6. Jahrgang
WIRTSCHAFT
Nummer 114
Was muß der Erfinder beachten?
MÜNCHEN. „Auf dem Wege über Handelsverträge, das heißt auf kaltem Wege, müssen wir versuchen, kleine Friedensschlüsse zu machen“, erklärte der Leiter der Hauptabteilung Außenhandel im Bundeswirtschaftsministerium, Dr. von Maltzan, vor Vertretern der bayerischen Wirtschaft in München. Dabei setzte er sich für eine baldige Regelung auf dem Gebiete der Warenzeichen, der Patente und des Urheberrechts ein; für uns Anlaß genug, die Gesamtlage auf diesem Gebiete einer ausführlichen Betrachtung zu unterziehen. Die Redaktion.
Dr. Altpeter, Balingen, früher Oberregierungsrat im Reichspatentamt
Auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, d. h. des Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenwesens war seit 1945 praktisch ein völliger Stillstand eingetreten. Durch die Eröffnung des Deutschen Patentamts in München ist nunmehr die Möglichkeit gegeben, sowohl für die noch vom früheren Reichspatentamt erteilten Schutzrechte bzw. noch unerledigt gebliebenen Anmeldungen, als auch für die neu eingereichten Anmeldungen rechtswirksamen Schutz zu erhalten.
Nach der amtlichen Verlautbarung vom 8. Juli 1949 bestanden 1945 etwa 100 000 geltende Patente und 230 000 in Kraft befindliche Warenzeichen. Die Zahl der bis zur Eröffnung des Dienstbetriebes im neuen Deutschen Patentamt einlaufenden Neuanmeldungen wurde s. Z. auf mindestens 60 000 geschätzt. Unerledigt von 1945 lagen noch etwa 160 000 Anmeldungen vor. Es ist also bei Wiederaufnahme der Tätigkeit des Patentamtes eine ungeheure Arbeitsleistung zu bewältigen, sowohl im Amt selbst wie auch seitens der interessierten Erfinder und Industrien. Denn es handelt sich zunächst um eine Bestandsaufnahme des vorhandenen Erfindungsgutes, Feststellung der Abgrenzungen, Sicherung der eigenen Arbeitsgebiete, aber auch Beachtung fremder Rechte und der Fortschritte der im Wettbewerb stehenden fremden Firmen bzw. Erfinder.
Was wird geschützt?
Seit vielen Jahren findet auf fast allen Gebieten der Technik eine immer stärkere Durchforschung statt, an der sich heute fast alle Staaten des Erdballs beteiligen. Naturgemäß ist es infolgedessen immer schwieriger geworden, die Uebersicht selbst über begrenzte Sondergebiete der Technik zu behalten, und so stellen die Forderungen und Verpflichtungen, die sich aus den einschlägigen Gesetzen für Erfinder, Produzenten und Verbraucher ergeben, in vieler Hinsicht Aufgaben, die einer sehr pfleglichen Bearbeitung bedürfen.
Das Patentgesetz sagt (§ 1):
„Patente werden erteilt für neue Erfindungen, die eine gewerbliche Verwertung gestatten. Ausgenommen sind:
1. Erfindungen, deren Verwertung den Gesetzen oder guten Sitten zuwiderlaufen würde;
2. Erfindungen von Nahrungs-, Genuß- und Arzneimitteln sowie von Stoffen, die auf chemischem Wege hergestellt werden, soweit die Erfindungen nicht ein bestimmtes Verfahren zur Herstellung der Gegenstände betreffen.“
Aehnlich heißt es im Gebrauchsmustergesetz (§ 1 ):
„Arbeitsgerätschaften oder Gebrauchsgegenstände oder Teile davon werden insoweit als Gebrauchsmuster nach diesem Gesetz geschützt, als sie demvArbeits- oder Gebrauchszweck durch eine n e u e Gestaltung, Anordnung oder Vorrichtung dienen sollen.“
„An den Begriff „neue" Erfindungen werden in Deutschland außerordentlich hohe Anforderungen gestellt: Das Patentgesetz sagt (§ 2): „Eine Erfindung gilt nicht als neu, wenn sie zur Zeit der Anmeldung in öffentlichen Druckschriften aus den letzten hundert Jahren bereits derart beschrieben oder im Inland bereits so offenkundig benutzt ist, daß danach die Benutzung durch andere Sachverständige möglich erscheint.“ Und auch von Gebrauchsmustern gilt (§ 1): „Sie gelten insoweit nicht als neu, als sie zur Zeit der
Anmeldung bereits in öffentlichen Druckschriften beschrieben oder im Inland offenkundig benutzt sind.“
Abfassung der Patentschrift gut überlegen
Wenn man die ungeheure Menge von Zeitschriften, Büchern, Patentschriften und anderen Veröffentlichungen aller Länder und Sprachen berücksichtigt, so vermag man zu ermessen, daß es in vielen Fällen eine sehr schwierige Arbeit bedeutet, gegenüber dieser Literatur eine Erfindung oder ein Gebrauchsmuster als „neu“ im Sinne des Gesetzes abzugrenzen. Dementsprechend bedarf die Abfassung einer Patent- oder auch Gebrauchsmusteranmeldung einer sorgfältigen Abwägung und die Formulierung der Schutzansprüche muß, wenn letztere wirksam sein sollen, im Hinblick auf die aus dem Schutz- recht erwarteten Folgerungen recht genau überlegt sein.
Auf der anderen Seite liegt es auch im Interesse jedes einzelnen, der sich auf dem vielgestaltigen Gebiet der Technik betätigt, die Folgerungen sorgsam zu beachten, die aus einem bestehenden Schutzrecht ihm selbst in möglicherweise sehr unbequemer Form hinderlich werden können. Das Patentgesetz sagt (§ 6):
„Das Patent hat die Wirkung, daß allein der Patentinhaber befugt ist, gewerbsmäßig den Gegenstand der Erfindung herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder zu gebrauchen. Ist das Patent für ein Verfahren erteilt, so erstreckt sich die Wirkung auch auf die durch das Verfahren unmittelbar hergestellten Erzeugnisse.“
Aehnlich heißt es im Gebrauchsmustergesetz (§ 5):
„Die Eintragung eines Gebrauchsmusters hat die Wirkung, daß allein dem Inhaber das Recht
zusteht, gewerbsmäßig das Muster nachzubilden, die durch Nachbildung hervorgebrachten Gegenstände in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder zu gebrauchen.“
Und im Warenzeichengesetz (§ 15) wird bestimmt:
„Die Eintragung eines Warenzeichens hat die Wirkung, daß allein seinem Inhaber das Recht zusteht, Waren der angemeldeten Art oder ihre Verpackung oder Umhüllung mit dem Warenzeichen zu versehen, die so bezeichneten Waren in Verkehr zu setzen, sowie auf Ankündigungen, Preislisten, Geschäftsbriefen, Empfehlungen, Rechnungen oder dergleichen das Zeichen anzubringen.“
Was die Gesetze bewirken
Alle drei genannten Gesetze belegen die vorsätzlich widerrechtliche Benutzung einer Erfindung, eines Gebrauchsmusters oder eines Warenzeichens mit Geldstrafe oder Haft; auch kann auf Antrag des Geschädigten auf eine Buße erkannt werden. „Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“
Es empfiehlt sich also für jeden, auf seinem Arbeitsgebiet soweit irgend möglich sich die Uebersicht über den Stand der Entwicklung und die etwa vorhandenen Schutzrechte zu verschaffen und sich sorgfältig zu überlegen, wie er sein eigenes Gedankengut wirksam dagegen schützen kann, daß nicht ein anderer Erfinder ihm zuvorkommt und . ihn in der Entfaltung und Nutzbarmachung seiner Arbeiten hindert. Auch muß er verhüten, etwa unbeabsichtigt in fremde Schutzrechte einzugreifen; andernfalls muß er unter Umständen in kostspieligen Prozessen nachwei- sen, daß er das Verfahren bereits zur Zeit der Anmeldung des fremden Schutzrechtes in seinem eignen Betrieb benutzte oder „die dazu erforderlichen Veranstaltungen getroffen hatte“ (§ 7 des Patentgesetzes).
Ein gut begründetes und klar abgefaßtes Schutzrecht gewährt dem Erfinder oder Inhaber eine außerordentliche Sonderstellung und ermöglicht ihm, die wirtschaftliche Auswertung seiner Erfindung auszuüben.
Für den Autofahrer
Ktz.-Versicherung wird teurer
BONN. Der Preisrat der Bundesregierung hat am vergangenen Freitag beschlossen, die Versicherungsprämien für Vollkaskoversicherung um 75*/« und für die gesetzliche Haftpflichtversicherung um 46 '/• zu erhöhen. Die Unfallversicherungsprämien bleiben unverändert. Die Prämien für die Teilkaskoversicherung gegen Feuer und Diebstahl werden dagegen wieder auf den alten Stand von vor 1949 zurückgeführt, was bedeutet, daß die 1949 eingeführte 20prozentige Erhöhung dieser Prämien in Zukunft wegfallen wird. — Eine entsprechende Anordnung des Bundeswirtschaftsministers soll in den nächsten Tagen unterzeichnet werden; die Prämienerhöhung soll mit Wirkung vom 1. August in Kraft treten.
Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums teilte hierzu noch mit, eine fühlbare Erhöhung habe sich angesichts der Schadenshäufigkeit und der Schwere der Schäden als unvermeidbar erwiesen. Er nannte Zahlen, aus denen hervorgeht, daß die Verkehrsdichte der Lastkraftwagen sich gegenüber 1938 beinahe verdoppelt hat.
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Wir haben zu dieser Frage schon einmal Stellung genommen („Gestaffelte Haftpflichtprämien“ in Nr. 99 vom 30. Juni) und damals die Einführung von gestaffelten Haftpflichtprämien vorgeschlagen aus der Ueberlegung heraus, daß sonst der umsichtige Fahrer für die Schäden bestraft werde, die von unvorsichtigen Fahrern hervorgerufen werden. Den Gedanken der Tarifgleichheit scheint man nunmehr in der Tat aufgeben zu wollen, denn es wird zu der oben wiedergegebenen Meldung aus Bonn noch bekannt, äaß, falls bei den Versicherungen ungerechtfertigte Gewinne entstehen würden, diejenigen Versicherungsnehmer am Gewinn der Gesellschaften beteiligt werden, die keinen Schar den geltend gemacht bzw. verursacht haben. Hat man bei der Haftpflichtversicherung also anscheinend einen gangbaren Weg gefunden, so dürfte die Erhöhung der Prämien für Vollkasko um nicht weniger als 75 •/• katastrophale Folgen haben und für die Versicherten untragbar sein, Mit der Einräumung eines außergewöhnlichen Kündigungsrechtes wird man daher rechnen können.
Wichtines in Kürze
Starker Konjunkturanstieg durch Export
FRANKFURT. In ihrem Jüni-Bericht erklärt die Bank deutscher Länder, der starke Konjunkturanstieg sei, abgesehen von der saisonmäßigen Erholung, in der Hauptsache auf eine Steigerung der Exporte zurückzuführen. Da die Ausfuhr von etwa 400 Mill. DM im Monatsdurchschnitt des IV. Quartals 1949 auf rund 600 Mill. DM im Mai 1950 gestiegen sei, ergebe sich, auf ein Jahr umgerechnet, eine Erhöhung der westdeutschen Ausfuhr um etwa 2,4 Milliarden DM.
Während im letzten Vierteljahr 1949 in der Industrie etwa 425 000 Arbeitskräfte für den Export beschäftigt waren, ist diese Zahl nach Angabe der DdL im April 1950 wenigstens auf 550 000 gestiegen. Für Mai und Juni könne mit einer weiteren Zunahme um 50 000 bis 75 000 gerechnet werden. Allein in der direkten Exportproduktion dürften somit vom letzten Quartal 1949 bis Mitte dieses Jahres 175 000 bis 200 000 Arbeitskräfte neu Beschäftigung gefunden haben, was etwa zwei Dritteln bis drei Vierteln der Gesamtzunahme der Beschäftigten m dieser Zeit entspricht. Das im Frühjahr eingeleitete Beschaffungsprogramm habe dagegen bei dem tatsächlichen Rückgang der Arbeitslosigkeit nicht die entscheidende Rolle gespielt.
Deutsch-argentinisches Handelsabkommen
FRANKFURT. Die alliierte Hohe Kommission hat das deutsch-argentinische Handelsabkommen vom 9. Juli genehmigt und dem Bundes
wirtschaftsminister mitgeteilt, daß gegen das Inkraft treten nichts einzuwenden sei. Das Gesamtvolumen des Warenaustausches beträgt 240 Mill. Dollar.
Amerikanischer Markt offen
FRANKFURT. „Der amerikanische Markt ist für deutsche Waren offen; Aufgabe des deutschen Exporteurs ist es, diesen Markt zu erschließen“, erklärte der Leiter deT ECA-Mission in der Bundesrepublik, Hanes, in einem Referat über die
besondere Bedeutung des „Dollar-Drive“ für die deutsche Wirtschaft auf der ersten öffentlichen Tagung der Gesellschaft zur Förderung des deutsch-amerikanischen Handels in Frankfurt, an der namhafte Vertreter des Bundes und der Wirtschaft teilnahmen.
Produktion nähert sich Vorkriegsstand
TÜBINGEN. Das Produktionsniveau der Wirtschaft Württemberg-Hohenzollern, welches bis zum 1. Halbjahr 1949 noch bei 7 l e /» von 1936 lag, erreichte im 1. Halpjahr 1950 92% von 1936, jedoch ist der Vorsprung des Produktionsstandes der Bizone noch nicht aufgeholt worden.
Mehr Hausrathilfe für kinderreiche Geschädigte
Schwierige Aufteilung der Devisenkontingente
FRANKFURT. Ueber die Aufteilung der Devisenkontingente für den nichtgeschäftliehen Reiseverkehr auf die Bundesländer bestehen zwischen diesen und dem Bund geteilte Meinungen. Die Mehrzahl der Landeswirtschaftsministerien hat den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums abgelehnt, die Devisenkontingente allein nach der Bevölkerungszahl aufzuschlüsseln. Dagegen soll ein Vorschlag des Hamburger Außenhandelskontors durchgeführt werden, nach dem die Länderkontingente auf Grund der Bevölkerungszahl in den Städten über 100 000 Einwohnern sowie des Steueraufkommens und der Beschäftigung der Einwohner nach Erwerbszweigen errechnet werden sollen — eine Lösung, bei der Württemberg-Hohenzollern sehr schlecht abschneiden würde.
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Als Tageshöchstsütze für nichtgeschäftliche Reisen wurden im ND-Rundschreiben der BdL Nr. 9/50 folgende Beträge festgesetzt: Für Oester- reich 15 DM täglich bis zu höchstens 300 DM
pro Jahr und Person, für die S c h w e i z und Frankreich 40 DM täglich bis zu höchstens 600 DM pro Jahr und Person. Für Kinder bis zu 14 Jahren kann die Hälfte der Tagessätze zugeteilt werden. Ueber die Zuteilung der Devisenbeträge entscheiden die Landes Wirtschaftsministerien.
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Deutsche Besucher aus Württemberg-Hohenzollern und dem Kreis Lindau, die die Bregenzer Festspiele und die Export- und Musterschau in Dornbirn besuchen wollen, können durch das Wirtschaftsmini- slerium Reisedevisen in Höhe von 10 bis 15 DM pro Tag und Person erhalten, teilt die Industrie- und Handelskammer Lindau mit. Die Anträge sind an das Wirtschaftsministerium in Tübingen auf dem Formular „Anforderung auf Nebenkosten und Dienstleistungen “ zu richten. Die Reiseschecks werden von den Außenhandelsbanken auf Grund der bewilligten Anträge ausgegeben.
WJ. Die bisherigen Richtlinien für das Hausrathilfeprogramm gewähren einem Geschädigten mit Frau und 1 Kind 150 DM Hausrathilfe und einem Geschädigten mit einer größeren Familie 200 DM. Dies war bis jetzt der Höchstbetrag der Hausrathilfe. Es gab also keine Staffelung mit Zuschlägen für jedes weitere Kind. Haushaltsgemeinschaften mit mehr als vier Personen waren darum gegenüber kleinen Familien benachteiligt.
Diese Härte auszugleichen, ist nunmehr eine Regelung getroffen worden, die Antragstellern, die mehr als drei Personen in ihrer Haushaltsgemeinschaft haben, nunmehr zu einer bereits gewährten oder künftig zu gewährenden Hausrathilfe einen Zuschlag von 50 DM für die fünfte und jede weitere Person zubilligt. Voraussetzung hierfür ist, daß das monatliche Nettoeinkommen bei Ehepaaren mit 3 Kindern nicht den Betrag von 290 DM, bei Ehepaaren mit 4 Kindern 320 DM, mit 5 Kin
dern 350 DM und mit 6 Kindern 400 DM übersteigt.
Minderbemittelte Familien mit mehr als zwei Kindern kommen durch diese Regelung in den Genuß einer höheren Hausrathilfe. Dies ist vom sozialen Standpunkt ohne weiteres gerechtfertigt, und es erscheint nur verwunderlich, warum der Gesetzgeber eine solche Staffelung nicht von vornherein vorgesehen hat. Selbstverständlich ist' in einem größeren Haushalt ein größerer Haushaltsbedarf. Wenn Personen der Haushaltgemeinschaft nicht oder nicht mehr vom Antragsteller versorgt werden, oder über hinreichende eigene Einkünfte verfügen, kommen für sie Zuschläge nach der Neuregelung nicht in Betracht.
Eines besonderen Antrags auf diese Zuschläge bedarf es nicht. Die Soforthilfeämter sind angewiesen, von Amtswegen alle bisher beschie- denen und zurückgestellten Anträge zu überprüfen. Allerdings wird, wenn in der nächsten Zeit ein Zusatzbescheid nicht zugeht, ein Hinweis jeweils auf den Einzelfall nicht von Schaden sein.
48 deutsche Aussteller in Dornbirn
Auf der zweiten Export- und Musterschau in Dornbirn (Vorarlberg) vom 29. Juli bis 7. August stellen neben 540 österreichischen auch 73 ausländische Industriefirmen aus. Die deutsche Bundesrepublik ist durch 48 Firmen vertreten, die in der Hauptsache Textilmaschinen, Textilapparate und -zubehör, ferner Maschinen für andere Zwecke, eine Buchdruckpresse, technisches Glas, Musikinstrumente, Uhren, Textilien u. a. offerieren. Deutschland trifft in Dornbirn auf die Konkurrenz von Textilmaschinenproduzenten aus der Schweiz (9 Aussteller), Italien (9 Aussteller), Belgien und Schweden; außerdem stellen Firmen aus Holland, Liechtenstein, Frankreich, USA und Argentinien aus. Für deutsche Aussteller stehen zum Abverkauf der Messegüter nach Oesterreich
sofort 43 000 Dollar, den Italienern 50 Millionen Lire zur Verfügung.
Oesterreich bringt in Dornbirn vor allem Textilien, Maschinen, Chemikalien, Optik, Pharma- zeutika, Holz- und Papierwaren, elektrische Einrichtungen zur Schau. Die deutschen Aussteller und Besucher genießen auf den deutschen und österreichischen Bundesbahnen eine 25prozentige Fahrpreisermäßigung, außerdem einen erleichterten Grenzübertritt. Während der Messe finden Fachkongresse, darunter eine internationale Gewerbetagung mit deutscher und italienischer Teilnahme statt. Bemerkenswert wird auch die Wiener Modenschau vornehmster Salons.
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