Amtliche Bekanntmachungen.
Preise für Hasen.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach der Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 30. Sept. 1916. betreffend
Regelung der Preise für Wild,
Lalwer Tagblatt Nr. 236, der Höchstpreis für einen Vall- hasen, der dire vom Jäger erworben wird, 4 75 L be
trägt; d. h. für den Kleinoerkauf von Wild in ganzen Stücken durch'den Jäger gelten die für den Großhandel festgesetzten Preise.
Calw, den 23. Okt. 1916.
K. Oberamt: Binder
Erhöhung der Unterstützungen für die elsässischen Flüchtlinge.
Nach einer Mitteilung des Kais. Bezirkspräsidenten des Oberelsatz werden die Verpflegungssätze für die aus dem Elsaß übernommenen Flüchtlinge mit Wirkung vom 1. Oktober 1916 ab erhöht. Die Erhöhung betrifft das sogenannte Wirtschaftsgeld und es betragen die Verpflegungssätze für die Folgezeit: für Familien von Des weiteren ist hinsichtlich der Anrechnung der Nebenbezüge folgendes bestimmt:
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Für eine einzelne Person sind Mk. 55. - fest
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gesetzt.
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Bei Bemessung der Velhüllen
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zu bringen:
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1. Verdienst,
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178
20
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3. Familien-
10
18
61
186
—
20
—
206
Unterstützung, 4. jede Art von
Einkommen.
Die auf Erund der Reichsversicherungsordnuug zu gewährenden Renten bis zu einem Monatsbetrag von 12 ltt, Kriegssamilienuntcrstützungen und Kriegshinterbliebenenrenten bis zu einem Betrag von monatlich 15 ^k, Kriegsinvalidcnrenten, sowie durch die elsaß- lothringische Regierung an Kriegsteilnehmer von ^.870/71 ausbezahlte Kriegsteilnchmerb-'birfen bis zu einem Monatsbetrag von 20 <4t sind n rechnen.
Der di^e Beträge überstei-'ende Betrag . ab-^e-
..,,e gegenständ ausf.chrlichcr, lebhafter C.Lrterunge.!. L>on allen Seiten wird darauf hingewiesen, daß die englische Handelsflotte verhältnismäßig schwerere Verlrste erlitten hat als irgend eine andere, da sich diese in den zwei Jahre- des Krieges auf ungefähr 4 Millionen Tonnen, oder run?
! der Sesamttonnage belaufen. Gleichzeitig werden Heu: Klagen darüber erhoben, daß die Regierung nichts zur Verbesserung der Zustände unternehme. — Das Blatt führt dann englische Blättcrstimmcn an, in denen es heißt: Ein Eingreifen des Staates ist eine Notwendigkeit, wenn die Interessen des Schiffbaues und der Reedereien England^ vor dem langjährigen Wettbewerb weit besser vorbc 'Mer Länder geschützt werden sollen, wenn die Handelsflotte, die -ein Hauptfaktor des industriellen Wohlstandes des britischen Reiches ist, ihr Ansehen wieder gewinnen soll, wenn wir un sere Kriegsschulden sollen ertragen können ohne niederge drückt zu werden, wenn wir nicht zu einem uiig''i"st'->en F ie densschluß gezwungen werden sollen, denn eine Vcrlänge rung der Feindseligkeiten erdrückt unsere Zufuhren. Es müssen schnell Maßnahmen ergriffen werden, um unsere gegen wärtige Lage zu verbessern. Die Frage des Eingreifens de- Staates ist von größerer Wichtigkeit als die Ereignisse aus irgend einem der Kriegsschauplätze.
Vermischte Nachrichten.
«Das Ergebnis der deutschen Ernte.
(WTV.) Berlin, 24. Okt. In der heutigen Sitzung de Hauptausschusses des Reichstages, in der die auf Brotgc treide, Mehl, Hülsenfrüchte usw. sich beziehenden Fragen beraten wurden, stellte der Berichterstatter Graf Westarp fest, daß die Schätzungen des Ernteausfalles ein um 4)H Milli onen Tonnen höheres Ergebnis gehabt haben, als im Vor fahre.
Die deutschen Gefangenen in Rußland.
(WTB.) Berlin. 25. Okt. Die russischen Rote Kreuz Delegierten, die mit deutschen und österreichischen barm herzigen Schwestern und dänischen Delegierten die Gefangenenlager Rußlands besichtigten, reichten, wie Leim „Berliner Loalanzeiger" aus Stockholm berichtet wird, einen Bericht über das bisher Gesehene ein der im allgemeine,» günstige Wohnverhältnisse und aus- «lcheiidcs Essen bestätigt, jedoch Klagen über das Aus- vle,ben der Post bringt.
meinen anzurechnen. Aus besonderen Billigkeitsgründen kann jedoch mit Genehmigung des Oberamts nach gutachtlicher Aeußerung des Fliichtlingskommisfars von der Anrechnung dieser Beträge ganz oder teilweise abgesehen werden. Der Arbeitsverdienst für jedes Lohnarbeit verrichtende F^.nilienmitgied ist nur in Höhe von 50—65 Prozent anzurechnen. Eine Anrechnung eines Betrages unter 60 Prozent des Arbeitslohnes setzt besondere Villigkeitsgriinde voraus.
Im Falle der Quartierunterbringung bleibt es hinsichtlich der Frage der Anrechnung der Nebenbezüge bei den bisherigen Bestimmungen.
Calw. 16. Okt. 1916. K. Obera mt: Binder.
Herstellung von Nahrungsmitteln aus Hafer oder Gerste zum Verzehr im eigenen Betrieb durch die Unternehmer
Gemäß 8 6 Abs. 2e der Verordnung über Hase^ aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 (RGBl. S. 811^ dürfen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe au- ihren Hafervorräten Nahrungsmittel zum Verzehr im eigenen Betrieb Herstellen oder Herstellen lassen Ebenso ist es den Unternehmern nach 8 6 Abs. 1 de" Verordnung über Gerste aus der Ernte 1916 von 6. Juli 1916 (RGBl. S. 800) überlasten, aus den ihnen freigegebenen vier Zehnteln ihrer Eerstenvor- räte für ihren Betrieb Grütze, Erauppen oder Eerstsnmehl herzustellen oder Herstellen zu lasten. Die Herstellung ist nur aus Erund von Mahlkarten erlaubt, dis von der zuständigen Behörde auszustellen sind und die zur Verarbeitung freigegebenen Mengen angeben müssen (8 5 der Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 2. Oktober d. Js. über Hafer, Staatsanzeiger Nr. 232 und 8 » der Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 9. Oktober ds. Js. über Gerste, Staatsanzeiger Nr. 236).
Zur Ausstellung der Mahlkarten ist der Ortsvorsteher des Sitzes des landwirtschaftlichen Betriebs zuständig. Zur Sicherung einer gleichmäßigen und sparsamen Bewirtschaftung der Bestände wollen die Ortsbehörden bei der Ausstellung von Mahlkarten zum Ansmahlen von Gerste und Hafer die nachstehenden Gesichtspunkte beachten:
1. Bei den Gesuchen um Ausstellung von Mahlkarten sind die Verhältnisse des Eesuchsstellers im einzelnen zu prüfen, insbesondere ist die Zahl der im Betrieb beschäftigten Personen einschließlich der Familienangehörigen bei der Festsetzung der zur Ausmahlung zngelassencn Menge zu berücksichtigen. Die Menge ist aus das notwendige Maß zu beschränken.
2. Es ist unzulässig, Mahlkarten gleichmäßig auf eine bestimmte Menge Hafer oder Gerste für den Kops der zu den landwirtschaftichen Betrieben gehörenden Bevölkerung einer ganzen Gemeinde aus'nstellen. viel-
Eine EinhcUsvcrbundbremse.
^ (WTB.) Berlin, 24. Okt. Eisenbahnminister v. Breitenbach sprach gestern über die Leistungen unserer Eisenbahnen im Weltkriege. — In dieser Woche sollen . Vs-*'- in Gege'^vart van benr'enen Vertretern der österreichisch-ungarischen Eisenbahnverwaltungen Bersche mit einer sogenannten Ein^":t:-vcrbundbr<rmse 'ortgcsctzt werden, die eine einheitliche Bremsung aller Züge durch den Lokomotivführer zu ermöglichen bezweckt. Sie sollen auf den Eebirgsstrecken bei Suhl, Oberhof und Probstzella zum Abschluß gelangen.
Vom österreichischen Abgeordnetenhaus.
(WTB.) Wien, 24. Okt. Bei der gestrigen Besprechung, die die Vertreter der Parteien des Abgeordnetenhauses unter dem Vorsitz des Präsidenten Sylvester abhielten und an der Vertreter der drei Gruppen des Herrenhauses teilnahmen, vertrat das Herrenhausmitglied Graf Clam-Martinitz den in der Resolution der drei Gruppen des Herrenhauses zum Ausdruck gebrachten Standpunkt hinsichtlich der Einberufung der Delegationen und die Voraussetzungen für die Einberufung des Neichsrats. Die Redner aus dem Abgeordnetenhaus sprachen sich sämtlich für die Einberufung des Reichsrats aus. Von einzelnen Rednern wurden auch die Voraussetzungen und Bedingungen für eine er- svrießliche Tagung des Reichsrats erörtert. Zum Schluß erklärte Präsident Sylvester, daß er die Aeuße- -ungen der Vertreter der Parteien der Regierung zur Kenntnis bringen werde.
(WTB.) Wien, 24. Okt. In einer Besprechung, die gestern stattfand, erklärten sich, nach den Blättern, amtliche Mitglieder des Abgeordnetenhauses für die Einberufung des Parlamentes, die meisten unter der Voraussetzung einer Eeschäftsordnungsreform zur Si- herung eines ersprießlichen Verlaufs der Verhandlun- en und unter Zurückstellung der Behandlung von Streitfragen. In der Frage der Einberufung der Delegationen waren die Ansichten geteilt. Vertreter des Herrenhauses, das sich für Einberufung der Delegationen ausgesprochen hat, bedauerten den gegenteiligen Standpunkt der Mitglieder des Abgeordnetenhauses, mit welchem man eine riesige Verantwortung auf sich nehme, falls eine Reichsratstagung nicht möglich wäre.
mehr ist die Menge nach dem festgestellten Bedarf der einzelnen Betriebe zu bestimmen.
Als Höchstmenge an Hafer, die zur Verarbeitung als Nahrungsmittel zugelassen wird, wolle die im Vorjahr gewährte Menge (30 Pfmrd pro Kops) zur Richtschnur gemacht werden; in weitaus den meisten Fällen wird aber der Bedarf mit weniger gedeckt werden können.
3. Eesuchsteller, die über eine ausreichende Menge von Gerste zum Verzehr im eigenen Betrieb nicht verfügen, sind bei der Erteilung von Mahlkarten für die Verarbeitung von Hafer besonders zu berücksichtigen.
Andererseits soll Unternehmern, deren Hafervor- räte den eigenen Bedarf an Futterhafer für ihre Einhufer etc. und an Saatgut (8 62 a und c Haferverord- nung) nicht übersteigen, eine Mahlkarte zur Herstel- ung von Nahrungsmitteln aus ihren Haferbestände,' ncht ausgestellt werden (Erlaß der Landesfuttermittelstelle vom 26. November 1915 Nr. 834)
4. Es ist darüber zu wachen, ,daß die aus Erund -er Mahlkarten hergestellten Nahrungsmittel (Grütze Graupen, Mehl) ausschließlich im eigenen Betrieb der Erzeuger Verwendung finden und nicht an dritte Personen oder zur gewerblichen Verwendung in Bäckereien etc. abgegeben werden.
Calw, 21. Okt. 1916. K. Oberamt: Binder.
Oelkuchen.
Nach § 7 der Oelfrucht Verordnung in der Fassung vom 26. Juni 1916 (R.G.BI. S. 595) sind Landwirten oder Vereinigungen von Landwirten, welche selbstgewonnene Oek- früchte an den Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Oelc und Fette abliefern, auf Antrag für den eigenen Bedarf auf je 100 lex abgelieferte Oelfrüchte bis zu 35 tzg L-eiluchen von der Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte zu liefern.
Es ist zur Kenntnis der ReichsfuttermittelsteÜe gekommen, daß Landwirte die ihnen auf.Grund 'eser Bestimmung gelieferten Oelkuchen im freien Verkehr zum Verkauf angcboten haben.
Dieses Verfahren ist unzulässig und strafbar. Nach Z 7 Satz 3 a. a .O. in Verbindung mit Z 21 der Verordnung über Futtermittel vom 5. Oktober 1916 (N.E.Bl. S. 1108) gelten für die bei der Oekgewinni- g anfallenden Oelkuch- und Oelinchle die Vorschriften der Verordnung über Futtermittel vom 5. Oktober 1916. Die Oelkuchen dürfen daher, soweit sie nicht im eigenen Betriebe Verwendung finden, nur an die Bezugsvcreinigung der deutschen Landwirte abgesetzt werden (vergl. ß 2 a. a. O.)
Zuwiderhandlungen werden nach tz 18 a. a. O. mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 15 060 Mark bestraft.
Calw, den 21. Okt. 1916.
K. Obcramt: Binder.
Ein italienischer Militärfkandal.
kWTB.) Bern, 25. Okt. Einer Mitk 'Z,:g der „Agenzia Stefani" zufolge hatte der Oberst im italienischen Gcnersl- fiab Douhet seine Stellung mißbraucht und für die kriegs freundlichen Minister Bissolali, Sonnino und Rufsnn ei"' Denkschrift gegen Cadornas Kriegführung ausgearbeitet. Ein Exemplar der Denkschrift ging verloren "nd wurde an' Umwegen Eadorna zugestellt. Der Oberst wurde nun wegen Mitteilunn mikitäris^er Geheimnisse zu 1 Jahr Gefängnis verurteilt. Die „Agenzia Stefani" deutet an, daß der Militärskandal in den letzten Tagen in politischen Kreif-n Roms viel besprochen wurde.
Die Kohlennot in Italien.
(WTB.) Berlin, 25. Okt. Wie dem „Berliner Tageblatt" aus Lugano berichtet wird, sind in dem italienischen Winterfahrplan 2V0V Züge ausgefallen, um Kohlen z» sparen.
Typische Balkansprichwörter.
Eine krepierte Ziege gibt keine Milch, selbst wenn der Fürst sie melkt. (Montenegrinisch.)
Des Fürsten Wanze riecht nicht besser als des Popen Wanze. (Montenegrinisch.)
Von einem Grindigen leihe dir kerne Lammfellmütze. (Montenegrinisch.)
Aus Stadt und Land.
Calw, den 25 Oktober 1916.
Das Eiserne Kreuz 1. Klasse.
* Der Vizeseldwebel Georg Roller von Liebels- berg, im Jnf.-Reg. 169, hat neben der badischen und wiirttembergischen Verdienstmedaille und dem Eisernen Kreuz 2. Klasse in voriger Woche das Eiserne Kreuz 1. Klasse erhalten.
Das Eiserne Kreuz.
Peter Kübler von Liebelsberg, im Jnf.-Reg. 119 hat das Eiserne Kreuz 2. Klasse erhalten.
Gold für die Reichsbn"'.
Die Kaiserin hat aus ihrem Besitz der Goldschmucksammlung eine große Anzahl von Schmucksachen von hohem Wert, darunter schwere Ketten, Armbänder, Broschen und Ringe überwiesen.