Aurlljch« Bekanntmachungen.

Ncgelung des Verbrauchs von Mehl und Bkot durch dir Versorgungsbercchtigte».

'Auf Gruicd der Verfügung des K. Ministeriums des Innern in obigem Betreff vom 5. April 1917, Staatsanzeiger Nr. 85, wird gemäß 8 18 Buchstabe c und 8 10 Buchstabe u der Vundesratsverordnung vom 29. Juni 1918 über Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1916 (Neichs-Gesetzbl. S. 782) folgende

Anordnung

erlassen:

l.a) Die Mehl- und Brotkarte für den halben Monat enthält vom l. Mai ds. Js. au 6 abtrennbare Marken, und zwar 2 zum Bezug von je 750 Gramm Niehl oder 1000 Gramm Brot, 2 zum Bezug von je 875 Gramm Niehl oder 500 Gramm Brot, 1 zum Bezug von 150 Gramm Auszugsmehl oder 200 Gramm Weißbrot und 1 zum Bezug von 150 Gramm Weizenmehl oder 200 Gramm Weißbrot. In den Monaten mit 81 Tagen enthält die Karte für die zweite Monatshülste noch eine weitere Marke über 150 Gramm Weizenmehl oder 200 Gramm Weißbrot. Soweit Auszugsmehl oder Weizenmehl nicht zur Verfügung steht, gelten die hierauf lautenden Marken für den Bezug von ge­wöhnlichem Mehl.

h) Besondere Krankenbrotkarten werden nicht inehr ausgegeben.

c) Die Karten un-d Marken für die zweite Monats- Hälfte haben in der ersten Hälfte des Monats keine Geltung und dürfe» während dieser nicht ver­wendet und eingelöst, auch nicht durch Mehlan- weisungen beglichen werden. Sie sind durch einen rot iibergedruckten römischen Zweier besonders gekennzeichnet.

ei) Die für die erste und die zweite MonatshäFte ausgegebenen Karten und Marken verlieren ihre Gültigkeit mit dem Ablauf des Bkouata, für de» sie ausgegeben lvorden sind.

S Schwarzbrot darf vom 16. April an nur in Stücken von 500 oder 1000 oder 1500 Gramm, Weißbrot vom 1. Mai an nur in Stücken von 100 Gramm (bei der Abgabe gewogen) hergestellt und abgegeben werden. 3. Die Marken der April-Brotkarten über 1100 Gramm Hausbrot gelten vom 16. April an nur für den Be­zug von 1000 Gramm Brot, ebenso die Marken für 55g Gramm Hausbrot nur für 500 Gramm Brot.

Der neueste Ausrottungsplan gegen die Indianer.

(WTB.) Berlin, 33. April. Nach einer Baseler Mel­dung desBerliner Lokalanzeigers" wird aus Washington berichtet, Senator Ponrose habe einen Gesetzentwurf einge­bracht, wonach die Einreihung von 10 Zndianerkavallerie- regimeitteru von zusammen övvvg Man» vorgeschlagen werde. Alle auf diese Weise angeworbenen Indianer würden amerikanische Bürger werden.

Dir Negierung als Aufkäufer siir die Entente.

(WTB.) Berlin, 22 April. Der Korrespondent der ..Daily Mail" meldet aus Newyork, daß die amerikanische Regierung durch ein besonderes Departement für die Entente als Aufkäufer von Kriegsmaterial und Munition gegenüber den amerikanische» Produzenten aufzntreten beabsichtige, um soweit als möglich der Entente die Vorteil« der ermäßigten Preise zuzuwenden, die die amerikanische Regierung zu zah len pflege. Es sei jedoch augenblicklich nicht praktisch, eine endgültige Mitteilung hierüber zu machen, da viele der Pro­duzenten, vor allem in der Knpferindustrie, sich energisch gegen die Zuweisung von Vorzugspreisen a» fremde Länder verwahrten.

Da» frostige Verhältnis zwischen Washington und Mexiko.

(WTB.) Bern, 22. April.Petit Parisien" berich­tet ans Washington, Wilson habe gestern nachmittag den neuen mexikanischen Gesandten Bonillas offiziell empfangen. Das Zeremoniell sei auf ein Mindestmaß herabgesetzt gewesen. Wilson habe nur in einer kurzen Ansprache gesagt, daß dis Errichtung einer kon­stitutionellen mexikanische» Negierung, die Leben und Eigentum der Amerikaner und anderer fremder Na­tionen zu schützen und zu garantieren gewillt sei. von ihm willkommen geheißen werde. Die Vereinigten Staaten könnten nicht mehr, aber auch nicht weniger beanspruchen. In Washington sei man nichtsdesto­weniger weit davon entfernt, über die mexikanische Lage beruhigt zu sein. Die Verwaltung der Regierung Earranzas werde mit großer Sorgfalt überwacht.

Vermischte Nachrichten.

Eine Demonstration schwedischer Matrosen. (WTB.) Kopenhagen, 22. April. WieBerlingske Tidende" aus Stockholm meldet, erregte es gestern abend Aufsehen, daß dort 2VV Matrosen der Kriegs­marine sich ohne Borgefetzte Ml dem Sodermalms-

1. Der Preis für das Hausbrot ermäßigt sich vom 16. April an entsprechend der Herabsetzung de» Gewichts der Laibe Ziffer 2 und 8).

Die Schultheißrnämter

wolle» die Einwohner ihrer Gemeinden durch ortsüb­liche Bekanntmachung auf vorstehende Anordnungen Hinweisen.

Die neuen Brotpreise werden noch vor dem 1. Mai d. I. veröffentlicht.

Calw, den 17. April 1917.

K. Oberamt: Binder.

Kartoffeln.

Die Kartoffelerzeuger werden hiemit auf die im Staatsanzeiger Nr. 8l veröffentlichte Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers über Kartoffeln vom 24. März 1917 und die dazu erlassen« Beifügung des K. Ministeriums des Innern vom 5. April 1917 hingewiesen.

Darnach müssen genießbare Kartoffeln, die nicht zu Saatzwecken benötigt werden, unter allen Umständen der menschlichen Ernährung zugeführt werden.

Kartoffeln, die sich zur menschlichen Ernährung nicht eignen, sind in Trockeiranlagen oder Stärkefabri­ken zu verwerten. Nur soweit solche Einrichtungen in unmittelbarer Nähe nicht vorhanden sind, dürfen un­genießbare Kartoffeln nach den näheren Bestimmungen der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs­kanzlers vom 22. März 1917 (Neichs-Gesetzbl. S. 259) auf Branntwein verarbeitet werden. Mit derselben Einschränkuilg können ungenießbare Kartoffeln vom Kommunalverband zur ltkersütteruug an Schweine und Federvieh und, soweit die Verfütterung an solche Tiere nicht möglich ist, auch an andere Tiere freigegeben wer­de». Diese Erlaubnis darf jedoch künftig nur noch von Fall zu Fall erteilt werden und hat zur Voraussetzung, daß der Antragsteller zuvor den Nachweis erbringt, daß die zur Verfütterung vorgesehenen Kartoffeln sich zur menschlichen Ernährung nicht eignen.

Es hat deshalb jeder Kartoffelerzeuger auf Erfor­dern alle Kartoffeln abzugebeu, die zur Fortführung seiner Wirtschaft nicht erforderlich sind.

Zu belassen sind ihm:

1. für jeden Angehörigen seiner Wirtschaft, einschließ­lich des Gesindes sowie der Natnralberechtigten, ins­besondere Altenteile« und Arbeiter, soweit sie traft ihrer Berechtigung oder als Lohn Kartoffeln zu be­anspruchen haben, für die Zeit vom 1. April 1917 bis zur neuen Ernte 90 Pfund:

Markt aufstellte» und dann geschlosst» »ach der Ver­sammlung abmarschierte», wo der jung-sozialistisch« Agitator Bergegreeu sprach. Um allen Möglichkeiten begegnen zu können, wurde eine Abteilung bewaffneter Matrosen aufgeboten. Als jedoch die Versammlung be­endigt war. verließen die Matrosen sie in der gleichen demonstrativen aber ruhige» Weise. Wie verlautet, ist die Veranlassung zu diesem Verhalten der Matrosen die Unzufriedenheit mit der Uclaubsordnung. Wegen Urlaubsiibcrschreitnng sehen 70 Versammlungsteilneh­mer ihrer Bestrafung entgegen.

Die neue Hetze gegen Griechenland.

(WTB.) Berlin, 23. April. In der französischen Presse hat eine allgemeine Hetzkampagne gegen Griechenland ein­gesetzt.Echo de Paris" fordert unter dein 21. April Venizelos direkt auf, die bestehende Verfassung zu Fall zu bringen und eine griechische Republik zu errichten. Auch die ZeitungenRadical" undHomine Enchaine" Hetze» gegen König Konstantin.

Neue Unruhe» in Portugal.

(WTB.) Madrid, 20. April. Nach einer Mitteilung der ZeitungEpoca" ist es i» Lissabon zu Straßen- «nruhen gekommen, die blutig verlaufe» sind. Die Kundgeber, denen sich auch Militärprrsonen anschlossen, wurden durch ein starkes Polizei- und Truppenausgebot zerstreut-

Energisch« Rüstungsvorbreitungen in Japan.

(WTB.) Bern, 22. April. Pariser Blätter ver­öffentlichen eine Londoner Meldung, wonach augenblick­lich in Japan energische Nüstungsvorbcreitungen be­trieben würden, so daß die Entsendung von Truppe« nach irgend einem Kriegsschauplatz in den Bereich der Möglichkeit gerückt sei. In den Urberschriften zu dieser Meldung drückt die Presse den Wunsch aus, Japan möge bald ein Expeditionskorps nach Europa senden.

Aus Stadt und Land.

Calw, den 23. April 1917.

Kein Fahrplanwechsel am 1. Mai.

Auf den württeinbergischen Staatsbahnen tritt am 1. Mai 1917 kein Fahrplanwechsel ein, der jetzige Fahrplan gilt auch weiterhin. Die im Dienstfahrplan nur bis 30. April vorgesehenen Züge entfallen mit diesem Tage, die für den Zeitabschnitt vom 1. Mai an vorgesehenen verkehren von

2. zur Aussaat 20 Doppelzentner für den Hektar der im Erntejahr 1916 mit Kartoffeln bestellten Anbau­fläche, wenn sein Bedarf siir das Erntejahr 1917 nicht geringer und die Verwendung zu Saatzwecken sichergestellt ist.

Jeder Kartoffelerzeuger, der im Erntejahr 1916 mehr als Hektar mit Kartoffeln bestellt gehabt hat, hat ohne Rücksicht auf die Menge», die ihm nach Abs. 2 zu belassen sein würden, 4 Doppelzentner für das Hek­tar seiner Anbaufläche abzugeben.

Calw, den 16. April 1917.

K. Oberamt: Binder.

Handel mit Ersatzmitteln.

Mit Bezug auf.die oberamtliche Bekanntmachung vom 26. Februar 1917 Calwer Tagblatt Nr. 60 wird wiederholt darauf hingewiesen, daß jeder, der in Würt­temberg von ihm hergestrlltc oder unmittelbar von außerhalb Württembergs bezogene Ersatzmittel feil hält oder vertäust, verpflichtet ist, hievon Anzeige zu erstatten. Die Anzeige ist schriftlich bei der Ortspolizei­behörde einzureichen und hat die in 8 2 Abs. 8 und 4 der erwähnten Verfügung ausgezählten Erfordernisst zu enthalten.

Da diese Verpflichtung zur Anzeige von manchen Gewerbetreibeirden nicht beachtet wurde, wird hiemit nochmals auf sie aufmerksam gemacht, mit dem Hinwei- darauf, daß Unterlassung oder nicht rechtzeitige Er­stattung der Anzeige mit Gefängnis dis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 bedroht ist.

Calw, den 18. April 1917.

K. OLeramt: Binder.

Vergütung für KrirasleistuNgen.

Gemäß 8 21 Abs. 3 des Gesetzes über die Kriegs­leistungen vom 18. Juni 1878 Neichs-Gesetzbl. S. 129 wird die Gemeinde

Liebenzell

ansgefordert, ihr Anerkenntnis über Vergütungen für Kriegsleistungen und zwar für die Verpflegung im Monat Dezember 1916 der Oberamtsvflege Calw be­hufs Empfangnahme von Kapital und Zinsen vorzu­legen.

Der Zinsenlanf hört mit dem Ende des Monat« April 1917 auf.

Calw, den 20. April 1917.

K. Oberamt: Bindet.

diesem Tage a», sofern nicht andere Verfügung ergeht oder bereits ergangen ist. Für den Aushangfahrpla» wird auf 1. Mai ein zweites Deckblatt, für den Taschenfahrplan und das Kursbuch auf die gleiche Zeit ein zweites Ergänzungs­blatt herausgegeben. Voraussichtlich wird ain 1. Juni auj den meiste» deutschen Staatsbahnen der Sominerfahrplan i» Kraft treten. Für die württeinbergischen Staatsbahnen sind, wie ini Amtsblatt der Württ. Verkehrsanstalten zu lesen ist. erhebliche Renosrunge« des Fahrplans zu diesem Zeitpunkt nicht in Aussicht genommen. Die notwendig werdenden klei­neren Aenderungen werden durch Nachträge oder Sonderzug- verfügungen bekannt gegeben werden. Der Dienstfahrplan wird also auch auf diesen Zeitpunkt nicht neu ausgegebe» werden Dagegen werden bis dahin der Auslandsfahrplan, der Taschenfahrplan und das Kursbuch neu erscheine».

Soun- und Feiertagsarbeit auf dem Laude gestattet.

Durch eine königliche Verfügung ist das Verbot der Sonn- lind Feiertagsarbeit in der Land- und Forst­wirtschaft über die Dauer des Krieges aufgehoben worden.

Keine Beschlagnahme der Weinvorräte.

Im Weinbau und Weinhandel tauchen immer wie­der Gerüchte von einer Beschlagnahine der Weirworrä^ auf. Eine solche Maßnahme ist zur Zeit weder vom Kriegsernährungsamt noch von militärischer Seite in Aussicht genommen. Es scheint dies unzutreffende Ge­rücht vielmehr von beteiligten Kreisen zur Erlangung ungerechtfertigter Preissteigerungen verbreitet zu werden: denn gleichzeitig wird von Weinhändlern zum Ankauf von Wein mit dem Hinweis aufgefordert, daß eine Weinbeschlagnahme bevorstehe.

Die Kriegsanleihezeichuungen der landwirtschaftliche» Genossenschaft«».

Die Eesamtzeichmmgen der Kreditorganisation des Reichsvsrbands der deutschen landwirtschaftlichen Ge­nossenschaften (es sind dies 26 Zentralkassen und 11 640 Spar- und Darlehenskassen) Lei der sechsten Kriegsan­leihe belaufen sich auf rund 55« Millionen Mark gegen 375 Millionen Mark bei der fünfte» Anleihe. Der Zu­wachs bedeutet ein erfreuliches Ergebnis nachhaltigster Werbearbeit. Im ganzen sind auf dis sechs Kriegsan­leihen durch die im Reichsverband zusammengeschlossene Kreditorganisation rund 1,9 Milliarden Mark gezeich­net worden.

Für die Schrift!, verantwortl. Otto Seltman», Cal« Druck u. Berlaa der A. Oelschläaer'schrn Buchdruckerei. Talu»