6. Jahrgang
WIRTSCHAFT
Nummer 47
Grundsteuervergünstigungen für Neubauten ungenügend
Ein kleinlicher Beschluß I Nur Wohnungen bis 80 qm zehn Jahre grundsteuerfrei
Dr. G. Wie wir in Nr. 45 unseres Blattes berichteten, hat der Bundestagsausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen beschlossen, die Grundsteuererleichterungen für neue Wohnbauten auf Wohnungen bis zu 80 qm Wohnfläche zu beschränken. Dieser Beschluß ist nicht nur kleinlich, sondern auch dem Gemeinwohl abträglich.
Der Ausschuß hat zunächst nicht berücksichtigt, daß für eine Reihe von Berufen ein Teil des Wohnraumes in Wirklichkeit Arbeitsraum Ist. Das gilt für viele Geistesarbeiter, z. B. für die Lehrer aller Arten, besonders für die Hochschullehrer. Bei diesen ist der Sonderbedarf für Arbeite- und Bibliotheksraum mit 25—30 qm nicht zu hoch bemessen. Dann bleiben aber für den wirklichen Wohnraum nur etwa 50 qm übrig.
Immerhin könnte man hiergegen einwenden, es handle sich nur um einen verhältnismäßig kleinen Teil der Bevölkerung, der an und für sich schon besser gestellt sei als viele andern und dafür auch gewisse Nachteile in Kauf nehmen müsse. Der Bundestagsausschuß läßt aber noch einen andern bedeutungsvolleren Umstand unberücksichtigt, eine Vernachlässigung, die ihn geradezu als weltfremd erscheinen läßt. Er scheint nicht zu wissen, daß heute eine Wohnung regelmäßig nicht von einer, sondern von 2 bis 3 Familien benutzt wird. Die weit überwiegende Zahl der Wohnungsinhaber hat, teils freiwillig, teils gezwungen, andere Familien in ihre Wohnung aufgenommen: Verwandte, besonders verheiratete Kinder, Flüchtlinge, Wohnungsgeschädigte. Das wird trotz des künftig verstärkten Wohnungsbaues noch für eine ganze Reihe von Jahren fortdauern. Vor allem aber stehen den Aufgenommenen meist nicht die Geldmittel zur Verfügung, um sich eine eigene Einrichtung zu beschaffen. Wenn aber eine Wohnung von 80 qm nicht einer, sondern zwei Familien dient, so kommen auf jede nur 40 qmi
Und die Zimmer für Einzelstehende?
Ein fast ebenso wichtiger Umstand, den der Bundestagsausschuß anscheinend übersehen hat, ist der große Bedarf an Zimmern für einzelstehende Personen. An vielen Orten schreien die Dinge hier geradezu zum Himmel. Tübingen beispielsweise als Universitätsstadt weiß hiervon ein Lied zu singen. Daß viele Studenten an entfernten Orten wohnen müssen, weil sie in Tübingen keine Unterkunft finden, oder daß sie im Winter in unheizbaren Räumen hausen müssen, ist ein unerträglicher Zustand, der beseitigt werden muß. Was soll man aber dazu sagen, wenn der Erbauer eines neuen Hauses, der über seinen dringenden Eigenbedarf hinaus noch ein oder zwei Zimmer herstellt, um sie möbliert zu vermieten, für dieses gemeinnützige Tun dadurch bestraft werden soll, daß ihm die Steuererleichterung versagt wird! Er wird dann eben auf den Mehrraum verzichten, und die Studen-
Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört zunächst einmal die Erleichterung der Zuzugsbedingungen (man möchte sagen: selbstverständlich!). Ferner wird ein Vorschlag zur Erörterung stehen, der die Schaffung neuer Lehrstellen über den gegenwärtigen Bedarf hinaus mit Hilfe steuerlicher oder anderer finanzieller Erleichterungen bezweckt. Auch die Ausnutzung von Lehrwerkstätten der Betriebe und Werkstätten der gewerblichen Berufsschulen bis zum letzten Platz, unter Umständen auch unter Gewährung finanzieller Erleichterungen, steht zur Diskussion. Weiter wird vorgeschlagen die Errichtung von Gemeinschaftslehrwerkstätten in Handwerk und Industrie, gegebenenfalls unter Gewährung von Staatszuschüssen.
Zur Diskussion steht ferner die Verlängerung der Schulpflicht um 1 Jahr, gegebenenfalls in der Form des Berufsfindungsjahres; Als Uebergangslösung ist auch an die Beschäftigung bei der Wiederaufforstung und beim Wegebau usw. gedacht. Die Unterbringung junger Mädchen in Haushalten könnte durch Wie-
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ten oder anderen Alleinstehenden können sich bei dem Bundestagsausschuß bedanken.
Nicht in Frage kann selbstverständlich kommen, daß solch ein Sonderbedarf im Einzelfalle festgestellt und daß dann fortlaufend nachgeprüft wird, ob die ursprünglichen Verhältnisse noch fortbestehen. Der Himmel bewahre uns vor einer neuen Behörde, etwa einem „Raumbedarfsfeststellungsamt“. Helfen kann nur eine großzügige Hinaufsetzung der für die Steuererleichterung bestimmten Höchstgrenze, etwa auf 125 qm.
Hiergegen kann man nicht einwenden, es sei unmöglich, den. Gemeinden einen so großen Betrag an Grundsteuer zu entziehen. Denn für die Gemeinden handelt es sich größtenteils um gar keinen Verlust, sondern nur um einen aufgeschobenen Gewinn, da der Anteil des neuen Hauses an der Grundsteuer den des Grund und Bodens regelmäßig weit übersteigt. Glaubt man aber, daß die Gemeinden selbst diese vorüber
w. Wiederholt ist in der letzten Zeit die Frage aufgetaucht, unter welchen Bedingungen die Aufstellung von Automaten in Westdeutschland möglich ist. Die Handelskammer Hamburg hat daher die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zusammengestellt. Automaten sind danach im allgemeinen unselbständige Betriebsbestandteile einer bereits bestehenden offenen Verkaufsstelle und als solche einer besonderen Genehmigungspflicht nach den Bestimmungen des Einzelhandelsschutzgesetzes nicht unterworfen. Sie hören aber auf, solche unselbständige Betriebsteile zu sein, wenn eine räumliche Verbindung zu einer offenen Verkaufsstelle nicht gegeben ist. In diesem Falle unterliegen Warenautomaten als offene Verkaufsstelle dem Errichtungsverbot des Einzelhandelsschutzgesetzes. Ihre Errichtung bedarf dann also einer Genehmigung nach diesem Gesetz.
Keine Ladenschlußzeit für Automaten
Auf Automaten, die in räumlichem Zusammenhang mit einer zurh dauernden Betrieb eingerichteten offenen Verkaufsstelle stehen, finden die gesetzlichen Ladenschlußzeiten keine Anwendung. Die Wartung der Automaten darf aber an Werktagen nur innerhalb der zulässigen Verkaufszeiten erfolgen und ist an Sonn- und Festtagen verboten.
Bei der Aufstellung von Automaten, die unselbständige Betriebsteile eines bestehenden Unternehmens darstellen, dürfen im übrigen nur solche Waren abgegeben werden, die für
dereinführung früher bereits gewährter steuerlicher Vergünstigungen gefördert werden. In allen Flüchtlingsgegenden sollte, mindestens auf 1 Jahr, unter Gewährung finanzieller Erleichterungen an die Unterbringung in der Landwirtschaft gedacht werden. Besondere Bedeutung kommt dem Berufsschulunterricht von 16—24 Stunden wöchentlich, möglichst in Verbindung mit sozialen Hilfsdiensten, zu. Alles _dies sind Vorschläge, die im einzelnen praktisch schon erprobt worden sind.
Die Kosten können nur sehr schwer geschätzt werden. Um einen Einzelfall herauszunehmen, würden für 100 000 Lehrlinge, und zwar je 50 000 in Handwerk und Industrie, 60 Mill. DM notwendig sein, wenn für jeden zusätzlich eingestellten Lehrling eine Ausbildungsprämie in Höhe von 5 DM monatlich gewährt würde. Viel Beachtung findet in diesem Zusammenhang die Verordnung Nr. 1056 der Regierung Württemberg-Baden, die im vergangenen Jahre erlassen wurde und bemerkenswerte Förderungsmaßnahmen für die Einstellung von Lehrlingen und Anlernlingen vorsieht.
gehende kleine Einbuße nicht tragen können, so sei auf einen Vorschlag hingewiesen, den wir an dieser Stelle kürzlich gebracht haben. Hiernach soll bei Neubauten die alte Grundsteuer einfach weiter erhoben und nur der durch den Hausbau entstehende Mehrbetrag für eine Reihe von Jahren erlassen werden. Bei diesem Verfahren würden die Gemeinden keinen Pfennig von ihrer heutigen Einnahme verlieren, sondern nur die Mehreinnahme erst einige Jahre später erhalten. Wenn aber ein Haus wegen der hohen Baukosten überhaupt nicht gebaut wird, so erhalten sie diese Mehreinnahme niemals, Nicht vergessen werden darf dabei der mittelbare Gewinn, den die Gemeinde daraus erzielt, daß die Bautätigkeit belebt wird.
Aus diesen Gründen ist es dringend notwendig, daß der Beschluß des Bundestagsausschusses geändert wird, nicht um den künftigen Hausbesitzern einen Gewinn zu verschaffen, sondern um des Gemeinwohls willen.
die zugehörige offene Verkaufsstelle fachüblich sind und ausschließlich oder in erheblichem Umfang in der offenen Verkaufsstelle selbst geführt werden. Waren, die in Handwerksbetrieben geführt werden, ohne in diesen Betrieben selbst hergestellt oder verarbeitet zu werden, dürfen nicht abgegeben werden. Der Verkauf aus Automaten hat ausschließlich auf Rechnung des Inhabers der dazugehörigen offenen Verkaufsstellen zu erfolgen.
Sperre Westberliner Konten beseitigt
FRANKFURT. Die Bank deutscher Länder hat, wie in einem Teil der Ausgabe schon gemeldet, die Kontensperre für Guthaben von Westberliner Konteninhabern bei Geldinstituten im Bundesgebiet beseitigt. Damit ist eine Lockerung der Militärregierungsgesetze Nr. 52 und 53 eingetreten. Westberliner Konteninhaber können nunmehr über ihre Guthaben im Bundesgebiet im gleichen Rahmen verfügen, wie die Einwohner des Bundesgebietes selbst. Die Freistellung gilt auch für im Bundesgebiet befindliche Vermögenswerte (Effekten) von Personen und Unternehmungen, die ihren Wohnsitz in Westberlin haben. Umgekehrt können die Bewohner des Bundesgebietes über ihre in Westberlin belege- nen Vermögenswerte so verfügen, als ob sie im Bundesgebiet lagerten.
Die BdL läßt noch wissen, daß Bewohner und Unternehmungen des Bundesgebietes vermögensrechtliche Geschäfte aller Art mit Personen und Unternehmungen in Westberlin in gleicher Weise abschließen können, wie im Bundesgebiet selbst. Geldbeträge, Urkunden und Wertpapiere dürfen ebenfalls von Westberlin nach dem Bundesgebiet und umgekehrt, eingebracht werden, Bargeld jedoch nur im Rahmen des ^Reiseverkehrs, und Wertpapiere nur von Westberlin in das Bundesgebiet. Einwohner des Bundesgebietes können über ihre in Westberlin befindlichen Vermögenswerte allerdings nur im Rahmen der in Westberlin bestehenden besonderen Beschränkungen (beispielsweise Uraltkonten) verfügen.
Fleischeinfuhrzölle untragbar
w. Die fleischbe- und -verarbeitenden Betriebe und auch der Einfuhrhandel haben, wie die „Allgemeine Fleischer-Zeitung“ feststellt, kein Interesse an Schlachtviehpreisen, die für weite Verbraucherschichten nicht erschwinglich sind und deshalb zu Absatzstockungen führen müssen. Die eigene Fleischerzeugung wird sich — trotz der gegenwärtig zu beobachtenden reichlichen Marktbeschickung — nicht als ausreichend erweisen, wenn die Kaufkraft der Bevölkerung eine Besserung erfahren sollte.
Deshalb verdienen die Bestrebungen, auch für Schlachtvieh und Fleisch wieder Einfuhrzölle einzuführen, größte Beachtung. Die Zollpolitik sollte niemals vor weittragenden Entschlüssen lediglich die Gegenwartsverhältnisse berücksichtigen. Wenn Zölle für Vieh und Fleisch erst einmal eingeführt sind, dann ist es keine leichte Aufgabe, sie wieder zu beseitigen.
Problem Jugendarbeitslosigkeit
Vor ernsten Beratungen / Vorschläge für Soforthilfemaßnahmen
WP. Mit der Berufsnot der Jugend befaßt sich in den nächsten Tagen der Länderausschuß Berufsausbildung und -förderung des Bundesrats. Hierbei werden auch Maßnahmen erörtert, aiie Abhilfe gegen die drohende Gefahr der Beschäftigungslosigkeit großer Teile der Schulabgänger schaffen könnten.
Genehmigungspflicht für Automatenaufstelluhg
Wenn keine räumliche Verbindung zur einer offenen Verkaufsstelle besteht
Aus der christlichen Welt
Zur Einsegnung unserer Konfirmanden
„Christus ist mein Leben." Phil. 1, 21
Festlich geschmückt ziehen die Konfirmanden zusammen in ihr Gotteshaus ein. Nicht jedes für sich; sie gehören ja alle zusammen. Der gewichtige und ernste Tag schenkt eine seltene Einheit. Das spüren Kinder, Eltern und Gemeinde.
Ein mittelalterliches Volksbuch erzählt vom „Ritter Unverzagt“. Als Student fremder Sprachen war er einst Pate bei einer Taufe und verstand alle lateinischen Worte, die der Pfarrer über dem Kinde sprach: Nach der Taufe fragte er diesen: „Hat man auch über mich solch köstliche Worte gesprochen?“ Und als der Priester sagte: „Alle Kinder der christlichen Kirche werden also getauft“, da rief er aus: „Nun will ich mich mein Lebtag nicht flirchten, nachdem ich weiß, daß sich durch solche Gnadenworte der Herrgott auf meine Seite gestellt hat!“ So wurde er der tapfere Held und Ritter Unverzagt.
Klein, unwissend, noch nichts verstehend, hat man uns alle zur heiligen Taufe getragen. Mit dem Willen unserer Eltern und Paten sind wir auf den Namen des dreieinigen Gottes getauft worden. Als Konfirmanden wissen wir, daß wir als Gottes Kinder verpflichtet sind, nach Seinem Wort und Willen unser Leben zu führen. Darum soll unsere Konfirmation dem Leuchtfeuer gleich sein, das uns den Weg weist durch Stürme und Nacht. „Christus ist mein Leben!“ Das soll kein Wort sein, das rasch verhallt, sondern Wirklichkeit werden.
Es heißt etwas für einen jungen Menschen, wenn der Konfirmationstag da ist. Sein junges Leben leuchtet so strahlend wie die Sonne im Mal. Vor ihm liegt das Leben im Glanze seiner schönsten Farben. Freude bewegt die Herzen der Kinder, der Eltern und Paten, aber auch die Herzen der Gemeindeglieder und der Seelsorger. Es geht mancherlei durch die Herzen an Dank, aber auch an Wehmut, an Sorge. Daß es für unsere Kinder ein hartes Leben werden wird, steht fest. Da gibt es Nöte und Plagen, Enttäuschungen und Entbehrungen; deswegen die Sorge im Herzen: Kind, welchen Weg gehst du?
Wohl den Eltern, die wissen, daß es bei ihnen und bei ihrem Kinde heißt: „Christus ist mein Leben!“ Da mag sich dann das Leben gestalten, wie es will. Da mögen lockende Waren ausgebreitet seih, da mögen alle erdenklichen Anstrengungen gemacht werden, um das Kind zum Kaufen zu veranlassen. Solch ein junges Menschenkind hat etwas Besseres; es hat das Beste: Seine Sonne ist Christus. Wer Ihn hat, der hat das Leben. Wer Ihn nicht hat, der hat das Leben nicht. Die Welt verspricht viel. Und nichts davon hält sje. Christus verspricht wenig. Wer ein glattes Leben will, der findet es bei Jesus sicher nicht.
Wer an Seiner Hand durch dieses Leben geht, der wird bald merken, daß die Stürme nicht ausbleiben. Christus bedeutet sogar eine tödliche Gefahr für unser bisheriges Leben: Er läßt unser Ich sterben. Er vernichtet unseren Eigenwillen und will unsere Selbstliebe mit der Wurzel ausrotten. Aber dieses Sterben ist Gewinn. Es stirbt das, was den Tod bringt. Es vergeht das, was unseren Dienst am Bruder hemmt. Es schmilzt d.er Eisberg der Eigensucht. Damit ist durch Ihn weggeräumt, was uns von Gott trennt. Einem solchen Manne kann geholfen werden, der weiß: Ohne Ihn kann ich nichts tun. Christus lernt uns, die Dinge dieser Welt zu haben, als hätten wir sie nicht. In Seiner Schule können wir es bis zur Meisterschaft bringen, die Seinem Jünger das unerhörte Wort gestattet: „Ich vermag alles durch den, der mich mächtig macht, Christus!“ Jetzt, gibt es keine Situation mehr, der wir durch Ihn nicht gewachsen wären. Wie sollte uns mit Ihm nicht alles, wirklich alles geschenkt sein? Es muß erbeten und kann täglich erfahren werden: Du hast’s in Händen, kannst alles wenden, wie nur heißen mag die Not!
„Christus ist mein Leben!“ Das bekennen am kommenden Sonntag unsere Konfirmanden. Gebe Gott, daß es wirklich ihr Bekenntnis sei und es mit Gottes Hilfe immer mehr zum Bekenntnis , unseres Lebens werde:
Herr Jesu, Dir leb ich, Dir leid ich, Dir sterb ich. Dein bin ich tot und lebendig.
Mach mich, o Jesu, ewig selig. Amen.
W. Grüninger
Vatikan und Oekumenische Bewegung
Der Standpunkt des evang. Altbischofs von Württemberg D. Wurm
Am 20. Dezember 1949 war in Rom ein Dekret des heiligen Offiziums ergangen. Das Dekret stellt sich zu dem Unternehmen der interkonfessionellen Gespräche um eine deutliche Nuance freundlicher als das vom 5. Juni 1948. Während gerade die katholischen Teilnehmer solcher Gespräche aus dem Inhalt des ersten Dekrets in erster Linie eine Warnung herauslesen mußten, können sie in dem jetzigen eine Ermunterung sehen zur Veranstaltung von Zusammenkünften, falls sie bereit sind, alle Weisungen und Ratschläge zu beachten, die ihnen bei der Ausführung ihres Vorhabens erteilt werden.
Immerhin läßt auch das zweite Dekret eine große Aengstlichkeit in bezug auf die Wirkung eines ungehemmten Gedankenaustausches zwischen evangelischen und katholischen Christen erkennen. Wir Evangelischen sehen aber bei interkonfessionellen Auseinandersetzungen nicht in erster Linie auf Lehrformulierungen und die Beurteilung einzelner! geschichtlicher Ereignisse; für uns ist die Vertrautheit mit dem Geist der Heiligen Schrift und dem Inhalt der evangelischen Heilsverkündigung das, auf was wir bei unseren lebendigen Gemeindegliedern und bei unseren Theologen rechnen dürfen.
Mit offener, nicht mit gesicherter Flanke treten wir in das interkonfessionelle Gespräch ein. Das wird ganz deutlich, wenn wir die Zielsetzung ins Auge fassen, die das Dekret den Aussprachen zwischen Evangelischen und Katholiken gibt. Mit unverhüllter Klarheit wird das Ziel und damit als Rechtfertigung des Gedankenaustausches zwischen den beiden Kirchen die Wiedervereinigung der Kirchen genannt.
Stimmt das mit der Wirklichkeit? Wird es nicht durch die kirchliche Praxis widerlegt? Woher kommt die Bibelbewegung, die dem Katholizismus wahrscheinlich nicht entsprungen ist und trotzdem eine so erfreuliche Förderung erfährt, woher das Kirchenlied und der evangelische Choral, der in den katholischen Gottesdiensten solchen Eingang gefunden hat? Da hat sich doch die katholische Kirche Wesentliches von der evangelischen schenken lassen. Nichts ist sicherer, als daß wir fortgesetzt: voneinander zu lernen haben und daß beide Kirchen dort am
Kurzberichte
Alliierte erörtern Neuordnung des Bankwesens
FRANKFURT. Eine völlige Neuordnung des Bankwesens in der Bundesrepublik wird gegenwärtig von Sachverständigen der Alliierten Hohen Bankkommission erörtert. Dabei wird erwogen, die elf Landeszentraibanken im Bundesgebiet in drei bis fünf Bankengruppen für jeweils ein bestimmtes Gebiet zusammenzufassen. Gleichzeitig will man die Privatbanken im Bundesgebiet zumindest teilweise als Institute mit größerem Zuständigkeitsbereich als bisher gruppieren. Die früheren deutschen Großbanken sollen damit, wenn auch nur indirekt, wieder ins Leben gerufen werden.
Schweiz importierte rund 28 000 Autos 3784 aus Deutschland
HAMBURG. Die Schweiz hat im Jahre 1949 insgesamt 27 956 Automobile importiert, und zwar aus USA 7941 für 64 116 987 sfr., Frankreich 6427 für 30 992 293 sfr., Großbritannien 6283 für 37 491 851 sfr., Deutschland 3784 für 16 887 962 sfr., Italien 2832 für 13 029 532 sfr., Kanada 349 für 2 764 801 sfr., Tschechoslowakei 310 für 1 685 602 sfr., Belgien 10 für 131 677 sfr., Oesterreich 8 für 142 899 sfr. und einige wenige aus anderen Ländern.
Einheitliche Sperrlisten für ERP-Länder
FRANKFURT. Die Beratungen im Büro des Botschafters Harriman in Paris über eine gleichmäßige Anwendung der Sperrliste für den Handel mit den Ostblockstaaten auf alle Marshallplanländer haben offenbar zu einem Ergebnis geführt, das für den deutschen Ost-West-Handel von Bedeutung ist. Da grundsätzlich durch die Festlegung der für die Teilnehmerländer am Marshallplan verbindlichen Sperrlisten die Diskriminierung eines einzelnen Landes vermieden werden soll, dürfte auch die Bundesrepublik mit Wirkung vom 1. April 1950 diese neuen „Restricted lists“ anzuwenden haben.
Das Investitionsprogramm der Post
FRANKFURT. Von dem im Vorschlag der Deutschen Bundespost für das Rechnungsjahr ^yom l. April 1949 bis zum 31. März 1950 für Neuinvestitionen vorgesehenen Betrag von 302 Mill. DM werden 124 Mill. DM aus Betriebsüberschüssen gedeckt werden können. Die restlichen 178 Mill. DM sollten durch Anleihen beschafft werden; bisher stehen jedoch nur etwa 9 Mill. DM dafür zur Verfügung, so daß sich im Investitionsprogramm ein Fehlbetrag von rund 170 Mill, DM ergibt. Wenn es nicht gelingt, die fehlenden Mittel aufzubringen — der Gedanke der Zwangsanleihe bei den Fernsprechteilnehmern ist erfreulicherweise fallen gelassen worden — muß ein Teil des Investitionsprogramms zurückgestellt werden.
Eiermarkt-Regelung beachten
TÜBINGEN. Das Landwirtschaftsministerium von Württemberg-Hohenzollern weist auf eine kürzlich erlassene Anordnung hin, nach der die Kennzeichnung der Eier zu erfolgen hat. Folgende Sorten werden unterschieden: Deutsches Frischei. aussortiertes Ei. Kühlhausei und konserviertes Ei: ferner die Gewichtsklassen S zu 65 g und mehr, Klasse A 60 bis 65 g, Klasse B 55 bis 60 g, Klasse C 50 bis 55 g und Klasse D 45 bis 50 g. Von der Kennzeichnungspflicht sind nur solche Eier ausgenommen, die vom Produzenten im eigenen Betrieb verbraucht oder unmittelbar an den Verbraucher abgegeben werden. Zur Kennzeichnung von deutschen Frischeiern und aussortierten Eiern sind nur bestimmte Betriebe berechtigt. Auslandseier dürfen nua unter Beachtung der Kennzeichnungs-Vorschriften des Herkunftslandes bezogen und abgegeben werden. Durchführungsbestimmungen werden noch erlassen.
In der Ostzone fehlen Lebensmittel
BERLIN. Außenhandelsschwierigkeiten der Ostzonenrepublik haben, wie aus der Abteilung für innerdeutschen* Handel bei der Ostzonenregierung verlautet, zu einer Verzögerung der vertraglichen Lieferungen aus Holland. Dänemark und Norwegen geführt. Besonders auf die hochwertigen Nahrungsmittel wie Fleisch, Fett und Fisch wirken sich die Lieferungsverzögerungen aus. Die eigenen Nah- rungsmittelquellen, insbesondere Mecklenburgs reichen nicht aus. Aus diesem Grunde sind die Weihnachten 1949 bereitgestellten 12 Mill. DM West für Einkäufe der HO in der Bundesrepublik freigegeben worden, um dringend benötigte Nahrungsmittel für die Ostzone zu beschaffen. Die Einkäufer werden noch in dieser Woche im Westen erwartet.
Kleiner Kurszettel
Die zu ledern Wochenende erscheinende Tabelle weist das Umrechnungsverhältnis von 100 DM zu den wichtigsten fremden Währungen aus, und zwar nach den Kursen im Züricher Freihandel.
Schweiz. Franken USA-Dollar kngl. Plund . .
Franz. Franken Belg. Franken . Holl. Gulden Span. Peseten . Port. Eskudos . Schwed. Kronen Argent. Pesos . Oesterr. Schilling Ital Lire . . . Tschech. Kronen
25.3.
22. 3-
8'.75
81.75
19,06
19,10
".89
■\ft8
7047.—
7047.—
956,14
95V5
82,7S
82,78
1048.07
1040,07
555.37
554.73
m,’.7
111,97
25 ,52
.61.60
592.40
596.71
12773,—
12. 773—
8886—
8886.—
lebendigsten und leistungsfähigsten sind, wo sie den Wettbewerb der anderen unmittelbar vor sich und neben sich haben. Unsere Gesprächp müßten arm werden, wenn wir nichts ander \ tun wollten, als unsere Sprüchlein aufsagen. Reich und befruchtend wird das Gespräch nur, wenn beide Teile sich unter die Zucht des Geistes stellen, der uns in die ganze- Wahrheit leiten will.
Es ist begreiflich, daß eine Kirche, die sich autark fühlt, an der ökumenischen Bewegung sich nicht beteiligt. Aber schade ist es, daß die römische Kirche noch nicht gelernt hat. was auch die eine oder andere lutherische oder reformierte erst lernen mußte, daß das Reich Gottes größer ist als ein einzelnes Kirchentum und daß es nicht der Ehrgeiz einer Kirche sein darf, das Reich Gottes allein zu pachten, wohl aber, ihm in all ihren Lebensäußerungen möglichst nahe zu kommen.
Es ist keine Frage: Die offene Kundgebung über das von der katholischen Kirche gewollte und genehmigte Ziel der interkonfessionellen Gespräche erleichtert es uns Evangelischen nicht, daran teilzunehmen. Denn wenn der Bruder zu der Aussprache kommt mit der Erwartung, daß ich endlich das alleinige Daseinsrecht seiner Kirche anerkenne, während ich die Hoffnung habe, daß das demütige Forschen in der Schrift beide Teile nötigt, Verkürzungen oder Vermischungen der biblischen Wahrheit bei sich zu erkennen und korrigieren zu lassen, sind wir dann ganz ehrliche Partner? Nur wenn wir unsere Zielsetzung uns ganz offen mitteilen, ehe wir ins Gespräch kommen. Die Deutlichkeit, mit der Rom jetzt gesprochen hat, verlangt, daß wir ebenso deutlich unsere Zielsetzung bekennen.
NEW YORK. Der Vorsitzende des Internationalen Missionsrates, Dr. John Mackay, bezeich- nete in dem Bericht über seine Reise durch Ostasien die jetzige Situation in China als die große Gelegenheit für das Christentum. Die alten Religionen seien in der Auflegung begriffen, und bei der 'Bevölkerung der kommunistisch besetzten Gebiete herrsche eine bisher noch nicht da- gewesene Geneigtheit, dem Christentum eine Chance zu geben. Der Kommunismus werde auf lange Zeit in China bleiben, und er sei an die Macht gekommen, weil das chinesische Volk sich nach sozialer Gerechtigkeit sehnte.