K. Oberamt Calw.
Die Ortspolizeibrhörden
werden auf die iin „Staatsanzeiger" Nr. 61 erschienene Be- lanntmachung des K. Ministeriums des Innern vom 27. Januar d. I., betreffend Veranstaltungen zugunsten von Kriegs- wohlfahrtszwrcken, hiemit hingewiesen.
Den 6. März 1917.
Reg.-Rat Binder.
Die örtlichen Sammelstellen
werden infolge Abänderung der oberamtlichen Bekanntmachung vom 28. Februar 1917, betr. Sammelstellen für Eier und Butter aus landw. Betrieben, Calwer Tagblatt Nr. 52, angewiesen, an die Versor- gungsberechtigten der eigenen Gemeinde wöchentlich für den Kopf der Haushaltung 1 Ei zum Verbraucherpreis abzugeben.
In Calw und Liebenzell erfolgt die Eierabgabe in der bisher üblichen Weise auf Lebensmittelmarken.
Calw, den 12. März 1917.
K. Oberamt: Binder.
Die Schultheißenämtrr
werden an die Erledigung des oberamtliche» Erlasses vom A. Februar 1917, betreffend
Abgabe von Fett aus Hansschlachtungen,
erinnert.
Calw, den 10. März 1917.
K. Oberamt: Binder.
Verfütterung von Hafer an Ochsen und Zugliihe während der Frühjahrsbestellung.
(Staatsanzetger Nr. 66.)
Auf Grund des Z 6 Abs. 2b, ß 10 Abs. 2 a der Bekanntmachung über Hafer aus der Ernte 1918 vom 6. Juli 1918 (Rcichs-Gesetzbl. S. 811) und des 8 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22 .Mai 1916 (Neichs-Eesetzbl. S. 192) wird folgendes bestimmt:
I. In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 1917 dürfen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe mit Genehmigung der zuständigen Behörde
u> an die zur Feldarbeit verwendeten Ochsen, d) an die in Ermangelung anderer Spanntiere zur Feldarbeit verwendeten Kühe, unter Beschränkung auf höchstens zwei Kühe für den einzelnen Betrieb, je einen Zentner Hafer aus ihren Vorräten verfüttern. Wenn ein Tier nicht während des ganzen Zeitraums gehalten oder wenn die Verfütterungsgenehmigung von der zuständigen Behörde nicht auf den ganzen Zeitraum erteilt wird, ermäßigt sich die Menge um je ein Pfund für jeden fehlenden Tag.
II. Die Landesbehörden bestimmen, wer als zuständige Behörde anzusehen ist.
M. Dis Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 26. Febr. 1917.
Der Präsident des Kriegsernährungsamts von Batocki.
Zuständige Behörde im Sinne der Ziff. ii vorstehender Bekanntmachung ist das Oberamt.
Stuttgart, den 7. März 1917.
K. Ministerium des Innern. Fleischhauer.
Vorstehende Bestimmungen werden stiehlt zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Calw, den 9. März 1917.
K. Oberamr: Binder.
K. Oberamt Calw.
Staatsbeiträge zu den Schneebahnkosten.
Die Schultheißenämter werden aufgefordert, etwaige Gesuche ihrer Gemeinden um Staatsbeiträge zu den im Winter 1916/1917 entstandenen Kosten des Schneebahnens auf den Staatsstraßen, sowie auf den Nachbarschastsstraßen mit Personenpostverkehr spätestens bis 1. April Ls. Zs. hieher vorzulegen. (Min.-Amtsbl. 1901 Seite 141.)
Formulare zur Anmeldung können vom Oberami bezogen werden.
Den 2. März 1917.
Negierungsrat Binder.
K. Oberamt Calw.
Lehrgerberei in Metzingen.
Das neue Schuljahr beginnt am 1. Mai d. I.. Anfragen und Anmeldungen nehmen die K. Zentralstelle f. Gewerbe und Handel sowie der Betriebsinhaber Gerbermeister Robert Brauchte in Metzingen entgegen.
Näheres im Eewerbeblatt Nr. 9, welches ». a. bei den Herrn Ortsvorsteher» cingesehen werden kann.
Den 7. März 1917.
Reg.-Rat Binder.
Am 1. März 1917 ist eine neue Bekanntmachung des K. stv. Generalkommandos XIII. (K. W.) A.-K. Nr. Kl. l/l. 17. X. X.-k., betr. Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung sowie freiwillige Ablieferung von Glocken —>s Bronze in Kraft getreten, deren Wortlaut im Staatsanzeiger vom 1. ds. Mts. Nr. 60 veröffentlicht ist.
Ilm den Bedürfnissen des Gottesdienstes gerecht zu werde», steht die Bekanntmachung vor. daß hiefür vorerst je eine Glocke im Geläut erhalten bleiben soll.
Alle näheren Einzelheiten sowie die Ausnahmen ergeben sich aus dem Wortlaut der Bekanntmachung und aus
den AusfUhrungsbestimmungen, welche dis mit der Durch« filhrung beauftragten Kommunalbehörden erlassen.
Am 1. März 1917 ist eine neue Bekanntmachung Nr. KI. c. 500/2. l7 X. X./k. betr. Beschlagnahme. Bestandscrhe« bung und Enteignung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Aluminium in Kraft getreten. Soweit durch die Beschlagnahme Haushaltungsgeräte betroffen werden, handelt es sich durchweg um Gegenstände, deren Ersatz in emailliertem Eisen, feuerfesten! Porzellan und Ton ohne weiteres möglich ist. Alle näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Wortlaut der Bekanntmachung, welche im Staatsanzciger vom 1. ds. Mts. Nr. 60 veröffentlicht ist, sowie aus den Ausführungsbestiminungen, welche die mit der Durchführung der neuen Bekanntmachung beauftragten Koni« munalbehörden «lassen.
Zu der Bekanntmachung Nr. VV. Kl. 57/1. 16. X. X. vom 31. Mai 1916, betreffend Vrstandserhebung von tirri, scheu und pflanzlichen Spinnstoffen (Wolle. Baumwolle. Flachs, Ramie, Hanf. Jute, Seide) und daraus Hergestelltei» Garne» und Seilfäden, ist am 1. März 1917 eine kurze Nach, tragsbekanntinachung Nr. KV. Kl. 1N1/I2. 16. X. X./V. er, schienen, deren Wortlaut im Staatsanzeiger vom 1. März Nr. 59 eingesche» werden kann.
Mit dem 1. März 1917 tritt eine Nachtragsbekanntmach- ung zu der Bekanntmachung W. II. 1800. 2. 16. X. X.-k. betr. «Höchstpreise für Vaumwollspinustosfe und Baumwollgr. spinnste" in Kraft. Durch sie werden die Höchstpreise für rohe und einfache Baumwollgarne auf Kops, die nach dem System der Dreizylinder-Spinnerei hergestellt sind, erhöht, sofern sie auf Grund von nach dem 21. Januar 1917 ausgestelltes Spinnerlaubnisscheinen gesponnen sind. Der Wortlaut dey Nachtragsbekaniitmachung kann im Staatsanzeiger vom 1. ds. Mts. Nr. 60 eingefehen werden.
Mit dem 1. März 1917 ist eine neue Bekanntmachung Nr. 3300/1. 17. X. X. lila in Kraft getreten, durch die ein« Bestandsrrhebung und Beschlagnahme von Korkholz- Kork ab fällen und den daraus hergrjtellten Halb- und Fcrtrgfabrikaten angeordnet wird.
Die Meldung über die einer Meldepflicht unterliegen- den Bestände hat in der in der Bekanntmachung näher angeordneten Weise bis zum 19. Mär, 1917 zu erfolgen. All- näheren Einzelheiten und der Wortlaut der Bekanntmachung könne» im Staatsanzeiger vom 1. ds. Mts. Nr. 50 eingesehen werden. _
Obige Bekanntmachungen des K. stellv. Generalkommandos XIII. (K. W.) Armeekorps worden hiemit zur Nach, achtung veröffentlicht.
Calw, den 6. März 1917.
K. Oberamt: Binder.
Ae chinesische MSvertrelW siir den Brnch mit 7...",..
Zur politischen Lage.
Das chinesische Abgeordnetenhaus für den Abbruch der Beziehungen zu Deutschland.
(WTV.) Peking. 11. März. (Reuter.) Das Abgeordnetenhaus hat in geheimer Sitzung die Politik der Regierung einschließlich des Abbruchs der Beziehungen zu Deutschland mit einer Mehrheit von 300 Stimmen gut geheißen.
Die chinesische Frage.
(WTB.) Pehing, 6. März. Reuter meldet: Nach den letzten Nachrichten über die politische Krisis ist die Haltung des Präsidenten in der Frage der chinesisch- deutschen Beziehungen schwankend gewesen. Er wehrte sich energisch gegen den Beschluß des Ministeriums, die Beziehungen zu Deutschland abzubrechen und darüber hinausgeheude Maßregeln zu treffen, wobei auch an die Möglichkeit eines Anschlusses an die Entente gedacht wurde. Der Präsident erklärte, daß er allein das Recht habe. Krieg zu erklären. Er vertraute schließlich die Lösung der Krise dem Vizepräsidenten Fengkoutchang an, der nach Tientsin abreiste, um den Ministerpräsidenten aufzufordern, sein Entlassungsgesuch zurückzu- uehmen. Dieser Versuch des Vizepräsidenten soll gelungen sein. Der Ministerpräsident kehrt heut« abend nach Peking zurück.
Di« Herausforderung des Konflikts mit Mexiko.
(WTB.) Bern, 12. März. „Petit Parksten" meldet aus Washington, die Lage in Mexiko werde beunruhi- In Washington «tnkaafenoe Nachrichten bestätigen, daß geheime Versammlungen von in Mexiko ansässigen oder aus den Vereinigten Staaten eingetrofse- nen Deutschen in Veracruz und Montery alltäglich stattfinden. Zn der Nähe der Stadt Mexiko wurde kürzlich «ine sehr starke Fuukenstation errichtet, die direkt mit Deutschland verkehrt. Die Gerüchte, daß U-Boot- stützpunkte im Golf von Mexiko bestehen, scheinen sich zu bestätigen, ebenso, daß die dortige« deutschen U-Boote
die Aufgabe haben, die Petrolcumansfuhr nach England zu unterbinden. Für die Präsidentenwahl ist Carranza bisher der alleinige ernsthafte Kandidat. Vielleicht tritt in letzter Stunde auch noch der Minister Obreson auf. Die Washingtoner Regierung gab Instruktionen, alle deutschen Treibereien zu bekämpfen und bereitet sich auf alle Fälle vor.
Zum Borschlag an Mexiko.
Berlin, 12. März. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt zu der mexikanischen Angelegenheit: Obwohl aus den Berichten über die Verhandlungen des Hauptausschusses des Reichstages bekannt ist, daß die Instruktion für unseren Gesandten kn Mexiko als chiffrierte Weisung nach Washington gegeben worden ist, wird in der Presse wiederum von einem Zimmermann-Brief gesprochen und die Unvorsichtigkeit des brieflichen Verfahrens erörtert. Wir möchten daher erneut ausdrücklich feststellen, daß die Instruktion überhaupt nicht aus brieflichem Wege abgegangen ist, und zwar weder von hier nach Washington, noch von dort nach Mexiko.
Im Land« des „friedlichen" Wilson.
(WTB.) Bern, 12. März. Der „Matin" meldet aus Newyork, die amerikanische Postbehörde lasse die i« großer Zahl im Umlauf befindlichen pazifistischen Postkarten beschlagnahme« und vernichte«.
Amerika und die englische« Frondienstforderungen an neutrale Schiffe.
(WTB.) Newyork. 8. März. (Funkspruch vom Vertreter des WTB.) Nach Depeschen aus Washington beschäftigt sich das Landesamt für Schiffahrt mit den Maßregeln, die gegen dk englische Hnn^lusKsweis« ergriffen werden sollen, amerikanische Schiff« zu zwingen, englisch« Zufuhren zu befördern. Es wurde bekanntgegeben. daß die Erklärung des Präsidenten, wonach es verboten ist, amerikanische Schiffe in fremde Register einzutragen, ohne die Erlaubnis des Schiffahrtsamtes einzuholen, als ein Mittel benutzt werden soll, den
englischen Maßnahmen ein Ende zu setzen. Die Lage ist durch die fortgesetzte Zurückhaltung des Schoners „Ma- thies Newman" aus Newyork akut geworden, der seit mehreren Monaten in Liverpool festgehalten wird, dc» er die nötigen Reparaturen nicht ausführen kann, weil der Kapitän nicht einwilligt. Kriegsmaterial zu besör. der«. Die amerikanischen Reeder beschwerten sich bitter über die englischen Bemühungen, sie zur Kohlenfahrt zwischen England und Frankreich zu zwingen, und über! die Versuche, sie zur Munitionsbeförderung zu nötigen. Sie stellen fest, daß die amerikanischen Schiffe, denen in englischen Häfen die Kohle ausging, gezwungen worden sind, einzuwilligen, Kohlenladungen nach Frankreich zu nehmen. Man erfährt auch, daß das Schifffahrtsamt die Absicht hat, sich mit der Kohlenversorgung amerikanischer Schiffe im Stillen Ozean zu befassen. Schiffe, die von San Franziska nach Manila fuhren, wurden gezwungen, sich nach den von der englischen Admiralität festgesetzten Beschränkungen zu richten, wenn sie in englischen Kohlenstationen in China Kohle nehmen mußten, bevor sie ihren Bestimmungsort erreichten. Man hat erfahren, daß der Vorsitzende des Schiffahrtsamtes William Denman, in einem im letzten Monat geschriebenen Brief die von manchen Kriegführende» eingerichteten Schwarzen Listen und Bunkerbestimmungen streng verurteilt. (Zm jetzigen Stadium der Beziehungen zwischen Washington und London erscheint uns die ganze Geschichte nur als eine Komödie für die Neutralen und das amerikanisch« Volk, die über die gewissenlosen Machinationen der Wilsonschen Politik hinweggetäuscht werden sollen.
Die Schriftl.)
Zum Ankauf amerikanischer Schisse durch Kanada.
(WTB.) Newyork, 8. März. (Funkspruch vom Vertreter des WTB.) Ein Telegramm des „Newyork World" aus Washington meldet: Das Schisfahrtsamt weigerte sich in einer formellen Anordnung, dem Schiffer Sigurd Aardal an der Nordküste des Stillen Ozeans zu gestatten, sein Motorschiff an eine kanadisch«