6. Jahrgang
WIRTSCHAFT
Nummer 123
U eber brück ungsbeihilf e
für verdi äugte Beamte und ehemalige Berufssoldaten
rige bantragen die Ueberbrückungshilfe heim Hauptversorgungsamt Tübingen. Sofern sie bereits Unterhaltsbeiträge für ehmalige berufsmäßige Wehrmachtsangehörige erhalten, erübrigt sich die Stellung eines besonderen Antrags.
Tübingen. Das Finanzministerium von Würt- temberg-Hohenzollern teilt mit:
Nach den neuen Richtlinien des Bundesfinanzministeriums können mit Wirkung vom 1. 4.1950 an bis zum Inkrafttreten eines Bundesgesetzes gemäß Art. 131 des Grundgesetzes folgende Personen Ueberbrückungshilfe erhalten:
1. Verdrängte Beamte auf Lebenszeit oder Zeit,
2. Verdrängte Beamte auf Widerruf mit Ruhegehaltsanspruch,
3. Verdrängte Angestellte und Arbeiter des öffentl. Dienstes mit vertraglichem Anspruch auf eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen,
4. Verdrängte Wartestandsbeamte, Ruhestandsbeamte und sonstige Versorgungsempfänger, die bisher noch keine Versorgungsbezüge nach den Landesvorschriften erhalten,
5. Wehrmachtsbeamte, die bis zum 8. 5. 1935 erstmalig in den Wehrdienst eingetreten oder in ein Beamtenverhältnis berufen worden sind und am 8. 5. 1945 noch im Dienst waren oder vorher mit Ruhegehalt aus dem Dienst entlassen worden sind,
6. Berufsoffiizere, die bis zum 8. 5. 1945 eine Dienstzeit von mindestens 10 Jahren, sowie
7. Berufsunteroffiziere, die bis zum gleichen Tage eine Dienstzeit von mindestens 18 Jahren abgeleistet haben oder vorher infolge Dienstbeschädigung dienstunfähig geworden sind
8. Ehemalige Beamte auf Lebenszeit oder Zeit, die als hauptberufliche Kräfte zum früheren Reichsarbeitsdienst übergetreten sind,
9. Die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen der vorgenannten Personen. Den Hinterbliebenen im Sinne der Richtlinien sind gleichgestellt die unterhaltsberechtigten Ehefrauen und Kinder von Personen des öffentlichen Dienstes, die vermißt, kriegsgefangen oder im Gewahrsam einer ausländischen Macht sind
10. Die Beamten, Angestellten und Arbeiter der vorgenannten gleichen Berufsarten (einsChl. der Wehrmachtbeamten, Berufsoffiziere und -Unteroffiziere der ehern. Wehrmacht ihrer Heimatstaaten), die Volksdeutsche Vertriebene oder Umsiedler aus Gebieten außerhalb des deutschen Reichs in seinem Bestand vom 31. Dezember 1937 sind, und deren Hinterbliebene.
Ausgeschlossen sind die Personen:
1. deren Dienst- oder Arbeitsverhältnis nach dem 8. 5. 1945 aus beamten- oder strafrechtlichen Gründen oder durch rechtskräftigen Spruchkammerbescheid unter Verlust des Versorgungsanspruchs beendet worden ist,
2. die ihren Versorgungsanspruch nach dem 8. 5. 1945 aus beamtenrechtlichen Gründen oder durch rechtskräftigen Spruchkammerbescheid verloren haben,
3. die als Oesterreicher durch die Vereinigung Oesterreichs mit dem deutschen Reich die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, es sei
Landesproduktenbörse Stuttgart
vom 8. August 1950
In Brotgetreide haben die Anlieferungen in unbedeutendem Umfange eingesetzt. Es werden die in der Anordnung Pr. 33/50 enthaltenen Erzeugerfestpreise bezahlt. Dieselben betragen für
Roggen R 18 DM 27.58 Weizen W 14 DM 31.45 Weizen W 16 DM 31.65 Weizen W 17 DM 31.75 Weizen W 19 DM 32.05
je 100 kg, waggonfrei Erzeugerstation zuzüglich den üblichen Handelsspannen.
Für Braugerste von guter Beschaffenheit wird ein Erzeugerpreis, von DM 32.— je 100 kg ab Verladestation bezahlt. Es haben sich noch keine größeren Umsätze entwickelt, da die Brauindustrie noch mit Einkäufen zurückhält.
Im Hafer, der in der Qualität vielfach enttäuscht, kamen bis jetzt kleinere Partien an den Markt. Es hat sic® noch kein Preis entwickelt.
Futtergerste ist nicht angeboten.
Die dringende Nachfrage nach Weizenmehl hat etwas nachgelassen, so daß die kleinen zur Verfügung stehenden Mengen den Markt ausglei- chen. Wir notieren heute:
denn, daß sie bei Eintritt des Versorgungsfalls oder am 8. 5. 1945 bei einer deutschen Behörde außerhalb des Landes Oesterreich planmäßig angestellt waren,
4. die Hinterbliebenen der Personen zu 1. bis 3.; zu 1. bis 2. jedoch nur, soweit auch sie ihren Versorgungsanspruch verloren haben.
Allgemeine Voraussetzungen
Die Empfangsberechtigten müssen bis zum 23. 5. 1949 befugt im Bundesgebiet Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt genommen haben oder nach diesem Zeitpunkt im A a g c h 1 u ß an die Entlassung aus Kriegsgefangenschaft oder Internierung oder an die Ausweisung aus den Gebieten ostwärts der Oder-Neiße-Linie oder an die Ausweisung oder Heimkehr aus Fremdstaaten mit Zustimmung der zuständigen Behörden im Bundesgebiet aufgenommen worden sein und hier Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt genommen haben oder nach dem 23. 5. 1949 auf Grund der Einweisung durch die Ueberprüfungs- kommission der Lager Uelzen und Gießen befugt im Bundesgebiet Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt genommen haben.
Wer nimmt die Anträge entgegen?
Verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes, die bisher noch keine Ueberbrückungshilfe erhalten haben, legen Anträge dem Finanzministerium Tübingen vor.
Ehemalige berufsmäßige Wehrmachtsangehö-
Erforderliche Unterlagen
1. Zuzugsgenehmigung.
2. Polizeiliche Wohnungsmeldung.
3. Nachweis der dienstlichen Verhältnisse im öffentlichen Dienst, bzw. in der Wehrmacht.
4. Nachweis des Monatseinkommens im April, Mai und Juni 1950 aus Arbeit, Rente, Unterstützung aus öffentlichen Mitteln,
5. Nachweis des derzeitigen Familienstandes bei besonderer Angabe der noch in Schul- oder Berufsausbildung stehenden Kinder.
6. Nachweis der politischen Säuberung.
7. Lohnsteuerkarte (gegebenenfalls zweite Lohnsteuerkarte) für 1950.
Die Nachweise zu 1. und 2. sowie 4. bis 6. können durch eine Bescheinigung des Bürgermeisteramts erbracht werden.
Dauer der Zuweisungen
Zunächst für die Monate April, Mai, Juni 1950. Für die Zeit vom 1. Juli 1950 an ergehen noch Weisungen der Bundesregierung.
Höhe der Zuweisungen
In der Regel für Alleinstehende bis zu 70 DM, für Verheiratete bis zu 100 DM im Monat, daneben noch Zuschläge für Kinder in Schul- und Berufsausbildung.
Anrechnungsfähigkeit der Zuweisungen
Die Ueberbrückungshilfe darf auf Leistungen aus der öffentlichen Fürsorge, auf Arbeitslc«|n- fürsorge, Unterstützungen, Soforthilfe und Kriegsbeschädigtenrenten nicht angerechnet werden.
Wichtiges in Kürze 20% mehr Dieselöl
HAMBURG. Das Bundeswiitschaftsministe- rium hat in Anbetracht der günstigen Vorratslage eine Erhöhung des Dieselölkontingents für das dritte Quartal 1950 um 20 '/• angeordnet.
Da diese Anordnung nur noch in den Monaten August und September wirksam werden kann, kommt sie einer Erhöhung um 30 Prozent gleich. Die preisbegünstigten Kontingente für Landwirtschaft und Schiffahrt werden dadurch jedoch nicht berührt. Besonders erfreulich ist die Maßnahme deshalb, weil die Fahrzeuge nunmehr mit hochwertigem Kraftstoff an Stelle von motorschädigenden Ersatzdieselölen betrieben werden können.
Wieder Jagdwaffenfabriken
ULM. Drei bekannte Unternehmen, die früher in der Sowjetzone Jagd- und Sportwaffen herstellten, haben auf einem Gelände, das die Stadt Ulm zur Ansiedlung von Industriebetrieben erschlossen hat, die Eröffnung neuer Produktionsstätten vorgesehen. Es sind dies die Firmen Karl Walter und An-
Weizenmehl Type 550 DM 51.50 Weizenmehl Type 812 DM 48.35 Weizenmehl Type 1050 DM 46.60 Weizenmehl Type 1600 DM 42.85
Roggenmehl hat laufenden Absatz. Für Type 1150 werdenDM 40.25 gefordert. Die Mehlpreise sind Großhandelspreise je 100 kg und verstehen sich brutto für netto einschließlich Sack franko Empfangsstation.
Frühkartoffeln werden immer noch verstärkt angeboten. Die Preise sind weiter rückläufig. Die Grockhandelspreise betragen je nach Herkunft und Sorte DM 12.— bis DM 13.— je 100 kg einschließlich Sack waggonfrei Empfangsstation.
Heu ist etwas gefragt, Stroh nach wie vor vernachlässigt. Es werden notiert: (Die Preise sind Großhandelspreise je 100 kg und verstehen sich waggonfrei württembergischer Verladestation) Roggen- und Weizenstroh bindfadengepreßt DM 1.75 bis 2.—; Gerstensfroh DM 1.70 bis 1.80; Haferstroh DM 1.80 bis 2.—; drahtgepreßte Ware entsprechend höher; Wiesenheu, gut, gesund, trocken, lose, neue Ernte DM 7.— bis 7.50; Rotkleeheu gut, gesund, trocken, lose, neue Ernte DM 7.— bis 7.50; Luzernenheu gut, gesund, trocken, lose, neue Ernte DM 7.60 bis 8.—.
schütz, beide früher Zella-Mehlis, und die Firma Krieghoff, früher Suhl; da die Sport- und Jagdwaffenfabriken im Bundesgebiet restlos demontiert wurden, wird auf diese Weise wieder eine eigene Produktion ins Leben gerufen. Mit schweizerischen und österreichischen Firmen ist nach Mitteilungen der „Neuen Zürcher Zeitung“ eine Fabrikationsgemeinschaft abgeschlossen worden.
10 Mill. Dollar Umsatz in Chikago? CHIKAGO. Ueber 2000 Einkäufer aus allen Teilen der USA haben an den -ersten beiden Messetagen Aufträge in Höhe von ungefähr 1 Mill. Dollar erteilt. Nach den Eindrücken der ersten Tage sind bei den deutschen Waren Feinmechanik und Optik sowie der Maschinenbau-konkurrenzfähig; die deutsche Textilindustrie fällt dagegen ab. Die deutschen Aussteller rechnen mit Aufträgen von insgesamt mehr als 10 Mill. Dollar, erklärte der Direktor des deutschen Messeausschusses.
Handwerk außerhalb der Auftriebstendenzeji FRANKFURT. Die in der industriellen Großwirtschaft wirkenden echten Auftriebskräfte — so heißt es in einem Lagebericht des Bundeswirtschaftsministeriums für das Handwerk im zweiten Quartal 1950 — versuchten zwar auch das Handwerk mitzuziehen, stießen aber dabei auf Gegenkräfte; die stärksten Gegenpole seien die unbeschränkte Gewerbefreiheit und die durch zunehmende Verschuldung der privaten und Öffentlichen Hand gegenübeVMem Handwerk bedingte Illiquidität der Betriebe. An die Stelle der ursprünglich stetigen Entwicklung des Handwerks sei durch die Verkündung der Gewerbefreiheit eine zu starke Bewegung fn der Entwicklung getreten.
Kosten für den Zusatzurlaub Schwerbeschädigter
TÜBINGEN. Nach Mitteilung des Landesarbeitsamtes können die Kosten für den Zusatzurlaub der Schwerbeschädigten mit einem jährlichen Pauschbetrag von 50 DM durch die Arbeitsämter erstattet werden. Die Regelung wurde getroffen, um solchen Betrieben der privaten Wirtschaft die Kosten für den Zusatzurlaub der Schwerbeschädigten abzunehmen, die Schwerbeschädigte über das gesetzliche Einstellungssoll hinaus beschäftigen, t-nd ihnen die Einstellung weiterer Schwerbeschädigter zu erleichtern.
Devisen für Englandreisen FRANKFURT, Für nichtgeschäftliche Reisen nach Großbritannien können ab sofort Anträge auf Devisenzuteilung bei den zuständigen Landeswirt- schaftsministerien gestellt werden. Für diesen Zweck steht ein Kontingent von 260 000 Pfund Sterling zur Verfügung.
Soziale Mai kt Wirtschaft
(*) Die Erhöhung der Reallöhne, verbunden mit einer Stärkung der Kaufkraft, ist das Hauptziel jeder Wirtschaftspolitik. Die Marktwirtschaft kann deshalb nur sozial wirken, wenn sie die Versorgung der Bevölkerung, insbesondere der Arbeiter, nachhaltig verbessert. Der Verlauf der Löhne zu den Einzelhandelspreisen oder Lebenshaltungskosten seit der Geldneuordnung zeigt deutlich die Annäherung des Lohn- und Preisniveaus seit der Währungsumstellung.
In Württemberg-Hohenzollern lagen die Brutto- Wochenlöhne nach der amtlichen Statistik im • Juni 1948 erst auf etwa 90 Prozent des Standes von 1938, die Lebenshaltungskosten etwa 23 Prozent über dem Vorkriegsstand. Bedingt durch die nach der Währungsreform im zweiten Halbjahr 1948 stark einsetzende Nachfrage nach Waren des täglichen Bedarfs sowie gefördert durch die über Erwarten große Kauflust der Bevölkerung, setzte eine steigende Entwicklung bei den Preisen ein. Bis März 1949 lagen die Einzelhandelspreise im Durchschnitt 55 Prozent über dem Stand von 1938. Gleichzeitig aber durch die erhöhte Produktivität der Industrie sowie durch den steigenden Erwerbswillen der Arbeiterschaft folgten die durchschnittlichen Brutto-Wochen- löhne bis auf etwa 23 Prozent über den Vorkriegsstand. Einkommen und Ausgaben der Arbeiter klafften somit noch erheblich auseinander.
Im Jahr 1949 wirkte der Wettbewerb, das wesentlichste Merkmal der Marktwirtschaft, in besonderem Maße preissenkend und damit lohnerhöhend. Am Ende des Jahres bestand zwischen Brutto-Wochenlöhnen und Lebenshaltungskosten noch ein Niveau-Unterschied von etwa 25 Prozent, bis zum März d. J. nur noch ein solcher von etwa 14 Prozent. Bis Juli trat ein weiterer wenn auch geringfügiger Rückgang bei den Lebenshaltungskosten ein. Bei den Brutto-Löhnen, für die endgültige Ziffern noch nicht vorliegen, ergab sich unter dem Einfluß einer erhöhten Arbeitszeit auf etwa 95 Prozent des Vorkriegsstandes eine steigende Tendenz, so daß der Niveau-Unterschied zwischen Lebenshaltungskosten und Löhnen gegenwärtig nur noch etwa 10 Prozent betragen dürfte.
Steigende Löhne und sinkende Preise sind Ausdruck für die Berechtigung der Marktwirtschaft insbesondere für die erhöhte Leistungsfähigkeit unserer stark exportorientierten Industrie.
Die Exportziffem von Württemberg-Hohenzollern geben Zeugnis für den hohen Leistungsgrad der Industrie Während im Januar 1950 erst Erzeugnisse im Werte von rund 7 Millionen DM ausgeführt wurden, beträgt unsere Ausfuhrleistung im Juni bereits 11 Millionen DM. Diese Verquickung im Außenhandel bringt allerdings auch eine gewisse Abhängigkeit von den Weltmärkten mit sich, zumsl wenn, wie in Wüvttem- berg-Hohenzollern, eine stark rohstoffabhängige Textilindustrie vorherrscht. Die Rohstoffpreise haben sich nämlich im Zusammenhang mit der Fernost-Krise anfänglich erhöht und Preisauftriebstendenzen in die Textilindustrie hineingetragen. Außerdem haben auf dem Inlandsmarkt die Preise für einige Metalle angezogen. Trotzdem hat die Industrie bisher Preiserhöhungen auffangen können. Wenn die Lebenshaltungskosten jedoch eine Verteuerung in geringem Ausmaße erfahren haben, so ist daran in erster Linie der Wegfall von Subventionen für wichtige Lebensmittel schuld. Die letzte Entwicklung in der Industrie zeigt jedenfalls eine natürliche Erhöhung der Arbeitereinkommen durch den seit Wochen stärker bemerkbaren Auftragseingang, verbunden mit einer Verlängerung der Arbeitszeiten und einer erhöhten Beschäftigung.
Die Industrie hat keinerlei Veranlassung, Preisauftriebstendenzen zu unterstützen. Was die Preissteigerungen auf dein Lebensmittelsektor angeht — etwa für Schweinefleisch —, so sind sie völlig unerklärlich, jedenfalls durch Verknappungserscheinungen oder Preissteigerungen beim Produzenten nicht gerechtfertigt; die Auftriebe sind unverändert hoch und es ist mit Sicherheit zu erwarten, daß die Preise sich in absehbarer Zeit auf einen normalen Stand zurückführen.
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