Z 17. Eewerbsverbot.
Zrde Art von Eiererwerb bei Geflügelhaltern ist anderen als denjenigen Personen und Stellen, die nach Maßgabe gegenwärtiger Verfügung zu diesen, Erwerb ,«gelassen sind, verboten.
8 l8. Eierbesörderung»
(1) Die Beförderung von Eiern ist auf jedem JlZege und auf jede Weise nur auf Grund eines Beförderungsscheins der Landesversorgnngsstelle oder eines Ausweises des Oberamts zulässig.
(2 ) Einen Beförderungsschein braucht, wer Eier aus einem Kommunalverbandsbezirk wegbringen will, einen Ausweis, wer Eier an einen anderen Ort desselben Bezirks verbringen will.
(3) Die näheren Bestimmungen über die Beförderungs- scheine und Ausweise, insbesondere auch über die Gebühren hierfür, erläßt die Landesversorgungsstelle.
tz lg Auskunftserteilung.
(1) Jeder, der Geflügel hält, mit Eiern handelt oder solche in Verwahrung hat. hat den Beamten und Beauftragten der Landesversorgungsstelle, der Kommunalverbände und der Polizei auf Verlangen jede einschlägige Auskunft zu erteilen und Einsicht in sämtliche einschlägigen Geschästsauf- zcichnungen zu gewähren.
(2) Alle geforderten Anzeigen und Auskünfte müssen streng wahrheitsgetreu erfolgen.
8 20. Ueberwachung.
(1) Die Landesoerforgungsstelle und die Kommunalver- kiande können zur Ueberwachung der Durchführung dieser Verfügung und ihrer darauf gegründeten Anordnungen Vorschriften erlassen. Die Vorschriften der Kommunalverbände dürfen mit denjenigen der Landesversorgungsstelle nicht in Widerspruch stehen.
(2) Die Geflügelhalter und Händler haben den Beamten und Beauftragten der Landesversorgungsstelle und der Kommunalverbände, der Gemeinden und der Polizei die Besichtigung aller Räume und Behältnisse, worin sich Eier befinden können, stets und überall zu gestatten. Die Besichtigung aller Behältnisse, in denen sich Eier befinden können, haben außerhalb ihrer Wohnräume auch die Verbraucher zu gestatten.
(3) Die bei Ausübung der Ueberwachung Vorgefundenen Eier, bezüglich deren ein vorschriftswidriges Verhalten des Verwahrers anzunehmen ist, sind von den Beamten und Beauftragten seinem Gewahrsam alsbald zu entziehen und nach Anweisung der Landesversorgungsstelle oder des Kommunal
verbands, dessen Verfügungsrecht sie offenbar entzogen worden sind, der ordnungsmäßigen Verwendung zuzufiihren. Der Erlös ist den, Verwahrer nach Abzug der Kosten auszufolgen, soweit nicht etwa weitergehende Bestimmungen Anwendung zu finden haben. Die Festsetzung des Betrags, der dem Verwahrer zukommt. erfolgt durch die Landesversorgungsstelle oder den Kommunalverband endgültig.
8 2l. Ausnahmen.
Die Landesversorgungsstelle kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verfügung zulasten.
8 22. Strafbestimmungen.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verfügung und der darauf gegründeten Anordnungen werden, soweit sich die Vorschriften auf die Verordnung vom 12. August 1916 stützen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafe», im übrigen mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft.
8 21. Uebergangsbestimmungen.
Die 88 6. 7. 12—15 der Verfügung des Ministeriums des Innern über die Regelung der Eierversorgung vom 7. April 1916 (Staatsanzeiger Nr. 83 S. 615, Kriegsbeilage VII zum Mtnist.-Amtsbl. S. 111) finden auf die Sammelstellen bis auf weiteres sinngemäße Anwendung: im übrigen treten die Vorschriften dieser Verfügung mit dem Inkrafttreten der gegenwärtigen Verfügung außer Wirksamkeit.
Die Gemeindebehörden
wouen sre beteiligten Kreise durch ortsübliche Bekanntmachung auf vorstehende Verfügung, welche mit dem IS. März d. I. im Bezirk in Kraft tritt, aufmerksam machen.
Gemeinde-Sammelstellen ln, Sinne von 8 7 sind die in ^ jeder Eeineinde gebildeten örtlichen Sammelstellen (siehe oberamtl. Bekanntmachung vom 28. ll. 17. betr. Sammelstelle» für Eier und Butter, Calwer Tagbl. Nr. 52):
Bezirkssammelstellen im Sinne von 8 ll sind die Sammelstellen in Tcinach und Liebenzell und die Bezirkssammelstelle des Calwer Hausfraucnvereins in Calw.
Gemäß 8 15 der vorstehenden Verfügung wird der Erwerbspreis für
1 Entenei auf 26 ^ und für 1 Gänscei auf 16 festgesetzt.
Diese Preise sind ebenfalls Höchstpreise im Sinne des 8 12 der Bundesratsoerordnnng vom 25. Sept./I. Noo. 1615.
Calw, den 5. März 1617.
K. Oberamt: Binder.
Ei« rpr «lse.
Nachdem das K, Ministerium des Innern mit Verfügung vom 27. Februar 1817, betreffend Eieraufbr.ingung, Staatsanzeiger Nr. 16, den Erwerbspreis für ein Hühnerei auf 25 Pfennig und der Kommunaloerband mit Anordnung vom 5. März 1617 den Preis für ein Entenei auf 26 Pfennig und für ein Eäuseei auf 10 Pfennig festgesetzt hat, wird bis auf weiteres zugelassen, daß dir örtlichen und Bezirkssammel- stellcn zur Deckung der Unkosten für jedes von ihr abgegebene Ei 1 Pfennig Zuschlag berechnen dürfen.
Calw, den 8. Marz 1817.
K. Obrramt: Binder.
Ausbruch der Maul- und Klauenseuche.
Die Maul- und Klauenseuche ist ausgcbxochen im Gehöfte des Waldschützen Roller in Holzbronn.
Auf Grund des Viehseuchengesetzes und der 88 188—192 der Min.-Verfügung htezu vom 11. Juli 1612 (RBl. S. 817 ff.) ergehen folgende Anordnungen:
/X. Sperrbezirk: Die Gehöfte des WaldschUtzen Roller und die umliegenden Gehöfte.
6. Beobachtungsgebiet: Die übrige Gemeinde Holzbronn, sowie die Gemeinden Deckenpfronn und Gültlingen OA. Nagold.
L. In den Umkreis von 16 Km um den L-euchenort werden einbezogen die Gemeinden Altbulach, Altburg, Altheng- stett, Alzenberg, Breitenberg, Calw, Dachtel, Deckenpfronn. Einberg, Ernstmühl, Kechingen, Hirsau, Liebelsberg, Martinsmoos, Neubulach, Neuhengstett, Oberhaugstett, Oberkoll- wangen, Oberreichenbach, Ottenbronn, Rötenbach, Schmich, Sommenhardt, Stammheim, Teinach, Zavelstein des Oberamtsbezirks und folgende Gemeinden der Nachbaroberämter:
1. im Oberamt Böblingen: Deufringen:
2. im Oberamt Herrenberg: Eärtringen, Kuppingen, Obcrjesingen, Oberjettingen:
3. im Oberamt Nagold: Ebershardt, vroyaujen mit Wöll- hausen, Effringen, Emmingen, Gültlingen, MindersSach, Pfrondorf, Rotfeldcn, Schönbronn, Sulz. Wart, Wenden, Wildberg.
Die weiteren polizeilichen Maßregeln werden morgen veröffentlicht.
Calw, den 7. März 1617.
K. Oberamt: Neg.-Rat Binder.
Deutsche Anklagen gegen Wilsons Politik.
Amerika.
Das deutsch« Regierungsorgan über Wilsons feindselige Politik Deutschland gegenüber.
(WTB.) Berlin, 8. Mä>-z. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt unter der Ueberschrift „Fair dcaling": Ein Wort aus der Adresse des Präsidenten Wilson fällt uns in die Augen: — Billigkeit! Wie Amerika sie für sich selber wünscht, so ist es bereit, sie für die ganze Menschheit zu fordern: „Billigkeit, Gerechtigkeit, die Freiheit zu leben und Schutz vor organisiertem Unrecht". Was Wilson für die ganze Menschheit zu fordern bereit ist. Deutschland hat er es nicht eingeräumt. Dieselbe Regierung, die cs ohne Gegenwehr hingenommen hat, daß der gesamte Handel mit uns und unseren neutralen Nachbarstaaten — auch soweit ihn kein Kriegsrecht berühren konnte — der britischen Seetyrannei zum Opfer fiel, erließ Protest auf Protest, sobald wir England Gleiches mit Gleichem vergalten. Sie handelte nicht, obwohl ihr bekannt war, daß England mit seiner brutalen Mißachtung neutraler Rechte nichts anderes bezweckte, als unsere Kraft, die mit Waffengewalt nicht zu brechen war, durch den Hungerkrieg gegen Frauen und Kinder langsam zu zermürben. Für die ganze Menschheit fordert Wilson die Freiheit z» leben, nur dem deutschen Volk versagt er den Anspruch auf sie. Zugleich verwandelte sich die ganze Union in ein« einzig« groß« Waffen- und Munitionsfabrik, um für Deutschlands Feind« Kriegsbedarf zu erzeugen. Und indem die Regierung der Vereinigten Staaten diese Ausfassung von Neutralität betätigte, verlangte sie von uns, für die Sicheret jedes einzelnen ihrer Bürger aufzukommen, der sich dringender Warnung zum Trotz in das Kampfgebiet zur See begibt. Billigkeit für alle Welt, nur nicht für Deutschland! So kam der Tag, da nach der höhnischen Abweisung unseres Friedensangebots der Entschluß zur Eröffnung des unbeschränkten Tauchbootskrieges ausgeführt wurde. Ein letztes- mal erging der Ruf um Billigkeit an den Präsidenten. Die Antwort darauf war der Abbruch der Beziehungen und darüber hinaus sogar der Versuch, di« sämtlichen neutralen Mächte gegen uns auszuwiegeln. Heute spricht der Präsident überdies offen aus, daß eine unmittelbare Beteiligung Amerikas am Kampfe möglich sei. Kein amerikanisches Lebensintereste zwingt den Präsidenten zu einem kriegerischen Schritt. Die alten amerikanischen Grundsätze würden verlangen, daß Amerika die Völker Europas den schweren Kampf allein durchfechten ließe und Billigkeit würde gebieten, nicht gegen ein Volk Partei zu nehmen, das im Kampf um sein Dasein steht und Amerika seit Friedrich dem Großen nichts
Neuerliche große Beute unserer U-Boote im Mittelmeer.
(WTB.) Berlin, 7. März. Im Mittelmeer wurden versenkt: 8 Dampfer und 7 Segler mit zusammen über 4V 000 Tonnen, darunter am 19. Februar ein schwer beladener Transportdampfer von etwa 8000 Tonnen bei Porto d'Anzio, am 20. Februar der norwegische Dampfer „Doravore" (2760 Tannen), mit Stückgut von Genua nach London, am 22. Februar 4 italienische Segler mit Kohlen und Lebensmitteln nach Italien, am 24. Februar südlich von Kreta ein mit 15 Zentimeter-Geschütz bewaffneter, von Fischdampfcrn gesicherter Transportdampfer von etwa 8000 Tonnen und der griechische Dampfer „Mioulis" (2918 Tonnen), mit Baumwollsaal nach England, am 26. Februar der bewaffnete englische Dampfer „Clan Farquhar" (5850 Tonnen), mit Baumwolle, Tee und Jute nach England, am 27. Februar der bewaffnete englische Dampfer „Brodmore" (4071 Tonnen), mit gefrorenein Fleisch nach England. Ein Kapitän und zwei Maschinisten wurden gefangen genommen.
Der Chef des Admiralstabs der Marine.
als Freundschaft erwiese» hat. Unser Bündnisangebot an Mexiko sollte erst nach der amerikanische» Kriegserklärung an uns erfolgen. Auch heute noch wünschen wir den Krieg mit den Vereinigten Staaten zu vermeiden. Teilt Amerika diesen Wunsch, so wird sich also Mexikos Kenntnis von unserem Angebot auf das beschränken, was die Regierung Wilsons selbst darüber veröffentlicht hat. Wie immer aber er sich entscheiden möge, uns wird er, ob er nun Krieg oder Frieden wählt, um keines Haares Breit« von dem Wege drängen, den wir am 1. Februar eingeschlagen haben.
Die Neutralitätsänßerungen Amerikas.
Berlin, 8. März. Nach dem „Berliner Lokalanzeig." sagt der „Rjetsch", Amerika habe an Frankreich und England weit mehr Kriegsmaterial geliefert als an Rußland. Trotzdem sei dieser Zweig der amerikanischen Einfuhr nach Rußland von 31 Millionen Dollar im Jahre 1914 auf 313 Millionen Dollar im Jahre 1910 gestiegen.
Der unschlüssige Wilson.
(WTB.) Washington, 6. März. Reuter meldet: Senator Lodge wollte in Senat von neuem die Bill über die bewaffnete Neutralität einbringen, aber der Vorsitzende erklärte, daß sich der Kongreß nicht inSes sion befinde. Mehrere Senatoren meldeten ihre Absicht an. eine Reform der Geschäftsordnung des Senates vor-
zuschlagen. Wilson befragte seiner juristisch::: ob er die Machtvollkommenheit besitze, Hau:^.., , . bewaffnen zu lasten. Danach suchte er Lansina und Daniels auf.
Bulgarien und Amerika.
(WTB.) Berlin, 8. März. Verschiedene Morgcnblätter verzeichnen eine Meldung, daß Bulgarien den Bereinigten Staaten eine Note überreicht habe, die zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen führen dürste.
England und die Scespcrre.
Ueber die Wirkung unserer Seesperre gegen England gibt am besten wohl die englische Admiralität Auskunft, indem sie in einem von ihr verlangten Eut- -achtcn erklärt, es sei unmöglich, Handelsschiffe selbst bei stärkster Bedeckung einigermaßen sicher die Eesahrzonc zurücklegen zu lasten. Die „Daily Mail" schreibt von drei schwerwiegenden Warnungen, die in den letzten Wochen dem englischen Volk zuteil geworden seien, einmal die Worte von Lloyd George, daß die Nahrungsmittelvorräte erschreckend gering seien, zweitens die Warnung Larsons, daß die U-Bootsgefahr schwer wiegend sei. und drittens die Tatsache, daß am Ende des englischen Kanals sieben holländische Schiffe torpediert werden konnten. Nach außen hin sucht England zwar den Eindruck zu erwecken, als sei die Bedrohung seiner Wirtschafts- und militärischen Kraft keineswegs so groß, daß eine Katastrophe befürchtet werden müßte, aber die Maßnahmen, die seine Staatsmänner zu ergreifen für gut finden, zeigen uns mehr als den Engländern lieb ist. die tatsächliche Bedeutung der Seesperre für England. Bekanntlich werden die größten Anstrengungen gemacht, soviel wie möglich Nahrungsmittel im Lande zu erzeugen. Würde man zu diesem Ausweg greifen, und soundso viel Arbeitskräfte weggeben, die in der Krieasmaterialherstellung notwendig gebraucht werden könnten, wenn man hoffen dürfte, genügend Lebensmittel ins Land von außen her zu bringen? Warum die Rationierung aller täglichen Lebensbedürfnisse, wenn man genügend große Einfuhr erwarten darf? Warum die sprunghafte Steigerung der Preise auf den Lebensmittelmärkten seit der Seesperreerklärung? Für uns am wichtigsten ist aber die Entwicklung des Schiffsverkehrs nach und von England, der allein maßgebend ist für die Beurteilung des Wertes unserer Seesperre. Der englische Marineminister Carsou hat