter.) Amerikanische Blätter berichten, dass der Kapitän des amerikanischen Damp- -fers „Mongolio" (13 630 Bruttoregistertonnen) meldete, dass sein Schiff von einem deutschen Il-Boot durch Geschützfener zum Sinken gebracht wurde.
(WTB.) Rotterdam, 26. April. Das Ministerium des Aeussern teilt mit, dass nach einer Meldung der Vereinigten Dainpfschiffahrtsgesellschaft der Dampfer „Pdun" auf der Reise von Frederikshaven nach Christiania mit Reisenden und Ladung von einem Kriegsschiff aufgebracht und nach einem deutsche» Hasen überführt worden sei.
^ und W r.
Die Petersburger Telegraphenagentur veröffentlicht heute eine Erklärung, wonach die Regierung an die Alliierten mit einer Note herantreten wird, die sich über die Anschauungen der provisorischen Regierung bezüglich der Ziele des gegenwärtigen Krieges aus- sprechen wird als Erweiterung der unlängst abgegebenen Kriegszielerklärung. Nach der Form der Ankündi
werdcn. Diese Preist werden bierm'it für das ausländische Meist und Brot als Höchst... st im Liun bas 8 l Absatz 1 der Neichskanzlerverordnung vom 13. März 1017 (Reichs- gesetzblatt Seite 220) festgesetzt.
4. Ans ausländischem Weizen- oder Roggenmchl dürfen, abgesehen von Brot, nur die gleichenBa,knurren hergcstclb werden, die aus Inlandsinchl bereitet werden d" stn. Au ' diese Backwaren Vistst;; :mr zu denselben Preisen verkauft werden, wie die aus Inlandsinehl hergestellten.
8. Händler und Verarbeiter haben über ihre Vorräte an ausländischem odet aus ausländischem Getreide ermahlcr Mehl ein Lagcrbrch zu führen, aus dem de: Eingang der Ware, der Preis frei Lager, und der Ausgang, die Abnehme die Menge, Art, Beschaffenheit und der Preis der abg ge- - neu Mare zu ersehen sind. Kleinoerkäuser haben nicht die Namen der Abnehmer, sondern nur die täglich ve'^nf! Menge, Verarbeiter den täglichen Verbrauch unter Bleich nung der daraus hergcstellten Waren ins Lagerbuch cinzn tragen.
6. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften sind mit strengen Strafen bedroht.
Calw, den 21. April 1017.
K. Oberamt: Binder.
Vergütung für Kricgelcisiungcn.
Gemäss Z 21 Abs. 3 des Gesetzes über die Kricgsleisiungcn vom 13. Juni 1873 — N.G.Vl. S. 129 — werden die Ge ineinden
Hirsau und LicLmzell
aufgeforderl, ihre Anerkenntnisse über Vergütungen für Kriegsleistungcn und zwar
Hirsau für Nutzungsentzug des Sanatoriums von Dr Römer für den Monat Januar 1917 und Licbcnzell für Nutznngsentzug des Oberen und des bin teren Bades für den Monat Januar 1017 der Oöeramtspflege Lnlw behufs Empfangnahme von Kapital und Zinsen vorzulegen.
Der Zinsenlauf hört inii dem Ende des Monats April 1917 auf.
Calw, de» 23. April 1917.
K. Oberamt: Binder.
K. Oberamt Calw.
Aufnahme von Zöglingen in die Ackcrbauschulen.
Am 1. Oktober ds. Is. wirrd eine Anzahl von Zöglingen in die Ackerbanschulen zu Hohcbheim, Kirchberg, Ellwangen und Ochscnhausrn ausgenommen. Es werden daher diejenigen Jünglinge, welche in die eine oder andere Ackerbauschule einzutreten wünschen, aufgefordcrt, sich spätestens bis zum 28. Juni ds. Fs. je bei dem betreffenden Schulvorstand zu melden. (Näheres „Staatsanz." vom 20. April.)
Ealw, den 21. April 1917.
Reg.-Rat Binder.
K. Oberamt Calw.
Auf die im „Staatsanzcigcr" Nr. 93 erschienene Bekanntmachung des K. stellv. Generalkommandos XIII. (K. W.) Armeekorps vom 20. ds. Mts., betreffend die Ausfuhr von Druckschriften ins Ausland, werden die beteiligten Kreise hiemit hingewiesen.
Der „Staatsanzeiger" kann bei den Herren Ortsvorstehern eingcschen werden
Den 24. April 1917.
Reg.-Rat Binder.
gung darf man wohl erwarten, dass der Inhalt der Note auch veröffentlicht wird. Zweifellos wird diese Note mit zu den bedeittungsvollstrn Dokumenten dieses Krieges gerechnet werden müssen, denn es ist anzu- nehmen, dass die russische Regierung sich diesmal noch deutlicher über die russischen Kriegsziele ausspricht als in ihrem ersten programmatischen Aufruf, in dem sic für einen Frieden ohne Annexionen eintritt, und lediglich die Verteidigung des „eigentlichen" nationalen Bodens auf ihre Fahne schreibt. Inzwischen haben nun die Allierten mit allen Mitteln gearbeitet, um die Sozialisten, auf deren Mitwirkung die Fassung des neuen Programms zurückzufiihren ist, von ihren Friedensbestrebungen abzubringen, und ihnen unter Vorhaltung des Schreckgespenstes des „deutschen Militarismus und der preußischen Reaktion" die „Notwendigkeit der Fortführung des Krieges für die Ziele der Demokratie" klar zu machen versucht. Dabei mußten die englischen und französischen Sozialisten mithelfen, und wie sie das gemacht haben, das illustriert aufs beste eine Meldung der Petersburger Telegraphenagentur, die Erklärungen der Führer der sozialistischen Abordnungen aus England und Frankreich enthält über ihre Stellungnahme zu dem Friedensprogramm ihrer russischen Genossen. Danach hofft d«e englische Sozialdemokratie, daß die russischen Genossen sich nie zu einem Sonderfrieden hergeben werden. Die englische Abordnung habe dem Rate der Arbeiter- und Soladtenabgeordneten ein provisorisches Programm unterbreitet, auf das England niemals verzichten werde und das die Rückgabe aller gewaltsam entrissenen Gebiete und die Wiedergutmachung aller Schäden durch die für de» Krieg verantwortlichen Mächte einschliesst. Das Programm enthält notwen-