6. Jahrgang

WIRTSCHAFT

Nummer 114

Was muß der Erfinder beachten?

MÜNCHEN.Auf dem Wege über Handelsverträge, das heißt auf kaltem Wege, müssen wir versuchen, kleine Friedensschlüsse zu machen, erklärte der Leiter der Hauptabteilung Außen­handel im Bundeswirtschaftsministerium, Dr. von Maltzan, vor Vertretern der bayerischen Wirtschaft in München. Dabei setzte er sich für eine baldige Regelung auf dem Gebiete der Warenzeichen, der Patente und des Urheberrechts ein; für uns Anlaß genug, die Gesamtlage auf diesem Gebiete einer ausführlichen Betrachtung zu unterziehen. Die Redaktion.

Dr. Altpeter, Balingen, früher Oberregierungsrat im Reichspatentamt

Auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschut­zes, d. h. des Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenwesens war seit 1945 praktisch ein völliger Stillstand eingetreten. Durch die Eröff­nung des Deutschen Patentamts in München ist nunmehr die Möglichkeit gegeben, sowohl für die noch vom früheren Reichspatentamt erteilten Schutzrechte bzw. noch unerledigt gebliebenen Anmeldungen, als auch für die neu eingereich­ten Anmeldungen rechtswirksamen Schutz zu er­halten.

Nach der amtlichen Verlautbarung vom 8. Juli 1949 bestanden 1945 etwa 100 000 geltende Patente und 230 000 in Kraft befindliche Warenzeichen. Die Zahl der bis zur Eröffnung des Dienstbe­triebes im neuen Deutschen Patentamt einlau­fenden Neuanmeldungen wurde s. Z. auf minde­stens 60 000 geschätzt. Unerledigt von 1945 lagen noch etwa 160 000 Anmeldungen vor. Es ist also bei Wiederaufnahme der Tätigkeit des Patent­amtes eine ungeheure Arbeitsleistung zu bewäl­tigen, sowohl im Amt selbst wie auch seitens der interessierten Erfinder und Industrien. Denn es handelt sich zunächst um eine Bestands­aufnahme des vorhandenen Erfindungsgutes, Feststellung der Abgrenzungen, Sicherung der eigenen Arbeitsgebiete, aber auch Beachtung fremder Rechte und der Fortschritte der im Wettbewerb stehenden fremden Firmen bzw. Erfinder.

Was wird geschützt?

Seit vielen Jahren findet auf fast allen Ge­bieten der Technik eine immer stärkere Durch­forschung statt, an der sich heute fast alle Staa­ten des Erdballs beteiligen. Naturgemäß ist es infolgedessen immer schwieriger geworden, die Uebersicht selbst über begrenzte Sondergebiete der Technik zu behalten, und so stellen die For­derungen und Verpflichtungen, die sich aus den einschlägigen Gesetzen für Erfinder, Produzen­ten und Verbraucher ergeben, in vieler Hinsicht Aufgaben, die einer sehr pfleglichen Bearbeitung bedürfen.

Das Patentgesetz sagt (§ 1):

Patente werden erteilt für neue Erfindungen, die eine gewerbliche Verwertung gestatten. Aus­genommen sind:

1. Erfindungen, deren Verwertung den Geset­zen oder guten Sitten zuwiderlaufen würde;

2. Erfindungen von Nahrungs-, Genuß- und Arz­neimitteln sowie von Stoffen, die auf chemi­schem Wege hergestellt werden, soweit die Er­findungen nicht ein bestimmtes Verfahren zur Herstellung der Gegenstände betreffen.

Aehnlich heißt es im Gebrauchsmustergesetz (§ 1 ):

Arbeitsgerätschaften oder Gebrauchsgegen­stände oder Teile davon werden insoweit als Gebrauchsmuster nach diesem Gesetz geschützt, als sie demvArbeits- oder Gebrauchszweck durch eine n e u e Gestaltung, Anordnung oder Vorrich­tung dienen sollen.

An den Begriffneue" Erfindungen werden in Deutschland außerordentlich hohe Anforde­rungen gestellt: Das Patentgesetz sagt (§ 2): Eine Erfindung gilt nicht als neu, wenn sie zur Zeit der Anmeldung in öffentlichen Druckschrif­ten aus den letzten hundert Jahren bereits der­art beschrieben oder im Inland bereits so offen­kundig benutzt ist, daß danach die Benutzung durch andere Sachverständige möglich erscheint. Und auch von Gebrauchsmustern gilt (§ 1):Sie gelten insoweit nicht als neu, als sie zur Zeit der

Anmeldung bereits in öffentlichen Druckschrif­ten beschrieben oder im Inland offenkundig be­nutzt sind.

Abfassung der Patentschrift gut überlegen

Wenn man die ungeheure Menge von Zeit­schriften, Büchern, Patentschriften und anderen Veröffentlichungen aller Länder und Sprachen berücksichtigt, so vermag man zu ermessen, daß es in vielen Fällen eine sehr schwierige Arbeit bedeutet, gegenüber dieser Literatur eine Er­findung oder ein Gebrauchsmuster alsneu im Sinne des Gesetzes abzugrenzen. Dementspre­chend bedarf die Abfassung einer Patent- oder auch Gebrauchsmusteranmeldung einer sorgfäl­tigen Abwägung und die Formulierung der Schutzansprüche muß, wenn letztere wirksam sein sollen, im Hinblick auf die aus dem Schutz- recht erwarteten Folgerungen recht genau über­legt sein.

Auf der anderen Seite liegt es auch im Inter­esse jedes einzelnen, der sich auf dem vielge­staltigen Gebiet der Technik betätigt, die Folge­rungen sorgsam zu beachten, die aus einem be­stehenden Schutzrecht ihm selbst in möglicher­weise sehr unbequemer Form hinderlich wer­den können. Das Patentgesetz sagt (§ 6):

Das Patent hat die Wirkung, daß allein der Patentinhaber befugt ist, gewerbsmäßig den Ge­genstand der Erfindung herzustellen, in Ver­kehr zu bringen, feilzuhalten oder zu gebrau­chen. Ist das Patent für ein Verfahren erteilt, so erstreckt sich die Wirkung auch auf die durch das Verfahren unmittelbar hergestellten Erzeug­nisse.

Aehnlich heißt es im Gebrauchsmustergesetz (§ 5):

Die Eintragung eines Gebrauchsmusters hat die Wirkung, daß allein dem Inhaber das Recht

zusteht, gewerbsmäßig das Muster nachzubilden, die durch Nachbildung hervorgebrachten Gegen­stände in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder zu gebrauchen.

Und im Warenzeichengesetz (§ 15) wird be­stimmt:

Die Eintragung eines Warenzeichens hat die Wirkung, daß allein seinem Inhaber das Recht zusteht, Waren der angemeldeten Art oder ihre Verpackung oder Umhüllung mit dem Waren­zeichen zu versehen, die so bezeichneten Waren in Verkehr zu setzen, sowie auf Ankündigungen, Preislisten, Geschäftsbriefen, Empfehlungen, Rech­nungen oder dergleichen das Zeichen anzubrin­gen.

Was die Gesetze bewirken

Alle drei genannten Gesetze belegen die vor­sätzlich widerrechtliche Benutzung einer Erfin­dung, eines Gebrauchsmusters oder eines Wa­renzeichens mit Geldstrafe oder Haft; auch kann auf Antrag des Geschädigten auf eine Buße er­kannt werden.Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

Es empfiehlt sich also für jeden, auf seinem Arbeitsgebiet soweit irgend möglich sich die Uebersicht über den Stand der Entwicklung und die etwa vorhandenen Schutzrechte zu verschaf­fen und sich sorgfältig zu überlegen, wie er sein eigenes Gedankengut wirksam dagegen schützen kann, daß nicht ein anderer Erfinder ihm zuvor­kommt und . ihn in der Entfaltung und Nutzbar­machung seiner Arbeiten hindert. Auch muß er verhüten, etwa unbeabsichtigt in fremde Schutz­rechte einzugreifen; andernfalls muß er unter Umständen in kostspieligen Prozessen nachwei- sen, daß er das Verfahren bereits zur Zeit der Anmeldung des fremden Schutzrechtes in seinem eignen Betrieb benutzte oderdie dazu erfor­derlichen Veranstaltungen getroffen hatte (§ 7 des Patentgesetzes).

Ein gut begründetes und klar abgefaßtes Schutzrecht gewährt dem Erfinder oder Inhaber eine außerordentliche Sonderstellung und er­möglicht ihm, die wirtschaftliche Auswertung seiner Erfindung auszuüben.

Für den Autofahrer

Ktz.-Versicherung wird teurer

BONN. Der Preisrat der Bundesregierung hat am vergangenen Freitag beschlossen, die Ver­sicherungsprämien für Vollkaskoversiche­rung um 75*/« und für die gesetzliche Haft­pflichtversicherung um 46 '/ zu er­höhen. Die Unfallversicherungsprämien bleiben unverändert. Die Prämien für die Teilkaskover­sicherung gegen Feuer und Diebstahl werden da­gegen wieder auf den alten Stand von vor 1949 zurückgeführt, was bedeutet, daß die 1949 ein­geführte 20prozentige Erhöhung dieser Prämien in Zukunft wegfallen wird. Eine entsprechende Anordnung des Bundeswirtschaftsministers soll in den nächsten Tagen unterzeichnet werden; die Prämienerhöhung soll mit Wirkung vom 1. August in Kraft treten.

Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums teilte hierzu noch mit, eine fühlbare Erhöhung habe sich angesichts der Schadenshäufigkeit und der Schwere der Schäden als unvermeidbar er­wiesen. Er nannte Zahlen, aus denen hervor­geht, daß die Verkehrsdichte der Lastkraftwagen sich gegenüber 1938 beinahe verdoppelt hat.

*

Wir haben zu dieser Frage schon einmal Stel­lung genommen (Gestaffelte Haftpflichtprä­mien in Nr. 99 vom 30. Juni) und damals die Einführung von gestaffelten Haftpflichtprämien vorgeschlagen aus der Ueberlegung heraus, daß sonst der umsichtige Fahrer für die Schäden bestraft werde, die von unvorsichtigen Fahrern hervorgerufen werden. Den Gedanken der Tarif­gleichheit scheint man nunmehr in der Tat auf­geben zu wollen, denn es wird zu der oben wiedergegebenen Meldung aus Bonn noch be­kannt, äaß, falls bei den Versicherungen unge­rechtfertigte Gewinne entstehen würden, die­jenigen Versicherungsnehmer am Gewinn der Gesellschaften beteiligt werden, die keinen Schar den geltend gemacht bzw. verursacht haben. Hat man bei der Haftpflichtversicherung also anschei­nend einen gangbaren Weg gefunden, so dürfte die Erhöhung der Prämien für Vollkasko um nicht weniger als 75/ katastrophale Folgen ha­ben und für die Versicherten untragbar sein, Mit der Einräumung eines außergewöhnlichen Kündigungsrechtes wird man daher rechnen können.

Wichtines in Kürze

Starker Konjunkturanstieg durch Export

FRANKFURT. In ihrem Jüni-Bericht erklärt die Bank deutscher Länder, der starke Konjunk­turanstieg sei, abgesehen von der saisonmäßigen Erholung, in der Hauptsache auf eine Steigerung der Exporte zurückzuführen. Da die Ausfuhr von etwa 400 Mill. DM im Monatsdurchschnitt des IV. Quartals 1949 auf rund 600 Mill. DM im Mai 1950 gestiegen sei, ergebe sich, auf ein Jahr um­gerechnet, eine Erhöhung der westdeutschen Aus­fuhr um etwa 2,4 Milliarden DM.

Während im letzten Vierteljahr 1949 in der In­dustrie etwa 425 000 Arbeitskräfte für den Ex­port beschäftigt waren, ist diese Zahl nach An­gabe der DdL im April 1950 wenigstens auf 550 000 gestiegen. Für Mai und Juni könne mit einer weiteren Zunahme um 50 000 bis 75 000 ge­rechnet werden. Allein in der direkten Export­produktion dürften somit vom letzten Quartal 1949 bis Mitte dieses Jahres 175 000 bis 200 000 Arbeitskräfte neu Beschäftigung gefunden haben, was etwa zwei Dritteln bis drei Vierteln der Ge­samtzunahme der Beschäftigten m dieser Zeit entspricht. Das im Frühjahr eingeleitete Beschaf­fungsprogramm habe dagegen bei dem tatsächli­chen Rückgang der Arbeitslosigkeit nicht die entscheidende Rolle gespielt.

Deutsch-argentinisches Handelsabkommen

FRANKFURT. Die alliierte Hohe Kommission hat das deutsch-argentinische Handelsabkom­men vom 9. Juli genehmigt und dem Bundes­

wirtschaftsminister mitgeteilt, daß gegen das In­kraft treten nichts einzuwenden sei. Das Gesamt­volumen des Warenaustausches beträgt 240 Mill. Dollar.

Amerikanischer Markt offen

FRANKFURT.Der amerikanische Markt ist für deutsche Waren offen; Aufgabe des deutschen Exporteurs ist es, diesen Markt zu erschließen, erklärte der Leiter deT ECA-Mission in der Bun­desrepublik, Hanes, in einem Referat über die

besondere Bedeutung desDollar-Drive für die deutsche Wirtschaft auf der ersten öffentlichen Tagung der Gesellschaft zur Förderung des deutsch-amerikanischen Handels in Frankfurt, an der namhafte Vertreter des Bundes und der Wirtschaft teilnahmen.

Produktion nähert sich Vorkriegsstand

TÜBINGEN. Das Produktionsniveau der Wirt­schaft Württemberg-Hohenzollern, welches bis zum 1. Halbjahr 1949 noch bei 7 l e /» von 1936 lag, erreichte im 1. Halpjahr 1950 92% von 1936, je­doch ist der Vorsprung des Produktionsstandes der Bizone noch nicht aufgeholt worden.

Mehr Hausrathilfe für kinderreiche Geschädigte

Schwierige Aufteilung der Devisenkontingente

FRANKFURT. Ueber die Aufteilung der De­visenkontingente für den nichtgeschäftliehen Reiseverkehr auf die Bundesländer bestehen zwischen diesen und dem Bund geteilte Meinungen. Die Mehrzahl der Landeswirt­schaftsministerien hat den Vorschlag des Bun­deswirtschaftsministeriums abgelehnt, die Devi­senkontingente allein nach der Bevölkerungszahl aufzuschlüsseln. Dagegen soll ein Vorschlag des Hamburger Außenhandelskontors durchgeführt werden, nach dem die Länderkontingente auf Grund der Bevölkerungszahl in den Städten über 100 000 Einwohnern sowie des Steueraufkom­mens und der Beschäftigung der Einwohner nach Erwerbszweigen errechnet werden sollen eine Lösung, bei der Württemberg-Hohenzollern sehr schlecht abschneiden würde.

*

Als Tageshöchstsütze für nichtgeschäftliche Rei­sen wurden im ND-Rundschreiben der BdL Nr. 9/50 folgende Beträge festgesetzt: Für Oester- reich 15 DM täglich bis zu höchstens 300 DM

pro Jahr und Person, für die S c h w e i z und Frankreich 40 DM täglich bis zu höchstens 600 DM pro Jahr und Person. Für Kinder bis zu 14 Jahren kann die Hälfte der Tagessätze zu­geteilt werden. Ueber die Zuteilung der Devisen­beträge entscheiden die Landes Wirtschaftsmini­sterien.

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Deutsche Besucher aus Württemberg-Hohen­zollern und dem Kreis Lindau, die die Bre­genzer Festspiele und die Export- und Musterschau in Dornbirn besu­chen wollen, können durch das Wirtschaftsmini- slerium Reisedevisen in Höhe von 10 bis 15 DM pro Tag und Person erhalten, teilt die Industrie- und Handelskammer Lindau mit. Die Anträge sind an das Wirtschaftsministerium in Tübingen auf dem FormularAnforderung auf Nebenko­sten und Dienstleistungen zu richten. Die Reise­schecks werden von den Außenhandelsbanken auf Grund der bewilligten Anträge ausgegeben.

WJ. Die bisherigen Richtlinien für das Haus­rathilfeprogramm gewähren einem Geschädigten mit Frau und 1 Kind 150 DM Hausrathilfe und einem Geschädigten mit einer größeren Familie 200 DM. Dies war bis jetzt der Höchstbetrag der Hausrathilfe. Es gab also keine Staffelung mit Zuschlägen für jedes weitere Kind. Haushalts­gemeinschaften mit mehr als vier Personen wa­ren darum gegenüber kleinen Familien benach­teiligt.

Diese Härte auszugleichen, ist nunmehr eine Regelung getroffen worden, die Antragstellern, die mehr als drei Personen in ihrer Haushalts­gemeinschaft haben, nunmehr zu einer bereits gewährten oder künftig zu gewährenden Haus­rathilfe einen Zuschlag von 50 DM für die fünfte und jede weitere Person zubilligt. Voraussetzung hierfür ist, daß das monatliche Nettoeinkommen bei Ehepaaren mit 3 Kindern nicht den Betrag von 290 DM, bei Ehepaaren mit 4 Kindern 320 DM, mit 5 Kin­

dern 350 DM und mit 6 Kindern 400 DM über­steigt.

Minderbemittelte Familien mit mehr als zwei Kindern kommen durch diese Regelung in den Genuß einer höheren Hausrathilfe. Dies ist vom sozialen Standpunkt ohne weiteres gerechtfer­tigt, und es erscheint nur verwunderlich, warum der Gesetzgeber eine solche Staffelung nicht von vornherein vorgesehen hat. Selbstverständlich ist' in einem größeren Haushalt ein größerer Haushaltsbedarf. Wenn Personen der Haushalt­gemeinschaft nicht oder nicht mehr vom Antrag­steller versorgt werden, oder über hinreichende eigene Einkünfte verfügen, kommen für sie Zu­schläge nach der Neuregelung nicht in Betracht.

Eines besonderen Antrags auf diese Zuschläge bedarf es nicht. Die Soforthilfeämter sind ange­wiesen, von Amtswegen alle bisher beschie- denen und zurückgestellten Anträge zu überprü­fen. Allerdings wird, wenn in der nächsten Zeit ein Zusatzbescheid nicht zugeht, ein Hinweis je­weils auf den Einzelfall nicht von Schaden sein.

48 deutsche Aussteller in Dornbirn

Auf der zweiten Export- und Musterschau in Dornbirn (Vorarlberg) vom 29. Juli bis 7. August stellen neben 540 österreichischen auch 73 auslän­dische Industriefirmen aus. Die deutsche Bun­desrepublik ist durch 48 Firmen vertreten, die in der Hauptsache Textilmaschinen, Textilap­parate und -zubehör, ferner Maschinen für an­dere Zwecke, eine Buchdruckpresse, technisches Glas, Musikinstrumente, Uhren, Textilien u. a. offerieren. Deutschland trifft in Dornbirn auf die Konkurrenz von Textilmaschinenproduzenten aus der Schweiz (9 Aussteller), Italien (9 Aussteller), Belgien und Schweden; außerdem stellen Firmen aus Holland, Liechtenstein, Frankreich, USA und Argentinien aus. Für deutsche Aussteller stehen zum Abverkauf der Messegüter nach Oesterreich

sofort 43 000 Dollar, den Italienern 50 Millionen Lire zur Verfügung.

Oesterreich bringt in Dornbirn vor allem Tex­tilien, Maschinen, Chemikalien, Optik, Pharma- zeutika, Holz- und Papierwaren, elektrische Ein­richtungen zur Schau. Die deutschen Aussteller und Besucher genießen auf den deutschen und österreichischen Bundesbahnen eine 25prozentige Fahrpreisermäßigung, außerdem ei­nen erleichterten Grenzübertritt. Während der Messe finden Fachkongresse, darunter eine in­ternationale Gewerbetagung mit deutscher und italienischer Teilnahme statt. Bemerkenswert wird auch die Wiener Modenschau vornehmster Salons.

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