Amtliche Bekanntmachungen.
Die Frühjahrskontrollversammlungen IStK finden
im Kontrollbezirk Calw wie folgt statt:
1. Kontrollplatz Liebcnzell am Freitag, den 7. April,
1 Uhr nachm, bei der Turnhalle für die Gemeinden: Monatam, Unterhaugstett, Unterreichenbach, Ernstmühl, Möttlingen. Liebenzell.
2. Kontrollplatz Neubulach am Samstag, den 8. April,
9 Uhr vormittags auf dem Lindenplatz beim „Lamm" für die Gemeinden: Neubulach, Altbulach, Liebelsberg, Oberhaugstctt, Holzbronn.
3. Kontrollplatz Neuweiler am Samstag, den 8. April, 11,80 Uhr vormittags beim Rathaus für die Gemeinden: Neuweiler, Agenbach, Aichhalden, Bergorte, Breitenberg, Hornberg, Martinsmoos, Ober- kollwangen, Zwerenberg.
4. Kontrollplatz Tcinach am Samstag, den 8. April, 4 Uhr nachmittags in der Wandelhalle des Badhotels für die Gemeinden: Teinach, Einberg, Soin- menhardt, Zaoelstein, Rötenbach, Schmieh.
5. Kontrollplatz Calw am Montag, den 10. April, 8 Uhr vormittags bei der Turnhalle für die Gemeinden: Stammheim, Kechingen, Simmozheim, Hirsau, Deckenpfronn.
k. Kontrollplatz Calw am Montag, den 10. April,
10 Uhr vormittags bei der Turnhalle für die Gemeinden: Altburg, Alzenberg, Dachtel, Neuheng- stett, Oberkollbach, Oberreichenbach, Ottenbronn, Würzbach, Ostelsheim.
7. Kontrollplatz Calw am Montag, den 10. April.
2 Uhr nachmittags bei der Turnhalle für die Gemeinden. Calw, Althengstett.
Zu den Kontrollversainmlungen haben zu erscheinen:
n) Alle bei der Reichs»!,usterung im Herbst v. Js.'für tauglich befundenen Leute der Jahrgänge 1876 bis 1896 (einschiießl. der Arbeitsverwendungsfähigen);
b) Alle ausgebildeten, aber noch nicht gemusterten Landsturmpflichtigen II. Aufgebots, welche in der Zeit vom 1. Januar 1875 bis einschließlich 6. September 1870 geboren sind, und auf Grund des Reichsgesetzes vom 4. September 1915 zur Anmeldung in die militärische Kontrolle beim Bezirks- seldwebel verpflichtet waren;
c) Alle noch nicht zum Heere eiugezogenen Reservisten, Landwehrleute I. und st. Aufgebots und alle Er- satzrcfervisten;
rl) Alle ausgebildeten Landsturmpflichtigen II. Aufgebots, welche am 15. August 1914 das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten;
es Alle unausgebildeten Landsturmpflichtigen I. und II. Aufgebots, welche in der Zeit vom 1. Januar 1897 bis einschließlich 26. November 1869 geboren sind, und bei einer Musterung als tauglich befunden wurden;
1) Alle zur Verfügung der Truppenteile und Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften;
p> Alle auf Gesuch Zurückgestellten, und alle Unabkömmlichen (einschließlich der bei der Post und Eisenbahn Angestellten);
Ii) Alle noch nicht zum Heere eiugezogenen ausgehove- nen Rekruten;
i) Mannschaften, welche bereits dem aktiven Heer angehören, sich jedoch in Urlaub befinden.
Nicht zu erscheinen haben:
1. Die Kriegs-Rentenempfänger;
2. Alle wegen körperlicher Fehler zeitig Zurückgestell- tcn Miltürpflichtigen und unausgebildeten Land- sturmpflichtigen I. und II. Aufgebots;
8. Alle u n ausgebildeten Landsturmpflichtigen II. Aufgebots, welche noch nicht gemustert sind, und auf Grund des Reichsgesetzes vom 4. September 1915 zur Anmeldung beim Ortsoorsteher verpflichtet waren.
Orden und Ehrenzeichen anlegen; Militärpapiere und Führungszeugnisse mitbringen; Stöcke, Schirme, Zigarren usw. vor Beginn der Kontrollversammlung weglegcn.
Unentschuldigtes Fehlen, sowie verspätetes Erscheinen wird mit Arrest bestraft.
Besreiungsgesuche werden nur in außerordentlich dringenden Füllen berücksichtigt und müssen spätestens 5 Tage vor Beginn der betreffenden Kontrollversammlung beim Bezirkskommando eingehen. Spätere Gesuche finden keine Berücksichtigung.
Calw, den 20. März 1916.
Kgl. Bezirkskommando.
Die' Ortsbehörden werden beauftragt, Vorstehendes wiederholt auf ortsübliche Weise kostenfrei bekannt zu geben.
Calw, den 21. Mürz 1916.
K. Oberamt: Binder.
Verbot des Kuchenbackens.
Die bevorstehende Konfirmationszeit gibt Veranlassung. auf das Verbot des Kuchenbackens hinzuweiscn.
lieber die hiefür geltenden Vorschriften besteht anscheinend vielfach Unklarheit.
Es ist zu unterscheiden zwischen
1. Kuchen im Sinne der V.V.O. vom 81. März 1915, R.G.Bl. S. 204, d. i. jede Backware, zu deren Bereitung mehr als 10 Gewichtsteile Zucker auf 80 Gewichtsteile Mehl oder mehlartige Stoffe verwendet werden, und
2. Kuchen im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs d. s. auch alle zuckerfreien Kuchen (z. B. Rahm-, Zwiebel-, gewöhnlich Obst- usw. Kuchen).
Zu 1. Die Herstellung der erstgenannten Kuchen ist durch die noch geltende Ziff. 10 der Verfügung der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel betreffend Regelung des Verbrauchs von Mehl und Brot vom 26. 2./3. 4. 1915, Kriegsbeilage I S. 81, verboten, mit Ausnahme
a) von geröstetem Zwieback in gewerblichen Bäckereien und Konditoreien und
b) von solchen Backwaren, insbesondere Konditoreiwaren, die ohne Weizen- und Roggenmehl mit anderen Mehlen oder mehlartigen Stoffen (Kartoffelmehl. Maispuder und dergl.) hergestellt werden. Die Herstellung dieser Kuchen (a und d) ist dann
weiter beschränkt durch die Vorschrift in tz 8 Ziff 2 der Ministerialverfügung vom 8. November 1915, „Staatsanzeiger" Nr. 263, wonach Sahne oder Milch für die Bereitung von Backwaren und Kuchen aller Art nicht verwendet werden dürfen, und ferner durch die V.V.O. vom 16. Dezember 1915, R.G.Bl. E. 823 über die Bereitung von Kuchen .wodurch die Verwendung von Eiern, Fett und Zucker für Kuchen gewissen Beschränkungen unterworfen und der Gebrauch von Hefe dafür verboten wird.
Soweit hiernach die Herstellung von Kuchen noch möglich ist, ist endlich noch besonders die Vorschrift zu beachten, daß sie nur an den ersten 5 Wochentagen ftatt- finden darf (Ziff. 8 der Ministerialverfügung vom 21. Januar 1915, betreffend Bereitung von Backwaren, Kriegsbcilage I S. 77).
Zu 2. Kuchen, die nicht unter den engeren Begriff des s? l Abs. 3 der V.V.O. vom 81. März 1915 fallen, gelten als Brot (in der Regel Weizenbrot); es finden also die für dessen Bereitung gegebenen Vorschriften in den im wesentlichen noch in Kraft stehenden Ziff. 4 und 5 der obengenannten Verfügung der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel Anwendung, d. h. die Herstellung solcher Kuchen ist ohne jede Ausnahme verboten, weil Weizenbrot nur als Kleinbrot oder Hausbrot. Roggenbrot nur in der letzgcnannten Form gebacken, und weil in allen Fällen dem Mehlteig nichts anderes als Wasser, Hefe und Salz zugesetzt werden darf; die Zugabe von Milch ist nun auch verboten durch die erwähnte Ministerialverfügung vom 8. November 1915.
Aus ausländischem Mehl dürfen nach tz 1 der Mi- nisteralvcrfügung vom 15. Januar 1916, „Staatsanzeiger" Nr 12, keine anderen Kuchen, als nach oben 1. erlaubt, d. h. nur Zwieback hergestellt werden.
Die Schultheihcnämter wollen deshalb ortsüblich betannt geben, daß für Privathaushaltungen die Bereitung von Kuchen mit Weizen- oder Roggemnehl ohne jede Ausnahme verboten ist. Auch im Interesse der Schonung unserer Vorräte an Mehl, Butter, Milch und Eiern wird erwartet, daß sich die Bevölkerung auch bei den Konfirmationsfeiern an dieses Verbot hält. Die Bäckereien und Konditoreien sind wiederholt auf die Vorschriften des § 1 B.V.O. vom 16. Dezember 1915 über Bereitung von Kuchen und auf das Verbot der Verwendung von Milch hiefür hinzuweisen. Die Ortspolizeibehörden werden beauftragt, die Einhaltung der Vorschriften streng zu überwachen und Zuwiderhandlungen ohne Nachsicht anzuzeigen.
Calw, 29. März 1916.
K. Oberamt: Binder.
MarLIverbot.
Die Abhaltung des am 4. April ds. Js. in Ober- jettingcn, Oberamts Herrenberg, fälligen Biehmarkts wird aus seuchenpolizeilichen Gründen verboten.
Die Abhaltung des Krämermarktes an diesem Tage wird hierdurch nicht berührt.
Calw, den 80. März 1916.
K. Oberamt: Binder.
ser Tage nach der bulgarischen Hauptstadt zurückgekehrt ist, in Sonderaudienz beim Zaren Ferdinand, die 11L Stunden dauerte. Hierauf hatte der Gesandte eine Besprechung mit Radoslawow. Der rumänische Gesandte wurde von seiner Regierung angewiesen, der bulgarischen Regierung mitzuteilen, daß die rumänische Regierung im strengsten Ausmaß die Bestrebungen zur Trübung des herzlichen Verhältnisses, das zwischen den beiden Staaten besteht, verurteilt und gleichzeitig ein engeres Band zwischen den beiden Regierungen für notwendig hält.
Die Türkei und Rumänien.
Wien, 80. März. Die „Wiener Allgem. Zeitg." berichtet aus Bukarest: Die rumänische Regierung hat den Handelsattache Popescu nach Konstantinopel gesandt, um dort wegen einer Belebung der Handelsbeziehungen .zwischen der Türkei und Rumänien zu verhandeln.
Schweden.
(WTB.) Stockholm, 80. März. Der schwedische Reichstag hat nahezu ohne Widerspruch die Forderungen des Kregsministers für die Landesverteidigung bewilligt. Ein Antrag auf Einschränkung von Seilen der Sozialdemokraten, den man erwartet hatte, unterblieb.
Zur Störung des englisch-holländische« Telegraphenverkehrs.
(WTB.) Amsterdam. 80. März. Die hiesigen Blätter erfahren von der Direktion des Reichste legraphen- amts, daß die telegraphische Verbindung mit England wahrscheinlich in einigen Tagen wieder hergestellt sein werde. Es kann bereits wieder auf einem der Drähte des Kabels telegraphiert werden. Die Störung ist nicht «ms eine Störung des Kabels zurückzufiihren, sondern vermutlich aus eine Störung der Landleitng in England infolge des stürmischen Wetters.
Die englische Seewillkür.
(WTB.) Frankfurt a. M.. 30. März. Die „Franks. Zeitg." meldet aus Christiania, die gesamte Post des skandinavischen Amerikadampscrs „Helgoland", unge
fähr 800 Säcke, sei in Kirkwall beschlagnahmt worden. Dies ist das ersteinal, daß die gesamte skandinavische Post für Amerika einschließlich der Briefpost von den Engländern weggenommen wird. (Und die neutralen Gegenmaßnahmen!)
Bon unseren Feinden.
Zum Ministerwechsel in Rußland.
(WTB.) Berlin. Aus Genf wird dem „Berliner Lokalanzeiger" berichtet: Der abermalige Wechsel im russischen Kriegsminstcrum berührt in Paris um so unangenehmer, weil Jswolskis publizistische Freunde am Vorabend der Konferenz die Unabkömmlichkeit Poli- wanows mit der Bemerkung bedauerten, Poliwanow habe in der russischen Generalität als umsichtiger ideenreicher Organisator nicht seinesgleichen. Nun gilt es eine Steigerung der Komplimente für den neuen Mann zu finden. — Einer Kopenhagener Meldung des „Verl. Lokalanzeigers" zufolge bringt man in dortigen einge- weihten Kreisen das Ausbleiben von Blättern aus Rußland in den letzten Tagen und die Absetzung des Kriegsministers mit großen und starken Volksaufständen in Zusammenhang. Der Prozeß gegen Suchom linow und die Ehwosto-Skandale schienen immer weitere Kreise zu ziehen.
Russische Besorgnisse wegen Schweden.
Berlin, 80. März. Die „Nat.-Zeitg." meldet von der russischen Grenze: Der „Djen" wirft die besorgte Frage auf, was Schweden tun werde, wenn es den Deutschen doch irgendwie gelingen sollte, über die Dünalinic hinauszukommen und den Vormarsch gegen Petersburg anzutrctcn. Der militärische Mitarbeiter dieses Blattes ist der Ansicht, daß Schweden wohl kaum in diesem Fall seine bisherige Haltung bewahren werde. Es sei heute mehr als zweifelhaft, ob Schweden bei einem deutschen Vorstoß gegen Petersburg gleichgültiger Zuschauer bleiben werde. Den Vorgängen in Schweden müsse man in Rußland das größte Augenmerk schenken, denn Schweden bilde das nordische Rumänien und sei für Rußland ebenso wichtig als Rumänien selbst. Das Blatt erklärt,
daß man in Schweden die neu einsetzenden Kräfte an dcr Ostfront mit größter Spannung verfolge. Man dürfe nicht übersehen, daß die aktivistische Strömung in Schweden noch immer im Wachsen begriffen sei. Zwar habe die schwedische Regierung erklärt, an der neutralen Haltung scsthalten zu wollen, aber in Petersburg habe man Kenntnis davon, daß diese Neutralität keine endgültige sei und gegebenenfalls zugunsten der Zentralmächte aufgcgcben werden könne. Schweden sei heute ein unsicherer Faktor. Bei aller Freundschaft, die das russische Volk und die verantwortlichen Kreise Rußlands für Schweden empfinden, müsse man in Rußland doch auf der Hut sein und sich für jede Möglichkeit sichern.
England und die Hilferufe Frankreichs.
Zürich, 80. März. Der „Tagesanzeiger" meldet: Der bekannte Senator Humbert richtet neuerdings im Pariser „Journal" einen dringenden Hilferuf an die Verbündeten, nun endlich auch für Frankreich etwas zu tun. nachdem Frankreich für seine Bundesgenossen alles getan habe und nun am Ende seiner Akenschenkraft angelangt sei. Wohin dieser Hilferuf zielt, ist, so meint das Züricher Blatt, unschwer zu erkennen, nachdem Englands ganze Hilfe für Frankreich seit Beginn der Kämpfe um Verdun in einein liebenswürdigen Auf- munterungstclegramm des englischen Oberkommandie- reudcn bestand. Es ist auch kein Geheimnis, daß die englische Rekrutierung bei weitem nicht das erhoffte Resultat brachte und daß in England eine tiefgehende Bewegung gegen die Aufopferung der englischen Volkskraft im Gange ist. England ist deshalb auch wieder auf der Suche nach Bundesgenossen, wobei es nicht mehr wählerisch ist; nach den Portugiesen werden bereits die Abessinier in den Bannkreis englischen Liebeswerbens gezogen, und wer weiß, welche Völker noch weiter als Hilfstruppen Cnglangs gewürdigt werden, damit dieses seinen kostbaren Menschcnvorrat sparen kann. Merkwürdigerweise spricht die englische Presse jetzt auch davon, auf der Konferenz in Paris eine Verständigung herbeizuführen über das Verhalten, falls von den Aen- tralmächten annehmbare FrieLensvorschliige eingehen sollten.
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