8. Die Brot- oder Mehlverkäufer haben die Neffe- Lrotmarken mit den von ihnen eingenommenen ge­wöhnlichen Mehl- und Brotmarken an die Kartenab- jgabestelle abzulicfern und erhalten dafür die entspre­chende Mehlmenge (Ziffer 2 Abs. 2) gutgeschrieben.

9. Die Brotkartenabgabestellsn haben bei der re­gelmäßigen Ausgabe von Mehl- und Brotkarten beson­dere Aufschriebe darüber zu machen, wie viele Reise­brotmarken sie an Stelle von gewöhnlichen Mehl- und Brotmarken an Private abgegeben haben. Das Gleiche gilt, wenn während des Laufs der Vrotkartenausgabe- Periode Reisebrotmarken im Austausch gegen gewöhn­liche Mehl- und Brotmarken abgegeben und wenn Selbstversorgern Reisebrotmarken ausgefolgt werden.

Für jeden Wirt ist über den ihm übergebenen Vorschuß von Reisebrotmarken und über den Umtausch der von ihm eingenommenen Reisebrotmarken in ge­wöhnliche Brotmarken eine Reisebrotmarken Abrech­nung nach dem vorgeschriebenen Vordruck zu führen. Die Vordrucke werden den Abgabesteilen vom Oberamt Zugesandt werden.

Die von Wirten und von Brot- und Mehlklein­verkäufern zum Eintausch gewöhnlicher Mehl- und Brotmarken zuriickgegebenen Reisebrotmarken sind von der Kartenabgabestelle äbgezählt in besonderem Um­schlag mit Angabe ihres gesamten Brot- und Mehlwerts spätestens aus 10. jeden Monats mit der monatlichen Anzeige über den Mehl- und Drotmarkenverkehr an das Oberamt einzusendcn, Das Gleiche gilt für die Em­pfangsbescheinigungen im Sinne der Ziffer 6 oben.

10. Verlorene Reifebrotmarken werden nicht er­setzt,' vom Verbraucher bszogene nicht umgetauscht.

11. Im übrigen finden auf die Reisebrotmarken die Bestimmungen für die gewöhnlichen Mehl- und Brot­marken sinngemäße Anwendung.

12. Diese Anordnungen treten an die Stelle der Vorschriften über Gastmarken in Ziffer 1823 der Be­kanntmachung vom 24. August 1016, Bezirksamtsblatt Nr. 202, betreffend Anordnung zur Regelung des Ver­brauchs von Mehl und Brot durch die Versorgungs- Berechtigten. Wo im übrigen in den Anordnungen zur Regelung des Verbrauchs von Getreide, Mehl oder Brot von Gastmarken oder von Landes- bczw. Neisebrotmar- ken einzelner Bundesstaaten die Rede ist, tritt an deren Stelle die Reichs-Reisebrotmarke.

Die württembergischen Eastmarken und die einzel­staatlichen Landes- und Reisebrotmarken haben noch bis zum 1. Dezember Gültigkeit, dürfen also bis dahin von den Inhabern noch verwendet, und dürfen bis 6. De­zember ds. Js. von Wirten und Brot- und Mehlklein­verkäufern zum Umtausch zurückgegeben werden. Mar­ken, die bis dahin nicht verwendet oder zurückgegeben worden sind, werden nicht ersetzt.

Die Ausgabe von württembergischen Gastmarken durch die Kartenabgabestellen ist noch bis 31. Oktober ds. Js. gestattet.

13. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften sind gemäß § 67 der Brotgetreideverordnung mit Strafe bedroht.

Zufolge Beschlusses des Bezirksrats vom 27. vo- sind gemäß §57 der Brotgetreideordnung mit Strafe bedroht.

Calw, den 11. Oktober 1916.

K. Oberamt: Binder.'

Reichsgesehliche Familienunterstützung.

Zufolge des Beschlußes des Bezirksrvts vom 27. vo­rigen Monats werden die Schultheißenämter angewie. sen, spätestens bis 30. Oktober d. I. dem Oberamt ein Verzeichnis sämtlicher Familien, welche zurzeit die reichsgesetzliche Familienunterstützung beziehen, vorzu­legen.

Dabei ist anzugeben, ob es sich im einzelnen Fall um Familien- oder um Elternunterstützung handelt, auch ist nach Möglichkeit auf Grund der Einkommen­steuereinzugsliste der Gemeindepflege das Einkommen pro 1916 der betr. Familie beizusetzen.

Calw, den 12. Oktober 1916.

K. Oberamt: Binder.

Eeflügelfutter.

Diejenigen Ortsvorsteher, welche auf Grund des Erlasses vom 22. September d. I. '

Gerste als Eeflügelfutter

angemeldet haben, werden angewiesen, die auf ihre Gemeinde entfallende Menge mit 2)4 Pfund auf das Huhn bei dem Vorstande des Bezirks-Eeflllgelzuchtver- eins, Herrn Carl Störr in Calw (Znselftraße), im Laufe nächster Woche abholen zu lassen. Säcke sind mitzubringen. Der Preis der Gerste beträgt 15 75 -Z

für den Zentner und ist bei Empfangnahme zu be­zahlen. Wo ein Abholen nicht möglich ist, wollen die Säcke eingesandt werden.

Calw, den 13. Oktober 1916.

K. Oberamt: Binder.

Nimegk» ' " " ' Wische» Ü-Bosle« «ii> Kriegsschiffe«.

Me Lage auf den Kriegsschauplätzen.

Die amtliche deutsche Meldung.

Ein neuer Massendurchbruchsversuch der Engländer und Franzosen nördlich der Somme vollkommen geschei­tert. Weiterverfolgung der Rumänen in Sieben­bürgen.

(WTB.) Großes Hauptquartier, 13. Oktober .(Amt­lich.) Westlicher Kriegsschauplatz: Front des Eeneralfeldmarschalls Kronprinz Rupprecht vonBayern: Ein neuer M asse n durchb ru ch sv ersuch derEngländer und Franzosen i st zwischen der Ancre und der Somme vollkommen gescheitert. Mit einem Masseneinsatz von Artillerie und mit seiner mit frischen Reserven verstärkten Infan­terie glaubte der Feind sein Ziel erreichen zu müssen. Die tapferen Truppen der Generale Sixt von Arnim, von Böhm und von Garnie behaupteten nach schweren Kämpfen ihre Stellungen. Die Hauptwucht der zahl­reichen Angriffe richtete sich gegen die Front von Cour- celette bis zum St. Pierre Vaast-Wald. Mehrfach kam es zu erbittertem Handgemenge in unserer Linie mit dem vorübergehend eingedrungenen Gegner. Trotz sechs, maligen, im Laufe des Tages mißlungenen Stürmen auf unsere Stellung bei Sailly griffen die Fvanzosen! hier nachts nochmals an. Auch dieser Angriff wurde ab- geschlagen. Der Kampf nordwestlich dieses Ortes ist noch nicht abgeschlossen. Brandenburgische Infanterie empfing stehend nordwestlich von Gueudecourt dichte englische Kolonnen mit vernichtendem Feuer. »

Südlich der Somme wurden die französischen Angriffe zwischen FresnesMazancourt und Chaul- nes fortgesetzt, sie erstickten meist schon in unserem Sperr­feuer. Um die Zuckerfabrik von Genermont entspannen sich wiederum hartnäckige Kämpfe; sie find zu unser« Gunsten entschieden. Der Hauptteil von Abaincourt ist nach hartem Ringen in unserm Besitz geblieben. Wir nahmen hier in den letzten Kämpfen etwa 20V Fran­zosen, darunter 4 Offiziere gefangen.

Front des Deutschen Kronprinzen: Oest- lich der Maas und in der Gegend westlich von Markirch (Vogesen) lebhafte Feuertätigkeit. Westlich von Mar­kirch wurden französische Vorstöße abgeschlagen. Unsere Flieger griffen starke feindliche Geschwader aus dem Fluge nach Siiddeutschland an und schoßen, unterstützt durch Abwehrgeschütze 9 Flugzeuge ab. Nach den vorlie­genden Meldungen find durch Abwurf von Bomben 5 Personen getötet, 28 verletzt, der angerichtete Sach­schaden ist gering. Militärischer Schaden ist nicht ent­standen.

Oestlicher Kriegsschauplatz: Die Lage ist unvräudert.

Kriegsschauplatz in Siebenbürgen: Das Ey- ergyo- und das Mszek-Becken, das obere und das untere ksik sind vom Feinde frei. Die Verfolgung wird fortge­setzt. An der Straße Csik SzeredaGqnes-Paß leistet ber Gegner noch zähen Widerstand. Zn erfolgreichen Gefechten an den Grenzhöhen östlich und südöstlich von Kronstadt wurde ein Offizier, 170 Mann gefangen ge­kommen und 2 Geschütze erbeutet.

Eine unfreundliche Anordnung Norwegens bezüglich unseres U-Bootkriegs.

(WTB.) Christiania, 14. Okt. (Norsk Telegr.-Bur.) Eine königliche Verordnung von gestern bestimmt: U-Boote, für den Kriegsgebrauch ausgerüstet und einer kriegführenden Macht gehörend, dürfen sich in nor­wegischem Fahrwasser nicht bewegen oder anfhalten. Wird dieses Verbot übertreten, so lausen sie Gefahr, mit Waffengewalt angegriffen zu werden. Das Verbot hindert nicht, daß ein U-Boot wegen schweren Wetters oder Havarie norwegisches Gebiet aussucht, um Men­schenleben zu retten. Das Fahrzeug soll dann inner­halb des Gebiets in Oberwasserstellung gehalten wer­den und die Nationalflagge und das internationale Signal für die Veranlafsung seiner Anwesenheit ge­hißt haben. Das Fahrzeug soll das Gebiet verlaßen, sobald der Grund, der seine Anwesenheit veranlaßt hat, fortfällt. Andere U-Boote als die genannten dür­fen in norwegisches Gebiet auch nicht einfahren, außer bei Hellem Tag^ bei sichtbarem Wetter, in Oberrvaßer- stellung und mit gehißter Nationalflagge. Ein fremdes ll-Voot, das in norwegischem Fahrwasser sich bewegt, muß wegen der Schwierigkeiten, zwischen den verschie­denen Arten von U-Booten zu unterscheiden, selbst die Gefahr auf sich nehmen für jeden Schaden oder für Ver­nichtung, die die Berwechsung verursacht. Die Verord­nung tritt am 20. Oktober in Kraft.

Der deutsche U-Bootkrieg und die norwegische Preße.

Christiania, 13. Okt.Finmarekns Amtstidende" schreibt: WennSjoefartstidende" insinuiere, die deutschen U-Boote vor der Finmarksküste könnten kaum dorthin gelangt sein, ohne Schutz in norwegischem Seegebiet gesucht zu haben, so sei diese Behauptung nicht richtig, brauche es jedenfalls nicht zu sein, da der Kommandant des U-Bootes, das den Dampfer Brink" versenkte, erzählt habe, die neuen deutschen U-Boote seien für drei Monate ununterbrochener Fahrt ausgerüstet, würden vor Ablauf dieser Frist von anderen U-Booten abge­löst und könnten deshalb rechtzeitig ihre Operationsbasis wieder anfsuchen, wo die Besatzung einen Monat Urlaub er­halte und von neuer Mannschaft abgelöst werde.

Christiania, 13. Okt. Die Erörterungen der Preße zur Erklärung der Regierung über die deutschen Unterseeboote sind im Erundton verschieden:Morgenbladet",Aftenposten" undOerebladet" begleiten die Erklärungen mit Ausfüh­rungen, die mehr oder weniger Befriedigung ausdrücken. Tidens Tegn" undVerdensgang" wünschen einen schärferen Ton gegen Deutschland.Tidens Tegn" enthielt kurz vor der Veröffentlichung der Erklärung einen heftigen Artikel gegen die Regierung, weil sie nichts gegen Deutschland unternehme. Die übrigen Zeitungen bringen heute eine gleichlautende Er­klärung, in der das Bedauern ausgesprochen wird, daß ein einzelnes Preßorgan es in so ernster Zeit an der nötigen Loyalität gegen das Ministerium des Aeußern fehlen laße.

Balkankriegsschauplatz: Front des Ge- neralfeldmarschalls von Mackensen: Nichts Nenes.

MazedonischeFront: Beiderseits der Bahn MonastirFlorina lebhafte Artillcriekiimpfe. Die ser­bischen Angriffe im Ccrnabogen hatten auch gestern kei­

nen Erfolg. An der Strumafront Gefechte mit feind­lichen Erkundunosableilungen. Feindliches Feuer von Land und See her auf die Stellung von Orsanow.

Der erste Generalquartiermeister: Ludendorff.

Feindliche Fliegeriiberfälle auf Süddeutschland.

(WTB.) Berlin, 13. Okt. Amtlich wird mitgeteilt: Der im heutigen Heeresbericht erwähnte feindliche Eeschwaderflug über Süddeutschland ist nach dem ver­vollständigten amtlichen Feststellungen folgendermaßen verlaufen: Am 12. Oktober 1916 zwischen 3 und 5 Uhr nachmittags stießen mehrere feindliche Flugzeugge- schwader, im ganzen 4050 Flugzeuge, in unser süd­deutsches Heimatgebiet vor. Die auf Donaueschingen, Allmendshofen, Hüfingen, Eschweiler bei Neustadt, Haslach im Kinzigtal und Rottweil abgeworfenen Bomben richteten keinerlei militärischen Sachschäden an. Sie beschädigten in geringfügigem Umfange Pri­vateigentum und verletzten einige Zivilpersonen leicht. In Tübingen fiel eine Bombe auf ein Reservelazartt, wobei zwei Kinder in dem benachbarten Garten er­schlagen würgen. Außer den Kinhern sielen den An­griffen in Tübingen und Oberndorf zusammen noch 7 Personen zum Opfer. Die Zahl der Verletzten beträgt im ganzen 26. Bon den angreifenden Flugzeugen sind 9, darunter ein englisches, durch unsere Flieger und unser Abwehrfeuer zum Absturz gebracht worden. Der Feind hat mithin bei dem erneuten Angriff auf fried­liche deutsche Ortschaften seinen militärisch belanglosen Erfolg mit einem recht empfindlichen eigenen Verlust bezahlen müßen.

Fliegerangriffe auf Südbaden.

(WTB.) Karlsruhe, 13. Okt. Im Laufe des gestrigen Nachmittags und Abends griffen mehrere feindliche Flug­zeuggeschwader Ortschaften in Südbaden an. Unter anderem wurden auf Freiburg, Donaueschingen, Allmendshofen, HL- fistgen oder ihre Umgebung Bomben abgeworsen. In einzel­nen Ortschaften wurde eine kleine Anzahl Personen verletzt. Der Sachschaden ist,soweit bisher festgestellt, gering. Mili­tärischer Schaden ist überhaupt nicht angerichtet worden. Durch Abwehrfeuer und im Luftkampf wurden nach den bis­herigen Meldungen insgesamt vier feindliche Flugzeug« in­nerhalb Badens zum Absturz gebracht.

Aus dem österreich-ungarischen Tagesbericht.

(WTB.) Wien, 13. Oktober. Amtliche Meldung vom 13. Oktober mittags:

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Die Kämpfe im Raume von Braßo (Kronstadt) nehmen einen günstigen Verlauf. Gestern wurden ein rumänischer Offizier, 170 Mann und 2 Geschütze ein­gebracht. An der fiebenbüvgischen Ostfront haben un­sere Truppen den Feind aus den Tälern des oberen Alt und der oberen Maros in die Erenzgebirge zurückge­worfen. Nördlich von Kirlibaba wurde ein russischer Vorstoß iip Handgranatenkampf abgeschlagen.

Italienischer Kriegsschauplatz.

Die Angriffstätiakeit der Italiener an der küsten­ländischen Schlachtfront war gestern schwächer als an den vorangegangenen Tagen schweren Kampfes. Alle Versuche des Feindes, über seine Linien zwischen Sa» Erado di Merna und Nova Vas vorzubrechen, scheiter-