SAMSTAG,OKTOBER 1950 ÜBERPARTEILICHE HEI MATZEITUNG 6. Jahrgang /nr. 156
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HEIMATBOTE FÜR DEN BEZIRK NAGOLD
Bundestag lehnt Luxussteuergeseh ab
Immunität des Abgeordneten Kalbfell, Reutlingen, aufgehoben
BONN. Im Bundestag haben sich am Freitag alle Fraktionen gegen das von der Regierung eingebrachte Luxussteuergesetz ausgesprochen. Der Entwurf wurde zwar mit großer Mehrheit an den zuständigen Ausschuß verwiesen, doch es kann nicht damit gerechnet werden, daß die Beratungen zu einem Ergebnis führen. Zu Beginn der Sitzung nahm der Bundestag einstimmig einen Antrag des Immunitätsausschusses an, der die Aufhebung der Immunität des SPD-Abgeordneten und Oberbürgermeisters von Reutlingen, Oskar Kalbfell, vorsieht.
In der Bgründung des Antrages führte der Abgeordnete M e n d e (FDP) aus, die Essener Wochenzeitschrift „Der Fortschritt“ habe Kalbfell beschuldigt, für die Geiselerschießungen von vier Reutlinger Bürgern durch die französischen Truppen im April 1945 verantwortlich zu sein. Mende sagte, der Ausschuß sei zu der Auffassung gelangt, daß es sich bei den Beschuldigungen gegen Kalbfell um eine „bewußt gesteuerte, tendenziöse Kampagne“ handle. Kalbfell habe unter Einsatz seines Lebens die Stadt Reutlingen 1945 beim Einmarsch vor der Zerstörung bewahrt. Er wurde von dem französischen Kommandanten zum kommissarischen Bürgermeister bestellt. Zwei Tage später, am 24. April, sei dann ein „berüchtigtes Bataillon du choc“ in Reutlingen eingerückt, dessen Kommandant am gleichen Tage vier Reutlinger Bürger, darunter einen „deutlich durch Rote-Kreuz-Armbinde gekennzeichneten Arzt“, als Geiseln für einen „angeblich einem Attentat zum Opfer gefallenen französischen Soldaten“ erschießen ließ. Inzwischen scheine es sich jedoch herausgestellt zu haben, daß dieser Soldat das Opfer eines Motorradunfalles wurde, erklärte Mende (Zwischenrufe: „Hört, hört!“). Mende führte dann die Aussagen des Chefs des damaligen zweiten Büros der Franzosen aus dem französischen Vemehmungsprotokoll an, wonach Kalbfell für die Auswahl der Geiseln nicht verantwortlich sei. Die Schock- und Schreckwirkung der Hinrichtung, so erklärte Mende, sei noch heute in Reutlingen in grausiger Erinnerung. Vielleicht liege es an diesen Umständen, daß die Angelegenheit nicht genügend aufgeklärt worden ist. Mende bat im Namen des Immunitätsausschusses die französischen Behörden, alles zu einer Wiederherstellung der unbefleckten Ehre Kalbfells beizutragen.
Der Bundestag befaßte sich dann als dem ersten Punkt der Tagesordnung mit dem vom Bundesfinanzminister Schaffer vorgelegten und am Donnerstag bereits begründeten Luxussteuergesetz. Der Entwurf wurde in der Aus
sprache von allen Sprechern in der vorliegenden Form abgelehnt. Der ehemalige preußische Finanzminister Dr. Höpker-Aschoff verwies die Luxussteuer in den Bereich des Steuerdilettantismus. Zahlreiche Industriezweige, auch Flüchtlingsindustrien, würden durch dieses Gesetz getroffen werden. Die FDP sei bereit, Maßnahmen gegen das Unwesen der besonderen Aufwendung zum Bewirten Von Geschäftsfreunden zu beraten. Besser wäre es, die Abzugsfreihejt solcher Aufwendungen an eine bestimmte Grenze zu binden. Dr. Koch (FDP) sagte, die Opposition sei nicht bereit, der Regierung Hilfeleistung bei Scheingefechten zur Beruhigung ihres sozialen Gewissens zu leisten. Durch die Luxussteuer
würde Qualitätsarbeit unter Geldstrafe gestellt, dem Grundübel jedoch nicht begegnet.
Schließlich wurde der Regierungsentwurf mit großer Mehrheit, der Geschäftsordnung entsprechend, an den zuständigen Ausschuß verwiesen.
Nach einer vom Bundestag angenommenen Aenderung der Gewerbeordnung ist der Verkauf von Armbanduhren durch das Hausiergewerbe künftig nicht mehr gestattet.
Die Vorschläge des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Personalausweise wurden einstimmig angenommen. Danach soll bis zum 31. Dezember 1954 jeder mit einem Lichtbild versehene alte Ausweis gelten.
Gegen die Stimmen der SPD, KPD und Zentrum stimmte der Bundestag der von der Regierung eingebrachten Verordnung über die Getreidepreise für die Monate Oktober bis Juni 1951 zu. Bundesernährungsminister Niklas erklärte, daß der Preis für das Konsumbrot unverändert bleibt, auch wenn die Getreidepreise jetzt steigen.
Protest gegen Sowjets
Kommunisten haben den Generalstreik abgebrochen
WIEN. Der österreichische Außenminister Dr. G r u b e r richtete an die Außenminister der vier Besatzungsmächte Telegramme, in denen eindringlich um Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Ordnung im Lande gebeten wurde. Ein ähnlicher Protest ist bereits dem Wiener Alliierten Kontrollrat zugestellt worden.
In der Protestnote an den Alliierten Kontrollrat machte die österreichische Regierung darauf aufmerksam, daß die Streikenden sich öffentlicher Gewalttätigkeit, der Störung der öffentlichen Ruhe und des Aufstandes schuldig gemacht hätten. Obwohl es der örtlichen Polizei und Verstärkungen aus Niederösterreich und Wien gelungen sei, die in das Postamt von Wiener Neustadt eingedrungenen Demonstranten zu vertreiben, habe die sowjetische Kommandantur den auf zehn Minuten befristeten Befehl erteilt, den bisherigen Zustand wieder herzustellen, also den Demonstranten das
Wurden Bestechungsgelder bezahlt?
Bundestag setzt Untersuchungsauschuß ein
Postamt zu überlassen. Aber die Regierung ersuche «len alliierten Rat um die Genehmigung von Maßnahmen, die es ihr erlaubten, unverzüglich von ihren gesetzlichen Befugnissen Gebrauch zu machen und mit ihren eigenen Sicherheitsorganen in allen Gebieten Oesterreichs die Ruhe und Ordnung wieder herzustellen.
Am späten Donnerstagabend hat das „Aktionskomitee“ der kommunistischen Betriebsrätekonferenz in Oesterreich die Aufhebung der von ihm eingeleiteten Streikmaßnahmen beschlossen. Der sowjetisch kontrollierte Rundfunk „Ravag“ gab bekannt, die Beendigung des Streiks erfolge auf Vorstellungen von westlicher Seite hin. Das Aktionskomitee wiederum erklärte, der Streik habe seinen Zweck erfüllt, indem er die „Solidarität der Arbeiterschaft“ (!) bewies. Der Kampf gegen die Senkung des Lebensniveaus der Arbeiterklasse sei jedoch nicht zu Ende, sondern werde in anderer Form weitergeführt werden.
Als der Beschluß, den Streik abzubrechen, gefaßt wurde, waren im sowjetischen Sektor Wiens die Arbeiter noch damit beschäftigt, Barrikaden zu errichten.
BONN. Der Bundestag hat am Donnerstag einstimmig beschlossen, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, der die in der Zeitschrift „Spiegel“ veröffentlichte Behauptung prüfen soll, nach der vor der Abstimmung über den Sitz der Bundesregierung eine größere Zahl von Abgeordneten mit zusammen rund zwei Millionen DM bestochen worden sei. Der Ausschuß soll öffentlich tagen.
Ein SPD-Antrag, der die Regierung ersucht, einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Arbeiterrenten an die Angestelltenrenten vorzunehmen, wurde der Regierung als Arbeitsmaterial, der Entwurf eines Heimarbeitergesetzes, der eine wirtschaftliche Besserstellung der Heimarbeiter vorsieht, an den Ausschuß für Arbeit überwiesen.
Gegen die Stimmen der Kommunisten bestätigte der Bundestag einen Entscheid seines
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Von den Roten ermordet. Vorstoßende amerikanische Truppen fanden in Korea in einem halb- zugeschütteten Graben bei Taejon die Leichen von dreißig gefangenen amerikanischen Soldaten vor, die von den Kommunisten vor deren Rucktug erschossen wurden. Foto: Ap
Präsidiums, nach dem die KPD-Fraktion im Plenum keine Anträge mehr stellen kann, so lange sie durch den Ausschluß mehrerer Fraktionsmitglieder nicht über die notwendige Fraktionsstärke verfügt.
Die zweite Lesung eines Gesetzentwurfes über die Selbstverwaltung über Sozialversicherte dauerte fast vier Stunden. Das Haus nahm in den wesentlichen Punkten die vom sozialpolitischen Ausschuß gegebene Verfassung an und lehnte Abänderungsvorschläge der SPD ab.
Am Donnerstag hat sich der Bundestagsausschuß zur Nachprüfung der angeblichen Bestechung von Abgeordneten konstituiert und den CDU-Abgeordneten Dr. Semler zum Vorsitzenden gewählt.
In der ersten Arbeitssitzung des Untersuchungsausschusses erklärte Abg. Dr. Baumgartner (Bayernpartei), daß die im „Spiegel“ wiedergegebenen Protokolle, die er aus dem Gedächtnis über seine Unterredungen mit den Abg. Aumer und Mayerhofer angefertigt hatte, wörtlich richtig seien, und daß er bereit sei, ihren Inhalt zu beeiden.
Moralisch verseucht
Verletzung der Menschenrechte durch Sowjet- Vasallenstaaten
LAKE SUCCESS. Der zweite politische Ausschuß der UN-Vollversammlung nahm am Donnerstag eine Entschließung an, in der Ungarn, Bulgarien und Rumänien wegen Verletzung der in ihren Friedensverträgen enthaltenen Menschenrechtsklauseln „moralisch verurteilt“ werden. Die Entschließung wurde mit 39 gegen 5 Stimmen bei 13 Enthaltungen angenommen. Sie geht jetzt zur Billigung an die UN-Vollversammlung.
Der sowjetische UN - Delegierte M a 1 i k stellte sich in der vorangehenden Debatte auf die Seite der drei Obstblockstaaten; er erklärte, ‘die Kirchenprozesse in diesen Ländern seien rein innerpolitische Angelegenheiten und hätten nichts mit den Friedensverträgen zu tun.
Der Lenkungsausschuß der UN - Vollversammlung entschied am Donnerstag mit 10:3 Stimmen, daß die Formosafrage in die Tagesordnung der Vollversammlung aufgenommen
Labour Party für Fernbleiben
LONDON. Die Jahreskonferenz der Labour Party hat am Freitag in Margate die Politik der britischen Regierung, dem Schuman-Plan einer europäischen Montanunion fernzubleiben, mit überwältigender Mehrheit bei nur einer Gegenstimme gebilligt. In einer entsprechenden Entschließung wird die Weigerung der Regierung Attlee begrüßt, Großbritannien im voraus auf den Schuman-Plan zu verpflichten, ohne daß ausreichende Sicherheiten für verstaatlichtes Eigentum gewährleistet sind.
Mc Arthur fragt an
TOKIO. General McArthur hat den Sicherheitsrat um eine besondere Entscheidung gebeten, ob die UN-Streitkräfte den 38. Breitengrad überschreiten dürfen. McArthur soll Zweifel haben, ob die Sicherheitsratsentschließung vom 27. Juni ihn zum Einmarsch nach Nordkorea ermächtigt. Darum hat er um eine besondere Genehmigung in Form, einer neuen Entschließung ersucht.
wird. In der Ablehnung dieses Beschlusses waren sich die Sowjetunion und Nationalchina einmal einig.
Südweststaat-Konferenz
Am 12. Oktober in Wildbad
TÜBINGEN. Der Staatspräsident von Württemberg-Hohenzollern, Dr. Gebhard Müller, hat nunmehr entsprechend seiner Ankündigung bei der letzten Landtagssitzung an Ministerpräsident Reinhold Maier in Stuttgart und Staatspräsident Leo W o h I e b in Freiburg eine schriftliche Einladung gerichtet, zu einer Konferenz zusammenzutreten. Auf dieser Besprechung, welche nach den Freudenstädter Beschlüssen vom 15. April 1950 vorgesehen ist, soll versucht werden, eine Einigung zwischen den Ländern Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Baden bezüglich der Neugliederung im südwestdeutschen Raum herbeizuführen. In seinem Einladungsschreiben hat Staatspräsident Dr. Müller als Konferenzort Wildbad und als Termin Donnerstag, den 12. Oktober vorgeschlagen.
Das höchste Gericht
Von Dr. Gerhard Sigloch
Als am 1. Oktober 1879 die Reichsjustizgesetze in Kraft traten, wurde eine jahrhundertelange Rechtszersplitterung beseitigt: in allen deutschen Staaten bestand fortan einheitliche Gerichtsverfassung und galt gleiches Verfahren in Zivil- und Strafsachen. Das Reichsgericht feierte im Jahre 1929 sein fünfzigjähriges Jubiläum und Juristen aus aller Welt widmeten ihm mehrbändige wissenschaftliche Werke. Die Geschichte des Abstiegs bis zur Auflösung 1945 begann damit, daß Hitler vor dem höchsten deutschen Gericht den Legalitätseid leisten durfte, obwohl er vorher als Hochverräter verurteilt worden war und bald darauf sich über alle Schranken von Gesetz und Moral hinwegsetzen sollte. Die Urteile nach „gesundem Volksempfinden“ und „Analogie“ trugen nicht zur Stärkung des Rechtsbewußtseins bei und nur ganz langsam konnte sich nach 1945 der Rechtsgedanke wieder durchsetzen. Die weitesten Kreise mußten sich ihre Ernährung und Versorgung im Gegensatz zur Zwangswirtschaft erkämpfen, Recht und Leben standen in krassem Widerstreit. Es zeigte sich, daß Recht ohne Staat, ja ohne äußere und innere Beteiligung des Volkes keinen Bestand in der Wirklichkeit des Lebens hat.
Wenn in diesen Tagen, 71 Jahre nach der Gründung des Reichsgerichts, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe seine Pforten öffnet, so freuen wir uns der Wiederherstellung westdeutscher Rechtseinheit auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung, des Zivil- und Strafverfahrens und des Kostenrechts; die Länder waren hier überall ihre Sonderwege gegangen. Das Bundesgesetz vom 12. September 1950 greift weithin auf die Verhältnisse zurück, die im Jahre 1924 der damalige Reichsjustizminister Emminger schuf. Die richterliche Unabhängigkeit wird im alten Gesetzeswortlaut wiederhergestellt. Das Schöffengericht besteht aus dem Amtsrichter und zwei Schöffen, das Schwurgericht durchweg wieder aus drei Richtern und sechs Geschworenen, die gemeinsam üoer Schuld und Strafe beraten und entscheiden. Für die bürgerlichen Rechtssachen, besonders unserer Geschäftswelt, ist wichtig, daß die Zuständigkeit der Amtsgerichte bis zu einem Streitwert von 1000 DM (bei uns vorher 2000 DM) festgesetzt ist; darüber hinaus müssen die Zivilkammern der Landgerichte, bestehend aus drei Richtern, angerufen werden, bei denen bekanntlich Anwaltszwang gilt. Ein Rückgriff auf den Rechtszustand vor 1924 ist der Wegfall des amtsgerichtlichen Güteverfahrens, doch hat der Richter auch jetzt immer auf die gütliche Beilegung hinzuwirken.
Von allgemeinem Interesse sind die Vorschriften über das Strafverfahren. Neu ist die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Redakteure, Verleger, Drucker und Druckpersonal über die Person des Verfassers oder Einsenders einer Veröffentlichung, sofern wenigstens ein Redakteur der Druckschrift wegen der Veröffentlichung belangt werden kann. Vorschriften zum Schutz eines Beschuldigten vor willkürlicher Verhaftung. Mißhandlung, Ermüdung, körperlicher und seelischer Einwirkung bis zur Hypnose sind wesentlich verstärkt, zum Teil ganz neu eingeführt. Die ewige Frage, was Wahrheit im Widerstreit der Prozeßmeinungen ist, muß nach dem erweiterten Gesetzeswprtlaut vom Gericht mit allen Mitteln geprüft werden: „Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.“ Auch in der bürgerlichen Rechtspflege, bei den Klagen um Geld, Gut, Erbe und Personenstand sind die Aenderungcn der Zeit vor 1945 und die Vereinfachungen der Kriegszeit aufgehoben. Das Gericht ist auch hier grundsätzlich zur Erforschung der Wahrheit verpflichtet.
Alle Rechtsmittel sind wieder zugelassen. Die Berufung ist an einen Beschwerdewert von mehr als 50 DM, die Revision gewöhnlich an eine Summe von über 6000 DM geknüpft, soweit nicht Zuständigkeiten ohne Rücksicht auf den Streitwert gegeben sind. Wenn auch schon von jeher das oberste Gericht nicht wegen fünf Pfennig angerufen werden konnte, so erscheint diese Revisionssumme heute doch weit übersetzt. Die Oberlandesgerichte haben indessen die Befugnis, die Revision gegen ihre Urteile bei grundsätzlicher Bedeutung stets zuzulassen; bei Abweichung von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs muß die Revision zugelassen werden. — In Strafsachen entscheidet der Bundesgerichtshof über die Revision gegen Urteile der Großen Strafkammer, und der Schwurgerichte. Für Fälle des Hochverrats und der Parlamentssprengung ist das höchste Gericht in erster und letzter Instanz zuständig.
Vor den Richtern, Anwälten und Prozeßbeteiligten liegt nach Jahren stückweiser und improvisierter Rechtsentwicklung wieder ein durchdachtes, einheitliches Gesetzeswerk. Es lebt, wie alle Gesetzesvorschriften, nicht aus sich selbst, sondern aus der ewigen Idee der Gerechtigkeit, die sich in unserem Leben inmitten aller Unvollkommenheit. Not und Gewalt am Ende doch entfaltet und durchsetzt