Bekanntmachung, betreffend die Ersparnis von Brennstoffen

und Bclcuchtungsmitteln. Vom 11. Dezember 1910.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Mag- nahmen usw. vom 1. August 1914 (Reichs-Eesetzbl. S. 3271 felgende Verordnung erlassen:

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Jede Art von Lichtreklame ist verboten. Als Lichtreklame gilt auch die Erleuchtung der Aufschriften von Namen, Fir­menbezeichnungen usw. an Läden, Geschäftshäusern, Gast. Speise- und Schankwirtschaften. Cafös, Theatern, Lichrspiel Häusern, wie überhaupt an sämtlichen Vergnügungsstätte».

8 2 !

Alle offenen Verkaufsstellen sind um 7. Sonnabends um 3 Uhr abends zu schließen. Ausgenommen siikd nur Apo­theken und Verkaufsstellen, in denen der Verkauf von Le­bensmitteln oder von Zeitungen als der Haupterwerbszweig betrieben wird.

8 3.

East-, Speise- und Schankwirtschaften. Caf^s, Theater, Lichtspielhäuser. Räume, in denen Schaustellungen stattfin- den, sowie öffentliche Vergnügungsstätten aller Art sind um 10 Uhr abends zu schließen. Das gleiche gilt von Ver­eins- und Eesellschaftsräumen, in denen Speisen oder Ge­tränke verabreicht werden.

Die Lapdeszentralbchörden und die von ihnen beauf­tragten Behörden werden ermächtigt, für bestimmte Beztite oder Betriebe und in Einzelfällen eine spätere Schließung, jedoch nicht über 11 ZI Uhr Abends, zu gestatten.

8 4-

Die Beleuchtung der Schaufenster, der Läden und der sonstigen zum Verkauf an das Publikum bestimmten Räume ist auf das unbedingt erforderliche Mast einzuschrünken. Das gleiche gilt für East-, Speise- und Schankwirtschaften, Laf.-s. Theater, Lichtspielhäuser, Räume, in denen Schaustellungen stattfinden, sowie für öffentliche Vergnügungsstätten aller Art. Die Polizeibehörden sind berechtigt, die erforderlichen Anordnungen zu treffen.

Vor der Antwort der Alliierten.

Was bis heute von unseren Gegnern zum Friedensange­bot des Vierbunds gesagt :> geschrieben worden ist. must in der Form als Ablehnung angesehen werden. Die verant­wortlichen Staatsmänner unserer Feinde haben in öffent­lichen Erklärungen ihre Abneigung gegen Friedensverhaad- lungen kundgegeben, und auch der weitaus gröstte Teil der gegnerischen Presse hat denselben ablehnenden Standpunkt eingenommen. Als Hauptbeweggrund für ihre Haltung wurde fast gleichlautend die militärische Lage bezeichnet, nach welcher die Vierbundmächte sich als Sieger betrachten könn­ten, was die Alliierten niemals anerkennen würden. Dem­entsprechend erwarten sie natürlich auch Friedensbeding- ungen, die sie als unannehmbar erklären, weil bekanntlich im Ententelager die Sluffassung als feststehende Tatsache kolportiert wird, dast mit der Zeit der Vierbund militärisch and wirtschaftlich sich erschöpfen müsse, während die Alliier­ten nur immer stärker werden könnten. Und mit diesem Sug­gestionsmittel weiden die Völker der Entente vorerst noch berauscht. Der wahre Grund der ablehnenden Haltung oer Ententemächte ist aber darin zu erblicken, dast die Kriegs- macher bei einem Frieden unter den heutigen Umstünden nicht in der Lage wären, ihre Eroberungspläne zu verwirk­lichen, und dast sie im Gegenteil auf das Entgegenkommen der Vierbundmächte rechnen müssen. Eie wollten den Frie­den diktieren, und sollen nun gezwungen sein, um den Frie­den zu verhandeln, das wird, den Vertretern einer sülchen mächtigen Staatengruppe eben nicht so schnell in den Hopf wollen. Und nun kommen auch noch die schweren Niederlagen in militärischer Hinsicht in Rumänien und in politischer -Hinsicht in Griechenland. Das giebt selbstverständlich für die Entente keine so günstige Friedensgrundlage, wie man sie den Völkern für Ende dieses Jahres prophezeit hatte. Aber die gemeinsamen Schritte der Neutralen, die ei» großes Interesse an der baldigen Beendigung des Krieges haben, werden doch wohl ihren Eindruck auf die Führer der Entente nicht verfehlt haben. Die Antwort, die schon für die ver­gangene Woche angcsagt morden war, ist von Tag zu Tag verschoben wordeü. weil immer neue Momente wahrschein­lich von neutraler Seite aus zu dein Friedensangebot traten, die nicht ohne weiteres unberücksichtigt gelassen werden kann-' ton, weil gerade die Entente von den Neutralen in der Kriegführung in hohem Maße abhängig ist. In den Kreisen der Alliierten hat man denn auch gleich bei Bekanntwerden der neutralen Friedenskundgebungen der Befürchtung Aus­druck gegeben, es könne sich um eine Liga der Neutralen handeln, die gegebenenfalls nicht vor einen: wirtschaftlichen Druck zurückschrecken würde. Und dast bei ernsten: Willen der Neutralen ein Druck namentlich auf die Alliierten wohl mög­lich wäre, darüber sind sich diese natürlich klar: stammt doch ein sehr großer Teil alles Kriegsmaterials und ein noch größerer Bruchteil der Nahrungsmittclvorräte der Alliier­ten vom neutralen Ausland. Also auf eine günstige Stim­mung des neutralen Auslandes sind die Alliierten heute mehr angewiesen als der Vierbund.

Und nicht ganz unwesentlich wird für die Abfassung der Antwort die Ueberlegung sein, ob sich militärisch, wirtschaft­lich und im Hinblick aus die Stimmung der Ententevölk.r

Die Außenbeleuchtung von Schaufenstern und von Ge­bäuden zn gewerblichen Zwecken ist verboten. Ausnahmen können von den Polizeibehörden zugelassen werden. Die Be- > stimmung in Abs. 1 Satz 1 hat hierbei Anwendung zn finden.

8 0 .

Die Beleuchtung der öffentlichen Straßen und Plätze ist bis auf das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit notwendige Mast einzuschränken.

Die Polizeibehörden sind berechtigt, die erforderlichen Anordnungen zn treffen.

8 6 .

Die elektrischen Straßenbahnen und strastenbahnähn- lichrn Kleinbahnen haben ihren Betrieb soweit einzufchrün- ken, wie es sich irgend mit den Verkchrsverhältnissen ver­einbaren läßt.

Die Aufsichtsbehörden können die entsprechenden An>rd- nungen treffen.

8?.

Die dauernde Beleuchtung der gemeinsamen Hausflure uud Treppen in Wohngebäuden ist nach 9 Uhr abends ver­boten.

Die zuständigen Polizeibehörden sind berechtigt, Aus­nahmen zu gestatten.

8 8 .

,Wer den Vorschriften der 88 4 bis 3, 8 4 Abf. 2 Satz 1, 8 7 oder den auf Grund des 8 4 Abs. 1, der 88 0. 0 getrof­fenen Anordnungen zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 10 009 -1t oder mit Haft oder mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft.

8 9 .

Diese Verordnung tritt mit dem 15. Dezember 1916, die Vorschrift in 8 2 jedoch mit dem 1. Januar 1917 in Kraft.

Der Reichskanzler bestimmt den Tag ihres Außerkraft­tretens.

Berlin, den 1t. Dez. 1910.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Dr. Helffertch.

eine Weiterführung des Krieges lohnt, oder ob man nicht wenigstens sich dazu entschließen soll, die Vorschläge des Vierbunds einmal kennen zu lernen. Es wird einen regen Gedankenaustausch geben, mau wird seine eigenen Kräfte mit denen des Gegners abjchätzen, man wird auch in Rech­nung ziehen müssen, dast die Aussichten in: Falle des Fort­gangs des Krieges für die Ernährung der Ententevölker sehr schlecht sein werden, weil inan mit einer Weltmisternie zu rechnen hat, die weniger die Vierbundländer berührt, die sich jetzt noch durch die Eroberung Rumäniens eine wert bessere Lage geschaffen Habei:, als die Entente, die ihre«: Hauptbedarf bisher aus den Kornländern. Nordamerika, Eanadcr und Argentinien bezogen haben. Dazu kommt »och die im Falle der Ablehnung des Friedensangebots zweifel­los zunehmende Tätigkeit der deutschen U-Boote. Aber auch die wahre Volksstimmung wird in den Ententeländern zu beachten sein, nicht nur die Theatermache der Hetzorg-.rne. Dast aber gerade auch in den: Staate, der als treibende Kraft in: Ententelager angesehen werden must, die Dinge nicht so rosig liegen, wie sie dargestellt werden, das ging aus der Rede von Lloyd George recht deutlich hervor. Ein Füh­rer, der mit solcher Siegeszuversicht sprechen kann, wie es der englische Ministerpräsident in seiner letztem Rede rat, hätte doch eigentlich nicht in: gleichen Atemzug das Volk zum Fasten und zur Anspannung aller Kräfte aufrsfen sollen. Und nüchtern urteilende Engländer haben offen er­klärt. dast sie die Lage wesentlich pessimistischer als Lloyo George auffassen. Ebenso verhält es sich mit der Stimmung in Rußland, wo die innere Gärung immer weiter um sich zu greifen scheint, und in Frankreich, wo der Gedanke immer mehr an Stcktke gewinnt, daß man sich lediglich für Englands Weltmachtstellung verblute. Wenn die Ententefiihrer also alle diese Faktoren in Rechnung ziehen, wird es sich fragen, ob sie noch den Mut besitzen, eine rundweg ablehnende Ant­wort auf die Friedenskundgebungen des Vierbunds und der Neutralen zu geben. O. 8.

Die deutsche Antwort auf die Schweizer Note.

(WTB.) Berlin, 27. Ddz. Der Staatssekretär des Auswärtige» Amtes hat heute dem schweizerischen Ge­sandten in Beantwortung des Schreibens vom 22. ds. Mts. folgende Note übergeben: Die Kaiserl. Regierung hat davon Kenntnis genommen, daß der schweizerische Bundesrat in Verfolg einer schon geraume Zeit zurück­liegenden Fühlungnahme mit dem Herrn Präsidenten der Bereinigten Staaten von Amerika bereit ist, auch seinerseits für die Annäherung der im Kampfe stehen­den Völker und die Erzielung eines dauernden Frie­dens tätig zu sei«. Der Geist wahrer Menschlichkeit, von dem der Schritt des schweizerischen Bundesrates ge­tragen ist, wird von der Kaiserl. Negierung nach seinem vollen Werte gewürdigt uiü> geschätzt. Die Kaiserl. Re­gierung hat den Herrn Präsidenten der Vereinigten Staaten davon unterrichtet, daß ihr ei« uirmittelbarer Gedankenaustausch als das geeignetste Mittel erscheint, um zu dem gewünschten Ergebnis zu gelange::. Geleitet von den Erwägungen, aus denen Deutschland am 12. Dezember zu Friedensverhandlungen die Hand bot, dar! die Kaiserl. Reaieruna den alsbaldigen Znjam-

Berfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die abendliche Schließung von Wirtschaften und ösfrntlichcn Vergnügungsstätten in Stuttgart.

Auf Grund des 8 3 der vorstehenden BundesratsVer­ordnung wird mit Wirkung vom 15. Dezember 1910 ab bis auf weiteres bestimmt:

East-, Speise- und Schankwirtschaften, Kaffees. Theater, Lichtspielhäuser, Raume, in denen Schaustellungen statlfin- den, sowie öffentliche Vergnügungsstätten aller Art sind in Stuttgart um 11 Uhr abends zu schließen.

Das gleiche gilt von Vereins- und Gesellschaftsräumen, in denen Speisen oder Getränke verabreicht werden.

Stuttgart, den 11. Dez. 1910.

Fleischhauer.

Vorstehendes wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis ge­bracht. Die OrtspolizeibehLrdcn werden angewiesen, lii: strenge Durchführung der nngeordnetei: Einschränkungen Sorge zu tragen.

Calw, den 25. Dez. 1910.

K. Oberem t: Binder.

Maul- und Klauenseuche.

In Ueberbera, Obcramts Nagold, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

' In de» Umkreis von 10 Kilometer um den Seuchenort fallen vom Oberamtsbezirk Calw die Gemeinden: Aich- Halden, Bergorte, Breitenberg, Hornberg, Martinsmoos, Ncuweiler, Oberhaugstett, Oberkollwangen und Zwerenberg. Calw, den 27. Dez. 1910.

K. Oberamt: Binder.

Der Betrieb von Privatfliegerschnlen im Bereich des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps ohne Genehmigung des stellv. General­kommandos ist verboten. (S. Staatsanzeiger vom 23. d. Mts., Nr. 300. 3. Beilage.)

Calw, 26. Dez. 1916. K. Oberami: Binder­

mentritt von Delegierten sämtlicher kriegführenden Staaten an einem neutralen Orte Vorschlägen. In rleberemsiimmung nrit dem Herrn Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Kaiserl. Re­gierung der Ansicht, daß das graste Werk der Ber« Hütung künftiger Kriege erst «ach Beendigung des gegenwärtige» Völkcrringens in Angriff genommen werden kann. Sie wird, sobald dieser Zeitpunkt gekom­men ist, mit Freuden bereit sein, an dieser erhabenen Aufgabe mitzuarbeiten. Wenn die Schweiz, die sich, treu den edlen lleberliesernngen des Landes, bei der Linderung der Leiden des jetzigen Krieges unvergäng­liche Verdienste erworben hat, auch ihrerseits zu der Sicherung des Weltfriedens beitragen will, so wird dies dem deutschen Volke und der deutschen Regierung hoch willkommen sein.

Die schwedische Friedensnote überreicht.

(WTB.) Amsterdam, 27. Dez. Nach demDaily Telegraph" ist eine schwedische Note in alle» Haupt­städten der kriegführenden Länder überreicht worden.

Auch Brasilien soll sich beteiligen.

(WTB.) Frankfurt a. M., 27. Dez. Wie derFrank­furter Zeitung" aus Zürich gemeldet wird, haben die Vereinigten Staaten Brasilien eingeladen, an der Aktion zugunsten des Friedens teilzunehmen.

Noch weitere neutrale Friedensnoten zu erivarte».

(WTB.) Amsterdam, 27. Dez. DieTimes" melden aus Washiugtou: Man hofft hier dringend, dast Hol­land, Schweden und andere neutrale Staaten sich der Schweiz anschlietzen werden, um Wilsons Friedensnote zu unterstützen. Berichte aus Südamerika.besagen, dast dort eine ziemlich starke Stimmung für derartige Schritte herrsche. Zn Nordamerika wird die Note von einer großen Mehrheit der öffentlichen Meinung gut geheißen.

Amerika und die Friedenssrage.

Berlin, 28. Dez. Nach einer Rotterdams! Depesche desBerliner Lokalanzeigers" berichtet derNieuwe Rotterdamsche Courant" aus London, viele führend« Amerikaner forderten, dast auch Amerika aus einer eventuellen Friedenskonferenz vertreten sei. um seine eigenen Interessen zu wahren, da Amerika mit Rück­sicht darauf, daß Japan dabei vertreten sei. befürchten müsse, daß Japan aus dem Friedrnsschlust Borteile zie­hen könnte und amerikanische Interessen dadurch be­droht würden. Mit dieser Strömung in Amerika müsie man rechnen.

Immer »och kein Entschluß der Alliierten.

(WTB.) London, "27. Dez. Das Reutersche Bureau erfährt, daß ein Gedankenaustausch zwischen den Haupt, städten ber Alliierte» über die Beantwortung der deut­schen Friedeusvorschläge im Gange ist. Der Entwurf einer Antwort sei in Paris vorbereitet worden und bilde jetzt den Gegenstand einer Erörterung zwischen den verschiedenen Ministerien. Ueber eine Beantwor­tung der amerikanischen Note sei bisher noch nicht ent« schieden worden, aber es sei wahrscheinlich, daß kein