Mittwoch, 33. August 19*0
Nummer 190
9 . Jahrgang
Aus dem Nagolder Geridtissaal
Wanderheim Zavetetein?
Calw. Die Errichtung eines Wanderheimes war der Hauptpunkt der außerordentlichen Vollversammlung der Schwarzwaldvereinsgruppe Calw. Eine Debatte löste die Frage aus, wo das Wanderheim zu erstellen sei. In Betracht kommen zwei Orte, Agenbach und Za- velstein. Ersteres hatte hinsichtlich des Bodenpreises einen großen Vorteil für sich (nur 30 Pfg. für den Quadratmeter), für Zavel- stein sprach die voraussichtlich größere Rentabilität. allerdings soll dort der Quadratmeter auf 5 DM kommen. - Nach kurzem Besprechen wurde die Gründung einer Jugendgruppe beschlossen, ohne sich auf Einzelheiten festzulegen.
Aus dem Hinteren Wald
Für den Fremdenverkehr
Simmersfeld. Heute muß der Chronist Lob spenden. Er weist zunächst auf einige bequeme Bänke hin, die an verschiedenen Stellen des Waldes auigestellt worden sind. Kurgäste, Einheimische und Passanten werden sich gern des Bürgermeisters erinnern, wenn Sie dort ausruhen oder die oft herrliche Fernsicht genießen. Bei einigen Bänken steht ein Pfahl mit einem Schild: „Schuttablagem bei Strafe verboten! - Bürgermeisteramt“. Hoffentlich findet es Beachtung. - Kurgäste und Wanderer werden sich über die Bezeichnung einiger wichtiger Waldwege freuen, die wohl im Aufträge des Schwarzwaldvereins und des Bürgermeisteramts erfolgt ist - Für das neue Eingangstor zum Friedhof und für die Anlage der auf dem Friedhof so lange entbehrten Wasserleitung sagen alle Einwohner dem Bürgermeister und dem Gemeinderat herzlichen Dank.
Kege Bautätigkeit
Simmersfeld. Vor einigen Monaten begann «eh auch hier die Bautätigkeit zu regen. Einige Hausbesitzer haben Erkerzimmer eingebaut. Altbürgermeister Keiler riß die alte Scheune ein und errichtete eine neue. — Geschwister Waidelich, hinter dem Gasthaus zum »Anker“, modernisierten das Erdgeschoß und die Stallungen ihres Hauses. — Die Molkerei führte einige betriebliche Verbesserungen durch. — Die Häuser der Einwohner Gerdach, Günthner, Schreinermeister Kalmbach jun. und Laemmle sind im Bau begriffen. — Wir beglückwünschen die Metzger Fritz Kern und Fritz Wurster zum Bestehen ihrer Meisterprüfung. — Herrenfriseur Brum ist donnerstags von 10—12. 14—21 Uhr und freitags von 8—12 Uhr im Hause des Malermeisters Pfeifer anwesend.
Anmeldung von Besetzungsschäden
Nach einer Mitteilung des Landesentschädigungsgerichtes in Tübingen werden gemäß Artikel 8 der Verordnung 249 (abgedruckt Journal Offlciel Nr. 26 vom 1. 7. 1950) nunmehr auch Besetzungsschäden, die in der Zeit vom 1. August bis 20. September 1945 entstanden sind, ersetzt. Anträge, die sich auf Schäden beziehen, die zwischen dem 1. August und 20. September 1945 verursacht worden sind, müssen bis zum 31. Oktober 1950 beim Landesentschädigungsgericht eingereicht oder wieder eingereicht werden. Im übrigen verbleibt es bei der bisherigen Regelung, daß die Anträge innerhalb einer Frist von drei Monaten seit dem Tage, an dem die Schadenshandlung begangen oder festgestellt worden ist, eingereicht werden müssen. Zur Fristwahrung genügt die Einreichung eines formlosen Antrages. Die zur Begründung des Antrages erforderlichen Unterlagen können später nachgereicht werden.
Auf dem Wege ins Zuchthaus
Eine nicht alltägliche Erscheinung war ein 39jähriger Fotograf aus Würzburg, der hier das dem Fremden entgegengebrachte Vertrauen schnöde mißbrauchte und vom erst Tag an Geld unterschlug oder aus der Ladenkasse entwendete. Nach 8 Tagen hatte die Herrlichkeit schon ein Ende. Bei der Polizei gestand er erst nach langem Leugnen und wiederholte das Geständnis nach 2 Tagen beim Untersuchungsrichter. Dann aber widerrief und leugnete er, ohne mit der Wimper zu zucken. Sein „Feingefühl“ offenbarte sich, als er sich darüber beschwerte, daß er. der Nichtvorbestrafte, mit einem Zellengenossen zusammengelegt wurde, der schon eine Vorstrafe hatte. Nach Einholung des Strafregisterauszugs stellte sich heraus, daß er selbst seit 1935 nicht weniger als H Mal wegen Eigentumsdelikten (Betrug. Unterschlagung. Diebstahl, schwerer Diebstahl, militärischer Diebstahl usw.) bestraft worden war und erst im November vorigen Jahres eine über 2jährige Gefängnisstrafe verbüßt hatte.
Wie nahe beieinander abgefeimte Lügnerei, absolute Mißachtung von Mein und Dein und dummfreches Verhalten sind, zeigte der feinfühlige Angeklagte in der Hauptverhandlung. Obwohl der Vorsitzende mit größter Geduld und nicht geringer menschlicher Anteilnahme den Lügenpanzer zu durchbrechen suchte, blieb der Angeklagte bei seinem Widerruf; aber trotz aller Beredsamkeit und Gescheitheit war das Lügengewebe zu grob gesponnen. Es handelte sich um Unterschlagung (Zurückbehaltung eingenommener Gelder) und Rückfalldiebstahl (Entnahme aus der Kasse), bei welch letzterem Zuchthaus, mindestens aber 3 Monate Gefängnis auf dem Spiele stehen. Das Gericht ließ trotz allem Milde walten und schöpfte eine Gesamtstrafe von 3 Monaten und 3 Wochen Untersuchungshaft. Allerdings interessieren sich noch weitere Gerichte für ihn wegen einigen Betrugsfällen. Man sieht den weiteren Lebenslauf dieses haltlosen Menschen mit schrecklicher Klarheit: er ist ein unverbesserlicher Rechtsbrecher, der sich auf der letzten Etappe vor dem Zuchthaus und vor der Sicherungsverwahrung befindet.
Nur ein kleines „e“
Eine ungewöhnliche Häufung von Zufällen ermöglichte es einem Mann aus Stuttgart, sich bei einem Geschäftsaufenthalt in unserer Stadt einen Geldbetrag zu erschwindeln, der für einen Namensvetter bestimmt war, dessen Zuname am Ende allerdings noch ein kleines „e“ hatte. Als er nach Postlagersendungen fragte, erhielt er das Geld, das er ohne falsche Scham an sich nahm und dafür quittierte. Aber die Kennkarte, die bei solchen Gelegenheiten vorgezeigt werden muß und deren Nummer notiert wird, brachte den Betrug an den Tag, als der richtige Empfänger (der mit dem kleinen „e“) nach seinem Geld fahndete. Obwohl der Angeklagte, der zur Verhandlung nicht erschinen war. mehrere Monate Zeit hatte, den Schaden wieder gutzOmachen, tat er nichts dergleichen und verlegte sich auf mehr oder weniger geistreiche Ausreden. Das Gericht verurteilte ihn. der schon ein paar kleinere Vorstrafen hatte, zu einer Geldstrafe von 150 DM (ersatzweise 30 Tage Gefängnis). Hier bewahrheitet sich augenfällig das böse Sprichwort; „Gelegenheit macht Diebe.“
Verstech mi doch
Finden Sie folgende Antwort auf obige ungewöhnliche (natürlich rhetorische) Aufforderung unpassend: „Noi i verstech di net, aber
wenn du net aus meim Hof naus gohsch, ka i di a bißle en dan Arsch neistupfa“? Nun muß man aber nur noch wissen, waß es ein fast 70jähriger Mann war, der seinem Nachbarn, mit dem er seit Jahren im Unfrieden lebt, diese klassische Antwort gab. Aber sein etwas jüngerer Hofangrenzer zeigte sich nicht minder streitsüchtig. Jeder fühlt sich, wie es bei solchen Verhältnissen nicht anders sein kann, im größten Recht und will nur „sein Recht haben“. Mit Menschen- und mit Engelszungen wollte der Richter den beiden klar machen, daß über der Rechthaberei die Pflicht zur Menschlichkeit und die Waffe der Güte stehe: er predigte tauben Ohren. Die zur Verhandlung stehende Sache war nur ein kleines Glied aus einer ganzen Kette von Rechthabereien und gegenseitigen Schikanen. Der Angeklagte war auf den Nachbarn mit der Mistgabel losgegangen, als dieser sein Hofrecht verletzte, und dann kam es zu der angeführten Unterhaltung. Mit 20 DM Geldstrafe kam der Angreifer, der den andern allerdings nicht verletzt hatte, davon. Aber der Sreit geht wohl nun mit umso größerer Erbitterung weiter und schließlich? Mit den Worten: „Gewalt auf Gewalt, daran geht die Welt zugrunde“, schloß der Richter die Verhandlung.
Das Hinterteil versohlen
sollte man den beiden jungen Leuten von kaum 18 und 19 Jahren, die als Angeklagter und Zeugin vor Gericht standen. Das Mädchen hatte dem Freund ein wertvolles Erbstück ziur Reparatur gegeben, aber dieser versuchte es in seiner Not — er war arbeitslos und die Mutter brauchte Geld — zu verkaufen, indem er einem anderen einan Zettel mit irgendeiner Unterschrift mitgab,* m das goldene Erbstück zu versilbern. Das war zu plump, sodaß der angegangene Käufer Lunte roch und die Polizei verständigte. Rasch war der Sachverhalt festgestellt, sodaß wenigstens kein Schaden entstand. Aber hier heißt es nicht: „Einmal ist keinmal“, sondern hier geht es um erschwerte Unterschlagung und fälschliche Anfertigung von Urkunden, worauf in der Regel eine Freiheitsstrafe steht. Nun bekam es der junge .Leichtsinnige doch mit dem Schrecken zu tun und suchte vor der Verhandlung das Weite, Wieder hatte er das Dümmste getan, was er tun konnte: nun folgten Haftbefehl und Steckbrief. Endlich wurde er vernünftig und stellte sich selbst. Staatsanwalt und Gericht waren für milde Auslegung des Gesetzes, sodaß es anstelle von 15 Tagen Gefängnis nur zu einer Geldstrafe von 45 UM kam. Aber da die Liebelei noch andere Folgen haben wird, stellen wir den eingangs erwähnten „Strafantrag“ zur Diskussion.
Die üblichen Verkehrssünder
Altensteig erinnert sich noch des Motorradfahrers, der im Mai nach einem fröhlichen Richtschmaus auf dem in Brand geratenen Motorard verunglückte und .sich geistesgegenwärtig in die Nagold stürzte. Er lag 9 Wochen im Krankenhaus zwischen Leben und Tod, das Motorrad ist ein Schrotthaufen, und nun kam noch die Gerichtsverhandlung wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung. Denn schließlich hätten es statt der beschädigten Randsteine auch Menschen sein können, die zu Schaden kamen. Der bedauernswerte Mann, der zu einer Geldstrafe von 40 DM verurteilt wurde, wird sich den schrecklichen Ausgang eines schönen Abends sicher zur Warnung dienen lassen. Auch den andern Verkehrssündern möge er eine Warnung sein, kein Fahrzeug mehr zu besteigen, selbst wenn man nur angetrunken ist, son
dern einen „billigen“ Schlaf zu tim.
Ein zweiter Fall spielte ebenfalls in Altensteig bei der unübersichtlichen und engen Kurve an der Brücke in der Nähe des neuen Elektrizitätswerks. Ein 21 jähriger Pforzheimer Kaufmann stieß dort auf einer neuen Maschine, bei welcher die Feder des Ständers nachgegeben hatte, wodurch der Fahrer abgelenkt wurde, mit einem anderen Motorradfahrer zusammen. Der letztere war infolge Armbruchs 10 Wochen lang arbeitsunfähig, und beide Fahrzeuge wurden beschädigt. Der Einspruch gegen den Strafbefehl in Höhe von 70 DM hatte keinen Erfolg, da der Angeklagte eben im Schneckentempo hätte fahren müssen, um dadurch eine Gefährdung anderer zu vermeiden.
Ohne Führerschein mit einem unversteuerten Anhänger zu fahren, zieht unter allen Umständen Strafe nach sich, das hätten Vater und Sohn wissen müssen, zumal da sie schon vorher aus dem gleichen Grunde einen Strafbefehl erhalten hatten. Nun lagen zwei weitere Anzeigen vor. Das Gericht zeigte begreiflicherweise keine große Freude über die hartnäckigen Sünder und verurteilte den Vater zu 200 DM. den Sohn zu 100 DM Strafe. Wer nicht hören will, muß fühlen!
Defizit beim Heimattag Neuenbürg. In der Gemeinderatssitzung vergangenen Montag berichtete Bürgermeister Erlenmaier über den finanziellen Abschluß des Heimattages. Trotz der 8—10 000 Besucher schloß der Heimattag mit einem Defizit von rund 1800 DM ab Diese betrübliche Tatsache ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß sich zu wenig freiwillige Helfer fanden, die die bereitgestellten Festabzeichen verkauften. Nur rund 3 500 Festabzeichen wurden abgesetzt. Über die Vergebung des Festzeltes an einen auswärtigen Wirt entspann sich eine lebhafte Auseinandersetzung. Der Bürgermeister konnte nur darauf hin- weisen, daß er von sämtlichen einheimischen Wirten abschlägige Antworten bekommen habe und deshalb gezwungen war. sich an einen auswärtigen Wirt zu wenden. Für den Monat August sind sämtliche Gasthäuser mit Kurfremden voll belegt.
VEREINSKALENDER
VfL Nagold. Sparte Fußball: Mittwoch, ab 19 Uhr T r a i n i ng (Sportplatz).
VfL Nagold, Sparte Handball: Donnerstag 19 bis 20 Uhr Jugendliche, ab 20 Uhr Aktive (bei schlechtem Wetter Turnhalle).
Touristenverein Naturfreunde, Nagold: Mittwoch 20 Uhr Musikgruppe (bei Jugendleiter H. Deuble).
Verein der Hundefreunde, Nagold: Mittwoch, von 19—21 Uhr Dressur (Teufels Hirnschale).
VfL Altensteig, Sparte Fußball: Mittwoch Abend ab 20 Uhr Training mit Kamerad Krebs auf dem Sportplatz. Bei schlechter Witterung in der Turnhalle. - Schüler ab 19 Uhr. Vollzähliges Erscheinen Pflicht. Kirchenchor Altensteig. Mittwoch Abend 20.30 Uhr Singstunde im Gemeindehaus. - Bitte vollzählig.
Verlag Dieter Lauk Nagold-Altensteig Geschäftsstelle Nagold Marktstraße 43 Fernruf 253 Geschäftsstelle Altensteig Poststraße 323 Fernruf 321 Monatlicher Bezugspreis DM 2.20 zuzüglich 30 Pfg. Trägergebühr; durch Post DM 2.50 zuzüglich 3« Pfg. Zustellgeld: Einzelverkaufspreis 15 Pfg
HOCHZEITS-EINLADUNG
Wir beehren uns, Verwandle, Freunde und Bekannte zu unserer am Samstag, den 26. August 1950 im Gasthaus zur
.Sonne" in Simmersfeld sfallfii rinzuladen.
HANS WURSTER
Sohn dos Johannes Wurster Metzgermeister 5immersteld
Kirchgang um 13
idenden Hoflhzeifsfeier ireundlichst KLARA GEISEL
Tochter des t loh. Gg. Geisel Schuhmediermoister Simmersteld
Uhr in Simmersfeld
■B
Egenhausen, den 21. August 1950.
Todei-Anzeige
Heute früh iif unser lieber Vater, Großvater, Schwiegervater und Onkel
Martin Steeb
Landwirt
im Alfer von 65 Jahren sanß entschlafen.
Die trauernden Hinterbliebenen. Beerdigung heute Mittwoch, 25. August, 15 Uhr.
Stadt Altanstalg
Dis Auszahlung der Soforthilfe Ausgewlesenenfürsorge usw.
erfolgt am Donnerstag, de. 24, August 1930 von S —12 Uhr.
Stadlpflege.
Gewerbliche und Kaufmännische Berufsschule Nagold—Alfensfeig
SchQlerauffnahme
ui Montag, 4. September 1930, vormtftaga 8 Uhr in den Gewerbeschulen Nagold und Altensfeig.
SänUUcUe Scluäadikd
bei (fuUacd £auk, BucUUohMuh^
BiUofodacf, AtteHvUiq,
Herzlichen Dank
Anläßlich unteres 55jährigen Jubiläums haben roir oon fo Dielen Seiten Hilfe erfahren öürfen. Ebenfo haben uns in öer Durchführungöes Effener Ferienlagers fo Diele geholfen.
Es drängt uns für alle Unterftützung und Freund* lichkeit herzlichen Dank zu tagen.
Eo. Ktrchengeme-HrOe Ältenftelg
CVJM A&en&etg
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Ich bringe auf den Viehmarkt wieder eine Auswahl sdiOntr, hochtragender
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