Amtliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers über die Bereitung von Backrvare.

Vom 28. September 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1084).

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Ge­setzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirt­schaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1. Im 8 11 der Bekanntmachung über die Bereitung von Vackware vom 26. Mai 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 413) werden dem Absatz 1 folgende Sätze htnzrrgefügt:

Nur technisch reines Holzmehl, Strohmehl oder Spelzmehl, ohne mineralische Zusätze darf als Streumehl verwendet werden. Als Wirkmittel zum Aufarbeiten des Teiges darf nur Lackfähiges Mehl verwendet werden.

Artikel 2. Diese Verordnung tritt mit dem 4. Ok­tober in Kraft.

Berlin 28. September 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers:

Dr. Helfferich.

Die Herren Ortsvorsteher haben für Bekanntgabe und Durchführung obiger Anordnung zu sorgen.

Calw, 10. Okt. 1916. K. Oberamt: Bin der.

Obstgroßhandel und Obstausgleich.

Durch Verfügung der Landesversorgungsstelle vom 7. ds. Mts. ist der Kommunalverband als Obst­großhändler aufgestellt und mit der Vornahme des Obstausgleiches im Bezirk betraut worden," er hat seinerseits den früheren Obsthändler

Samuel Vetter von Gechingen für die sogenannte Eäuseite des Bezirks (rechts der Nagold) und den

Oberamtsbaumwart Widmann in Calw für die Waldseite (links der Nagold) einschl. der Tal­orte mit dem Aufkaufs- und Ausgleichsgeschäft betraut.

Die Ortsbehörden werden angewiesen, die beiden Anteraufkäufcr in ihrer Tätigkeit nach Möglichkeit zu unterstützen und ihnen zur Vornahme des Ausgleichs die Listen über die Anmeldungen des Bedarfs und Aeberschusses an Obst zur Verfügung zu stellen.

In jeder Gemeinde sollen die aufgekauften Men­gen zunächst zur Deckung des Bedarfs der eigenen Ge­meinde verwendet und ein eventueller Ueberschuß einer Nachbargemeinde zugeführt werden, wogegen ein event. Fehlbetrag von dem in Aussicht stehenden Zu­schuß der Landesversorgungsstelle gedeckt werden soll.

Die Deckung der Bedarfs kann nur in Höhe des Prozentsatzes erfolgen, in welchem voraussichtlich der gesamt angemeldete Bedarf des Bezirks von der Landes­versorgungsstelle geliefert werden kann.

Calw, 10. Okt. 1916. K. Oberamt: Binder.

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Die Musterung und Aushebung der Landsturmpflichtigen des Jahrgangs

1898

und sämtlicher Lei den seitherigen Musterungen wegen kör­perlicher Fehler bis einschl. 1. Januar 1917 zurückgestellten Militärpflichtigen der Jahrgänge 18SK und 1887, sowie die Nachmusterung derjenigen Leute, welche von den Truppen­teilen zur Disposition der Ersatzbehörden entlassen worden sind, finden für den Oberamtsbezirk Calw in der Zeit vom Montag den 16. Oktober bis Freitag den 20. Oktober ds. Js. statt und zwar:

auf dem Rathaus in Eechingen am Montag den 18. Oktober, vormittags 8)4 Uhr für die Gemeinden Althengstett, Dachtel, Dcckenpfronn, Eech­ingen, Ostelsheim, Simmozheim und Stammheim; aus dem Rathaus in Neuweiler am Dienstag den 17. Oktober, vormittags 9 Uhr für die Gemeinden Agenbach, Aichhalden, Bergorte, Breiten­berg, Emberg, Hornberg, Neuweiler, Oberkollwangen, Schmieh, Würzbach und Zwerenberg;

auf dem Rathaus in Neubulach am Mittwoch, den 18. Oktober, vormittags 8)4 Uhr, für die Gemeinden Altbulach, Holzbronn, Liebelsberg, Mar­tinsmoos, Neubulach, Oberhaugstett, Rotenbach, Sommen- hardt, Teinach und Zavelstein;

auf dem Rathaus in Liebenzell am Donnerstag, den 19. Oktober, vormittags 7)4 Uhr für die Gemeinden Ernstmühl, Hirsau, Liebenzell, Mona- kam, Möttlingen, Oberkollbach, Oberreichenbach, Otten- bronn, Unterhaugstett und Unterreichenbach:

auf dem Rathaus in Calw am Freitag, den 28. Oktober, vormittags 7)4 Uhr, für die Gemeinden Calw, Altburg, Alzenberg und Neu- hengstett. ..

Die Beorderung der Musterungspflichtigen zu obigen Mustcrungsterminen hat alsbald durch ortsübliche Bekannt­

machung in der Gemeinde zu geschehen; außerdem gehen den Schultheißenämtern nächster Tage die Vorladungen v-n hier aus zu.

Die Herren Ortsvorsteher sind für das rechtzeitige Er­scheinen der Pflichtigen verantwortlich.

Die Nichtanmeldung zur Landsturmrolle entbindet nicht von der Gestellungspflicht. Jeder Landsturmpflichtige, welcher während des Musterungsgeschästs im hiesigen Bezirk seinen dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz hat, ist zur Gestellung verpflichtet.

Landsturmpflichtige, die beim Musterungsgeschäst nicht pünktlich erscheinen, haben strenge Strafe zu erwarten. Mer sich der Gestellung böswillig entzieht, wird als Fahnenflüch­tiger behandelt. *

Die Gemeindebehörden können von der Gestellung zur Musterung nicht entbinden. Wer durch Krankheit verhindert ist, zu erscheinen, hat ein ärztliches Zeugnis cinzureichen, welches von der Gemeindebehörde beglaubigt sein muß, wenn der betreffende Arzt nicht amtlich angestellt ist.

Für Landsturmpflichtige, welche behaupten, an einem Gebrechen zu leiden, empfiehlt es sich, längstens bis zur Mu­sterung ein Zeugnis eines Spezialarztes oder des behandeln­den Arztes vorzulegcn. Derartige Zeugnisse müssen eben­falls von der Ortspolizeibehördc beglaubigt sein, wenn der aus- stellende Arzt nicht amtlich angestellt ist.

Die Herren Ortsvorsteher haben bei der Muster'. " nur dann anwesend zn sein, wenn besondere Verhältnisse (Rekla- mationsgesuche etc.) vorliegen, die eine Besprechung des Ortsvorstehers mit der Ersatzkomm isfisn notwendig er­scheinen lassen.

Die Pflin,.tgen haben ihre Militärpapierc, soweit sic bereits im Besitz solcher sind, zuverlässig mitznbringen unt mit reingewaschenem Körper und in frischem Leibweißzeug bei der Musterung zu erscheinen, auch sind die Ohren gründ­lich zu reinigen.

Jedes Lärmen und jede Störung der Verhandlung wirk strenge bestraft.

Auch haben die Ortsvorsteher darauf zu sehen, daß du Musterungspflichtigen sich in d>>n Ortschaften ruhig und an ständig, der jetzigen ernsten Zeit entsprechend, aufführcn, unk es ist gegen jeden Unfug nack-drücklichst einzuschreiten.

Im übrigen wird auf 8 103 der Wehrordnung verwiesen

lieber die erfolgte Beorderung der Mnstkrunxspflich- tigen wird bis spätestens Freitag, den 13. ds. Monats der Einsendung der Vorladungen unter Anschluß der Stamm­rollen der Jahrgänge 1894 und 159S, sofern von diese» Jahrgängen Mnstcrnngspslichtige in der Gemeinde k-nd, ent- gegengcsehen.

Calw, den 5. Oktober 1916.

Der Zivilvorfitzende der Ersatzkommission!

Negierun'"7t Binder.

über die japanisch-chinesischen Beziehungen, es habe den An­schein, als ob China geneigt sei, in dem mandschurischen Kon­flikt eine gemäßigtere Haltung einzunehmen und die Unter­handlungen wieder aufzunchmcn. China sei bereit die ver­langten Zugeständnisse zu bewilligen, verweigere jedoch die Armee- und Polizeikontrolle, die Hauptforderungen Japans. Die Zwistigkeiten seien also von der Lösung noch weit ent­fernt. Ein Kabeltelegramm desPetit Parisicn" aus Tokio bestätigt die Geneigtheit der chinesischen Regierung, die Unterhandlungen wieder aufzunehmen, jedoch weigere sie sich, die japanischen militärischen Ratgeber zu empfangen.

Aus Stadt und Land.

Calw, den 11. Oktober 1916.

Der Dank des Königs.

DerStaatsanzelger" veröffentlicht folgendes Dankschreiben des Köntxs:

Mein lieber Präsident des Staatsministeriurns Dr. Freiherr v. Weizsäcker! Während der Tage meines 25jährigen Regierungs-Jubiläums habe Ich aus alle« Teilen des Landes und alle« Kreisen der Be­völkerung sowie auch von auswärts, wo immer Landeskinder wohnen, so zahlreiche Beweise treuer Liebe und Anhänglichkeit, insbesondere auch in Form osn Zuwendungen zur Jubiläumsspende erfahren dürfen, daß Ich, obwohl Ich bemüht war, jedem Einzelnen Meinen Dank zukommen zu lassen, doch noch das Bedürfnis fühle, solchem auch noch einmal auf diesem Wege öffentlich Ausdruck zu geben. Ich beauftrage Sie daher, Mein lieber Präsident des Staatsministeriums. allen denjenigen, welche in irgend einer Weise dazu beigetragen haben, Mir diese Tage zu so schönen und unvergeßlichen zu machen, nochmals Meinen herzlichsten und innigsten Dank kundzutun. Wilhelm.

Auszeichnung.

Förster Umbacher in Hirsau hat das Wilhelms­kreuz erhalten.

Aus Anlaß des Regierungsjubiläumo wurde dem Haupt- kehnr ZWx?-» in Neuenstadt OA. Heilbronn, früher in Calw, das Wilhelmskreuz sprechen.

Dienstnachricht.

Oberförster Schmid von Wildberg ist nach Herren- ülb versetzt worden.

Das Eiserne Kreuz.

Musketier Carl Erammer, Sohn des Zugführers Wilhelm Erammer, Calw, im Neserve-Jnfanterie-Negt. Nr. 250, hat das Eiserne Kreuz erhalten.

Dem Unteroffizier Friedrich Schütz, Straßenwart von Stammheim, im Nes.-Jnf.-Rcg. 246, wurde für hervor­ragende Tapferkeit vor dem Feind, neben der Tapferkeits­medaille das eiserne Kreuz 2. Klasse verliehen.

Beförderung.

Georg Zizmann von Stammheim, Gefreiter im Landw.- Jnf.-Reg. 119, wurde zum Unteroffizier befördert.

Die Jnbiläumsdenkmünzen.

Bei ^em Münzamt laufen, lautStaatsanzeiger", im­mer noch zahlreiche Nachfragen nach den Denkmünzen ein, die zum Negieruiigsjubilöum des Königs geprägt werden. Wie schon früher mitgctcilt wurde, konnte aber vorerst von diesen Denkmünzen nur eine ganz beschränkte Anzahl aus­geprägt werden, über die bereits verfügt ist. Gesuche um Ab­gabe von Denkmünzen können daher im Augenblick keine Berücksichtigung finden, sondern nur für später vorgemerkt werden. Der Beginn der allgemeinen Prägung wird seiner­zeit bekannt gegeben werden und die Liebhaber der Denk­münze werden sodann noch reichlich Gelegenheit haben, ihren Icdarf anzumelden.

Höchstpreise für Hafer.

Auf Grund der Verordnung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 18. Sept. 1916, betreffend Abänderung der Verordnung über Höchstpreise für Hafer vom 24. Juli 1916 ist für Gegenden mit besonders später Ernte festgesetzt worden, daß der Preis von dreihundert Mark für die Tonne bei Haferlieferungen bis zum 16. Okt. 1916 einschließlich be­zahlt werden darf. Unter diese Gegenden gehört auch der Oberamtsbczirk Calw ohne die Gemeinden Calw, Dennjächt, Ernstmiihl, Hirsau, Liebeiizell, Teinach, Untcrreichenbach, und der Oberamtsbezrrk Nagold ohne die Gemeinde Wild- berg.

Hundesteuer-Erhöhung.

Das Kriegsernährungsamt hat den Gemeinden zur Ab­schaffung überflüssiger Luxushunde, die für menschliche Er­nährung geeignete Nahrungsmittel verbrauchen, nahe gelegt, bie Hundesteuer wesentlich zu erhöhen. In Berlin ist be­reits eine Vorlage arisgcarbcitet, öto für Berlin eine Hunde­steuer von 58 für den ersten und 88 Ul kür («den weiteren Hund vorsieht. >.

Eier-Ersatzmittel.

Vor dem Ankauf von Cier-Ersatzmitteln warnt die städtische Polezeidirektion Stuttgart. Bei der Mehr­zahl der im Verkehr befindlichen Erzeugnisse handelt es sich nicht um wirklichen Ersatz von Eiern; meistens sind es künstlich gefärbte Mehle mit Backpulver und etwas Milcheiweiß, denen manchmal etwa getrocknete Eier beigemischt sind. Die Gelbfärbung täuscht, sie wird nicht durch den Gehalt der Pulver an Eigelb, sondern an für die Ernährung wertlosem Teerfarbstoff herbei- geführt.

Ein feindlicher Flieger über Stuttgart.

(WTB.) Stuttgart, 10. Okt. Rechtzeitig gemeldet er­schien gestern abend zweimal 8 Uhr 54 und 9 Uhr 23 ein feindlicher Flieger über Stuttgart. Derselbe hat einig« Bomben abgeworfen, durch welche aber weder Personen noch Gebäude getroffen wurden, (z.)

(SLB.) Leonberg, 10. Okt. In deronems- und Würm- gau-Zeitung" lesen wir eine unserer Zeit entsprechende An­zeige, nach der am letzten Samstag in Hemmingen einKir- chcnkonzert zum Besten bedürftiger Kriegerfamilien gegeben wurde. Statt Eintrittsgeld wurden Lebensmittel aller Art, Eier, Butter, Obst, Gemüse erbeten; Ablieferung entweder in der Kirche oder nachträglich.

(STB.) Stuttgart, 10. Okt. Wie derStaatsanzeiger" berichtet, hat der König von dem Kaiser und sämtlichen Bundesfürsten und freien Städten, sowie von dem Kaiser von Oesterreich, der Königin der Niederlande und der Eroß- herzogin von Luxemburg Glückwünsche zu seinem Regierungs­jubiläum erhalten.

(SLB.) Stuttgart, 9. Okt. Der Kaiser hat dem Mi­nisterpräsidenten Dr. Freiherrn v. Weizsäcker das Großkreuz des Roten Adler-Ordens verliehen.

(SEB.) Biberach OA. Heilbronn, 10. Okt. Die Familie des verstorbenen Kirchenpslegers Josef Bauer wurde durch den Krieg in schweres Leid versetzt. Nachdem im letzten Jahr der älteste und vor wenigen Wochen der zweite Sohn aus dem Schlachtfelde gefallen ist, traf gestern die Nachricht ein. daß der 18 Jahre alte Anton Bauer in Friedrichshafen, wahrscheinlich infolge eines Unglücksfallcs, tödlich verletzt wurde und gleich darauf gestorben ist.

Goldankausstelle.

Glänzend war das Ergebnis der 5. Kriegsanleihe. All« Erwartungen wurden Lbertroffen. Dies war aber nur mög-