SAMSTAG,OKTOBER 1950 ÜBERPARTEILICHE HEI MATZEITUNG 6. Jahrgang /nr. 156

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HEIMATBOTE FÜR DEN BEZIRK NAGOLD

Bundestag lehnt Luxussteuergeseh ab

Immunität des Abgeordneten Kalbfell, Reutlingen, aufgehoben

BONN. Im Bundestag haben sich am Freitag alle Fraktionen gegen das von der Regie­rung eingebrachte Luxussteuergesetz ausgesprochen. Der Entwurf wurde zwar mit großer Mehrheit an den zuständigen Ausschuß verwiesen, doch es kann nicht damit gerechnet wer­den, daß die Beratungen zu einem Ergebnis führen. Zu Beginn der Sitzung nahm der Bun­destag einstimmig einen Antrag des Immunitätsausschusses an, der die Aufhebung der Im­munität des SPD-Abgeordneten und Oberbürgermeisters von Reutlingen, Oskar Kalbfell, vorsieht.

In der Bgründung des Antrages führte der Abgeordnete M e n d e (FDP) aus, die Essener WochenzeitschriftDer Fortschritt habe Kalb­fell beschuldigt, für die Geiselerschießungen von vier Reutlinger Bürgern durch die franzö­sischen Truppen im April 1945 verantwortlich zu sein. Mende sagte, der Ausschuß sei zu der Auffassung gelangt, daß es sich bei den Be­schuldigungen gegen Kalbfell um einebe­wußt gesteuerte, tendenziöse Kampagne handle. Kalbfell habe unter Einsatz seines Le­bens die Stadt Reutlingen 1945 beim Ein­marsch vor der Zerstörung bewahrt. Er wurde von dem französischen Kommandanten zum kommissarischen Bürgermeister bestellt. Zwei Tage später, am 24. April, sei dann einbe­rüchtigtes Bataillon du choc in Reutlingen eingerückt, dessen Kommandant am gleichen Tage vier Reutlinger Bürger, darunter einen deutlich durch Rote-Kreuz-Armbinde ge­kennzeichneten Arzt, als Geiseln für einen angeblich einem Attentat zum Opfer gefalle­nen französischen Soldaten erschießen ließ. Inzwischen scheine es sich jedoch herausge­stellt zu haben, daß dieser Soldat das Opfer eines Motorradunfalles wurde, erklärte Mende (Zwischenrufe:Hört, hört!). Mende führte dann die Aussagen des Chefs des damaligen zweiten Büros der Franzosen aus dem fran­zösischen Vemehmungsprotokoll an, wonach Kalbfell für die Auswahl der Geiseln nicht verantwortlich sei. Die Schock- und Schreck­wirkung der Hinrichtung, so erklärte Mende, sei noch heute in Reutlingen in grausiger Er­innerung. Vielleicht liege es an diesen Um­ständen, daß die Angelegenheit nicht genügend aufgeklärt worden ist. Mende bat im Namen des Immunitätsausschusses die französischen Behörden, alles zu einer Wiederherstellung der unbefleckten Ehre Kalbfells beizutragen.

Der Bundestag befaßte sich dann als dem ersten Punkt der Tagesordnung mit dem vom Bundesfinanzminister Schaffer vorgelegten und am Donnerstag bereits begründeten Luxus­steuergesetz. Der Entwurf wurde in der Aus­

sprache von allen Sprechern in der vorliegen­den Form abgelehnt. Der ehemalige preußi­sche Finanzminister Dr. Höpker-Aschoff verwies die Luxussteuer in den Bereich des Steuerdilettantismus. Zahlreiche Industrie­zweige, auch Flüchtlingsindustrien, würden durch dieses Gesetz getroffen werden. Die FDP sei bereit, Maßnahmen gegen das Unwesen der besonderen Aufwendung zum Bewirten Von Geschäftsfreunden zu beraten. Besser wäre es, die Abzugsfreihejt solcher Aufwendungen an eine bestimmte Grenze zu binden. Dr. Koch (FDP) sagte, die Opposition sei nicht bereit, der Regierung Hilfeleistung bei Schein­gefechten zur Beruhigung ihres sozialen Ge­wissens zu leisten. Durch die Luxussteuer

würde Qualitätsarbeit unter Geldstrafe ge­stellt, dem Grundübel jedoch nicht begegnet.

Schließlich wurde der Regierungsentwurf mit großer Mehrheit, der Geschäftsordnung ent­sprechend, an den zuständigen Ausschuß ver­wiesen.

Nach einer vom Bundestag angenommenen Aenderung der Gewerbeordnung ist der Ver­kauf von Armbanduhren durch das Hausier­gewerbe künftig nicht mehr gestattet.

Die Vorschläge des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Personalausweise wurden einstimmig angenommen. Danach soll bis zum 31. Dezember 1954 jeder mit einem Lichtbild versehene alte Ausweis gelten.

Gegen die Stimmen der SPD, KPD und Zentrum stimmte der Bundestag der von der Regierung eingebrachten Verordnung über die Getreidepreise für die Monate Oktober bis Juni 1951 zu. Bundesernährungsminister Nik­las erklärte, daß der Preis für das Konsum­brot unverändert bleibt, auch wenn die Ge­treidepreise jetzt steigen.

Protest gegen Sowjets

Kommunisten haben den Generalstreik abgebrochen

WIEN. Der österreichische Außenminister Dr. G r u b e r richtete an die Außenminister der vier Besatzungsmächte Telegramme, in de­nen eindringlich um Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Ordnung im Lande ge­beten wurde. Ein ähnlicher Protest ist bereits dem Wiener Alliierten Kontrollrat zugestellt worden.

In der Protestnote an den Alliierten Kon­trollrat machte die österreichische Regierung darauf aufmerksam, daß die Streikenden sich öffentlicher Gewalttätigkeit, der Störung der öffentlichen Ruhe und des Aufstandes schuldig gemacht hätten. Obwohl es der örtlichen Poli­zei und Verstärkungen aus Niederösterreich und Wien gelungen sei, die in das Postamt von Wiener Neustadt eingedrungenen Demonstran­ten zu vertreiben, habe die sowjetische Kom­mandantur den auf zehn Minuten befristeten Befehl erteilt, den bisherigen Zustand wieder herzustellen, also den Demonstranten das

Wurden Bestechungsgelder bezahlt?

Bundestag setzt Untersuchungsauschuß ein

Postamt zu überlassen. Aber die Regierung er­suche «len alliierten Rat um die Genehmigung von Maßnahmen, die es ihr erlaubten, unver­züglich von ihren gesetzlichen Befugnissen Ge­brauch zu machen und mit ihren eigenen Si­cherheitsorganen in allen Gebieten Oester­reichs die Ruhe und Ordnung wieder herzu­stellen.

Am späten Donnerstagabend hat dasAk­tionskomitee der kommunistischen Betriebs­rätekonferenz in Oesterreich die Aufhebung der von ihm eingeleiteten Streikmaßnahmen beschlossen. Der sowjetisch kontrollierte Rund­funkRavag gab bekannt, die Beendigung des Streiks erfolge auf Vorstellungen von westlicher Seite hin. Das Aktionskomitee wie­derum erklärte, der Streik habe seinen Zweck erfüllt, indem er dieSolidarität der Arbeiter­schaft (!) bewies. Der Kampf gegen die Sen­kung des Lebensniveaus der Arbeiterklasse sei jedoch nicht zu Ende, sondern werde in ande­rer Form weitergeführt werden.

Als der Beschluß, den Streik abzubrechen, gefaßt wurde, waren im sowjetischen Sektor Wiens die Arbeiter noch damit beschäftigt, Barrikaden zu errichten.

BONN. Der Bundestag hat am Donnerstag einstimmig beschlossen, einen Untersuchungs­ausschuß einzusetzen, der die in der Zeitschrift Spiegel veröffentlichte Behauptung prüfen soll, nach der vor der Abstimmung über den Sitz der Bundesregierung eine größere Zahl von Abgeordneten mit zusammen rund zwei Millionen DM bestochen worden sei. Der Ausschuß soll öffentlich tagen.

Ein SPD-Antrag, der die Regierung ersucht, einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Ar­beiterrenten an die Angestelltenrenten vorzu­nehmen, wurde der Regierung als Arbeits­material, der Entwurf eines Heimarbeiter­gesetzes, der eine wirtschaftliche Besserstel­lung der Heimarbeiter vorsieht, an den Aus­schuß für Arbeit überwiesen.

Gegen die Stimmen der Kommunisten be­stätigte der Bundestag einen Entscheid seines

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Von den Roten ermordet. Vorstoßende amerika­nische Truppen fanden in Korea in einem halb- zugeschütteten Graben bei Taejon die Leichen von dreißig gefangenen amerikanischen Soldaten vor, die von den Kommunisten vor deren Ruck­tug erschossen wurden. Foto: Ap

Präsidiums, nach dem die KPD-Fraktion im Plenum keine Anträge mehr stellen kann, so lange sie durch den Ausschluß mehrerer Fraktionsmitglieder nicht über die notwendige Fraktionsstärke verfügt.

Die zweite Lesung eines Gesetzentwurfes über die Selbstverwaltung über Sozialver­sicherte dauerte fast vier Stunden. Das Haus nahm in den wesentlichen Punkten die vom sozialpolitischen Ausschuß gegebene Verfas­sung an und lehnte Abänderungsvorschläge der SPD ab.

Am Donnerstag hat sich der Bundestags­ausschuß zur Nachprüfung der angeblichen Bestechung von Abgeordneten konstituiert und den CDU-Abgeordneten Dr. Semler zum Vor­sitzenden gewählt.

In der ersten Arbeitssitzung des Unter­suchungsausschusses erklärte Abg. Dr. Baum­gartner (Bayernpartei), daß die imSpiegel wiedergegebenen Protokolle, die er aus dem Gedächtnis über seine Unterredungen mit den Abg. Aumer und Mayerhofer angefertigt hatte, wörtlich richtig seien, und daß er bereit sei, ihren Inhalt zu beeiden.

Moralisch verseucht

Verletzung der Menschenrechte durch Sowjet- Vasallenstaaten

LAKE SUCCESS. Der zweite politische Aus­schuß der UN-Vollversammlung nahm am Donnerstag eine Entschließung an, in der Ungarn, Bulgarien und Rumänien wegen Ver­letzung der in ihren Friedensverträgen ent­haltenen Menschenrechtsklauselnmoralisch verurteilt werden. Die Entschließung wurde mit 39 gegen 5 Stimmen bei 13 Enthaltungen angenommen. Sie geht jetzt zur Billigung an die UN-Vollversammlung.

Der sowjetische UN - Delegierte M a 1 i k stellte sich in der vorangehenden Debatte auf die Seite der drei Obstblockstaaten; er er­klärte,die Kirchenprozesse in diesen Ländern seien rein innerpolitische Angelegenheiten und hätten nichts mit den Friedensverträgen zu tun.

Der Lenkungsausschuß der UN - Vollver­sammlung entschied am Donnerstag mit 10:3 Stimmen, daß die Formosafrage in die Tages­ordnung der Vollversammlung aufgenommen

Labour Party für Fernbleiben

LONDON. Die Jahreskonferenz der Labour Party hat am Freitag in Margate die Politik der britischen Regierung, dem Schuman-Plan einer europäischen Montanunion fernzublei­ben, mit überwältigender Mehrheit bei nur einer Gegenstimme gebilligt. In einer entspre­chenden Entschließung wird die Weigerung der Regierung Attlee begrüßt, Großbritannien im voraus auf den Schuman-Plan zu verpflichten, ohne daß ausreichende Sicherheiten für ver­staatlichtes Eigentum gewährleistet sind.

Mc Arthur fragt an

TOKIO. General McArthur hat den Si­cherheitsrat um eine besondere Entscheidung gebeten, ob die UN-Streitkräfte den 38. Brei­tengrad überschreiten dürfen. McArthur soll Zweifel haben, ob die Sicherheitsratsentschlie­ßung vom 27. Juni ihn zum Einmarsch nach Nordkorea ermächtigt. Darum hat er um eine besondere Genehmigung in Form, einer neuen Entschließung ersucht.

wird. In der Ablehnung dieses Beschlusses waren sich die Sowjetunion und National­china einmal einig.

Südweststaat-Konferenz

Am 12. Oktober in Wildbad

TÜBINGEN. Der Staatspräsident von Würt­temberg-Hohenzollern, Dr. Gebhard Müller, hat nunmehr entsprechend seiner Ankündi­gung bei der letzten Landtagssitzung an Mi­nisterpräsident Reinhold Maier in Stuttgart und Staatspräsident Leo W o h I e b in Frei­burg eine schriftliche Einladung gerichtet, zu einer Konferenz zusammenzutreten. Auf dieser Besprechung, welche nach den Freudenstädter Beschlüssen vom 15. April 1950 vorgesehen ist, soll versucht werden, eine Einigung zwi­schen den Ländern Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Baden bezüg­lich der Neugliederung im südwestdeutschen Raum herbeizuführen. In seinem Einladungs­schreiben hat Staatspräsident Dr. Müller als Konferenzort Wildbad und als Termin Don­nerstag, den 12. Oktober vorgeschlagen.

Das höchste Gericht

Von Dr. Gerhard Sigloch

Als am 1. Oktober 1879 die Reichsjustiz­gesetze in Kraft traten, wurde eine jahrhun­dertelange Rechtszersplitterung beseitigt: in allen deutschen Staaten bestand fortan ein­heitliche Gerichtsverfassung und galt gleiches Verfahren in Zivil- und Strafsachen. Das Reichsgericht feierte im Jahre 1929 sein fünf­zigjähriges Jubiläum und Juristen aus aller Welt widmeten ihm mehrbändige wissenschaft­liche Werke. Die Geschichte des Abstiegs bis zur Auflösung 1945 begann damit, daß Hitler vor dem höchsten deutschen Gericht den Le­galitätseid leisten durfte, obwohl er vorher als Hochverräter verurteilt worden war und bald darauf sich über alle Schranken von Gesetz und Moral hinwegsetzen sollte. Die Urteile nachgesundem Volksempfinden undAna­logie trugen nicht zur Stärkung des Rechts­bewußtseins bei und nur ganz langsam konnte sich nach 1945 der Rechtsgedanke wieder durchsetzen. Die weitesten Kreise mußten sich ihre Ernährung und Versorgung im Gegen­satz zur Zwangswirtschaft erkämpfen, Recht und Leben standen in krassem Widerstreit. Es zeigte sich, daß Recht ohne Staat, ja ohne äu­ßere und innere Beteiligung des Volkes keinen Bestand in der Wirklichkeit des Lebens hat.

Wenn in diesen Tagen, 71 Jahre nach der Gründung des Reichsgerichts, der Bundesge­richtshof in Karlsruhe seine Pforten öffnet, so freuen wir uns der Wiederherstellung west­deutscher Rechtseinheit auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung, des Zivil- und Strafver­fahrens und des Kostenrechts; die Länder wa­ren hier überall ihre Sonderwege gegangen. Das Bundesgesetz vom 12. September 1950 greift weithin auf die Verhältnisse zurück, die im Jahre 1924 der damalige Reichsjustizmini­ster Emminger schuf. Die richterliche Unab­hängigkeit wird im alten Gesetzeswortlaut wie­derhergestellt. Das Schöffengericht besteht aus dem Amtsrichter und zwei Schöffen, das Schwurgericht durchweg wieder aus drei Rich­tern und sechs Geschworenen, die gemeinsam üoer Schuld und Strafe beraten und entschei­den. Für die bürgerlichen Rechtssachen, beson­ders unserer Geschäftswelt, ist wichtig, daß die Zuständigkeit der Amtsgerichte bis zu ei­nem Streitwert von 1000 DM (bei uns vorher 2000 DM) festgesetzt ist; darüber hinaus müs­sen die Zivilkammern der Landgerichte, be­stehend aus drei Richtern, angerufen werden, bei denen bekanntlich Anwaltszwang gilt. Ein Rückgriff auf den Rechtszustand vor 1924 ist der Wegfall des amtsgerichtlichen Güteverfah­rens, doch hat der Richter auch jetzt immer auf die gütliche Beilegung hinzuwirken.

Von allgemeinem Interesse sind die Vor­schriften über das Strafverfahren. Neu ist die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Redakteure, Verleger, Drucker und Druck­personal über die Person des Verfassers oder Einsenders einer Veröffentlichung, sofern we­nigstens ein Redakteur der Druckschrift wegen der Veröffentlichung belangt werden kann. Vorschriften zum Schutz eines Beschuldigten vor willkürlicher Verhaftung. Miß­handlung, Ermüdung, körperlicher und see­lischer Einwirkung bis zur Hypnose sind we­sentlich verstärkt, zum Teil ganz neu einge­führt. Die ewige Frage, was Wahrheit im Wi­derstreit der Prozeßmeinungen ist, muß nach dem erweiterten Gesetzeswprtlaut vom Gericht mit allen Mitteln geprüft werden:Das Ge­richt hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind. Auch in der bürgerlichen Rechtspflege, bei den Klagen um Geld, Gut, Erbe und Personen­stand sind die Aenderungcn der Zeit vor 1945 und die Vereinfachungen der Kriegszeit auf­gehoben. Das Gericht ist auch hier grundsätz­lich zur Erforschung der Wahrheit verpflichtet.

Alle Rechtsmittel sind wieder zugelassen. Die Berufung ist an einen Beschwerdewert von mehr als 50 DM, die Revision gewöhnlich an eine Summe von über 6000 DM geknüpft, so­weit nicht Zuständigkeiten ohne Rücksicht auf den Streitwert gegeben sind. Wenn auch schon von jeher das oberste Gericht nicht wegen fünf Pfennig angerufen werden konnte, so er­scheint diese Revisionssumme heute doch weit übersetzt. Die Oberlandesgerichte haben indes­sen die Befugnis, die Revision gegen ihre Ur­teile bei grundsätzlicher Bedeutung stets zuzu­lassen; bei Abweichung von einer Entschei­dung des Bundesgerichtshofs muß die Revision zugelassen werden. In Strafsachen entschei­det der Bundesgerichtshof über die Revision gegen Urteile der Großen Strafkammer, und der Schwurgerichte. Für Fälle des Hochverrats und der Parlamentssprengung ist das höchste Gericht in erster und letzter Instanz zuständig.

Vor den Richtern, Anwälten und Prozeß­beteiligten liegt nach Jahren stückweiser und improvisierter Rechtsentwicklung wieder ein durchdachtes, einheitliches Gesetzeswerk. Es lebt, wie alle Gesetzesvorschriften, nicht aus sich selbst, sondern aus der ewigen Idee der Gerechtigkeit, die sich in unserem Leben in­mitten aller Unvollkommenheit. Not und Ge­walt am Ende doch entfaltet und durchsetzt